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steve.hatton 16.05.2014 23:30

Wobei wir jetzt offenbar nicht mehr über Datenschutz sondern die Freiheit sich nicht selbst zu belasten psrechen.

Unfalldatenschreiber sind u.a. deshalb umstritten, weil das deutsche Gesetz eben die Möglichkeit Beweise zurückzuhalten gibt, wenn man sich damit selbst belasten würde.
Hier könnten nur die Versicherungen Abhilfe schaffen indem sie Unfalldatenschreiber als massives "Rabattmittel" einsetzen würden - letztendlich sind eindeutige Beweise auch kostenmindernd im Falle der Ursachenermittlung/Klärung der Schuldfrage.

Mit dem Dash-Cam-Verbot hat das aber weniger zu tun.

Quirrlicht 16.05.2014 23:39

Privates Filmen von öffentlichen Plätzen - erlaubt
Filmen des Straßenverkehrs - verboten

Film des öffentlichen Platzes: bleibt auf meiner Festplatte, zeige ich eventuell rum.
Film des Straßenverkehrs: Wird, sofern nichts passiert ist, nach einiger Zeit wieder überschrieben, wenn die Karte voll ist.



Begründung des österreichischen Gerichts: "Es wird ja gefilmt, um Unfälle nachvollziehen zu können - das geht gar nicht!"



Man suche die Logikfehler. Die "Rechtstaaten" sind logisch und moralisch Bankrott.

BeHo 16.05.2014 23:44

Die Logikfehler in Deinem Beitrag suchst Du lieber selbst.

Quirrlicht 16.05.2014 23:48

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1584015)
Die Logikfehler in Deinem Beitrag suchst Du lieber selbst.

Kann keinen finden kthxbai

Giovanni 16.05.2014 23:59

Zitat:

Zitat von Quirrlicht (Beitrag 1584012)
Begründung des österreichischen Gerichts: "Es wird ja gefilmt, um Unfälle nachvollziehen zu können - das geht gar nicht!"

Man suche die Logikfehler. Die "Rechtstaaten" sind logisch und moralisch Bankrott.

So seh' ich das auch. Obrigkeitsdenken pur.

Dass wir 'mal von Russland lernen können, hätte ich mir noch vor wenigen Jahren nicht träumen lassen. Heute fehlt nicht mehr viel dazu.

TONI_B 17.05.2014 08:49

Vor allem ist die Gesetzesinitiative NICHT vom "bösen Staat" ausgegangen, sondern von der Datenschutzkommission, die die Bürger vor einer totalen Überwachung schützen will.

Daraus eine Abzocke oder "Obrigkeitsdenken" zu konstruieren, ist ein wenig abstrus.

BodenseeTroll 17.05.2014 09:00

Klick.

Viele Grüsse,

Michael

BodenseeTroll 17.05.2014 09:04

Zitat:

Zitat von Quirrlicht (Beitrag 1584012)
Privates Filmen von öffentlichen Plätzen - erlaubt
Filmen des Straßenverkehrs - verboten

Garbage in, garbage out. Das private Überwachen von öffentlichen Plätzen, also z.B. eine Webcam, die die Strasse vor Deinem Haus filmt, ist NICHT erlaubt.

Viele Grüsse,

Michael

lampenschirm 17.05.2014 09:12

und was ist nun mit den unzähligen Web-Cams (öffentliche plätze) ......ich liebe diese Portale, dann weiss ich immer in welche Himmelsrichtung meine Ausfahrt gehen soll bzw. wo es trocken/ schön ist

SteffDA 17.05.2014 09:57

Ab wieviel Bilder/s zählt das denn als Film?
Bzw. welche maximale Serienbildgeschwindigkeit ist erlaubt, damit es noch als Fotografie durchgeht und die Panoramafreiheit gilt?

Grüße
Steffen


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