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Veröffentlichen und Verbreiten.
Veröffentlichen heißt für die Öffentlichkeit zugänglich machen, verbreiten heißt ? |
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Um dir Recht zu geben, es wird in diesem Artikel auch erwähnt, dass schon das Erstellen von Bildnissen ohne Einwilligung des Abgebildeten unrechtmäßig sein könnte. Das bedeutet allerdings nicht, dass es *moralisch* richtig ist. Nur dass ein Gericht in Abwägung der Umstände so entschieden hat. Gottseidank gilt für Gerichte nicht, dass sie unfehlbar sind, wenn sie ex cathedra entscheiden... :) |
Die Moral jemanden zu photographieren, der dies nicht will und vielleicht sogar deutlich kundtut, wird mir wohl kaum jemand erklären können...
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...sehr tendenziell...oder ?
Bin ich jetzt hier auf einer "Paparazzo-für-Arme-Fanoy-Seite" |
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Also so ein Schmarrn...
Geh`schlafen ! |
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Sorry, wenn ich mich persönlich angegriffen fühle, nur weil man mir unterstellt mit einer Kamera werde ich automatisch zum Perversen oder Verleumder... Und wenn mich die Polizei kontrolliert, weil ich ein Bild einer Straße in der Abenddämmerung fotografiere, dann gefällt mir das ebensowenig! Ich frage mich immer, warum die Leute so viel Angst vor diesem "dunklen Kistl" haben, das nichts anderes macht als Lichstrahlen einzufangen... :roll: |
Ja, die Freiheit.
In einem Gemeinwesen gilt es immer, Interessen gegeneinander abzuwägen. Eine absolute Freiheit gibt es nicht. Apropos Animosität: Wer ist denn feindselig? Derjenige, der erst mal alle unter Generalverdacht stellt und vorsorglich alles aufzeichnet, um ja kein Fehlverhalten der Mitmenschen zu verpassen, oder derjenige der sich dagegen verwehrt? Freiheit besteht darin, dem anderen jederzeit ein Fehlverhalten nachweisen zu können? Deine Argumentation steht auf tönernen Füßen. |
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Meine Freiheit mit der Hand herumzufuchteln endet dort, wo deine Nase beginnt. Nicht dort, wo dich ein Lufthauch streifen könnte! Was ich mache kann dir *sch...*egal sein, solange dir (=irgendjemand oder der Allgemeinheit) kein Schaden entsteht. Dann muss ich dafür gerade stehen. "Thoughtcrime" ist momentan eine Dysutopie... Re: Feindseligkeit und Generalverdacht Du bewahrst dein Geld unter der Matratze auf? Schließlich stehst du unter dem Generalverdacht ein Bankräuber zu sein, denn bei jedem Bankbesuch wirst du von Sicherheitskameras erfasst. Ja, Freiheit besteht auch darin seine Interessen zu schützen. Irgendwelche Fehlverhalten der Mitmenschen sind mir wurscht, solange es *mir* (=irgendjemand) keinen Schaden zufügt. Als nicht-öffentliches-Organ habe ich weder die Zeit noch die Neigung noch die Berechtigung bei irgendwelchen Verstößen einzuschreiten. Passiert mir hingegen etwas, dann will ich so gut wie möglich davor geschützt sein, weitere Nachteile zu erleiden... Wenn das *feindselig* ist, bin ich offenbar ein Misanthrop. Besonders gilt das natürlich, wenn z.B. Berufskraftfahrer, Pendler, etc von ihrer Fahrerlaubnis existenziell abhängig sind. Wenn ich mit einer Kamera in mehreren Metern Höhe durch die Gegend fahre und alles aufnehme, über Zäune spähe und in Fenster schaue, dringe ich in deine Privatsphäre ein. Aber das macht ja keiner (Achtung: Ironie). Wenn ich mit einer *mobilen* Kamera, die nichts anderes macht