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hpike 02.01.2020 22:31

Unglaublich, grad les ich eine Schlagzeile, die Supermarktkette REAL, nimmt die Himmelslaternen aus ihrem Programm. Da fehlen mir ehrlich gesagt die Worte. Wenn sowas auf Flohmärkten oder bei irgendwelchen kleinen Händlern und natürlich online solche Dinger verscherbelt werden, ok. Damit muss man rechnen, aber eine angeblich seriöse Kaufhauskette? Unglaublich.:flop:

kiwi05 02.01.2020 22:41

Danke Hans für deine Einschätzung. Meine Gedanken gingen in die gleiche Richtung wie deine ...

Hans1611 02.01.2020 22:42

Wie ich das verstanden habe, wurden die Laternen "nur" auf der Onlineplattform "real.de" verkauft; dort kann sich - wie auch bei Amazon - jeder anmelden und sein Zeugs verscherbeln.

Dornwald46 02.01.2020 22:42

Zitat:

Zitat von hpike (Beitrag 2111608)
Unglaublich, grad les ich eine Schlagzeile, die Supermarktkette REAL, nimmt die Himmelslaternen aus ihrem Programm. Da fehlen mir ehrlich gesagt die Worte. Wenn sowas auf Flohmärkten oder bei irgendwelchen kleinen Händlern und natürlich online solche Dinger verscherbelt werden, ok. Damit muss man rechnen, aber eine angeblich seriöse Kaufhauskette? Unglaublich.:flop:


Rate mal, wer die meisten im Angebot hat:
https://www.amazon.de/s?k=himmelslat...nb_sb_ss_i_1_7

hpike 02.01.2020 22:45

Hatte ich ja eben schon mal gepostet, aber damit hatte ich irgendwie gerechnet.

*thomasD* 02.01.2020 23:22

Zitat:

Zitat von Hans1611 (Beitrag 2111606)
Deswegen kann nur derjenige in die Haftung genommen werden, dem mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass gerade seine Lampe den namhaften Schaden verursacht hat.

Ich könnte mir vorstellen, dass das nicht möglich sein wird, da Reste dieser Laterne wohl (so habe ich es gelesen) nicht mehr vorhanden sind.

Ich habe im Radio gehört dass noch Reste der handschriftlichen Glückwunschkarte gefunden wurde. Die Laterne hatte man ohnehin gefunden. Aber ich habe das ganze jetzt nicht wirklich im Detail verfolgt.

Oldy 02.01.2020 23:37

Zitat:

Zitat von *thomasD* (Beitrag 2111627)
Ich habe im Radio gehört dass noch Reste der handschriftlichen Glückwunschkarte gefunden wurde. Die Laterne hatte man ohnehin gefunden. Aber ich habe das ganze jetzt nicht wirklich im Detail verfolgt.

Das ist so.
Die Schuldfrage stellt sich hier auch gar nicht. Der §830 BGB greift hier. An einer gemeinschaftlichen Handlung besteht hier auch kein Zweifel.
Es recht schon, wenn wenn ein der Damen der anderen das Feuerzeug gereicht hat oder beim Zusammenbau geholfen hat. Oder ...
Von dem Schuldeingeständnis gar nicht zu reden.

Hans1611 02.01.2020 23:44

Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 2111635)
Das ist so.
... An einer gemeinschaftlichen Handlung besteht hier auch kein Zweifel. ...

Wie kommst Du darauf?

Oldy 02.01.2020 23:48

Zitat:

Zitat von Hans1611 (Beitrag 2111638)
Wie kommst Du darauf?

Steht doch oben.
Wir haben hier kein amerikanisches Rechtssystem. Den eindeutigen Nachweis der Tat zu einer Person braucht es nicht.

Hans1611 03.01.2020 00:34

Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 2111639)
.... Den eindeutigen Nachweis der Tat zu einer Person braucht es nicht.

Definiere doch mal "gemeinschaftliches Handeln" und überlege dann noch mal.


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