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rmaa-ismng 19.03.2009 13:36

Da wirst Du Dich auf sein Wort verlassen müssen...

sissy 19.03.2009 13:47

Zitat:

Zitat von rmaa-ismng (Beitrag 806922)
Da wirst Du Dich auf sein Wort verlassen müssen...


das werd ich, aber mir gings einfach nur darum, wie ist so ein fall geregelt.aber ich denke, da wird es keine regelung geben.

rmaa-ismng 19.03.2009 13:58

Nun, ein Beispiel:

Ich fotografierte einen Beamten der Polizei bei Ausübung seines Dienstes weil er mir, nach meinem Verständnis, für mich wichtige Informationen vorenthielt.
Der Beamte war überhaupt nicht damit einverstanden das ich ihn fotografiert hatte und drängte mich das Bild sofort zu löschen wogegen ich mich weigerte.
Ich wurde daraufhin vom Beamten vorübergehend festgenommen und die Kamera mit dem Bild beschlagnahmt.

Das Ende vom Lied:
Ein Anwalt wurde hereibgerufen von meiner damaligen Chefin der dann folgendes erreichte:
Kamera und Speicherchip mit allen gemachten Bildern gelangte wieder in meinen Besitz.
Der Beamte musste sich für die forsche Vorgehensweise entschuldigen, ich stimmte schriftlich einer Nichtveröffentlichung zu, auf eine Anzeige gegen den Beamten wurde verzichtet.
Ich verbrachte ca. 3-4 Stunden im Revier...


..ob sich das alles gelohnt hat? Doch, denke schon im Nahinein würde ich es wieder so machen.

Anaxaboras 19.03.2009 14:14

Hallo Sissy,
zunächst einmal: Deine orangen Postings sind wirklich nicht gut zu lesen. Und bitte verwende Großbuchstaben, wo es die deutsche Rechtschreibung vorsieht.

Zitat:

Zitat von sissy (Beitrag 806289)
wie ist es denn in dem Falle: Ein Freund fotografiert mich, ich wehre mich gegen dieses Foto, er fotografiert trotzdem.Darf ich in diesem Falle verlangen, dass er die Bilder löscht bzw. die Bilder nie auf seinen Rechner landen? Was, wenn er schon Bilder auf dem Rechner hat und die Person Ihn gebeten hat, diese zu löschen ?

Anders als meine Vorredner sehe ich durchaus die Chance für dich, das Löschen der Bilder zu verlangen. Denn im § 201a StGB (neu seit August 2004) heißt es:

Zitat:

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Es kommt also zunächst auch darauf an, wo das Foto aufgenommen wurde. Geschützt sind z. B. eine Wohnung (nicht nur die eigene), aber auch dein Büro und natürlich eine Toilette etc.

Dein Ansinnen auf Löschung der Bilder ergibt sich dann für mich aus:
Zitat:

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a StGB ist anzuwenden.
Wie schwierig das Ganze allerdings rechtlich ist, kannst du z. B. hier nachlesen.

Davon abgesehen ist ein solches Verhalten eines "Freundes" nicht hinzunehmen.

Martin

PS: Ich bin kein Jurist und kann deshalb auch nicht mehr zu diesem Thema sagen.

amateur 19.03.2009 14:43

Zitat:

Zitat von Anaxaboras (Beitrag 806944)
Es kommt also zunächst auch darauf an, wo das Foto aufgenommen wurde. Geschützt sind z. B. eine Wohnung (nicht nur die eigene), aber auch dein Büro und natürlich eine Toilette etc.

Wobei sich das sicherlich nicht auf Bilder in der Wohnung des hier erwähnten Freundes zutrifft. Da kann er sicherlich fotografieren was er will.

Hinzunehmen ist so ein Verhalten moralisch natürlich so oder so nicht.

Viele Grüße

Stephan

Anaxaboras 19.03.2009 15:22

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 806962)
Wobei sich das sicherlich nicht auf Bilder in der Wohnung des hier erwähnten Freundes zutrifft. Da kann er sicherlich fotografieren was er will.

Meine Ergänzung "nicht nur die eigene" bezog sich auf "Wohnungen" wie Hotelzimmer, Campingwagen oder Obdachlosenunterkunft - um nur einige Bsp. zu nennen.

Martin


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