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BadMan 30.07.2008 17:51

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 688078)
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!

Aber man darf es fotografieren, wenn man das Kennzeichen unkenntlich macht.

Vielleicht kannst Du ja auch das Gesicht der Biene mit einem schwarzen Balken überdecken.
Oder Du machst mit der Biene jetzt noch nachträglich einen Model-Release-Vertrag auf TFP-Basis.

Sorry, Du findest das wahrscheinlich im Moment gar nicht lustig, aber ich versuche halt, diese Absurdität mit etwas Humor zu nehmen.

Tobi. 30.07.2008 17:56

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 688095)
Aber man darf es fotografieren, wenn man das Kennzeichen unkenntlich macht.

Man darf es auch unentstellt fotografieren. Die Unterschiedung zwischen dem Anfertigen des Fotos und dem Veröffentlichen desselben sollte man bei solchen Diskussionen immer berücksichtigen!

Eigentlich wäre es interessant, mal zu hören, was jemand vom Fach dazu sagt. Was ist eigentlich mit simply black los, gibts einen Grund, wieso der nicht mehr mitschreibt?

Tobi

BadMan 30.07.2008 18:02

Zitat:

Zitat von Tobi. (Beitrag 688097)
Man darf es auch unentstellt fotografieren. Die Unterschiedung zwischen dem Anfertigen des Fotos und dem Veröffentlichen desselben sollte man bei solchen Diskussionen immer berücksichtigen!

Hast natürlich Recht und ich meinte ja auch veröffentlichen.
Fotografieren darf man eigentlich alles, veröffentlichen schon weniger und mit kommerzieller Absicht veröffentlichen noch viel weniger.

Beispiel Zoo:
Fotografieren darf ich im Kölner Zoo und im Aquazoo Düsseldorf, auf meine Homepage stellen darf ich nur die Bilder aus dem Kölner. Will ich die Bilder verkaufen, muss ich für die Erlaubnis aber an den Kölner Zoo vorher ordentlich latzen.

Huckleberry Hound 30.07.2008 18:06

Zitat:

Zitat von Ölauge (Beitrag 687972)
...
Als Antwort habe ich ein Schreiben erhalten, dass kein Copyright/Urheberschutz meinerseits besteht, da das Motiv, eine Biene, seine Biene ist. Man erwägt rechtliche Schritte gegen mich, weil ich deren Bienen im Internet veröffentlicht habe. Die Hinweise auf meiner Seite sind nicht rechtens, bzw. ungültig, da es sich um fremdes Eigentum handelt.
...

Uwe schreibt ja deutlich, das das besagte Motiv, nämlich die Biene, das Eigentum der Gegenseite sei...
...was für sich genommen auch erst mal zu beweisen wäre...zumal Bienen interindivduell ja höchst unterscheidbar sind...:?

Jens N. 30.07.2008 19:31

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 688078)
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!

OK, aber der Vergleich hinkt etwas (Autovergleiche hinken immer), da das Auto (bleiben wir mal dabei) sich ja auf Uwes Grundstück befand. D.h. ich darf auch keine fremden Autos fotografieren, bzw. diese Bilder veröffentlichen, wenn das Auto (widerrechtlich nehmen wir mal an) auf meinem Grund und Boden steht!? Was ist denn mit dem eigenen Hausrecht usw.? Da stellt sich dann doch quasi die Frage, was Vorrang hat.

Und davon abgesehen ergibt sich die Problematik mit dem Auto aus der Tatsache, daß diese über's Nummernschild ggf. einwandfrei identifizierbar und einem Halter zuzuordnen sind. Das kann für den Halter u.U. Probleme bedeuten (plattes Beispiel: Auto wurde vor Bordell fotografiert, Bild wurde veröffentlich, Ehefrau sieht Bild). Aus dem Grund retuschieren wir ja z.B. auch die Kennzeichen, dann ist eigentlich alles in Butter. Nun ist noch offren, ob Bienen so individuell zu unterscheiden sind, daß man sie wiedererkennen kann (ich meine nein und würde das -wie die anderen genannten Dinge- einfach mal in einem Imkerforum o.ä. erfragen). Ausser Frage steht doch aber, daß man eine Biene nicht einem bestimmten Halter/Besitzer zuordnen kann, wie das bei einem Auto mit Nummernschild der Fall ist.

