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jolini 15.04.2016 11:19

Zitat:

Zitat von uomo (Beitrag 1811039)
gibt es nicht sowas wie charakterliche Eignung / Uneignung zum Besitz einer Fahrerlaubnis? Ich habe sowas mal irgendwo aufgeschnappt, kann mich aber auch irren. Lebenslanges Fahrverbot wäre auch ein Signal gewesen.

LG uomo

Aber damit wäre doch der verhätschelten Autoindustrie ein potenzieller Kunde verloren gegangen. :crazy:

Ein Jugendfreund, der Jura studiert hat, fasste es zu Beginn seiner Karriere mal so zusammen: Als Jurist hast du nur die Wahl, Terrorist oder angepasstes Arschloch zu werden - dazwischen gibt es kaum etwas ... :mrgreen:

mfg / jolini

dey 15.04.2016 11:22

Zitat:

Zitat von jolini (Beitrag 1811060)
Ein Jugendfreund, der Jura studiert hat, fasste es zu Beginn seiner Karriere mal so zusammen: Als Jurist hast du nur die Wahl, Terrorist oder angepasstes Arschloch zu werden - dazwischen gibt es kaum etwas ... :mrgreen:

Ist in der Medizin ja ähnlich. Willst Gutes tun und darfst es nicht.

Oldy 15.04.2016 11:26

Zitat:

Ich habe sowas mal irgendwo aufgeschnappt, kann mich aber auch irren. Lebenslanges Fahrverbot wäre auch ein Signal gewesen.
@Dey
Zitat:

Derartige Strafen gibt es bei uns nicht. Resozialisierung ist (wohl) das oberste Ziel.
Ach wirklich? Da irrst du.
§69a (1) StGB
(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

dey 15.04.2016 11:31

Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 1811064)
@Dey

Ach wirklich? Da irrst du.
§69a (1) StGB
(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

Wow! Da bin ich aber platt. Wobei die Begründung in diesem Fall wohl nicht belegt werden kann.

cbv 15.04.2016 11:34

@dey:
Erstaunlich, dass Du Dich an einem Wort ereiferst, dessen Übersetzung schlicht "Schwachsinn" bedeutet, aber gut. Ich werden mir erlauben, Dich darauf hinzuweisen, wenn Du Dich wieder einmal im Ton vergreifst, was durchaus öfter geschieht.

Schade, dass Du nicht in der Lage bist, Dein "Argument" zu untermauern. Kommt ja aber auch öfter vor.

Einige hier haben mehr oder weniger gefordert, dass das Strafmass im vorliegenden Fall eine abschreckende Wirkung haben sollte. Genau nach diesem Prinzip funktioniert amerikanische Rechtsprechung. Zumindest theoretisch. Das hat mit Rache nichts zu tun -- es ist ein komplett anderen Ansatz.

Oldy 15.04.2016 11:37

Nein. In diesem Fall reicht die Tat für so eine Maßnahme wohl kaum aus.

Und nur für den Fall, dass hier gleich jemand mit der tollen Idee kommt, für die drei Jahre einen ausländischen Führerschein zu benutzen! Den beiden ist nicht nur der Führerschein entzogen, sondern auch die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs.

cbv 15.04.2016 11:39

Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 1811064)
@Dey

Ach wirklich? Da irrst du.
§69a (1) StGB

Spannend wird es, und da unterstelle ich einmal, dass davon fast auszugehen ist, wenn die beiden in den drei Jahren ohne Führerschein angehalten werden. Verstoß gehen die Bewährungsauflagen, und die MPU ist dann auf jeden Fall fällig und steht unter so gar keinen guten Stern.

Oldy 15.04.2016 11:42

Zitat:

Zitat von cbv (Beitrag 1811071)
Spannend wird es, und da unterstelle ich einmal, dass davon fast auszugehen ist, wenn die beiden in den drei Jahren ohne Führerschein angehalten werden. Verstoß gehen die Bewährungsauflagen, und die MPU ist dann auf jeden Fall fällig und steht unter so gar keinen guten Stern.

Das wäre ein kapitales Eigentor. Möglicherweise fällt das auch noch bei einem weiteren Unfall auf.
Da könnte man dann schon mal über den §69a (1) StGB nachdenken.

cbv 15.04.2016 11:44

Apropos Wert eines Menschenleben ... In China sollte man es tunlichst vermeiden, als Fussgänger oder Fahrradfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein.
Die Autofahrer dort stellen nämlich sicher, dass das Opfer auch wirklich tot ist -- zur Not, in dem sie noch ein oder zweimal drüberfahren.

Hintergrund ist, dass per Gesetz der Unfallverursacher ein Leben lang für alle Behandlungs- und Arztkosten aufkommen muss. Da ist eine Beerdigung kostengünstiger...

cbv 15.04.2016 11:47

Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 1811075)
Das wäre ein kapitales Eigentor.

Nun, die beiden bedienen ja schon so ziemlich alle Klischees, verwundert wäre ich also nicht...


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