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binbald 18.11.2007 02:22

Zitat:

Zitat von gpo (Beitrag 562683)
waren offensichtlich noch nicht ausreichend im Ausland...und reden hier von "deutscher Bürokratie"....

och, wenn ich mir so meine Weltkarte in der Küche anschaue, mit den ganzen Spickern... da komm' ich leicht auf 30 unterschiedliche Länder und die meisten mehrfach. Und in fast allen geht's lockerer zu als in Deutschland.

In Rio bin ich mal mit der vollen Ausrüstung samt Stativ durch die Marinewerft getigert. Hatte gedacht, ist eine feine Abkürzung, musst nicht außenherum. Es hat ca. 20 Minuten gedauert, bis ich wieder nach draußen komplimentiert wurde, ohne Kontrolle, ohne Begleitung, einfacher Wegweiser für den trotteligen Touristen.

In Xi'an hat mir der Hotelpage einen billigen Transfer zum Flughafen über seinen Kumpel verschafft. Wie es sich herausstellt, war der Polizist und wollte mir zeigen, was abgeht. Also waren wir mit Blaulicht unterwegs, zunächst auf der richtigen, dann auf der entgegenkommenden, dann wieder auf der richtigen Spur. Als wir ankommen, will er Erinnerungsfoto am Flughafen haben. Gerne, sag ich, wenn ich auch was vom Flughafen mitbekomme. War kein Problem.

Neulich, Südafrika, Kapgegend, Hafeneinfahrt. U-Boot tuckert herein. Die ganze Touristen- und Fotografenmeute reißt die Gerätschaften hoch. Polizei fährt vorbei, nix passiert.

usw. usf.

Die einzigen, die sich bisher blöd angestellt haben, sind die Amerikaner und die Deutschen. Amerikaner aus Hybris, Deutsche aus Formalität, wenn man das mal so pauschalisieren will. Aber das sind vielleicht auch persönlich Erfahrungen und nicht zu verallgemeinern...

zzratlos 18.11.2007 10:17

Auch keine Scheu
 
Zitat:

Zitat von binbald (Beitrag 562648)
Das wird bestimmt interessant.
Allerdings - wenn nicht explizit und deutlich ein Fotografierverbot angeschlagen ist, habe ich keinerlei Scheu: Was nicht verboten ist, ist erlaubt; auch wenn man den Deutschen nachsagt, den Satz eher andersherum zu sagen.

Salve binbald,

da halte ich es wie du. Dass ich aus Respekt vor meinen Mitmenschen keinem mit der Kamera ins Gesicht fahre versteht sich auch. Ich habe aber Bedenken nach einem Gespräch mit der Security einfach weiterzumachen. Der könnte sich nämlich nicht ernst genommen fühlen und je nach Charakter der Meinung sein, ein Exempel statuieren zu müssen. Das sind mir die Bilder dann auch nicht wert.

Werde mich auf die Linie schlagen, dass ich die Kamera nur noch zum Fotografieren aus der Tasche nehme und nicht mehr offen durch die Gegend trage.

Gruß rudi

zzratlos 18.11.2007 10:22

Privatgelände - öffentliches Gelände
 
Zitat:

Zitat von giersch (Beitrag 562654)
im zweifelsfall gilt immer : fotografieren auf privatgelände ist verboten, wenn nicht vorher genehmigung eingeholt wird !!!

Servus giersch,

da liegt ja mein Problem begraben. Wenn ich mein Geld dort hintrage darf ich ungehindert kommen. Wenn ich mich meiner Lust am Fotografieren hingebe, ist es plötzlich Privatgelände.

Klingt jetzt ein bisschen hart. Aber auf den Punkt gebracht sehe ich es so, auch wenn alle Beteiligten ausgesprochen nett zu mir waren.

Im Nachhinein gesehen stelle ich auch fest, dass ich nie auf den Gedanken gekommen wäre, dass ich mich in einem Einkaufszentrum auf Privatgelände befinde. Das war ganz klar ein falscher Ansatz von mir.

Gruß rudi

frame 18.11.2007 11:30

Zitat:

Zitat von binbald (Beitrag 562685)

Die einzigen, die sich bisher blöd angestellt haben, sind die Amerikaner und die Deutschen. Amerikaner aus Hybris, Deutsche aus Formalität, wenn man das mal so pauschalisieren will. Aber das sind vielleicht auch persönlich Erfahrungen und nicht zu verallgemeinern...

ich hatte letztes Jahr in Strassburg einen Franzosen/Elsässer der eine furchtbar kitschige Weihnachtsbeleuchtung vor seinem Laden auf der öffentlichen Strasse hatte und als wir die Kamera hoben um ein Bild zu machen sah er das zufällig, kam rausgerannt und hat was von Copyright und so'nem Quatsch erzählt.
Da war's mir sogar zu blöd das Bild noch heimlich zu machen :roll:
ciao
Frank

Hansevogel 18.11.2007 11:37

Zitat:

Zitat von binbald (Beitrag 562665)
Da gibt es sogar eine juristisch wasserdichte Zusage der DBAG, ich glaube von 2001. Das nenne ich einmal vorbildlich!