Auch darum funktioniert dieser Vergleich nicht und darum ist die geschilderte Problematik meiner Meinung nach auch keine. Aber wie gesagt: nur eine Meinung, kein Wissen. Ich weiß allerdings, was ich tun würde: Seite inkl. Bilder wieder zugänglich machen (ich hätte sie gar nicht erst abgeschaltet) und entsprechend antworten, d.h. per Anwalt. Und wo ich es sonst bei einer Bitte, ein Bild zu entfernen belassen würde, würde ich hier ganz klar Forderungen geltend machen! Das sowas idR. gute Chancen auf Erfolg hat, dürften die meisten hier wissen. Wahrscheinlich wusste das auch der "Bienenbesitzer" und hat deswegen diesen Einschüchterungsversuch gestartet. Wirklich sehr dreist.

Vorsicht ist immer gut, aber vorauseilender Gehorsam oder Angst bringt einen auch nicht weiter. Am besten ist immer noch, sich entsprechend zu informieren (ggf. wirklich bei einem Anwalt), dann kann man sich auch nicht so leicht einschüchtern lassen.

rmaa-ismng 30.07.2008 23:41

Schon wieder so ein Thread - was ist denn heut los? :lol:



Ich verlinke also nochmals diesen Text:

Hier der Link!

Dürfte wohl ziemlich klar sein wie die Sache liegt?

felix20b 31.07.2008 00:08

Darf man eigentlich überhaupt noch irgendwas fotografieren? Die Geschichte mit der Biene ist ja schon ziemlich abgefahren. Als ich dann bei Google Property Release eingab, habe ich unter anderem das hier gefunden. :flop:

Das heißt also, wenn ich den beleuchteten Eiffelturm fotografieren und hier einstellen würde, könnte es sein, das der Betreiber eine Abmahnung riskiert? Das darf ja wohl nicht wahr sein. :flop::flop::flop::flop:

Gruß
Wolfgang

rmaa-ismng 31.07.2008 00:13

Richtig - Eiffelturm hat Urheberrechtsschutz!! Ist aber wohl allgemein bekannt! ;)

Schnitte 31.07.2008 00:13

Zitat:

Zitat von felix20b (Beitrag 688259)
Darf man eigentlich überhaupt noch irgendwas fotografieren? Die Geschichte mit der Biene ist ja schon ziemlich abgefahren. Als ich dann bei Google Property Release eingab, habe ich unter anderem das hier gefunden. :flop:

Das heißt also, wenn ich den beleuchteten Eiffelturm fotografieren und hier einstellen würde, könnte es sein, das der Betreiber eine Abmahnung riskiert? Das darf ja wohl nicht wahr sein. :flop::flop::flop::flop:

Gruß
Wolfgang

Doch.

Schnitte 31.07.2008 00:16

Zitat:

Zitat von Ölauge (Beitrag 687972)
Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit Copyrights ein wenig aus ...

Von meiner Homepage wurden Fotos kopiert und veröffentlicht/weiterverbreitet. Ich habe daher gebeten, dies zu unterlassen. (Keine Abmahnung, etc.) Als Antwort habe ich ein Schreiben erhalten, dass kein Copyright/Urheberschutz meinerseits besteht, da das Motiv, eine Biene, seine Biene ist. Man erwägt rechtliche Schritte gegen mich, weil ich deren Bienen im Internet veröffentlicht habe. Die Hinweise auf meiner Seite sind nicht rechtens, bzw. ungültig, da es sich um fremdes Eigentum handelt. (Diess Schreiben kam von einer Rechtsanwältin) - Habe daher meine Homepage aus dem Netz genommen ... Ich verstehe nicht, warum ich keine Fotos von Kleintieren / Insekten, die auf meinem Grundstück gemacht wurden, nicht veröffentlichen darf ....

Kennt sich jemand damit aus?

Es waren aber doch nicht etwa 2-beinige Bienen, oder?

Sorry for OT :lol:


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