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Kopernikus1966 19.05.2014 23:47

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1585143)

Dir ist aber schon klar, dass es dabei um *Veröffentlichung* geht und nicht um das *Erstellen* von Bildern?

steve.hatton 20.05.2014 00:03

Veröffentlichen und Verbreiten.

Veröffentlichen heißt für die Öffentlichkeit zugänglich machen, verbreiten heißt ?

Kopernikus1966 20.05.2014 00:09

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1585150)
Veröffentlichen und Verbreiten.

Veröffentlichen heißt für die Öffentlichkeit zugänglich machen, verbreiten heißt ?

In diesem Zusammenhang ist beides im Gegensatz zu "Erstellen"
Um dir Recht zu geben, es wird in diesem Artikel auch erwähnt, dass schon das Erstellen von Bildnissen ohne Einwilligung des Abgebildeten unrechtmäßig sein könnte.
Das bedeutet allerdings nicht, dass es *moralisch* richtig ist. Nur dass ein Gericht in Abwägung der Umstände so entschieden hat. Gottseidank gilt für Gerichte nicht, dass sie unfehlbar sind, wenn sie ex cathedra entscheiden... :)

steve.hatton 20.05.2014 00:21

Die Moral jemanden zu photographieren, der dies nicht will und vielleicht sogar deutlich kundtut, wird mir wohl kaum jemand erklären können...

BeHo 20.05.2014 00:29

Zitat:

Zitat von Quirrlicht (Beitrag 1585144)
Dir ist schon klar, dass du gerade ein sehr, sehr gutes Argument PRO Dashcam gebracht hast?

Ja natürlich. Ich hole mir sofort Google Glass und zeichne ständig meine Umgebung auf, weil ich einmal in 40 Jahren als Fußgänger so eine Ausnahmesituation erlebt habe.

Kopernikus1966 20.05.2014 00:46

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1585154)
Die Moral jemanden zu photographieren, der dies nicht will und vielleicht sogar deutlich kundtut, wird mir wohl kaum jemand erklären können...

Wer persönliche Animosität über die Freiheit aller stellt kann wohl kaum moralisch sein...

steve.hatton 20.05.2014 00:53

...sehr tendenziell...oder ?

Bin ich jetzt hier auf einer "Paparazzo-für-Arme-Fanoy-Seite"

Kopernikus1966 20.05.2014 01:06

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1585160)
...sehr tendenziell...oder ?

Bin ich jetzt hier auf einer "Paparazzo-für-Arme-Fanoy-Seite"

Nein aber auch nicht auf einer "Fotografen-sind-Terroristen-Seite"

steve.hatton 20.05.2014 01:09

Also so ein Schmarrn...

Geh`schlafen !

Kopernikus1966 20.05.2014 01:16

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1585165)
Also so ein Schmarrn...

Geh`schlafen !

Tu ich. :)

Sorry, wenn ich mich persönlich angegriffen fühle, nur weil man mir unterstellt mit einer Kamera werde ich automatisch zum Perversen oder Verleumder...

Und wenn mich die Polizei kontrolliert, weil ich ein Bild einer Straße in der Abenddämmerung fotografiere, dann gefällt mir das ebensowenig!

Ich frage mich immer, warum die Leute so viel Angst vor diesem "dunklen Kistl" haben, das nichts anderes macht als Lichstrahlen einzufangen... :roll:

BeHo 20.05.2014 01:16

Ja, die Freiheit.

In einem Gemeinwesen gilt es immer, Interessen gegeneinander abzuwägen.

Eine absolute Freiheit gibt es nicht.

Apropos Animosität: Wer ist denn feindselig? Derjenige, der erst mal alle unter Generalverdacht stellt und vorsorglich alles aufzeichnet, um ja kein Fehlverhalten der Mitmenschen zu verpassen, oder derjenige der sich dagegen verwehrt?

Freiheit besteht darin, dem anderen jederzeit ein Fehlverhalten nachweisen zu können?

