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fornie 12.01.2015 17:26

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1664887)
Hallo Mario,
kannst Du mir erklären, was ich anderes geschrieben habe, als Du?

Er hat die "6 Monate" hinzugefügt. Ist ein wenig genauer als "danach ist der Käufer..."

About Schmidt 12.01.2015 17:43

Das ganze hier ist doch reine Spekulation. Wir wissen, dass das Objektiv sich manuell nicht korrekt fokussieren lässt, was auf ein Schaden hindeutet.
Nun stellen sich folgende Fragen.
War das dem Verkäufer schon bekannt?
Ist das Objektiv vielleicht auf dem Transportweg beschädigt worden?
Kann es sein, dass der Verkäufer davon gar nichts wusste, weil er es noch nie probiert hat?
Und vor allem, wie reagiert er auf die Rückfragen.

Wenn er es bewusst so verkauft hat, ist es eine Schweinerei. Wusste er es nicht, kann man versuchen, sich zu einigen. Ich würde, weil ich das von anderen auch erwarte, die beschädigte Ware zurück nehmen, oder ggf. die Versicherung des Transporteurs in Anspruch nehmen, so die Beschädigung beim Transport auftrat.

Bevor wir nun alles verteufeln, erst mal abwarten, was der Verkäufer sagt.
Gruß Wolfgang

stecki99 12.01.2015 17:49

Ein Transportschaden wird in der Regel aber nur dann anerkannt, wenn die Verpackung beim Transport beschädigt wurde und das bei der Annahme der Sendung durch den Empfänger auch vermerkt worden ist.

preugels 12.01.2015 18:05

Hast du per Paypal gezahlt? Falls ja, würde ich ggf. einfach mal den Käuferschutz einschalten, wenn der Verkäufer keine Reaktion zeigt.

Gruß

About Schmidt 12.01.2015 18:08

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1664974)
Ein Transportschaden wird in der Regel aber nur dann anerkannt, wenn die Verpackung beim Transport beschädigt wurde und das bei der Annahme der Sendung durch den Empfänger auch vermerkt worden ist.

Wo soll man das vermerken, auf der Sendung?
Gruß Wolfgang

Dimagier_Horst 12.01.2015 18:33

Zitat:

Zitat von Mario190 (Beitrag 1664954)
Das las sich jedenfalls so, wie "Der Käufer ist in Beweispflicht, sobald der Verkäufer bewiesen hat, dass der Schaden nicht schon vorher bestand"

Jetzt wo Du es schreibst: kann man in der Tat so verstehen. Danke :D

usch 12.01.2015 18:39

Zitat:

Zitat von Mario190 (Beitrag 1664883)
Innerhalb der ersten sechs Monaten wird angenommen, der Mangel sei schon beim Verkauf vorhanden gewesen. Im Zweifelsfall muss der Verkäufer beweisen, dass dem nicht so was.

Nein. Die Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate gibt es nur beim Verkauf vom Händler an Privat. Beim Handel zwischen Privatleuten ist immer der Käufer beweispflichtig.

Das entspricht einfach dem Rechtsgrundsatz, daß derjenige, der eine Forderung stellt, seinen Anspruch auch beweisen muß.

Siegrid 12.01.2015 18:57

Hallo!

Was mich noch ärgert, dass sich der Verkäufer nicht auf meine E-Mail meldet:evil:
Ich habe auch schon einiges auf Ebay verkauft, ein Käufer meldete sich wegen eines Problems mit der Gegenlichtblende. Obwohl mir dieser Makel nicht bekannt war, bot ich die Rücknahme an, schließlich einigten wir uns auf einen kleinen Preisnachlass und beide waren zufrieden.

Die Verpackung war unbeschädigt, hier der Originaltext des Angebotes:

Verkaufe Sony SAL-1680Z 3,5-4,5 / 16-80 mm DT Carl Zeiss Objektiv in technisch einwandfreiem Zustand. Brilliante Bilder in Zeiss-Optik. Sehr wenig benutzt. Nur sehr geringe Gebrauchsspuren. Linsen einwandfrei. Leider habe ich den Originalobjektivdeckel verloren, daher ist dieser von Hama dabei. Keine OVP mehr, da meine Frau diese weggeschmissen hat !:)

Privatauktion, keine Rücknahme oder Garantie

About Schmidt 12.01.2015 19:07

Ist wenigstens ein original Kaufbeleg dabei?

Kein Karton, kein Kaufbeleg, das käme mir etwas seltsam vor.....
Gruß Wolfgang

Siegrid 12.01.2015 19:13

Hallo!

Von einer Privatperson kann und muss ich ja keinen Kaufbeleg zwingend erwarten, nachdem auch alle anderen Verkäuferinformationen für mich in Ordnung waren. 100% pos. Bewertungen, dabei eine Vielzahl an Fotoartikel.


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