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O.k. bin jetzt selbst in die Schnellschußfalle gelaufen. Ich würde aber wetten, dass die 2% / 4% als Richtschnur genommen werden.
Vieles aus der DSGVO davon gab es schon vorher im BDSG, hat nur kaum einer gewusst. So z.B. auch die Anzeige- / Informationspflicht in § 42a BDSG seit 2009. Könnt gerne in der Hysterie weitermachen, ich halte mich ab jetzt zurück. Hans |
Moin Hans,
Zitat:
Ich befürchte, dass mal wieder eine Welle wie zu den Zeiten entsteht, als man in Masse wegen dem Impressum abmahnte, und es unterm Strich mehr Firmen treffen wird, die eigentlich nicht im Fokus standen, als die, die mal wirklich auf den Topf gesetzt hören. Dat Ei |
Zitat:
Ja - das ist genau das Problem ! Das der Fingerdruck auf den Auslöser einer Digitalkamera beireits als "Datenspeicherung im Sinne der DSGVO" verstanden wird, und es sich wenn auch nur die Katze deiner Nachbarin durchs Bild läuft, um "einer Person direkt zuordnenbare Daten" handelt, ist für den Bereich der Fotographie zumindest in dieser bußgeldbewehrten Form neu. Und - auch da wiederhole ich mich jetzt: In den Anwaltskanzleien liegen die Musterschreiben schon in den Schubladen, und viele meiner Foto- kollegen sehen sich mit ihrer Kameraausrüstung hier schon beim Pfand- leiher stehen um Bußgelder und diese Anwälte bezahlen zu können. Die einzigen, die sich schon richtig auf die DSGVO vorbereitet haben, sind die Abmahn- und Rechtsawälte. Bei Fotographen rückt das Thema erst in den letzten Tagen etwas "in den Focus" - und die Fotographen die ich kenne wollen auf jeden Fall weiter Fotos machen - that's all ! :D Und vielleicht mal nen neues Objetiv kaufen - statt das Geld zum Anwalt zu schleppen. Die Anwälte legen ab Mai dann los, und sind doch ganz klar die Gewinner - egal wie man es betrachtet. Mit EU-Feindlichkeit oder "Regierungs-Bashing" hat diese Einschätzung ja absolut nichts zu tun. Und wo wir Fotographen bleiben, versuche ich gerade rauszukriegen :D Und viel andere wüssten das auch gern - die Unsicherheit ist da einfach im Momentsehr gross - und vielleicht können wir da zusammen ja etwas schlauer werden :D |
Nochmal: das ist Nonsens. Wenn dir der Sachverstand fehlt, wirst du schon glauben müssen. insbesondere wenn allle Fachleute hier das gleiche äußern.
@Dat Ei: die 4% und 20 mio sind der falsche abartigen, da geht es nicht um Verstöße gegen die Richtlinie sondern Verstöße/Ignorieren der Naweisungen der Aufsichtsbehörde. |
Zitat:
würde mir das mit dem "Glauben" sicher leichter fallen :D Und wenn ich hier etwas beschreibe, was wirklich sehr viele und durchaus auch erfahrene Fotographen aktuell befürchen, ist das ja kein "Nonsens" Sondern einfach einfach eine Beschreibung der derzeitigen Lage, in der viele denken "jetzt nehmen sie uns das bischen Fotographieren auch noch weg". Und Angst haben, das sie mit 50 ihre Kameraausrüstungen dann endgültig verkaufen müssen, um mit dem Geld noch die Anwälte bezahlen zu können. So sieht es nun mal aus - also wenn du da "was Schlaues" zu schreiben kannst: Schreib' es - "You're Welcome" :D |
Nein, es hängt davon ab, gegen welche Bestimmungen verstoßen wird:
https://dsgvo-gesetz.de/art-83-dsgvo/ Wobei jeder Saft-Verkaufs-Verein pleite sein wird, der 5000 EUR Umsatz macht, wenn auch nur 1 Mio. € Geldbuße zahlen muss. Jan |
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deutlich geworden. Und das befürchten gerade sehr viele Fotographen hier in meinem Umfeld - genau so - oder sogar noch schlimmer. Wenn jetzt noch klar werden könnte "warum das alles nicht so ist" wären bei vielen Leuten viele Sorgen um ihre Kameraausrüstung kleiner. Aber vielleicht kriegen wir das ja auf den nächsten Seiten hin, genau darum geht es hier ja auch :D |
Zitat:
Was ist das Ziel deiner Panikmache? Bist du Pfandleiher? |
Nein, du befeuerst das Befürchten durch unqualifiziertes und unsubstanzielles Schwarzmalen und erzeugst eine Spirale.
Das Unternehmen, das ich leite, berät Kunden bei der Umsetzung dieser Verordnung. Das, was du herauslesen möchtest, steht da schlicht nicht drin. Substanzielle kann man gegen etwas derart unstubsttanzielles nicht argumentieren, sorry. |
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