Deine Argumentation steht auf tönernen Füßen.

Kopernikus1966 20.05.2014 02:08

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585167)
Ja, die Freiheit.

In einem Gemeinwesen gilt es immer, Interessen gegeneinander abzuwägen.

Eine absolute Freiheit gibt es nicht.

Apropos Animosität: Wer ist denn feindselig? Derjenige, der erst mal alle unter Generalverdacht stellt und vorsorglich alles aufzeichnet, um ja kein Fehlverhalten der Mitmenschen zu verpassen, oder derjenige der sich dagegen verwehrt?

Freiheit besteht darin, dem anderen jederzeit ein Fehlverhalten nachweisen zu können?

Deine Argumentation steht auf tönernen Füßen.

Re: Interessen gegeneinander abzuwägen, absolute Freiheit
Meine Freiheit mit der Hand herumzufuchteln endet dort, wo deine Nase beginnt. Nicht dort, wo dich ein Lufthauch streifen könnte!
Was ich mache kann dir *sch...*egal sein, solange dir (=irgendjemand oder der Allgemeinheit) kein Schaden entsteht. Dann muss ich dafür gerade stehen. "Thoughtcrime" ist momentan eine Dysutopie...

Re: Feindseligkeit und Generalverdacht
Du bewahrst dein Geld unter der Matratze auf? Schließlich stehst du unter dem Generalverdacht ein Bankräuber zu sein, denn bei jedem Bankbesuch wirst du von Sicherheitskameras erfasst. Ja, Freiheit besteht auch darin seine Interessen zu schützen. Irgendwelche Fehlverhalten der Mitmenschen sind mir wurscht, solange es *mir* (=irgendjemand) keinen Schaden zufügt. Als nicht-öffentliches-Organ habe ich weder die Zeit noch die Neigung noch die Berechtigung bei irgendwelchen Verstößen einzuschreiten. Passiert mir hingegen etwas, dann will ich so gut wie möglich davor geschützt sein, weitere Nachteile zu erleiden... Wenn das *feindselig* ist, bin ich offenbar ein Misanthrop.

Besonders gilt das natürlich, wenn z.B. Berufskraftfahrer, Pendler, etc von ihrer Fahrerlaubnis existenziell abhängig sind.

Wenn ich mit einer Kamera in mehreren Metern Höhe durch die Gegend fahre und alles aufnehme, über Zäune spähe und in Fenster schaue, dringe ich in deine Privatsphäre ein. Aber das macht ja keiner (Achtung: Ironie).
Wenn ich mit einer *mobilen* Kamera, die nichts anderes macht als aufzuzeichnen, was ich *sowieso* sehe unterwegs bin, ist das für mich keinerlei Eingriff in irgendwelche Persönlichkeitsrechte. Ganz besonders nicht, solange ich nichts veröffentliche.

Und schließlich ist so eine Dashcam ja ein zweischneidiges Schwert. Wenn nach dem Unfall das Vorhandensein festgestellt wird, könnte sie ja auch *gegen* dich verwendet werden.

Deine Angst ich könnte etwas Unrechtes anstellen reicht alleine nicht aus um *mir* etwas zu verbieten. Sonst müssten Messer, Autos, Wasser oder zur Hölle *EIER* verboten werden.

An allen Formulierungsfehlern ist die späte Stunde schuld! Gute Nacht.

TONI_B 20.05.2014 05:12

Zitat:

Zitat von Quirrlicht (Beitrag 1585144)
In diesem Sinne: Videoüberwachung von Banken und Supermärkten verbieten? Der Grund ist der gleiche.

Und genau deswegen braucht man in Ö eine Genehmigung dafür! Und die ist auf einen genauen Ort usw. beschränkt. Nachdem diese Bedingungen für eine DashCam nicht gegeben sind und JEDE DashCam daher genehmigt werden müsste, hat die Datenschutzkommission beschlossen, diese generell zu verbieten. Darum geht es in dieser Bestimmung!

