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Aber doch nicht vor dem Bundesgerichtshof....
könnte er vermutlich auch nicht ohne den Weg durch die Instanzen..... |
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Vor dem BGH wird er eh nicht landen...
Das geht erst mal über die Verwtungsgerichte und dann per Verfassungsbeschwerde zum BVerfG... Na wenn man als Hobbyknipser sonst nix zu tun hat. Spricht auf alle Fälle für eine querulatorische Veranlagung. :) |
Lieber Volker aus Berlin,
ich kann sehr wohl lesen. Der Forenkollege ist zu einem Anwalt gegangen, der ihm zu einer Klage geraten hat (wogegen eigentlich?! Da müsste man ja erst mal einen Beitragsbescheid haben, um beschwert zu sein - soweit mich da meine rudimentären Kenntnisse im Verwaltungsrecht nicht täuschen; und was ist das überhaupt für ein Anwalt, der in einem solchen Fall zu einer Klage rät?!). Etwas Unsinnigeres habe ich glaube ich schon lange nicht mehr gehört.... Und der Forenkollege will nur "mal sehen" was bei der rechtshängigen Verfassungsbeschwerde rauskommt (was übrigens ein paar Jährchen dauern könnte...). Seine eigene Klage scheint er nicht davon abhängig machen zu wollen... Wenn ich dann sehe, dass der Forenkollege zwei Bilder mit Blende 22 eingestellt hat und fragt, warum die unscharf sein könnten und des Weiteren den Schritt durch die Instanzen erwägt, dann kann ich das alles leider nicht mehr so wirklich ernst nehmen. Ich glaube, dass der Kollege in keinem Bereich so richtig weiß was er tut oder was zu tun ist... Aber ich werde mal sehen wie es hier so weitergeht... :D |
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Das ist eine Ansicht, mit der ich gerne konform gehe :lol: Jedenfalls wird es mit so einer Mentalität und mit so wenig Qualifikation grundsätzlich schwierig. |
Endlich sind wir uns mal einig... :D ;)
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Nach dem Hinweis von Hennes habe ich mir mal die zwei Bilder des TO angesehen und den Thread dazu gelesen.
Wenn ich dann dieses Thema dazu lese, dann kommt mir alles etwas drollig, trollig vor. Oder, hier kennt jemand nicht seine Stärken und weiß auch nicht wie er welche entwickeln kann. Bevor ich fotografiere kann, klage ich erst mal gegen den IHK Mitgliedszwang. Das ist doch absurd.:roll: Ich möchte gern vom TO ein aktuelles Foto sehen, welches er für einen Verkauf geeignet ansieht. Hier kann man m.M.n. schon nicht mehr davon sprechen, dass jemand den zweiten Schritt vor dem ersten macht, da fehlen einige Schritte mehr dazwischen. Die Ratschläge für den TO sollten in diese Richtung gehen finde ich. Glück auf den Weg wünscht Matthias |
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Stellt euch vor, er hat eine Oma abgelichtet und das Bild wird z.B. von der Gemeinde für eine Ehrung o.Ä. gebraucht. Da kann Geld fließen, das muss aber nicht bedeuten, dass das Bild gut ist, es ist halt aktuell:roll: Viele Grüße Gerd |
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Und wen du dich mit der Rechtslage in meinem Fall nicht auskennst solltest du mir nicht so unhöfliche Vorwurfe machen !!!:) Bezüglich meiner zwei Bilder. Die habe ich damals reingestellt weil ich ein Problem mit meiner Kamera hatte. So kann man mit seiner Interpretation ganz schnell mal Misst reden:D So und hiermit schließe ich das Thema da ein netter Mensch mir eine höfliche PN geschickt hat und mir auch sehr helfen konnte.:) Danke an alle !!!!:D |
In den Fällen Anderer würde dir auch die Aktivlegitimation fehlen...
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