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-   -   Das Urteil im Fall Hoeneß (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=144440)

eac 13.03.2014 20:46

Ich finde das Urteil spannend. Daß Hoeneß Revision einlegen würde, war von vornherein klar, damit er noch ein paar Monate länger ungesiebte Luft atmen kann, aber der Richter ist so weit unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß geblieben, daß ich mich frage, ob die denn nicht auch Revision einlegen wird.

Und ob das denn günstig für Hoeneß wird, weiß ich auch nicht so recht. Der Bundesgerichtshof kann ja auch durchaus entscheiden, daß das Gericht zu viel Milde hat walten lassen.

WB-Joe 13.03.2014 20:48

Zitat:

Zitat von Hopser (Beitrag 1559345)
Nein, absolut nicht. Bringt es Dich aus Deiner Balance, wenn ich sage, dass ich vor seinem Lebenswerk den aller höchsten Respekt habe? Ich kenne zumindest in Deutschland niemanden, der ihm in diesem Punkt das Wasser reichen kann. Der heutige FC Bayern wäre ohne ihn mit Sicherheit nicht in dieser Form zustande gekommen. Ich wäre froh, wenn wir in Hamburg einen Menschen mit dieser fachlichen Qualität hätten.

Nein, wieso sollte es?
Hier sind wir schlicht einer Meinung.

Dat Ei 13.03.2014 20:48

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 1559353)
Und ob das denn günstig für Hoeneß wird, weiß ich auch nicht so recht. Der Bundesgerichtshof kann ja auch durchaus entscheiden, daß das Gericht zu viel Milde hat walten lassen.

Nein, kann er m.E. nicht. Er überprüft nur, ob es Verfahrensfehler gegeben hat (z.B. Nichtberücksichtigung von Beweismitteln) und würde ggf. das Verfahren an eine andere Kammer des Landesgerichts zurückgeben.


Dat Ei

Hopser 13.03.2014 20:49

Zitat:

Zitat von WB-Joe (Beitrag 1559354)
Hier sind wir schlicht einer Meinung.

Dass ich das noch erleben darf!!!!:lol::shock::D

WB-Joe 13.03.2014 20:50

Zitat:

Zitat von Hopser (Beitrag 1559356)
Dass ich das noch erleben darf!!!!:lol::shock::D

Es geschehen noch Zeichen und Wunder!:crazy::crazy::crazy:

eac 13.03.2014 20:55

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 1559355)
Nein, kann er m.E. nicht. Er überprüft nur, ob es Verfahrensfehler gegeben hat (z.B. Nichtberücksichtigung von Beweismitteln) und würde ggf. das Verfahren an eine andere Kammer des Landesgerichts zurückgeben.

Auch das Anrechnen von mildernden Umständen kann ja ein Verfahrensfehler sein.

mrrondi 13.03.2014 20:56

Hätte er bei der Selbstanzeige 50 Mio. angegeben dann wäre er heute freigesprochen worden.
Hätte auch nur 27,2 + Zinsen + 5% Gebühr zahlen müssen.

Er hat einfach schlechte Berater bei der Selbstanzeige gehabt - that´s it.

Ist er deswegen jetzt ein anderer Mensch ?

Hoffe das der Bundesgerichtshof mehr Einsicht zum Selbstanzeige.

Dat Ei 13.03.2014 20:57

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 1559360)
Auch das Anrechnen von mildernden Umständen kann ja ein Verfahrensfehler sein.

Aber sie werden kein neues Urteil sprechen, sondern höchstens das alte einkassieren.


Dat Ei

Smurf 13.03.2014 21:00

Zitat:

Zitat von mrrondi (Beitrag 1559361)
Ist er deswegen jetzt ein anderer Mensch ?

Ja er ist ein gieriger Schmarotzer der bei der ihm nahe gelegten Selbstanzeige eben nur Minimalzahlen angegeben hat um nichts zahlen zu muessen.
Und das obwohl ihm mehr als genug Moeglichkeiten offenstehen nicht den selben steuersatz abzudruecken den die normalen Leute schultern muessen.
Aber es reicht eben nie.

eac 13.03.2014 21:02

Zitat:

Zitat von mrrondi (Beitrag 1559361)
Hätte er bei der Selbstanzeige 50 Mio. angegeben dann wäre er heute freigesprochen worden.

So einfach funktioniert das deutsche Steuersystem nicht. Die Verteidung beruhte ja darauf, daß er etwas Ähnliches gemacht hat, nur hat er keine konkreten Unterlagen vorlegen können, die seine Steuerschuld genau darlegen konnten. Darum war die Selbstanzeige ja wertlos.


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