TONI_B 20.05.2014 05:17

Zitat:

Zitat von Kopernikus1966 (Beitrag 1585129)
Weil du die Rechte von jemandem anderen einschränken willst.

Also bitte: das Recht nicht fotografiert werden zu wollen ist wohl ein höherwertiges als die "Freiheit" alles im Vorrat zu filmen und zu speichern. Erklär mir den Unterschied der "bösen" Vorratsdatenspeicherung der Regierungen und einer DashCam.

Zitat:

Zitat von Kopernikus1966 (Beitrag 1585129)
Deshalb. Wenn ein strenggläubiger Katholik es als unangenehm empfindet, dass zwei Männer auf der Strasse Händchen halten, ist das keine Grundlage das gesetzlich zu verbieten!

Sorry, aber das ist absoluter Quatsch und hat mit dem Gebrauch einer DashCam nichts zu tun! :flop:

TONI_B 20.05.2014 05:19

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585167)
Apropos Animosität: Wer ist denn feindselig? Derjenige, der erst mal alle unter Generalverdacht stellt und vorsorglich alles aufzeichnet, um ja kein Fehlverhalten der Mitmenschen zu verpassen, oder derjenige der sich dagegen verwehrt?

:top::top:

TONI_B 20.05.2014 05:24

Zitat:

Zitat von Kopernikus1966 (Beitrag 1585170)
Schließlich stehst du unter dem Generalverdacht ein Bankräuber zu sein, denn bei jedem Bankbesuch wirst du von Sicherheitskameras erfasst.

Falsch! Diese Kameras dienen nicht dazu mich zu verdächtigen, sondern mein Hab zu schützen, das möglicherweise in dieser Bank liegt. Die Genehmigung dafür wird erteilt, weil es im Interesse vieler ist und nicht im Einzelinteresse oder die "Freiheit" eines Individuums befriedigt (wie es bei der DashCam wäre). Wenn diese Aufzeichnungen missbräuchlich verwendet werden, ist das wiederum ein anderer Fall.

Kopernikus1966 20.05.2014 08:09

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1585177)
Falsch! Diese Kameras dienen nicht dazu mich zu verdächtigen, sondern mein Hab zu schützen, das möglicherweise in dieser Bank liegt. Die Genehmigung dafür wird erteilt, weil es im Interesse vieler ist und nicht im Einzelinteresse oder die "Freiheit" eines Individuums befriedigt (wie es bei der DashCam wäre). Wenn diese Aufzeichnungen missbräuchlich verwendet werden, ist das wiederum ein anderer Fall.

Meine Aussage war auch dazu gedacht, das Argument ad absurdum zu führen, dass "Filmen=Verdächtigen". Vielleicht hätte ich irgendeinen Smiley dazu geben sollen, aber in der Nacht ist mir keiner dazu eingefallen... :)

Soweit ich weiss, ist für die Installation einer Überwachungskamera auf Privatgrund keine Genehmigung notwendig. Aber ich kenne die Rechtslage nicht genau. Warum es in einer Bank nötig sein sollte... vielleicht weil dabei auch Bereiche außerhalb aufgenommen werden. Stationäre Bereiche, permanent!

Kopernikus1966 20.05.2014 08:18

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1585175)
Also bitte: das Recht nicht fotografiert werden zu wollen ist wohl ein höherwertiges als die "Freiheit" alles im Vorrat zu filmen und zu speichern. Erklär mir den Unterschied der "bösen" Vorratsdatenspeicherung der Regierungen und einer DashCam.

Die Vorratsdatenspeicherung der Regierung dringt in meine Privatsphäre ein. Sie betrifft Bereiche, wo ich annehmen kann, dass *niemand* Einblick hat.
Im Gegensatz dazu gibt es Frequenzzählungen auf der Straße, statistische Auswertungen bei Gericht, Finanzamt, etc... Niemand hat bis jetzt einen Kreuzzug geführt, wenn "Big Brother" auf öffentlich zugängliche Daten zurückgegriffen hat. Telefonverbindungen, IP Adressen sind Daten, die bis jetzt dem *nicht* unmittelbar unterlagen.