als aufzuzeichnen, was ich *sowieso* sehe unterwegs bin, ist das für mich keinerlei Eingriff in irgendwelche Persönlichkeitsrechte. Ganz besonders nicht, solange ich nichts veröffentliche. Und schließlich ist so eine Dashcam ja ein zweischneidiges Schwert. Wenn nach dem Unfall das Vorhandensein festgestellt wird, könnte sie ja auch *gegen* dich verwendet werden. Deine Angst ich könnte etwas Unrechtes anstellen reicht alleine nicht aus um *mir* etwas zu verbieten. Sonst müssten Messer, Autos, Wasser oder zur Hölle *EIER* verboten werden. An allen Formulierungsfehlern ist die späte Stunde schuld! Gute Nacht. |
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Soweit ich weiss, ist für die Installation einer Überwachungskamera auf Privatgrund keine Genehmigung notwendig. Aber ich kenne die Rechtslage nicht genau. Warum es in einer Bank nötig sein sollte... vielleicht weil dabei auch Bereiche außerhalb aufgenommen werden. Stationäre Bereiche, permanent! |
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Im Gegensatz dazu gibt es Frequenzzählungen auf der Straße, statistische Auswertungen bei Gericht, Finanzamt, etc... Niemand hat bis jetzt einen Kreuzzug geführt, wenn "Big Brother" auf öffentlich zugängliche Daten zurückgegriffen hat. Telefonverbindungen, IP Adressen sind Daten, die bis jetzt dem *nicht* unmittelbar unterlagen. Und woraus leitest du ein "Recht" in der Öffentlichkeit nicht fotografiert zu werden ab? Du hast es nicht. Schon wenn du "Beiwerk" bist existiert es nicht einmal bei Veröffentlichung. Erklär mir den unmittelbaren Nachteil durch die Abbildung (ohne Verbreitung). "Ungutes Gefühl" gilt nicht! Zitat:
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Offenbar war ich nicht in der Lage es so eindeutig zu formulieren! Danke! |
Meine Ansichten dazu sind vermutlich etwas verstaubt und altmodisch.
Ich finde es gut, wenn Verbrechen aufgeklärt werden. Dabei ist es mir egal, ob es sich um z. B. mein oder fremdes Geld/Auto/Gesundheit handelt. Deshalb habe ich gegen eine "Beweissicherung" (z. B. Bildaufzeichnung) nichts einzuwenden – gegen deren Veröffentlichung aber ggf. schon. Es ist schon erstaunlich, zu welch waghalsigen Darstellungen Zeugen z. B. bei der Schliderung eines Autounfalls neigen können - insbesondere wenn sie einem der am Geschehen Beteiligten in irgendeiner Form verbunden sind. Ich weis von mir selbst, dass ich ein eher schlechter Augenzeuge bin. Heute könnte ich z. B. nicht mehr sagen, welche Schuhe meine Frau vor 3 Tagen nachmittags getragen hat. Unter anderem auch deshalb mache ich gerne Erinnerungsfotos, um mich auch noch noch Jahren an die (z. B. Urlaubs-)situation erinnern zu können. Häufig sind dabei auch Personen auf dem Bild und vermutlich könnte man solche Bilder auch dazu nutzen, um zu dokumentieren, dass eine bestimmte Person zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle gewesen ist. Ich habe deshalb dennoch kein schlechtes (Datenschutz-)Gewissen. Zitat:
Meiner Meinung nach geht es etwas zu weit, wenn die Polizeiarbeit oder eine Videoaufzeichnung schon deshalb als feindselig anzusehen ist, weil auch Unbeteiligte davon erfasst werden könnten. vlG Manfred |
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Es ist schon schlimm genug, dass man in der Öffentlichkeit schon von Staats wegen immer mehr überwacht wird, aber dass das jetzt jeder unkontrolliert dürfen sollte, ist dann noch einmal etwas ganz anderes. |
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Fatalismus?
