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normalerweise ist es so das die eine Unterlassungserklärung unterschreiben müssen in der steht das sies in Zukunft unterlassen deine Bilder zu klauen. Wenn sies nochmal machen wirds für die so richtig teuer! Alle anderen die so "illegal" vorgehen und einfach Bilder klauen werden sich wohl kaum erkundigen wer schonmal ne Rechnung geschickt hat. Die geben einfach "Sonnenuntergang" in Google ein und nehmen sich das erste Bild was denen gefällt. |
Ne ich meine das anders.Wenn z.B i-eine große Zeitschrift auf dich Aufmerksam wird,werden die sicherlich einen bisschen nach dir Internet forschen und wenn dann nur Artikel über Gerichtsverfahren usw drin steh ,kommt das doch nicht so gut an ,oder?
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In allen mir bekannetn fällen wurde eifnach eine Rechnung für den Klau ausgestellt, die auch meist bezahlt wurde (deswegen rate ich auch hier dazu). Und selbst wenn soetwas im internet zu finden wäre und du bis vor gericht gehst ist das immernoch kein minuspunkt, sondern zeigt eher das du nicht alles mit dir machen lässt ... Nen bissi greif ich mir hier auch an den Kopf. Das sind EURE Bilder! nehmt ihr das auch so locker, wenn jemand euer Auto klaut und geht erstmal rüber zum Nachbarn und fragt vorsichtig an ob er sich den eventuell erklären könnte warum er mit eurem Auto gerade einkaufen gefahren ist? |
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Der Gartenzwerg ist dann gerade noch okay? Die Fußmatte aber nichtmehr? .... Dahinter steckt das gleiche Prinzip! Ist es okay wenn jemand ein BIld bei dir abhängt und damit aus der Haustür spaziert? |
Tut mir leid,
wer Fotos ins Internet stellt will sie der Welt präsentieren. Da muß er auch damit rechnen, daß irgendwer das Foto nutzt, absichtlich oder nicht. Sicherheit gibt es in diesem Fall nicht mehr. Um den Wert des Fotos zu streiten finde ich müßig. Verdienen an der Geschicht tun nur die Anwälte. |
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wer Autos auf die Straße stellt will sie der Welt präsentieren. Da muß er auch damit rechnen, daß irgendwer das Auto nutzt, absichtlich oder nicht?! Sicherheit gibt es in diesem Fall nicht mehr. (angesicht der vielen Elektrischen Türöffner) ....... sorry aber nein ... Zudem: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn jemand Diebstahl begeht bleibt es Diebstahl! |
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Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen ... (§ 242 StGB) Hat jemand das Foto weggenommen? Nein? Dann handelt es sich auch nicht um Diebstahl. Bei der widerrechtlichen Nutzung von Daten (hier die Bilddaten aus dem Internet) handelt es sich jedenfalls um KEINEN Diebstahl, daher führen sämtliche Vergleiche mit Nachbars Auto, Gartenzwerg oder Fußmatte nur auf den Holzweg. (OT: aus demselben Grund kann es sich baim Ankauf der Schweizer Steuerdaten-CD auch nicht um Hehlerei handeln ...) |
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Vergleichbar finde ich das aber trotzdem, da es sich ja wie bei Texten um geistiges Eigentum handelt. |
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