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Unglaublich, grad les ich eine Schlagzeile, die Supermarktkette REAL, nimmt die Himmelslaternen aus ihrem Programm. Da fehlen mir ehrlich gesagt die Worte. Wenn sowas auf Flohmärkten oder bei irgendwelchen kleinen Händlern und natürlich online solche Dinger verscherbelt werden, ok. Damit muss man rechnen, aber eine angeblich seriöse Kaufhauskette? Unglaublich.:flop:
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Danke Hans für deine Einschätzung. Meine Gedanken gingen in die gleiche Richtung wie deine ...
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Wie ich das verstanden habe, wurden die Laternen "nur" auf der Onlineplattform "real.de" verkauft; dort kann sich - wie auch bei Amazon - jeder anmelden und sein Zeugs verscherbeln.
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Rate mal, wer die meisten im Angebot hat: https://www.amazon.de/s?k=himmelslat...nb_sb_ss_i_1_7 |
Hatte ich ja eben schon mal gepostet, aber damit hatte ich irgendwie gerechnet.
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Die Schuldfrage stellt sich hier auch gar nicht. Der §830 BGB greift hier. An einer gemeinschaftlichen Handlung besteht hier auch kein Zweifel. Es recht schon, wenn wenn ein der Damen der anderen das Feuerzeug gereicht hat oder beim Zusammenbau geholfen hat. Oder ... Von dem Schuldeingeständnis gar nicht zu reden. |
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Wir haben hier kein amerikanisches Rechtssystem. Den eindeutigen Nachweis der Tat zu einer Person braucht es nicht. |
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