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Eichhörnchen 22.11.2017 11:43

Ersteinmal Danke für die Warnung vor dieser Masche und mein Mitgefühl!


Zitat:

Zitat von mrrondi (Beitrag 1958680)
Klingt vielleicht blöd - aber inzwischen fordere ich bei höheren Geldbeträgen ein Bild vom Ausweis an.
.

Menschlich kann ich diese Idee und Vorgehensweise absolut nachvollziehen. :)

Man darf aber auch nicht über das Ziel hinaus schießen und selbst durch Anmaßung zwielichtig werden, nur weil Andere sich als böse Baatzis aufführen. Für das Verlangen der Vorlage eines Ausweises braucht es eine Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage fehlt Privatleuten mit Sicherheit.

raul 22.11.2017 11:43

Zitat:

Zitat von mekbat (Beitrag 1958719)
... personellen Möglichkeiten ... rechtlichen Einschränkungen...
Ohne das eine StA das Verfahren ins Rollen bringt.

Genau dieser Overhead ist für solch einen Schadensfall unsinnig. Das meinte ich mit "bürokratisch" und "effektiv".

Zitat:

Denn deren Daten (vor allem die Transferdaten) wären der Schlüssel zur Aufklärung.
Klar, aber man hätte für eine unkompliziertere erste Aufklärung des Verbrechens wenigstens Björns Daten. Wenn sich die jemand mit Verstand und technisch ausreichendem Wissen ansieht, ist der Fall relativ eindeutig. Für komplizierter geartete Fälle kann man gerne immer noch anschliessend den bürokratischeren Weg offen halten, aber eine Art Pareto-Effizienz wäre dringend nötig.
Meiner Meinung nach öffnet dieser Overhead Verbrechen mit "geringer" Schadenshöhe Tür und Tor. Effizienz in Behörden zu bringen dürfte allerdings Sisyphos in den Schatten stellen.:lol:

Gruß,
raul

Irmi 22.11.2017 11:44

Björn, ich danke dir für deine Schilderung hier, die manchen, auch mich, sehr aufhorchen lässt. Ich bedaure sehr, dass du so geschädigt wurdest.

Geh auf jeden Fall zur Polizei, vielleicht ist dein Hinweis, bzw. deine Anzeige nur ein klitzekleines Pusselstückchen, was fehlt, um Größeres zu lösen und so viele vor Mißbrauch zu schützen.

Jede, auch noch so kleine Verfehlung mit echten Schäden sollte zur Anzeige gebracht werden. Leider passiert das viel zu wenig. Stattdessen quälen sich Gerichte mit Streitigkeiten herum, die man mit gesundem Menschenverstand und vernünftigen Gesprächen und Verständnis für andere untereinander lösen könnte (Ih, Nachbars Laub fällt in meinen Garten, Bäh, die Kinder sind immer so laut etc. pp.).

Ich hatte jetzt mal seit langer Zeit ein größeres Teil bei Ebay ersteigert. Ich habe den Empfang des Paketes mit Öffnung des Paketes ununterbrochen gefilmt, ohne Filmschnitt, mit Nahaufnahmen des Paketes, der Verklebung, des Adressaufklebers bis zur kompletten Entnahme der Ware mit Seriennummer etc. Zum Glück war aber alles ok. Das Teil war tadellos und der Preis war einfach unschlagbar, so dass da wirklich hätte was faul sein können.

mrrondi 22.11.2017 11:48

Zitat:

Zitat von Eichhörnchen (Beitrag 1958726)
Ersteinmal Danke für die Warnung vor dieser Masche und mein Mitgefühl!




Menschlich kann ich diese Idee und Vorgehensweise absolut nachvollziehen. :)

Man darf aber auch nicht über das Ziel hinaus schießen und selbst durch Anmaßung zwielichtig werden, nur weil Andere sich als böse Baatzis aufführen. Für das Verlangen der Vorlage eines Ausweises braucht es eine Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage fehlt Privatleuten mit Sicherheit.

Sorry - was hat er den zu verstecken ?
Wenn er nicht will - muss er nicht.
Wenn ich ein AUTO privat verkaufe und einen Kaufvertrag mit jemand abschliesse
lass ich mit den genauso zeigen. Du nicht ?

Er bekommt ja meinen auch zu sehen.

Eichhörnchen 22.11.2017 11:52

Vielleicht nochmal zum Fall: Anzeigen: Ja, unbedingt!

Aber auch nicht zu viel erhoffen!

