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Wie auch manch anderer hier habe ich an RGB-Tech eine Anfrage geschickt,
ob sie die Ware in Middlebrough vorrättig haben. Montag werde ich auch noch mal telefonisch nachhacken. Ende Januar gehts dann ab nach England für einen Tag, da mir das blinde Überweisen an einen unbekannten Shop zu riskant ist, trotz vorhandener englischer Anschrift. Alles vorrausgesetzt, dass mir garantiert wird, dass an Tag meines Besuchs, auch alle Sachen vor Ort sind. :-) Werde euch gerne dann auch meine Erfahrungen -bei Bedarf- hier niederschreiben. Für mich waren die insgesamt 4240 Euro reine Ersparnis einen kurzen Flug nach GB wert. :-) Wechseln werde ich meine Euros aber schon am Montag, denn man weiss ja nie wann die Pfunde wieder hochschießen. ;-) |
Zitat:
EDIT: Habe übersehen, dass Du in Irland bist, dann kann UK natürlich doch günstiger (Versandkosten?) sein. |
By the way: Der ein oder andere sollte sich in Sachen Zoll(-beschiss) doch ein wenig bedeckter halten, so was macht man, wenn überhaupt, per PN oder EMail.
Alleine der ein oder andere Tip ist nach deutschen Strafrecht schon Anstiftung zur Steuerhinterziehung bzw. Straftat. Und Zöllner lesen hier auch mit. lg Uwe |
Zitat:
alles FALSCH. Innerhalb der EU gilt auch für Privatleute der freie Warenverkehr. Kein Zoll und keine deutsche Mehrwertsteuer fällig... also alles ganz LEGAL. |
Gehört die Schweiz nun neuerdings zur EU?
Zitat:
www.zoll.de |
Zitat:
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Ja, und? Schrieb ich was anderes?
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Zitat:
Außerdem ist hier von Fototechnik die Rede und nicht von Verbrauchssteuern... Wie die Schweiz die zollrechtlichen Bestimmungen auslegt ist mir egal, außerdem wurde hier auch schon daraufhingewiesen (Besteuerung nach Gewicht). |
Na, dann bitte ich doch um Entschuldigung für den guten Rat von User (der von berufswegen Zöllner ist) zu User. Ich habe aufgrund solcher Posts beruflich schon so manches erlebt.
Ein solcher Hinweis meinerseits kommt sicherlich nicht wieder vor. Uwe |
Für die anderen:
Innerhalb der EU ist solch ein Kauf abgabefrei (nicht gewerblich, bei einem Sammelkauf kann es Probelme geben). Soll die Ware ausserhalb der EU verbracht werden, so muss der Verkäüfer die Mehrwertsteuer des eigenen Landes auf Verlangen des Verkäufers extra ausweisen (EU-Recht). In der Regel ist das aber unproblematisch. lg Uwe |
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