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iXuZ 04.06.2004 11:57

jo das hatte ich schon gesehen.

ich lese mir grade die bedingungen durch, die auf der garantiekartenrückseite stehen. dort heißt es: 6. Diese Garantiekarte muß zur Erlangung ihrer Gültigkeit ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Händler mit einem Stempel oder seiner Unterschrift versehen sein.

da die kamera ja orginal verpackt ankam konnte der händler die karte natürlich nicht ausfüllen. nun meine frage: ist es von nöten das sie ausgefüllt ist? erfahrungsberichte bitte.


gruß
iX

EDIT: ok hat siche erledigt, die freundliche dame am telefon meinte das sei nicht schlimm :D

Hotzi 04.06.2004 11:59

Normal sollte die Rechnung als Beilage (bzw Kopie) reichen.

Wann hast Du denn die Kamera eigentlich gekauft ?

Gruss

Hotzi

iXuZ 04.06.2004 12:08

im januar

Hotzi 04.06.2004 12:27

Na dann ist sie doch noch keine 6 Monate alt. Ich würde zum Händler gehen, wenn er Dir nicht beweisen kann, dass Du die Cam kaputt gemacht hast, kannste eine andere mitnehmen (§ 437, 439, 476 BGB).

Und ein Firmwareupdate ist ausserdem sicher Alles andere als eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung.

Gruss

Hotzi

iXuZ 04.06.2004 12:53

ja das stimmt, nur war das eine versandbestellung und ob ich nun zu minolta gehe oder zum händler dürfte von der zeit her aufs gleiche hinauslaufen.

außerdem könnte es ja sein das ich vom händler wieder eine "defekte" bekomme. man hat ja in der vergangenheit so viel negatives über die kinderkrankheiten der a1 gelesen ;)

Hotzi 04.06.2004 13:00

Hehe, ich weiss schon, warum ich keine Elektronik im Versandhandel kaufe...

Gruss

Hotzi

iXuZ 04.06.2004 13:25

:p


stimmt schon, nur hab ich sie "günstig" bei foto brinker bekommen ;)

Dimagier_Horst 04.06.2004 13:39

Zitat:

Zitat von Hotzi
Und ein Firmwareupdate

entlässt im Zweifel den Händler aus seiner Gewährleistung, wenn der dem nicht zugestimmt hat.

Hotzi 04.06.2004 13:46

Hallo Horst

Hm, gibts da Quellen wo man das nachlesen kann ?

Da habe ich irgendwie Zweifel dran...

Gruss

Hotzi

iXuZ 04.06.2004 14:09

also ich fände es auch ziemlich dreist, wenn der hersteller firmware anbietet mit anleitung, man diese befolgt und dann feststellen muss, dass das gerät oder die neue firmware fehlerhaft sind. dann aber die schuld dem kunden in die schuhe schiebt, auch wenn es rechtmäßig wäre.

ich kann jedenfalls mit gutem gewissen sagen: ich habe beim update NIX falsch gemacht. die kamera hat ja schließlich auch bestätigt das alles geklappt hat.


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