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Da wirst Du Dich auf sein Wort verlassen müssen...
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Zitat:
das werd ich, aber mir gings einfach nur darum, wie ist so ein fall geregelt.aber ich denke, da wird es keine regelung geben. |
Nun, ein Beispiel:
Ich fotografierte einen Beamten der Polizei bei Ausübung seines Dienstes weil er mir, nach meinem Verständnis, für mich wichtige Informationen vorenthielt. Der Beamte war überhaupt nicht damit einverstanden das ich ihn fotografiert hatte und drängte mich das Bild sofort zu löschen wogegen ich mich weigerte. Ich wurde daraufhin vom Beamten vorübergehend festgenommen und die Kamera mit dem Bild beschlagnahmt. Das Ende vom Lied: Ein Anwalt wurde hereibgerufen von meiner damaligen Chefin der dann folgendes erreichte: Kamera und Speicherchip mit allen gemachten Bildern gelangte wieder in meinen Besitz. Der Beamte musste sich für die forsche Vorgehensweise entschuldigen, ich stimmte schriftlich einer Nichtveröffentlichung zu, auf eine Anzeige gegen den Beamten wurde verzichtet. Ich verbrachte ca. 3-4 Stunden im Revier... ..ob sich das alles gelohnt hat? Doch, denke schon im Nahinein würde ich es wieder so machen. |
Hallo Sissy,
zunächst einmal: Deine orangen Postings sind wirklich nicht gut zu lesen. Und bitte verwende Großbuchstaben, wo es die deutsche Rechtschreibung vorsieht. Zitat:
Zitat:
Dein Ansinnen auf Löschung der Bilder ergibt sich dann für mich aus: Zitat:
Davon abgesehen ist ein solches Verhalten eines "Freundes" nicht hinzunehmen. Martin PS: Ich bin kein Jurist und kann deshalb auch nicht mehr zu diesem Thema sagen. |
Zitat:
Hinzunehmen ist so ein Verhalten moralisch natürlich so oder so nicht. Viele Grüße Stephan |
Zitat:
Martin |
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