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Mag sein, daß da die Chance nicht erwischt zu werden, geringer ist, aber ist die Aussicht vielleicht ein paar hundert Euro zu "sparen" das wert? Und sollte ich in fünf Jahren dann mit ebendiesem Objektiv ohne darüber nachzudenken mal wieder ins Nicht-EU-Ausland reisen, dann könnte bei der Wiedereinreise der Bumerang kommen. Wenn ich im Ausland was kaufe, dann sollte ich einfach schon beim Kauf in Gedanken Einfuhrumsatzsteuer und Zoll dazuzählen, bei Objektiven also 27% und das dann beim Zoll genauso deklarieren. Und gut ists. Rainer |
Beim derzeitigen Wechselkurs Euro-Dollar zahlt sich bei günstigeren Anschaffungen der Aufwand ganz selten. Bei höherpreisigen Produkten erspart man sich natürlich etwas mehr. Dafür verzichtet man bestenfalls auf das 2. Jahr Gewährleistung.
Soll sich Jeder seinen eigenen Reim drauf machen. LG Gerhard |
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Der Zoll kann sehr wohl auf Grund der SN das Verkaufsland der Gehäuse und Objektive feststellen. Wer hier glaubt den Zoll hinters Licht führen zu können wird da ganz schnell eines besseren belehrt werden! |
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"Gewährleistung" gibts nur im deutschen Recht und bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen Endkunde und Händler. Das hat rein gar nix mit der "Garantie" des Herstellers zu tun. Im Fall von außereuropäischen Käufen kann er die nämlich komplett ablehnen, aus dem schlichten Grund das "Garantie" eine freiwille Leistung des Herstellers ist die er an jede ihm genehme Bedingung knüpfen kann. Die Gewährleistung in Deutschland gibts für zwei Jahre (wobei sich bekanntemaßen nach 6 Monaten die Beweislast zuungunsten des Kunden ändert), die Garantie kann solange gelten wie der Hersteller das möchte. Üblich sind da ein bis 3 Jahre, je nach Produkt. Praktisch alle globalen Konzerne mit Consumerprodukten teilen die Welt in (mindestens) 3 Zonen auf: Amerika, EMEA (Europe, Middle East, Africa) und Asien. Die Garantien gelten nur für die jeweiligen Zonen. Im Ernstfall kann einen der Hersteller also zwingen sein "billig" gekauftes Objektiv ins Kaufland zu senden. Mit den entsprechende Kosten versteht sich.... Inwiefern man seine deutschen Gewährleistungsansprüche gegen ausländische Händler geltend machen kann, nunja. Backbone |
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deshalb geben wir alle unsere Erfahrungen und Wissen hier kund, da es doch immer wieder Unglückspilze gibt, die zT unwissend ins Ünglück rennen. Den Zoff mit dem Zoll, kann man sich echt sparen. Ich hab bei der letzten ITB in Berlin ein kleines Gespräch mit dem Zoll gehabt, ich wollts mal aus erster Hand wissen. Falls doch jemand nicht wiederstehen kann (der Wille ist stark, doch das Fleisch ist schwach), dann kann er hier lesen, was ihn so erwartet und sich auf die "Bombeneinschläge" vorbereiten ---------- Post added 30.07.2010 at 23:52 ---------- Zitat:
Der private Handel zwischen den Vertriebsgebieten soll unterbunden oder kleingehalten werden. Schließlich müssen Preise und Margen gesteuert werden. |
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