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 562671)

Diese Fotogenehmigung kann in Bahnhofs-Einkaufspassagen durch die Interessen der Mieter/Nutzer wieder eingeschränkt sein (z.B. HH Wandelhalle, Südsteg u.a.).

Gruß: Joachim

Dimagier_Horst 18.11.2007 12:43

Zitat:

Zitat von frame (Beitrag 562706)
...und hat was von Copyright und so'nem Quatsch erzählt.

Das ist kein Quatsch, sondern von den Franzosen in ihrem eigenen Land geschaffenes französisches Recht. Wir Ausländer sollten uns dort eher als Gast benehmen denn als eingeschnappte teutonische Dampfwalze ;).

Zitat:

Zitat von zzratlos (Beitrag 562698)
Wenn ich mich meiner Lust am Fotografieren hingebe...

Eine schöne Formulierung. Schon mal daran gedacht, dass es für andere alles andere als eine Lust ist? Dass es Menschen gibt, die sich durch Kameras gestört fühlen?

Funster 18.11.2007 13:00

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 562742)
Schon mal daran gedacht, dass es für andere alles andere als eine Lust ist? Dass es Menschen gibt, die sich durch Kameras gestört fühlen?

Eben. Ich frage mich bei diesen regelmäßig auftauchen Threads immer, welcher Teil von "privat" eigentlich so schwer verständlich ist.

Cheers,
Sven

simply black 18.11.2007 13:11

Zitat:

Zitat von binbald (Beitrag 562663)
sag ich doch: typisch deutsch :P
(nicht Kollege giersch, sondern diese Haltung)

Im übrigen kann man dieses "immer" bezweifeln. Die Frage ist, was "Privatgelände" bezeichnet - gerade wenn es für eine öffentliche Nutzung freigegeben ist und wenn eine Benutzungsordnung nicht existiert oder nicht deutlich bekanntgegeben wird. Lege die Frage einmal unterschiedlichen Juristen vor und die werden Dir eine unterschiedliche Einschätzung geben.

Was häufig stimmt (5 juristen 5 meinungen,) hier ist es nicht so.
Die Freigabe von "privatem Grund" zur öffentlichen Nutzung ist nicht genereller Art. Da kann nicht jeder machen was er selbstz für "normal" hält, zumal wenns andere betrifft.
Sie ist frei zur Nutzung als Einkaufstrasse oder was auch immer. Nicht mehr. ich kann da auch nicht rein und sagen, ich sei Mopeedfahre oder Fußballer und müsse nun in den Gängen... "Sondernutzung" ist davon nicht umfasst. Und Fotografieren kann stören und rechte beeinträchtigen.

Quintessenz: Kein Jurist wird Dir erklären, dass das Fertigen und Veröffentlichen von Fotos aus einer privaten Shopping Mall zulässig sei, wenn keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt oder nur weil kein ausdrückliches Verbot vorliegt.

frame 18.11.2007 13:16

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 562742)
Das ist kein Quatsch, sondern von den Franzosen in ihrem eigenen Land geschaffenes französisches Recht. Wir Ausländer sollten uns dort eher als Gast benehmen denn als eingeschnappte teutonische Dampfwalze ;).

Wenn er Beleuchtung auf der öffentlichen Strasse aufstellt darf er mir verbieten die zu fotografieren? Das war nicht in seinem Laden sondern einen Meter davor. Bist du sicher?
Ich habe mich nicht als eingeschnappte teutonische Dampfwalze benommen sondern bin wortlos weitergezogen. Eingeschnappt war ich erst hinterher als ich drüber nachgedacht habe :roll:
Eigentlich war ich eher amüsiert denn das Ding war mehr hässlich als sonstwas.
ciao
Frank

P.S.: Wir gehen übrigens sehr gerne in Strassburg rum und knipsen ein bisschen in die Schaufenster (weil die oft sehr hübsch dekorieren) und bisher hat noch nie jemand was gesagt deswegen ...

giersch 18.11.2007 13:35

versuch mal, hier auf einem flohmarkt teile eines standes zu fotografieren (ohne personen !), selbst wenn ein zu verkaufendes teil separat steht auf dem boden, wirst du in der regel sofort probleme bekommen :lol:

zu deinem strasbourg - beispiel : glück gehabt, aber nicht rechtens (was mich manchmal aber auch nicht abhält
)


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