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BadMan 12.03.2010 19:53

Zitat:

Zitat von felicianer (Beitrag 987033)
Gekauft habe ich es am 20.10.2009 - also sind die 6 Monate auch noch nicht um,

Achso, ich dachte das Stativ wäre schon älter.
Dann hast Du doch auf jeden Fall Händlergewährleistung und es greift auch die Beweislastumkehr noch nicht.

felicianer 12.03.2010 19:57

Also wäre es in der Tat gescheit, da nochmal hinzufahren?

Shooty 12.03.2010 20:22

Zitat:

Zitat von felicianer (Beitrag 987039)
Also wäre es in der Tat gescheit, da nochmal hinzufahren?

JAAAAAAAAA ^^

Hau den Leuten das Ding um die Ohren *G*

Zitat:

Muss man ja auch nicht so wörtlich nehmen.
Aber ich kann mir vorstellen, dass man sein Gerät schon so malträtieren kann, dass es auf den ersten Blick nicht von einem Ermüdungsbruch zu unterscheiden ist.
Guter Punkt, allerdings ist zu erkennen ob etwas durch abnutzung kaputt gegangen ist, ein materialfehler vorliegt oder man es durch einwirkung einer Kraft die dort nicht hingehört kaputt bekommen hat.

Wobei das sich hier bei den unter 6 Monaten sowiso fast erledigt.

Denkt immer daran das die Blödmärkte wie Versicherrungen sind.
Günstige Preise vorgaukeln um dann möglichst wenig Service und sonderleistungen bieten zu können ;)

felicianer 12.03.2010 20:36

Okay, ich muss morgen eh dort in die Nähe, da fahre ich nochmal vorbei und hau den das Ding "um die Ohren"... :)

Hubert P. 12.03.2010 21:54

Hmpf also des ist wirklich ärgerlich, da willst wat ablichten & dann sowas -_-

Ich habe mir damals im jahre 2001 für meine alte VHS-C Kamera n Cullmann Stativ gekauft, hat mich 99 DM gekostet & was soll ich sagen ... hällt bis heute :D

Qualität zahlt sich eben doch aus, deswegen steht was weiße Ware betrift auch nur Miele bei mir, lieber etwas mehr Geld bezahlen aber dafür was wichtiges haben: "Zuverlässigkeit" :)

mrieglhofer 13.03.2010 18:07

Was ich nicht verstehe, es ist irrelevant, ob Hama das als Garantie anerkennt oder nicht. Wenn der Mediamarkt das einschickt, ist es sein Problem. Aber sicher nicht deines und diese Kosten würde ich soundso nicht übernehmen.

Relevant ist, ob es sich um die Händlergewährleistung handelt. Und die bezieht sich auf das Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Mediamarkt. Und da ist der Media Markt in der Beweispflicht, dass der Fehler nicht beim Kauf bestanden hat. Kann er den nicht erbringen, hat er zu reparieren, tauschen usw.
Notfalls hilft dir da eine Verbraucherzentrale. Selbst klage würde ich bei 9€ nicht ;-))

felicianer 13.03.2010 18:19

Fahr dann nochmal hin und kloppe auf den Pudding, das kann ja so ni sein :D

About Schmidt 13.03.2010 18:49

Zitat:

Zitat von felicianer (Beitrag 987368)
Fahr dann nochmal hin und kloppe auf den Pudding, das kann ja so ni sein :D

Ich denke vernünftig Reden führt eher zum Erfolg. ;)
Gruß Wolfgang

felicianer 13.03.2010 18:50

Das meine ich damit :D

About Schmidt 13.03.2010 18:55

Zitat:

Zitat von felicianer (Beitrag 987390)
Das meine ich damit :D

Dann sage, oder besser schreibe es doch auch so. ;)

Falls der Verkäufer sich ziert, ruhig mal sachlich, aber energisch den Geschäftsführer verlangen. Am besten, wenn eine Menschentraube um dich herum steht :cool: Dabei immer ruhig und sachlich argumentieren, wirst sehen, das wirkt.

Gruß Wolfgang


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