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Jens N. 05.11.2008 23:48

Ohne wie gesagt alles gelesen zu haben oder Jurist zu sein: sowas wie einen "Freibrief für Verkäufer" gibt es sicher nicht, denn man kann, bzw. darf (!) sicherlich nicht ungeschoren mangelhafte Gegenstände von privat verkaufen (das bitte ich ebenfalls als Beispiel und nicht auf diesen konkreten Fall bezogen zu verstehen). Der Knackpunkt bei der Sache ist eher das Beweisproblem und natürlich auch Kosten-/Nutzenüberlegungen (was kostet der Anwalt, wie stehen die Chancen, wenn es hart auf hart kommt, was kann maximal erreicht werden usw.) Oder mit anderen Worten: Recht haben und Recht bekommen sind (leider) zwei Paar Schuhe.

Es gibt auch genau gegenteilige Fälle, wo Korinthenk... mit Rechtsschutzversicherung auch den Kratzer auf der gebraucht gekauften CD noch bis nach Karlsruhe bringen (ich übertreibe jetzt ;) ) und auch noch Recht bekommen. Es ist letztendlich immer nur die Frage: will man das, kann man das, lohnt sich das?


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