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Sir Donnerbold Duck 27.06.2008 08:43

Den letzten Satz meinst du ja hoffentlich nicht ernst, oder?

Gruß
Jan

bjoern.mai@gmx.de 27.06.2008 08:45

hier gehts um mein Geld, und ich bin nicht gewillt, Hunderte von Euronen einfach so wegzuschmeissen, nur weil ´jemand so dreist ist und ohne Skrupel mich um mein Geld bringen will.

27.06.2008 09:01

Bin gespannt wie es weiter geht. Ich selbst habe mal mein Recht gesucht und dabei den Glauben an die Justiz verloren.

Einen MC würde ich nicht erwähnen, da Justica nicht Motorrad fährt.

Teddy 27.06.2008 09:07

Hallo Björn,
so nachvollziehbar dein Ärger und deine Wut auch ist: Wenns hier um die Ankündigung einer strafbaren Handlung geht, und nichts anders ist das, was du da in Erwägung ziehst, dann ist dieser Thread ganz schnell dicht.

Nutze deine rechtlich einwandfreien Möglichkeiten aus und berichte gern weiter darüber. Aber alles, was rechtlich nicht einwandfrei ist, hat hier im Forum nichts verloren. :!:

bjoern.mai@gmx.de 27.06.2008 09:11

ist ja mir ja auch nur so gestern beim joggen eingefallen, werde die Passage mal lieber löschen, und es war wie gesagt auch nur ein Gedanke, falls die Justitz versagt.

Itscha 27.06.2008 09:31

Zitat:

Zitat von bjoern.mai@gmx.de (Beitrag 674642)
ist ja mir ja auch nur so gestern beim joggen eingefallen, werde die Passage mal lieber löschen, und es war wie gesagt auch nur ein Gedanke, falls die Justitz versagt.

Die Justiz versagt nicht, wenn Du sie richtig in Gang setzt. Das kann ich Dir -auch wenn ich nicht für jeden letzten Depp, den es AUCH da gibt die Hand ins Feuer legen würde- aus erster Hand versichern.

So was dreistes wie den Typ hab ich ja noch nicht erlebt. Der tut so, als wär ein Betrug so nebenbei nix anderes als Brötchen kaufen.
Ich habs Dir ja schon geschrieben: Mit einem Anspruch, der als Grundlage eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung im Vollstreckungstitel ausweist, kommst Du immer an dein Geld! Du musst es nur richtig anfangen.
Dem Heini würd ich alles geben: Strafanzeige, Zivilprozeß, Zwangsvollstreckung. Nur damit er merkt, wie unangenehm deas Leben sein kann, wenn man sich nicht an Spielregeln hält.

mintracer 27.06.2008 09:48

bist ganz schön gutmütig...

wenn mir das jemand so schreiben würde das er mich mit Absicht betuppt hat... dem würde ich es richtig heiß unterm hintern machen...

zieh zu das du solchen Leuten den Hahn zu drehst... das ist kein Spaß mehr...

lg Einar

iMPALA 27.06.2008 09:59

Du solltest die Sache in jedem Fall zur Anzeige bringen.

Damit hast du noch immer nicht Dein Geld zurück, aber diese Leute gehören bestraft, noch vorsätzlicher kann der Betrug nicht sein.
Die Dreistigkeit in der Vorgehensweise ist schon erschreckend, evtl. liest der Typ hier auch noch mit und versorg sich mit Informationen um dich weiter hinzuhalten.
Um die Beibringung des Geldes muss sich Dein RA kümmern, der sicherlich die notwendigen Schritte dazu kennt.

blueka 27.06.2008 10:14

Hi,

das ist ja echt große Sch.... ! Ich will dir zwar nicht alle Hoffnung nehmen, aber ich glaube nicht, dass du dein Geld wieder bekommst. Wer zu solchen Mitteln greift um an Geld zu kommen wird alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Vor allem bei dem Wissen ein Strafverfahren an den Hals gehängt zu bekommen. Im Zweifelsfall wirst du dich in eine lange Schlange von Gläubigern einreihen dürfen.

Und in einem Jahr heißt es dann für ihn: "Peter Zwegat aus Berlin, guten Tag".

Sorry, das ist echt das Letzte!

Echidna 27.06.2008 11:26

Der Schuss mit der Strafanzeige kann auch nach hinten losgehen. Wenn es nicht gerade die x.te Verurteilung ist, die zu Buche schlägt, dann ist eine Geldstrafe oder eine Geldbuße bei Einstellung des Verfahrens zu erwarten. Und Du darfst dreimal raten, wer schneller sein Geld bekommt. Die Staatsanwaltschaft, die eine nicht gezahlte Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umwandeln (lassen) kann oder Du, der allenfalls mit Eidesstattlicher Versicherung und Pfändung drohen kann.

Der Hinweis von Itscha, dass im Schuldtitel auf die unerlaubte Handlung hingewiesen werden muss, um etwas erweiterte Vollstreckungsmöglichkeiten zu haben und nicht unter eine eventuelle Restschuldbefreiung nach Insolvenz zu fallen, ist richtig und wichtig. Aber Achtung: Ein Vollstreckungsbescheid reicht dann nicht aus. Du müsstest direkt klagen, was teurer ist und länger dauert als an einen Vollstreckungsbescheid zu kommen. Wenn Dich am besten an einen Anwalt Deines Vertrauens.

Gruß

Echidna


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