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@guenter_w
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Keine Rechtschutzversicherung übernimmt bei Angelegenheiten, die nicht von vornherein Aussicht auf Erfolg haben, den Versicherungsschutz! Vergleiche aus der Geschichte wären jetzt sehr, sehr gefährlich, deshalb lasse ich das hier. Es geht aber ganz klar nicht um den "Maschendroahtzaun und Knallerbsenstrauch"! Ginge es nur um den versprochenen Abzug, hätten wir das Thema bestimmt nicht, sondern nach der ersten Darstellung habe ich den Eindruck, dass jemand absichtlich oder unabsichtlich ziemlich "gelinkt" wurde und sein Vertrauen in die Anständigkeit missbraucht. |
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In vernünftigen persönlichen Gesprächen könnten die meisten kleineren Problemchen geregelt werden, wenn man nur nicht immer so stur wäre und auf sein Recht pochen würde. Das Zitat "Der Klügere gibt nach" hat schon seine Berechtigung! |
Re: Recht aufs Bild
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Wenn sie vorher gesagt hätte, sie macht ein paar größere Abzüge und wir bekämen die dann dafür für die Hälfte, weil sie ja quasi Werbung damit betreibt, wäre es etwas anderes gewesen. Das hat sie aber so nicht und ich rege mich "nur" über das Ausstellen im Klinikum auf, spätestens da hätte sie zumindest anrufen müssen! So und jetzt bitte Ende der Diskussion, ich mag nimmer. |
Re: Recht aufs Bild
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Doch... Ihr habt's geschafft, bin ausgebrannt... ;-)
Aber wahrscheinlich erst heut Abend, wenn ich unseren Esszimmertisch abgeschliffen habe und die Sonne mich wirklich ausgebrannt hat :? |
Ich habe den Thread gelesen und mir Gedanken dazu gemacht, da ich dann und wann mit derselben Problematik konfrontiert bin.
Nach meiner Auffassung macht die Fotografin wohl gute Bilder aber von Berufsethik und professionellem Umgang mit Kunden hat sie keine Ahnung oder nutzt es mit Kalkül aus. Es wird auch viel von den viel gepriesenen AGBs gesprochen. Doch diese müssen ebenfalls den gesetzlichen Grundlagen entsprechen und können so auch nicht für Knebelverträge herhalten, dann sind diese nichtig. Meine Bilder sind in einer Online-Bildbank zum Verkauf angeboten. Jedes Bild mit Personen muss über ein «Model-Release» und «Property Release» (im Falle von abgebildeten Marken, Gebäuden usw.) verfügen. Liegen diese nicht vor, kann das Bild nicht öffentlich verwendet werden. Diese Releases müssen faktisch für jedes Bild vorhanden sein. Ansonsten laufe ich Gefahr eingeklagt zu werden. Selbst für Aufnahmen welche ich für meine Abschlussprüfung geschossen habe und die nur in einem kleinen Gremium beurteilt wurden (also nicht öffentlich Verwendung fanden) musste ich einen «Model Release» für die Verwendung haben. Ich musste die Personen auf den Umstand der Verwendung explizit hinweisen und dies absegnen lassen. Etwas anders sieht es aus, bei Aufnahmen von Personen, welche im öffentlichen Interesse stehen (Regierung, Showbiz usw.). Dies aber ebenfalls gesetzlich geregelt. Fakt ist: Die Fotografin schlägt Profit aus dem Gutglauben und Unwissen ihrer Klienten – man pinkelt dem Platzhirsch ja sicher nicht ans Bein. Gesetze und Rechte hin oder her. Persönlichkeitsrechte und Immaterialgüterrechte Dritter am Bildinhalt wiegen höher als das Urheberrecht der Fotografin. Ziehe die Konsequenzen, es gibt genug gute Fotostudios. Mit so einer Person hätte ich das letzte Mal gearbeitet. |
Re: Recht aufs Bild
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Musst aber nicht antworten wenn du nicht willst ;) |
Re: Fotorecht: Fotografin stellt Bild von Noah einfach aus..
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Na und, stell dich nicht so an :twisted: wird deinem Noah schon nicht schaden oder seid ihr prominent :lol: |
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