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Also bei 20 Objektiven und Kameras wùrde das Finanzamt nicht mehr vom "Eigenbedarf" ausgehen:D
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abgesehen davon: was bedeutet das, wenn man wissentlich eine mangelhafte Ware versucht zu verkaufen? Entschuldige bitte, das ist *kein* Kavaliersdelikt |
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Denk daran: auch der Versuch ist strafbar. Und hier geht es um ein Offizialdelikt. Denk nächstens daran. Deinen Namen merke ich mir...:twisted: |
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Von wem Du was wann kaufst bleibt Dir überlassen. Da zwingt Dich keiner zu. |
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Naja, wenn jemand wissentlich ein defektes Objektiv als neuwertig anbietet, kann man schon an der Anständigkeit zweifeln. Das ist schon ein strafrechtlich relevanter Tatbestand und kein Kavaliersdelikt mehr. So etwas sollte man nicht herunterspielen.
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Jedoch hat ihn sein schlechtes Gewissen geplagt und er hat es wieder rausgenommen. Insofern kann man nicht von einem strafrechtlich relevanten Tatbestand ausgehen. Also ich würde - wenn er ein für mich interessantes Objektiv hätte - bei ihm schon etwas gebrauchtes kaufen.... und das obwohl ich in der Regel genau überprüfe von wem ich was kaufe. ;) Also das die Sache Ernst ist ist klar (dem TO auch), aber dennoch sollte man nun Ruhe einkehren lassen. :top: |
Wie gesagt war es keine zwei Minuten online. Ich habe es nicht verkauft und Punkt.
Interessanterweise ist es auch nur bei 400mm unscharf ab einer gewissen Entfernung. Ich kann mir das nicht ganz erklären. Habe gestern nochmal Bilder mit 100-300mm gemacht. Dort ist es doch entgegen meines ersten Eindrucks knack scharf. Nur darüber fällt es erheblich in der Leistung ab, so dass ich es nicht mit 400 zu gebrauchen ist. |
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