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Vielleicht kannst Du ja auch das Gesicht der Biene mit einem schwarzen Balken überdecken. Oder Du machst mit der Biene jetzt noch nachträglich einen Model-Release-Vertrag auf TFP-Basis. Sorry, Du findest das wahrscheinlich im Moment gar nicht lustig, aber ich versuche halt, diese Absurdität mit etwas Humor zu nehmen. |
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Eigentlich wäre es interessant, mal zu hören, was jemand vom Fach dazu sagt. Was ist eigentlich mit simply black los, gibts einen Grund, wieso der nicht mehr mitschreibt? Tobi |
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Fotografieren darf man eigentlich alles, veröffentlichen schon weniger und mit kommerzieller Absicht veröffentlichen noch viel weniger. Beispiel Zoo: Fotografieren darf ich im Kölner Zoo und im Aquazoo Düsseldorf, auf meine Homepage stellen darf ich nur die Bilder aus dem Kölner. Will ich die Bilder verkaufen, muss ich für die Erlaubnis aber an den Kölner Zoo vorher ordentlich latzen. |
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...was für sich genommen auch erst mal zu beweisen wäre...zumal Bienen interindivduell ja höchst unterscheidbar sind...:? |
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Und davon abgesehen ergibt sich die Problematik mit dem Auto aus der Tatsache, daß diese über's Nummernschild ggf. einwandfrei identifizierbar und einem Halter zuzuordnen sind. Das kann für den Halter u.U. Probleme bedeuten (plattes Beispiel: Auto wurde vor Bordell fotografiert, Bild wurde veröffentlich, Ehefrau sieht Bild). Aus dem Grund retuschieren wir ja z.B. auch die Kennzeichen, dann ist eigentlich alles in Butter. Nun ist noch offren, ob Bienen so individuell zu unterscheiden sind, daß man sie wiedererkennen kann (ich meine nein und würde das -wie die anderen genannten Dinge- einfach mal in einem Imkerforum o.ä. erfragen). Ausser Frage steht doch aber, daß man eine Biene nicht einem bestimmten Halter/Besitzer zuordnen kann, wie das bei einem Auto mit Nummernschild der Fall ist. Auch darum funktioniert dieser Vergleich nicht und darum ist die geschilderte Problematik meiner Meinung nach auch keine. Aber wie gesagt: nur eine Meinung, kein Wissen. Ich weiß allerdings, was ich tun würde: Seite inkl. Bilder wieder zugänglich machen (ich hätte sie gar nicht erst abgeschaltet) und entsprechend antworten, d.h. per Anwalt. Und wo ich es sonst bei einer Bitte, ein Bild zu entfernen belassen würde, würde ich hier ganz klar Forderungen geltend machen! Das sowas idR. gute Chancen auf Erfolg hat, dürften die meisten hier wissen. Wahrscheinlich wusste das auch der "Bienenbesitzer" und hat deswegen diesen Einschüchterungsversuch gestartet. Wirklich sehr dreist. Vorsicht ist immer gut, aber vorauseilender Gehorsam oder Angst bringt einen auch nicht weiter. Am besten ist immer noch, sich entsprechend zu informieren (ggf. wirklich bei einem Anwalt), dann kann man sich auch nicht so leicht einschüchtern lassen. |
Schon wieder so ein Thread - was ist denn heut los? :lol:
Ich verlinke also nochmals diesen Text: Hier der Link! Dürfte wohl ziemlich klar sein wie die Sache liegt? |
Darf man eigentlich überhaupt noch irgendwas fotografieren? Die Geschichte mit der Biene ist ja schon ziemlich abgefahren. Als ich dann bei Google Property Release eingab, habe ich unter anderem das hier gefunden. :flop:
Das heißt also, wenn ich den beleuchteten Eiffelturm fotografieren und hier einstellen würde, könnte es sein, das der Betreiber eine Abmahnung riskiert? Das darf ja wohl nicht wahr sein. :flop::flop::flop::flop: Gruß Wolfgang |
Richtig - Eiffelturm hat Urheberrechtsschutz!! Ist aber wohl allgemein bekannt! ;)
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Sorry for OT :lol: |
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