Zitat:
Zitat von Tazy
(Beitrag 1005210)
:D Leute, wo habt Ihr den diese Weisheiten her????
Den Behörden (in diesem Fall Zoll) ist es völlig wurscht, ob Ihr etwas wissen konntet oder nicht. Wenn die kontrollierende Behörde ein Plagiat bei Euch findet, kann dieser Gegenstand beschlagnahmt werden!
Das Schlagwort ist EINFUHRVERBOT!
Und das gilt auch für alle anderen Sachen, die nicht eingeführt werden dürfen! Auch wenn irgendjemand irgendwo gesagt hat, dass man den Sch... einführen darf! Den Händlern vor Ort ist es nämlich sch...egal ob die Sache am Zielort ankommt oder beim Zoll bleibt - sofern sie schon das Geld haben.
Ich empfehle z.B. einen Blick auf die div. Webseiten (Zoll etc.).
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Das sind keine Weisheiten sondern Lebenserfahrungen.
Ein Kameragurt, und nur um den geht es hier, wird beim Zoll auch nicht anders behandelt als 1 aus der Türkei mitgebrachtes Polohemd eines Premiumherstellers!
Hast Du nur eins im Koffer, oder am Körper, darfst Du es behalten!
Hast Du mehrere wird dir gewerblicher Handel mit Plagiaten zur Last gelegt.
Würden sich die Behörden mit jedem Firlefanz beschäftigen, müssten wir unser Personal auf das 100fache aufstocken.
Das ist das tägliche Leben.
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