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RainerV 30.07.2010 18:23

Zitat:

Zitat von kamoebi (Beitrag 1049311)
...
Einen Tipp! Nimm keinen Flug, der direkt in Deutschland runterkommt.
Nimm zB Benelux oder Frankreich (die sind nicht so verbissen) und steig dort um nach Deutschland, oder lass dich von jemanden mit dem Auto abholen.
...
Wer durch Grün geht und mehr als erlaubt hat, gilt schon als Betrüger!
Wer sich nicht "sicher" ist, der ist mit Rot besser drann. Damit fällt die Zollstrafe weg, nur die Einfuhrsteuer (19%) wird fällig. Originalrechnung ist zwingend!!!

Eben, da hilft auch Dein "Tip" mit Frankreich oder Benelux nichts. Auch wenn Du da unerlaubterweise durch "grün" gehst, hast Du Dich automatisch der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Und das ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Mag sein, daß da die Chance nicht erwischt zu werden, geringer ist, aber ist die Aussicht vielleicht ein paar hundert Euro zu "sparen" das wert? Und sollte ich in fünf Jahren dann mit ebendiesem Objektiv ohne darüber nachzudenken mal wieder ins Nicht-EU-Ausland reisen, dann könnte bei der Wiedereinreise der Bumerang kommen.

Wenn ich im Ausland was kaufe, dann sollte ich einfach schon beim Kauf in Gedanken Einfuhrumsatzsteuer und Zoll dazuzählen, bei Objektiven also 27% und das dann beim Zoll genauso deklarieren. Und gut ists.

Rainer

Fastboy 30.07.2010 18:49

Beim derzeitigen Wechselkurs Euro-Dollar zahlt sich bei günstigeren Anschaffungen der Aufwand ganz selten. Bei höherpreisigen Produkten erspart man sich natürlich etwas mehr. Dafür verzichtet man bestenfalls auf das 2. Jahr Gewährleistung.

Soll sich Jeder seinen eigenen Reim drauf machen.

LG
Gerhard

WB-Joe 30.07.2010 18:51

Zitat:

Zitat von Yukon (Beitrag 1049299)
Grundsätzlich muss dir der Zoll erst mal beweisen können, dass du das Objektiv in den USA gekauft hast. Wenn du keine entsprechenden Quittungen oder Kreditkartenabrechnungen auf dir trägst, das Objektiv auch in der EU erhältlich ist und nicht noch Originalverpackt daher kommt, dürfte das ziemlich schwer fallen. Über den Hersteller mittels Seriennummer den Herkunftsort abklären werden sie wohl nicht, wenn es sich nur um ein einzelnes Objektiv handelt...

Ein ziemlich naiver Irrtum.
Der Zoll kann sehr wohl auf Grund der SN das Verkaufsland der Gehäuse und Objektive feststellen. Wer hier glaubt den Zoll hinters Licht führen zu können wird da ganz schnell eines besseren belehrt werden!

Backbone 30.07.2010 19:14

Zitat:

Zitat von Fastboy (Beitrag 1049356)
Bei höherpreisigen Produkten erspart man sich natürlich etwas mehr. Dafür verzichtet man bestenfalls auf das 2. Jahr Gewährleistung.

Um hier mal für ein bisschen Klarheit zu sorgen:

"Gewährleistung" gibts nur im deutschen Recht und bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen Endkunde und Händler. Das hat rein gar nix mit der "Garantie" des Herstellers zu tun. Im Fall von außereuropäischen Käufen kann er die nämlich komplett ablehnen, aus dem schlichten Grund das "Garantie" eine freiwille Leistung des Herstellers ist die er an jede ihm genehme Bedingung knüpfen kann. Die Gewährleistung in Deutschland gibts für zwei Jahre (wobei sich bekanntemaßen nach 6 Monaten die Beweislast zuungunsten des Kunden ändert), die Garantie kann solange gelten wie der Hersteller das möchte. Üblich sind da ein bis 3 Jahre, je nach Produkt.

Praktisch alle globalen Konzerne mit Consumerprodukten teilen die Welt in (mindestens) 3 Zonen auf: Amerika, EMEA (Europe, Middle East, Africa) und Asien. Die Garantien gelten nur für die jeweiligen Zonen. Im Ernstfall kann einen der Hersteller also zwingen sein "billig" gekauftes Objektiv ins Kaufland zu senden. Mit den entsprechende Kosten versteht sich....

Inwiefern man seine deutschen Gewährleistungsansprüche gegen ausländische Händler geltend machen kann, nunja.

Backbone

kamoebi 30.07.2010 23:48

Zitat:

Zitat von RainerV (Beitrag 1049347)
Eben, da hilft auch Dein "Tip" mit Frankreich oder Benelux nichts. Auch wenn Du da unerlaubterweise durch "grün" gehst, hast Du Dich automatisch der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Und das ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Mag sein, daß da die Chance nicht erwischt zu werden, geringer ist, aber ist die Aussicht vielleicht ein paar hundert Euro zu "sparen" das wert? Und sollte ich in fünf Jahren dann mit ebendiesem Objektiv ohne darüber nachzudenken mal wieder ins Nicht-EU-Ausland reisen, dann könnte bei der Wiedereinreise der Bumerang kommen.

Wenn ich im Ausland was kaufe, dann sollte ich einfach schon beim Kauf in Gedanken Einfuhrumsatzsteuer und Zoll dazuzählen, bei Objektiven also 27% und das dann beim Zoll genauso deklarieren. Und gut ists.

Rainer

Hallo Rainer,
deshalb geben wir alle unsere Erfahrungen und Wissen hier kund, da es doch immer wieder Unglückspilze gibt, die zT unwissend ins Ünglück rennen. Den Zoff mit dem Zoll, kann man sich echt sparen. Ich hab bei der letzten ITB in Berlin ein kleines Gespräch mit dem Zoll gehabt, ich wollts mal aus erster Hand wissen.
Falls doch jemand nicht wiederstehen kann (der Wille ist stark, doch das Fleisch ist schwach), dann kann er hier lesen, was ihn so erwartet und sich auf die "Bombeneinschläge" vorbereiten

---------- Post added 30.07.2010 at 23:52 ----------

Zitat:

Zitat von Backbone (Beitrag 1049368)
Um hier mal für ein bisschen Klarheit zu sorgen:

Praktisch alle globalen Konzerne mit Consumerprodukten teilen die Welt in (mindestens) 3 Zonen auf: Amerika, EMEA (Europe, Middle East, Africa) und Asien. Die Garantien gelten nur für die jeweiligen Zonen. Im Ernstfall kann einen der Hersteller also zwingen sein "billig" gekauftes Objektiv ins Kaufland zu senden. Mit den entsprechende Kosten versteht sich....

Backbone

Und das nennt man dann Gebiets- oder Marktschutz.
Der private Handel zwischen den Vertriebsgebieten soll unterbunden oder kleingehalten werden. Schließlich müssen Preise und Margen gesteuert werden.


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