Die Polizei arbeitet grundsätzlich nach dem Opportunitätsprinzip, nicht nach dem Legalitätsprinzip.
Das heißt auf Deutsch, anders als z.B. Finanzämter, muss die Polizei das Vergehen nicht zwangsweise verfolgen. Es wird bei dem immensen Arbeitsanfall immer abgewogen, ob die Straftat schwer genug ist, oder vielleicht hundert schlimmere Sachen im Vordergrund stehen. Von Berlin ist mir bekannt, dass Taschendiebstähle (egal wie viel Geld drin war ;)), und sogar kleinere Überfälle mit Körperverletzungen gar nicht mehr verfolgt werden. Sie schaffen es einfach nicht.

Irmi 22.11.2017 11:52

Zur Ausweiskopie:

Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-...eises-erlaubt/

Personalausweis kopieren – die alte und neue Rechtslage

Die alte Rechtslage ließ solche Handlungen nur in einem engen Rahmen zu. Es mussten zahlreiche Voraussetzungen vorliegen um einen Personalausweis kopieren zu dürfen. Scannen war zudem ganz untersagt. Dennoch hat dies selbst Behörden nicht davon abgehalten, oftmals Kopien von Ausweisen anzufertigen.

Diese sehr restriktive Rechtslage wurde nun der ohnehin schon gängigen Praxis weitgehend angepasst. Zu unterscheiden ist hierbei aber die Ablichtung und die anschließende Verwendung.
Was hat sich geändert – was ist nun zu beachten?

Für ein Ablichten müssen zwei Voraussetzungen seit dem 15.07.2017 vorliegen:

Nur der Ausweisinhaber (oder eine andere Person mit der Zustimmung des Ausweisinhabers) darf die Ablichtung vornehmen.
Die Ablichtung muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein.

Sobald die Ablichtung erstellt ist, ist die Verwendung unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

Nur der Ausweisinhaber darf die Kopie weitergeben.
Sofern personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet werden, darf dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers geschehen.

wwjdo? 22.11.2017 11:55

Wie kann man sich gegen einen Missbrauch von weiter gegebenen Ausweisdaten schützen?

Eichhörnchen 22.11.2017 11:56

Zitat:

Zitat von mrrondi (Beitrag 1958731)
Sorry - was hat er den zu verstecken ?
...

Ich? Gar nichts. :lol:
Wollte nur mal darauf aufmerksam machen, dass man für das Verlangen eines offiziellen Dokumentes in einem Rechtsstaat selbst eine Legitimation für diesen Schritt braucht. An dieser Legitimation "Zeigen Sie mir mal Ihren Ausweis!" fehlt es Privatleuten völlig.

Unbestritten: Was freiwillig geschieht, geschieht freiwillig. ;)

whz 22.11.2017 12:00

Zitat:

Zitat von Eichhörnchen (Beitrag 1958736)
Ich? Gar nichts. :lol:
Wollte nur mal darauf aufmerksam machen, dass man für das Verlangen eines offiziellen Dokumentes in einem Rechtsstaat selbst eine Legitimation für diesen Schritt braucht.

Wenn es sich um Personenkontrolle handelt - dann ja (Exekutive). Wenn Du aber zur Legitimation eines Käufers von diesem einen Ausweis verlangst, ist es Teil des Kaufvertrages und wenn der andere nicht nachkommt, hast keine Sanktionsmöglichkeit dagegen - zum Unterschied eines gesetzlich ermächtigen Behördenvertreters - außer dass Du eben keinen Vertrag abschließt.

Darin sehe ich noch nicht den Tatbestand der Amtsanmaßung ;)

s7eFan 22.11.2017 12:03

Zitat:

Zitat von raul (Beitrag 1958727)
Klar, aber man hätte für eine unkompliziertere erste Aufklärung des Verbrechens wenigstens Björns Daten. Wenn sich die jemand mit Verstand und technisch ausreichendem Wissen ansieht, ist der Fall relativ eindeutig.

Der Fall ist relativ klar. Aber der Fall liefert eben nicht relativ einfach den Verbrecher. Und was genau sollen die PayPal Daten da bringen? Der Betrüger hat ja keine PayPal Zahlung versendet oder bekommen. Wenn er kein Idiot war, hat er es auch nicht an seine Adresse geschickt. Dementsprechend gibt es keinen einzigen Hinweis auf seine wahre Identitiät. Wie will man den Fall also "einfach" aufklären? Die Betrugsmasche ist einfach ziemlich clever (deshalb danke fürs teilen!).

Das Handy kann dein Netzbetreiber auch nicht mehr orten, wenn er einfach das Netz gewechselt hat. Spätestens wenn das Handy ins Ausland gebracht wurde, geht das eh nicht mehr...


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