Und woraus leitest du ein "Recht" in der Öffentlichkeit nicht fotografiert zu werden ab?
Du hast es nicht. Schon wenn du "Beiwerk" bist existiert es nicht einmal bei Veröffentlichung. Erklär mir den unmittelbaren Nachteil durch die Abbildung (ohne Verbreitung). "Ungutes Gefühl" gilt nicht!

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1585175)
Sorry, aber das ist absoluter Quatsch und hat mit dem Gebrauch einer DashCam nichts zu tun! :flop:

Warum? Ist sein "Ungutes Gefühl" anders zu bewerten als deines?

SteffDA 20.05.2014 08:25

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1585094)
Angesehen schon, aber nicht fotografiert.

Macht das Speichermedium wirklich DEN Unterschied?

Kopernikus1966 20.05.2014 08:27

Zitat:

Zitat von SteffDA (Beitrag 1585216)
Macht das Speichermedium wirklich DEN Unterschied?

:top::top::top:
Offenbar war ich nicht in der Lage es so eindeutig zu formulieren! Danke!

Man 20.05.2014 08:57

Meine Ansichten dazu sind vermutlich etwas verstaubt und altmodisch.

Ich finde es gut, wenn Verbrechen aufgeklärt werden. Dabei ist es mir egal, ob es sich um z. B. mein oder fremdes Geld/Auto/Gesundheit handelt.
Deshalb habe ich gegen eine "Beweissicherung" (z. B. Bildaufzeichnung) nichts einzuwenden – gegen deren Veröffentlichung aber ggf. schon.

Es ist schon erstaunlich, zu welch waghalsigen Darstellungen Zeugen z. B. bei der Schliderung eines Autounfalls neigen können - insbesondere wenn sie einem der am Geschehen Beteiligten in irgendeiner Form verbunden sind.

Ich weis von mir selbst, dass ich ein eher schlechter Augenzeuge bin. Heute könnte ich z. B. nicht mehr sagen, welche Schuhe meine Frau vor 3 Tagen nachmittags getragen hat.
Unter anderem auch deshalb mache ich gerne Erinnerungsfotos, um mich auch noch noch Jahren an die (z. B. Urlaubs-)situation erinnern zu können.
Häufig sind dabei auch Personen auf dem Bild und vermutlich könnte man solche Bilder auch dazu nutzen, um zu dokumentieren, dass eine bestimmte Person zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle gewesen ist.
Ich habe deshalb dennoch kein schlechtes (Datenschutz-)Gewissen.

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585167)
...Wer ist denn feindselig? Derjenige, der erst mal alle unter Generalverdacht stellt und vorsorglich alles aufzeichnet, um ja kein Fehlverhalten der Mitmenschen zu verpassen, oder derjenige der sich dagegen verwehrt?...

Mit dieser Begründung könnte man auch z. B. die Arbeit der Polizei als unrechtmäßig darstellen, da dadurch die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt wird. Es kann ja nicht ausgeschlossen werden, dass seitens der Polizei auch mal der eine oder andere Bürger z. B. in einer Verkehrskontrolle überprüft wird, welcher schlicht unschuldig ist.

Meiner Meinung nach geht es etwas zu weit, wenn die Polizeiarbeit oder eine Videoaufzeichnung schon deshalb als feindselig anzusehen ist, weil auch Unbeteiligte davon erfasst werden könnten.

vlG

Manfred

BeHo 20.05.2014 14:38

Zitat:

Zitat von Man (Beitrag 1585223)
[…]Mit dieser Begründung könnte man auch z. B. die Arbeit der Polizei als unrechtmäßig darstellen, da dadurch die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt wird. Es kann ja nicht ausgeschlossen werden, dass seitens der Polizei auch mal der eine oder andere Bürger z. B. in einer Verkehrskontrolle überprüft wird, welcher schlicht unschuldig ist.[…]

Die Polizei hat aufgrund ihrer Aufgaben natürlich weitergehende Befugnisse als der Normalbürger. Aber auch die Polizei darf nicht alles machen, was sie will. U.a. muss sie auch bestimmte Aufnahmen zeitnah löschen.

