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-   -   Grauimport: Vermeindlich eindeutige Artikelbeschreibung? (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=179666)

Karl IV 08.06.2017 21:17

Zitat:

Zitat von meshua (Beitrag 1921927)
[...]Wäre es ein Händler, könntest du ihn wegen des Sachmangels der fehlenden deutschen Bedienungsanleitung und Menüs rügen...aber das gilt eben nicht für Privatverkäufe. Und ob der "Artikel nicht der Erwartung entsprach", ist bei Privatkauf auch relativ belanglos.[...]

Auch Privatverkäufer sind gesetzlich dazu verpflichtet. Deshalb habe ich den VK bereits gerügt.

eBay FAQ sagt:
Zitat:

Ist der Grauimport selbst ein Sachmangel?

Wenn Grauimporte nicht ohne Probleme in Deutschland benutzt werden können, weil beispielsweise nur ein ausländischer Stromstecker beigefügt ist, liegt ein Sachmangel vor, der Gewährleistungsrechte auslöst. Gleiches kann auch dann gelten, wenn die Bedienungsanleitung nicht deutschsprachig ist oder die Ausstattung des Geräts im Vergleich zu in Deutschland vertriebenen Produkten wesentlich schlechter ist. Davor kann sich der Händler und Verkäufer schützen, indem er bauliche Besonderheiten in seiner Werbung deutlich hervorhebt.
Meine Anfangfrage zielte deshalb auf den letzten im zitierten Absatz ab.
Reicht die Beschreibung des VK überhaupt aus, um es als ein Grauimportprodukt zu kennzeichnen?

Schmiddi 08.06.2017 21:18

Auch solltest Du einen Anwalt befragen, inwieweit Du Dich strafbar machst, wenn Du eine Kamera, die ganz offensichtlich nicht versteuert eingeführt wurde, hier besitzt. Nicht, dass DU dann den Zoll an der Backe hast...

Liebe Grüße, Andreas

pirrax 08.06.2017 21:37

Zitat:

Zitat von Karl IV (Beitrag 1921948)
Meine Anfangfrage zielte deshalb auf den letzten im zitierten Absatz ab.
Reicht die Beschreibung des VK überhaupt aus, um es als ein Grauimportprodukt zu kennzeichnen?

Die Frage ist leicht zu beantworten, geht aus der Beschreibung eindeutig hervor, dass Du einen Greyimport erwirbst? Der kleine Hinweis mit dem Stecker kann ja nicht als ein Argument dafür gelten, dass die Beschreibung eindeutig war.

Was sagt ebay?

Karl IV 08.06.2017 21:47

Zitat:

Zitat von pirrax (Beitrag 1921953)
[...]Was sagt ebay?

Kann ich abschließend noch nicht sagen, das geht erst in ein paar Tagen.

donph 14.09.2019 17:16

Mich interessieret brennend wie es ausgegangen ist, da ich einen ähnlichen Fall habe. Gerne auch per PN.

eric d. 14.09.2019 17:33

Ja das mag sicher sein, dass es dort einen verkauf gibt, aber
damit hat er doch den grauimport zugegeben..
zumal keine deutsche sprache verfügbar ist..


Der Verkäufer ist aber schon ein deutscher, Beziehungsweise. sitzt hier in D oder ?

Ob es Betrug ist (es gibt keinen fahrlässigen Betrug) würde ich jtzt nicht sicher sagen wollen...

Fuexline 14.09.2019 19:00

Wenn die a7Ii mit play memories umgehen kann, gibts einen hack/mod der die Deutsche Sprache hinzufügt und das Videolimit auf 59 setzt

usch 14.09.2019 19:14

Der TO hat sich seit über zwei Jahren nicht mehr hier im Forum sehen lassen. Ich glaube kaum, daß da noch eine Rückmeldung kommt.

Fuexline 14.09.2019 20:07

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2088428)
Der TO hat sich seit über zwei Jahren nicht mehr hier im Forum sehen lassen. Ich glaube kaum, daß da noch eine Rückmeldung kommt.

um den gehts auch nicht mehr sondern um Post #35

usch 14.09.2019 20:24

Ja, genau. In Beitrag #35 wurde um eine Rückmeldung des TO gebeten.


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