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Schlaudenker.de 26.11.2007 19:39

Zitat:

Zitat von Dynax 79 (Beitrag 566439)
Daraufhin hab ich die Rückbuchung durch meine Bank veranlaßt!

Und das macht die Bank einfach so, ohne dass Du irgendeine Erklärung für die Rückbuchung abgeben mußt?

Und falls doch: Welche Erklärung hast Du denn angegeben?

simply black 26.11.2007 19:46

Er hatte schlicht Glück, dass irgendjemand von der Bank in der Annahme war, das Grundgeschäft sei nichtig (Täuschung, Irrtum...).
Aber dynax: Das es Ausnahmen gibt ist eines, ich erwähnte sie.
Aber weil es einmal geklappt hat zu glauben "es gehe", gar grundsätzlich, ist mutig :)

WB-Joe 26.11.2007 19:46

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 566442)
Und das macht die Bank einfach so, ohne dass Du irgendeine Erklärung für die Rückbuchung abgeben mußt?

Und falls doch: Welche Erklärung hast Du denn angegeben?

Ganz einfach nicht. Grundsätzlich ist es aber möglich.
Ich mußte denen kurz den Fall schildern, was wie, wo. Das ging aber wie gesagt sehr schnell und schon war das Geld wieder da.
Einfach so geht das sicherlich nicht.
Da aber auf diese KK viele Zahlungen gehen und bis auf die eine Zahlung alles im grünen Bereich war/ist, kein Problem.

WB-Joe 26.11.2007 19:51

Zitat:

Aber dynax: Das es Ausnahmen gibt ist eines, ich erwähnte sie.
Aber weil es einmal geklappt hat zu glauben "es gehe" ist mutig
Naja, die Dame die meinen Fall bearbeitete hat mich ausdrücklich darauf hingewiesen daß solche Rückbuchungen jederzeit möglich sind wenn ein Grund vorliegt. Der Vorgang war dann für mich soweit erledigt.;)

baerlichkeit 26.11.2007 19:56

So hatte mir die Dame am Schalter das damals auch erklärt... (daher meine Annahme) :oops: wollte da jetzt aber nicht weiter drauf rumreiten...

Muss denen wohl mal einen Besuch abstatten ;)

Grüße

Jornada 26.11.2007 21:17

Sie haben die Möglichkeit, unberechtigte Händler- und Bargeldumsätze zu reklamieren. Geben Sie bitte den Grund der Reklamation an. Gerne können Sie uns Ihren Einwand auf der Folgeseite in dem dafür vorgesehenen Textfeld näher erläutern. Sofern wir Unterlagen von Ihnen benötigen, erhalten Sie je nach Reklamationsgrund einen Hinweis. Innerhalb von einer Woche erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung (per Post oder per E-Mail) Ihrer Reklamation und i.d.R. eine vorläufige Gutschrift, bis wir Ihre Reklamation endgültig klären können. Bitte prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Reklamation sorgfältig vor Einreichung. Stellt sich nach Überprüfung heraus, dass die Reklamation unrechtmäßig von Ihnen eingereicht wurde, so kann das für Sie zusätzliche Kosten (pro Transaktion bis zu EUR 10) verursachen.

So steht's geschrieben, auf meiner Kreditkarten-Banking-Seite.
Dass eine Reklamation/Rückbuchung berechtigt und begründet sein muß, ist doch wohl eine logische Voraussetzung, die einem der gesunde Menschenverstand allein schon sagt, oder?
Niemand hat behauptet, dass man seine Bezahlungen per Kreditkarte nach Lust und Laune wieder einsacken kann. Schliesslich hat der Händler auch seine Rechte.

Zitat:

Zitat von Dynax79
Zurückholen des Betrags wenn die Kreditkarte eingesetzt wurde geht sehr wohl!
Von mir auch so durchgeführt bei einem Online-Foto-Händler wegen offensichtlicher Irreführung beim Bestand im Online-Shop. Der Online-Händler hatte mir zugesagt er könne ein bestimmtes hochpreisiges Produkt sofort liefern. Nach drei Wochen Wartezeit hatte ich noch immer keine Ware. Daraufhin hab ich die Rückbuchung durch meine Bank veranlaßt! Innerhalb zwei Tagen war der Betrag wieder auch meinem Konto.
Liefern konnte der Laden dann 8 Wochen später, da hatte ich die dicke Schwarze aber schon lange......

Somit wurde eine Begründung zur Rückforderung abgegeben und von der Bank akzeptiert -->

Zitat:

Zitat von simply black
Er hatte schlicht Glück, dass irgendjemand von der Bank in der Annahme war, das Grundgeschäft sei nichtig (Täuschung, Irrtum...).
Aber dynax: Das es Ausnahmen gibt ist eines, ich erwähnte sie.
Aber weil es einmal geklappt hat zu glauben "es gehe", gar grundsätzlich, ist mutig

--> Demzufolge war das kein Glück und keine Ausnahme. Solche Rückforderungen gehen grundsätzlich immer dann, wenn eine berechtigte Begründung vorliegt.

Schlaudenker.de 26.11.2007 21:54

Die Meinungen gehen lediglich dahingehend auseinander, was "unberechtigte Händler- und Bargeldumsätze" sind. Alles andere ist klar.

simply black 26.11.2007 22:52

Jepp, so ist es. Und das ist nicht jeder beliebige Gewährleistungsgrund.
Wenns klapt freut Euch, Die Rechtslage setzt ein nichtiges (wa snicht gleichbedeutend ist mit anfechtbar oder rücktritsberechtigt) Geschäft voraus.


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