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ISO-Star 21.01.2004 17:55

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst
Zitat:

Zitat von ISO-Star
nur auf den Internet-Versandhandel beschränkten Rückgabefrist

Das ist falsch. Es geht um Kaufverträge, die _ausschliesslich_ mit Fernkommunikationsmitteln zustande kamen.

Und wo ist da der Widerspruch? Eine Internet-Bestellung ist doch "fernkommunikativ" (welch wunderschönes Beamten-Unwort)!

Fragt sich

ISO-Star

Dimagier_Horst 21.01.2004 18:01

Du hast es auf den Internet-Versandhandel beschränkt. Es gibt aber auch den Versandhandel, der nicht im Internet präsent ist bzw. darüber abgewickelt wird. Es gibt Vermittlungssysteme (z.B. Preisagenturen), die nun gar nichts mit Versandhandel zu tun haben, sondern deren Verkäuferseite dem stationären Handel zuzuordnen ist. Die werden damit noch nicht zum Versandhändler usw.

reinhard.s 21.01.2004 19:15

@ISO-Star

Leider sprichst Du wieder von der "heilen" Welt und dem "offiziellen" Recht. Das bestreite ich nicht.
Aber die billigen Preise müssen schließlich irgendwo herkommen. Da müssen zunächst AGBs her :

Zitat AGB "technik4free" ( direkt hierher kopiert ) :

Widerrufsrecht

Unter das Widerrufsrecht fallen lediglich original verpackte Waren. Bei benutzter Ware wird die Wertminderung, Wertverfall, etc. nach §357 Abs.3 BGB in Rechnung gestellt, In der Regel bi zu 40% (Der Verbraucher hat die Möglichkeit einen geringer entstandenen Schaden nachzuweisen) .Eine Prüfung der Ware (Inaugenscheinnahme) ist gestattet, jedoch nicht die Inbetriebnahme, bzw. Nutzung (ausprobieren). § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 entfällt somit.


Ende Zitat

Ziemlich deutlich, oder ?
Und mit Sicherheit ist das nicht der einzigste, der solche Bedingungen in seinen AGBs hat.
Nur deshalb mein dringender Hinweis darauf. :!:

Gruß
Reinhard.

Photopeter 21.01.2004 19:46

Zitat AGB Technik4Free:

(1) Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem gewolltem Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.

Zitat Ende

Keine AGB kann geltendes Recht ausser Kraft setzten. Deswegen steht immer eine solche Salomonische Klausel in den AGB's. Sprich, die Geschichte mit "In Augenschein= Rückgabe" und "In Betrieb= keine Rückgabe" hat nur Gültigkeit, wenn es auch genau so im Gesetz verankert ist. Und das ist es meines Wissens nach gerade nicht. Das mit Originalverpackt ist definitiv nichtig, da man kein Gerät ohne es auszupacken in Augenschein nehmen, geschweige denn es ausprobieren kann. Schließlich ist das keine freiwillige Mehrleistung seitens des Händlers (die er dann natürlich beliebig wieder einschränken könnte) sondern nur Anwendung geltenden Rechts.

TorstenG 21.01.2004 19:55

Hier ist es wohl so, das der Händler erstmal den Kunden "einschüchtern" will in der Hoffnung, das dieser seine Rechte nicht kennt!

CHT 21.01.2004 22:14

Hallo - zurück zum Thema:

habe nun ja auch seit geraumer Zeit die A1 und was den AF angeht eine ziemliche Enttäuschung erlebt.
Wenn es um einen Schnappschuß geht ist eine D-SRF IMHO überlegen. Wenn ich da an meine EOS denke (analog) "draufhalten - draufdrücken - scharf". Egal wann und wo - 0,1% Ausschuß!
Dort gibt es die Funktion "Schärfepriorität" wo nur ausgelöst wird wenn das Bid scharf war. Ebenfalls macht das AF-Hilfslicht die Kamera absolut "Nacht"-sicher.
Bei der A1 sind schon einige Bilder in die Hose gegangen. Ich führe das darauf zurück, das zumindest meine Kamera nach dem positiven Quittungston noch einmal kurz unscharf und wieder scharfstellt also "pumpt".

PS: ausprobieren kann man doch z.B. im MM, der Verkäufer hat mir sogar angeboten die Cam mitzunehmen und zu Haus zu testen, ich hätte ja schließlich 14 Tage Zeit !!

joachim123 22.01.2004 17:06

D7hi
Vorteil : leicht, 28-200mm
Nachteil: AF-Geschwindikeit, Sucher, Rauschverhalten bei wenig Licht

EOS 10D
Vorteil : Sucher, AF-Geschwindigkeit
Nachteil: mit meinen 70-200mm über 2kg

Soviel zu meiner Sicht der Dinge, überall wo Licht ist gibt es Schatten.

Dat Ei 22.01.2004 17:09

Zitat:

Zitat von joachim123
EOS 10D
Vorteil : Sucher, AF-Geschwindigkeit
Nachteil: mit meinen 70-200mm über 2kg

Soviel zu meiner Sicht der Dinge, überall wo Licht ist gibt es Schatten.

Hey Joachim,

das trifft sogar auf den optischen Sucher zu... ;)

Dat Ei

joachim123 22.01.2004 17:15

Stimmt, aber spät abends bin ich bei der EOS vom schleppen so müde das ich meine Frau fotografieren lasse ... :?

Tom Bombadur 27.01.2004 16:06

Zitat:

Zitat von joachim123
D7hi
Vorteil : leicht, 28-200mm
Nachteil: AF-Geschwindikeit, Sucher, Rauschverhalten bei wenig Licht

EOS 10D
Vorteil : Sucher, AF-Geschwindigkeit
Nachteil: mit meinen 70-200mm über 2kg

Soviel zu meiner Sicht der Dinge, überall wo Licht ist gibt es Schatten.

Nur mal ne bescheidene Frage!

Wenn Du über 2 KG sagst, dann ist es nicht das normale 4.0L
sondern eines der 2.8 L wenn nicht das IS.

Und die Kombination unter gleichen Voraussetzungen macht doch noch
einen deutlichen Qualtitätsunterschied sichtbar! Nicht in Komposition
sondern im Bereich Brillianz, Kontrast,Schärfe und Bokeh!

Eigentlich ist es mehr eine Haubitze mit einem MG zu vergleichen! ;-)
Beide dienen dem selben Zweck, bloß in anderen Dimensionen!

Ich denke mit 1.5 bis 1.6 KG mit 4.0L wäre schon besser der Vergleich!


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