Ich bin mir relativ sicher, dass ich zur Zeit noch nicht überall und immer in der Öffentlichkeit überwacht werde - Stalker habe ich wohl keine -, und hoffe, dass dies auch so bleibt. Und IM à la DDR sind hoffentlich auch keine unterwegs. Bzgl. wahrnehmbar: Etwas wahrzunehmen oder etwas aufzuzeichnen, sind zwei verschiedene Dinge. Das eine ist eine subjektive Wahrnehmung, die erstmal nicht zu beweisen ist. Das andere ist ein physikalisches (Teil-)Abbild, das im Urzustand beliebig vervielfacht und verbreitet werden kann. Die absolute Wahrheit gibt es natürlich bei beidem nicht. |
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Und das jeweils unter dem Gesichtspunkt, dass es hier um Veröffentlichung geht, was schon der *nächste* Schritt ist. Dash-cams laufen ja nicht um 20:00 im Fernsehen! Wenn die Aufzeichung es zu 100000 hits auf YouTube schafft, *dann* hab ich alles Recht der Welt den blöden Kerl aus dem Verkehr zu ziehen. Die simple *Möglichkeit* des Missbrauchs reicht in meinen Augen nicht aus, gravierende Grundrechte einzuschränken. |
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Das war sarkastisch gemeint... Selbst wenn´s nur einen Hit gibt, muss er natürlich zur Rechenschaft gezogen werden. Das passiert allerdings nur dann, wenn der, der abgebildet ist auch derjenige ist, der das Video ansieht... sonst haben wir ja schon mindestens *zwei* Hits... Logik 101... :crazy: Wenn wir penibel sind, braucht´s *gar* keinen Hit, weil der Akt des auf-youtube-stellens schon nicht mehr Absicht sondern Ausführung der bösen Tat ist! Wie dann der Abgebildete davon erfährt, ist wahrscheinlich eher im RL als im Virtuellen zu suchen... |
Wollen wir ein neues Fass aufmachen?
Ich habe hunderte Dashcam-Videos auf Liveleak gesehen. Meistens aus Russland. Die Kennzeichen werden da nicht verpixelt, aber es wird auch wohl niemand nach den Fahrzeughaltern suchen. Aber: Durch das Ansehen der aufgezeichneten Unfälle bin ich, würde ich sagen, ein wesentlich aufmerksamerer Fahrer geworden. Da waren viele Situationen dabei, auf die ich jetzt besonders achte. Und allein, dass mir immer wieder vor Augen geführt wird, wie schnell so etwas gehen kann, passe ich besser auf. Und ich weiß von einigen anderen, bei denen es genauso ist. Auch in den Fahrschulen wird mit Unfallvideos experimentiert. Meine These, unabhängig von der Privatsphärendiskussion (jaja, habe letztens erst wieder 391 Videos angeschaut, um zu schauen, ob ich jemanden darauf erkenne): Durch Verbreitung der Dashcam-Videos wird das Fahren im Schnitt sicherer. |
Witzig, wie manche Themen einfach in der Luft liegen...
Aber ich hab meinen Standpunkt glaub ich hinreichend klar gemacht, ich bin aus der Diskussion raus! :D |
"Beiwerk"
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Wichtig ist immer die Unterscheidung "fotografieren", da muss ich mich einfach damit abfinden, dass ich evtl. mit auf ein Foto komme. Geht es dann aber um "Veröffentlichung" ist die verbreitete Ansicht, dass ich als "Beiwerk" diese hinnehmen muss, wie Du ja auch sagst, nicht so eindeutig. Wie die Juristen sagen: "es kommt darauf an..." Siehe hier:http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-2193959.html Viele Grüsse Jürgen |
In Deutschland gibt es jetzt auch ein Gerichtsurteil zur Verwendung von Dashcams.
Meldung auf Spiegel.de: Gerichtsurteil zu Videokameras im Auto: Dashcams verstoßen gegen Datenschutzgesetz |
Ach so, und vor ein paar Monaten waren wir noch die bösen Ösis...:lol:;)
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Dat Ei |
Wenn euch eine "unklare Gesetzeslage" lieber ist...:top:;)
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Dat Ei |
Geh bitte, warum musst du gleich so persönlich werden?
Glaubst du wirklich, dass ich das ernst gemeint habe? Es hat mich halt nur zum Schmunzeln angeregt, dass es in D jetzt so ein Urteil gibt, wo noch vor wenigen Wochen viele über die Ösis hergezogen sind. |
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Oder geht das jetzt wieder in Richtung "Handtuch-Reservierungen"? ;) Dat Ei |
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Worum ging's hier noch gleich? :mrgreen: |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:44 Uhr. |