Zitat:

Zitat von Man (Beitrag 1585223)
[…]Meiner Meinung nach geht es etwas zu weit, wenn die Polizeiarbeit oder eine Videoaufzeichnung schon deshalb als feindselig anzusehen ist, weil auch Unbeteiligte davon erfasst werden könnten.[…]

Habe ich das behauptet? Meine Antwort bezog sich auf die These, dass diejenigen, die nicht ungefragt gefilmt oder fotografiert werden wollen, Animositäten hegten. Und ja, wenn mich jemand filmt um im Falle eines Falles ein Fehlverhalten meinerseits belegen zu können, so empfinde ich das als grundsätzliches Misstrauen mir bzw. allen Mitmenschen gegenüber.

Es ist schon schlimm genug, dass man in der Öffentlichkeit schon von Staats wegen immer mehr überwacht wird, aber dass das jetzt jeder unkontrolliert dürfen sollte, ist dann noch einmal etwas ganz anderes.

Kopernikus1966 20.05.2014 15:00

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585352)
Es ist schon schlimm genug, dass man in der Öffentlichkeit schon von Staats wegen immer mehr überwacht wird, aber dass das jetzt jeder unkontrolliert dürfen sollte, ist dann noch einmal etwas ganz anderes.

Der Punkt, wo sich unser Verständnis offenbar nicht trifft ist: Wie kommst du darauf, das du in der Öffentlichkeit je *nicht* überwacht wurdest? Öffentlich *ist* doch einfach von allen wahrnehmbar. Ob dein Verhalten auf CD oder Papier geschrieben wurde macht doch keinen Unterschied!

BeHo 20.05.2014 15:49

Fatalismus?

Ich bin mir relativ sicher, dass ich zur Zeit noch nicht überall und immer in der Öffentlichkeit überwacht werde - Stalker habe ich wohl keine -, und hoffe, dass dies auch so bleibt.

Und IM à la DDR sind hoffentlich auch keine unterwegs.

Bzgl. wahrnehmbar: Etwas wahrzunehmen oder etwas aufzuzeichnen, sind zwei verschiedene Dinge. Das eine ist eine subjektive Wahrnehmung, die erstmal nicht zu beweisen ist. Das andere ist ein physikalisches (Teil-)Abbild, das im Urzustand beliebig vervielfacht und verbreitet werden kann. Die absolute Wahrheit gibt es natürlich bei beidem nicht.

sirkrieger 20.05.2014 15:55

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585379)
- Stalker habe ich wohl keine -

Ich bin kein Stalker, und wo wir gerade dabei sind: Deine Milch ist fast alle.;)

Kopernikus1966 20.05.2014 16:27

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585379)
Fatalismus?

Realismus. Die Erfindung des privaten Raumes ist in der Menschheitsgeschichte noch nicht sooo lange her!

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585379)
Ich bin mir relativ sicher, dass ich zur Zeit noch nicht überall und immer in der Öffentlichkeit überwacht werde - Stalker habe ich wohl keine -, und hoffe, dass dies auch so bleibt.

Selbst wenn du alleine im Kafeehaus sitzt, überwacht dich der Ober...

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585379)
Und IM à la DDR sind hoffentlich auch keine unterwegs.

Ich hab auch nicht behauptet, dass dich der *Staat* überwacht. Nur die *Gesellschaft*.

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585379)
Bzgl. wahrnehmbar: Etwas wahrzunehmen oder etwas aufzuzeichnen, sind zwei verschiedene Dinge. Das eine ist eine subjektive Wahrnehmung, die erstmal nicht zu beweisen ist. Das andere ist ein physikalisches (Teil-)Abbild, das im Urzustand beliebig vervielfacht und verbreitet werden kann. Die absolute Wahrheit gibt es natürlich bei beidem nicht.

