![]() |
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
und nochmal einer. |
Eigentlich sollte ein solches Verhalten für alle normal sein, und keiner Erwähnung bedürfen. Die offensichtlichen Fehler Anderer ausnutzen nach dem Motto "ist halt sein Pech" ist so ziemlich das Letzte.
In diesem Fall wäre es allerdings besonders "listig" gewesen, die A850 für den ausgeschriebenen Preis zu fordern, wo doch auf dem Preisschild eine A580 lag. Was der TO auch weiter vorne schon beschrieben hat. Wer hier noch versucht hätte, die A850 für das geforderte Geld zu bekommen, den würde ich nicht nur Rücksichtslosigkeit attestieren sondern auch ein gewisses Maß an "Reflektionsschwäche". |
In der Schweiz haben wir eine Preisanschriftspflicht. Der ist dann gültig. (Gilt als verbindliches Angebot).
Aber: Wenn eindeutig erkennbar ist, dass der Preis zu tief ist, dann kann der Verkäufer sein Versehen (was es ja wahrscheinlich auch ist) geltend machen. z.B. Kamera für 300.00, welche sonst 3'000.00 kostet. Bei 2'700.00 könnte der Verkäufer keinen Irrtum geltend machen. Dieser Preis ist vielleicht günstig, aber absolut glaubwürdig. Horst |
Komischer Thread. So wie viele hier argumentieren, dürften wir alle keine Schnäppchen mehr machen.
Aber es kommt immer drauf an. Eine Dame im Cafe hat mir einmal Brötchen und Kaffee serviert, zum mitnehmen. Gab mir die Ware und hat mich verabschiedet-ohne das ich bezahlt hab. Hab ihr dann leise gesagt, damit ihre Chefin dies nicht mitbekommt, dass ich gerne noch bezahlen würde. Andererseits habe ich mal nach dem Disco Besuch 15€ zahlen müssen, 20€ abgegeben, 50€ Rückgeld wiederbekommen. Aber da sag ich doch nix sondern freu mich lieber drüber? Sowas passiert doch in irgendeiner Form jedem einmal. Ob man ein Schnäppchen macht und 100€ spart oder sonst was. Da ist doch nix verwerfliches dran. Sonst müsste der http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...=87340&page=25 Einkaufs- und Schnäppchenthread ja auch leer sein :twisted::kiss: Das man dann allerdings irgendwie versucht den ausgeschriebenen Preis durchzusetzen, dass versteh ich auch nicht. Obgleich man da rechtlich eh kaum Chancen hat... |
Habe den Thread jetzt durchgelesen - und mein posting gelöscht :oops: da die rechtliche Seite hinreichend geklärt wurde.
Zu den anderen doch recht fragwürdigen Überlegungen äußere ich mich nicht weiter und schüttle nur den Kopf - stamme aus einer anderen Generation :cool: |
Zitat:
Hier in Berlin haben Sie mal einen Test an einer Würstchenbude gemacht, mit falsch rausgeben. Ergebnis: Egal wie alt, zuviel rausgegebenes Geld haben fast alle behalten und zuwenig erhaltenes alle reklamiert. |
Aber wenn man dann sowas auch noch "Schnäppchen" nennt, dann hat man überhaupt nix begriffen...
Man ist (zivilrechtlich) gesehen verpflichtet, das Geld zurückzugeben. In den ersten Semestern eines Jurastudiums wird dann immer noch die (naheliegende) Fragestellung aufgeworfen, ob auch ein Straftatbestand vorliegt, wenn man das Geld einfach behält (Unterschlagung, Betrug). Das wird zwar im Ergebnis verneint. Aber rein moralisch ist man aus meiner Sicht mit diesen Tatbeständen sehr viel näher an der Wahrheit als "da hab ich doch ein Schnäppchen gemacht"... Eine Altersfrage ist diese Einstellung aber wohl tatsächlich nicht... Gauner gibt es in jedem Alter... :) |
Zitat:
Leider hat in diesem Land in den letzten 20 oder mehr Jahren ein derart deutlicher Erziehungsruck zum Egoismus stattgefunden, dass man die Krise kriegen könnte. Alles was zählt ist: "Was hab ich davon?" Da passt die Auffassung gut rein, dass es sich um ein "Schnäppchen" handelt, wenn man jemand anderes Irrtum eiskalt ausnutzt. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:13 Uhr. |