Es ist doch egal ob es zu "beweisen" ist. Wenn einer (oder mehrere) Augenzeugen da sind ist es theoretisch *veröffentlichbar*! Wo ist der Unterschied ob im Zeitungsartikel eine Beschreibung steht, oder ein Bild? Ich erinnere mich, dass ich in den 80er Jahren immer gelesen habe, dass der amerikanische Demokrat Edward Muskie bei den Vorwahlen '72 auf der Bühne in Tränen ausgebrochen sein soll (damit war er aus dem Rennen). Ich habe noch kein Bild davon gesehen. Es gibt Leute, die damals neben ihm standen und heute sagen, sie hätten keine Träne gesehen. Die Beschreibung einiger Journalisten reichte aus, damit wir das heute als historischen Fakt wahrnehmen. Bilder sind Erdäpfel, Erinnerungen Grundbirnen, und Videos Kartoffeln. Alle das gleiche. Deshalb seh ich keinen Grund Rechte einzuschränken ohne dafür einen gesellschaftlichen Vorteil zu erlangen. "Es ist mir unangenehm" reicht einfach nicht!
Und das jeweils unter dem Gesichtspunkt, dass es hier um Veröffentlichung geht, was schon der *nächste* Schritt ist. Dash-cams laufen ja nicht um 20:00 im Fernsehen!
Wenn die Aufzeichung es zu 100000 hits auf YouTube schafft, *dann* hab ich alles Recht der Welt den blöden Kerl aus dem Verkehr zu ziehen. Die simple *Möglichkeit* des Missbrauchs reicht in meinen Augen nicht aus, gravierende Grundrechte einzuschränken.

Erster 20.05.2014 17:22

Zitat:

Zitat von Kopernikus1966 (Beitrag 1585389)
Wenn die Aufzeichung es zu 100000 hits auf YouTube schafft, *dann* hab ich alles Recht der Welt den blöden Kerl aus dem Verkehr zu ziehen.

Ach,*dann*? Warum nicht bei 10000 oder 100 oder 1?

Kopernikus1966 20.05.2014 19:28

Zitat:

Zitat von Erster (Beitrag 1585413)
Ach,*dann*? Warum nicht bei 10000 oder 100 oder 1?

<seufz>
Das war sarkastisch gemeint...

Selbst wenn´s nur einen Hit gibt, muss er natürlich zur Rechenschaft gezogen werden. Das passiert allerdings nur dann, wenn der, der abgebildet ist auch derjenige ist, der das Video ansieht... sonst haben wir ja schon mindestens *zwei* Hits...
Logik 101... :crazy:

Wenn wir penibel sind, braucht´s *gar* keinen Hit, weil der Akt des auf-youtube-stellens schon nicht mehr Absicht sondern Ausführung der bösen Tat ist! Wie dann der Abgebildete davon erfährt, ist wahrscheinlich eher im RL als im Virtuellen zu suchen...

Quirrlicht 20.05.2014 19:36

Wollen wir ein neues Fass aufmachen?

Ich habe hunderte Dashcam-Videos auf Liveleak gesehen. Meistens aus Russland. Die Kennzeichen werden da nicht verpixelt, aber es wird auch wohl niemand nach den Fahrzeughaltern suchen.
Aber:
Durch das Ansehen der aufgezeichneten Unfälle bin ich, würde ich sagen, ein wesentlich aufmerksamerer Fahrer geworden. Da waren viele Situationen dabei, auf die ich jetzt besonders achte. Und allein, dass mir immer wieder vor Augen geführt wird, wie schnell so etwas gehen kann, passe ich besser auf. Und ich weiß von einigen anderen, bei denen es genauso ist.

Auch in den Fahrschulen wird mit Unfallvideos experimentiert.

Meine These, unabhängig von der Privatsphärendiskussion (jaja, habe letztens erst wieder 391 Videos angeschaut, um zu schauen, ob ich jemanden darauf erkenne): Durch Verbreitung der Dashcam-Videos wird das Fahren im Schnitt sicherer.

Kopernikus1966 20.05.2014 21:28

Witzig, wie manche Themen einfach in der Luft liegen...

Aber ich hab meinen Standpunkt glaub ich hinreichend klar gemacht, ich bin aus der Diskussion raus! :D

Reiner Zufall 20.05.2014 23:43

"Beiwerk"
 
Zitat:

Zitat von Kopernikus1966 (Beitrag 1585212)
Und woraus leitest du ein "Recht" in der Öffentlichkeit nicht fotografiert zu werden ab?
Du hast es nicht. Schon wenn du "Beiwerk" bist existiert es nicht einmal bei Veröffentlichung. Erklär mir den unmittelbaren Nachteil durch die Abbildung (ohne Verbreitung). "Ungutes Gefühl" gilt nicht!

Das Thema gab es hier ja auch schon mehrfach.
Wichtig ist immer die Unterscheidung "fotografieren", da muss ich mich einfach damit abfinden, dass ich evtl. mit auf ein Foto komme.
Geht es dann aber um "Veröffentlichung" ist die verbreitete Ansicht, dass ich als "Beiwerk" diese hinnehmen muss, wie Du ja auch sagst, nicht so eindeutig.
Wie die Juristen sagen: "es kommt darauf an..."
Siehe hier:http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-2193959.html

Viele Grüsse Jürgen

BeHo 12.08.2014 16:00

In Deutschland gibt es jetzt auch ein Gerichtsurteil zur Verwendung von Dashcams.
Meldung auf Spiegel.de: Gerichtsurteil zu Videokameras im Auto: Dashcams verstoßen gegen Datenschutzgesetz

TONI_B 12.08.2014 20:04

Ach so, und vor ein paar Monaten waren wir noch die bösen Ösis...:lol:;)

Dat Ei 12.08.2014 20:07

Zitat:

Zitat von Spiegel
Auch durch das aktuelle Urteil bleibt die Gesetzeslage in Deutschland weiterhin unklar.


Dat Ei

TONI_B 12.08.2014 20:17

Wenn euch eine "unklare Gesetzeslage" lieber ist...:top:;)

Dat Ei 12.08.2014 20:26

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1613001)
Wenn euch eine "unklare Gesetzeslage" lieber ist...:top:;)

Schon interessant, welche Schlussfolgerungen Du als Lehrer ziehst. Echt bestechende Logik! :flop:


Dat Ei

TONI_B 12.08.2014 20:37

Geh bitte, warum musst du gleich so persönlich werden?

Glaubst du wirklich, dass ich das ernst gemeint habe?

Es hat mich halt nur zum Schmunzeln angeregt, dass es in D jetzt so ein Urteil gibt, wo noch vor wenigen Wochen viele über die Ösis hergezogen sind.

Dat Ei 12.08.2014 20:42

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1613012)
Geh bitte, warum musst du gleich so persönlich werden?

Geh bitte, warum musst Du einen logisch falschen und pauschalen Schluss gegen "uns" aus meiner Anmerkung ziehen, dass dieses Urteil keine endgültige Klärung herbeigeführt hat? Der Spiegel-Artikel widerspricht sich selbst. Die Überschrift sagt was anderes als der Text.

Oder geht das jetzt wieder in Richtung "Handtuch-Reservierungen"? ;)


Dat Ei

TONI_B 12.08.2014 20:46

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 1613018)
Oder geht das jetzt wieder in Richtung "Handtuch-Reservierungen"? ;)

Sicher nicht! Das macht doch kein deutscher Tourist...:lol:

Karsten in Altona 13.08.2014 13:38

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1613020)
Das macht doch kein deutscher Tourist...:lol:

Beweis

Worum ging's hier noch gleich? :mrgreen:


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