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makro 10.03.2014 12:29

Ich habe heute einen RA angeschrieben und warte mal ab was er dazu meint.

konzertpix.de 10.03.2014 13:38

Sind Dir die Bilder wirklich derart wertvoll, dass es sich für dich lohnt, sogar einen Rechtsanwalt einzuschalten? Hast Du Abnehmer für das Material? Warst du eventuell sogar im Auftrag für einen Kunden unterwegs, so dass du nun ein Problem hast, deine Kosten wieder hereinzuholen?

Im letzten Fall wäre es aber sehr sinnvoll für dich gewesen, sich vorher über eventuelle Modalitäten schriftlich zu informieren und sich eine Genehmigung einzuholen, damit man im Zweifel etwas in der Hand hätte. Immerhin steht aktuell bei der Facebook-Veranstaltung wortwörtlich und etwas ungelenk verschwurbelt drin:

Zitat:

7. Die Bildrechte bei der Veranstaltung obliegen dem Veranstalter, mir ist bewusst dass es nur erlaubt ist Bilder für private, d.h. nicht kommerzielle Zwecke, zu nutzen.
Aber du hast sicher einen Screenshot angefertigt vor der Veranstaltung, in dem das so noch nicht notiert steht, damit du dich darauf berufen und Schadenersatz geltend machen kannst - wenn du schon leider vergessen hattest, dich im Vorfeld zur Veranstaltung abzusichern, fotografieren zu dürfen.

Auch als Außenstehender mit Kamera ist man Teilnehmer der Demo, das sollte man bitte nicht vergessen. Und da die nicht explizit genehmigten Bilder nur für nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen sind, dürfte eigentlich gar kein Schaden entstanden sein, für den der Veranstalter anschließend aufkommen müsste.

Oder noch ein Punkt, warum das fotografieren mit "Profi"-Kameras nicht erlaubt werden könnte. Vielleicht hat sich dem Veranstalter ein Fotograf angeboten, die Demo fotografisch zu begleiten. Dieser Fotograf könnte damit spekulieren, dass er seine Bilder weiter verkaufen könnte. Dann würde sein Gewinn natürlich geschmälert werden, wenn auch andere Bilder liefern könnte. Was würdest du in so einem Fall machen? Ganz klar: einen Vertrag aufsetzen, dass die kommerzielle Nutzung der an dir vorbei gemachten Bilder untersagt wird. Sonst wildern ja andere in deinem Revier...

Ich hab da so ne Ahnung, was dir der Rechtsanwalt zurückschreiben wird. Nur so viel: ich würde mir nicht allzu viel Hoffnung auf Erfolg ausrechnen. Und schon gar nicht auf großen Reibach.

Anaxaboras 10.03.2014 14:14

Man könnte natürlich die geschminkten Gesichter auch als Kunstwerk betrachten. Für die würde dann die Panoramafreiheit gelten - aber nur, wenn sie dauerhaft installiert sind. Da die Schminke jedoch vergänglich ist, also keine Chance.

Prinzipiell gilt hier meiner Auffassung nach das Persönlichkeitsrecht der geschminkten Personen. Wenn diese einer Veröffentlichung widersprechen (egal ob kommerziell oder privat), geht da eben nichts.

LG
Martin

makro 10.03.2014 14:24

Zitat:

Zitat von konzertpix.de (Beitrag 1558061)
Sind Dir die Bilder wirklich derart wertvoll, dass es sich für dich lohnt, sogar einen Rechtsanwalt einzuschalten? Hast Du Abnehmer für das Material? Warst du eventuell sogar im Auftrag für einen Kunden unterwegs, so dass du nun ein Problem hast, deine Kosten wieder hereinzuholen?

Im letzten Fall wäre es aber sehr sinnvoll für dich gewesen, sich vorher über eventuelle Modalitäten schriftlich zu informieren und sich eine Genehmigung einzuholen, damit man im Zweifel etwas in der Hand hätte. Immerhin steht aktuell bei der Facebook-Veranstaltung wortwörtlich und etwas ungelenk verschwurbelt drin:



Aber du hast sicher einen Screenshot angefertigt vor der Veranstaltung, in dem das so noch nicht notiert steht, damit du dich darauf berufen und Schadenersatz geltend machen kannst - wenn du schon leider vergessen hattest, dich im Vorfeld zur Veranstaltung abzusichern, fotografieren zu dürfen.

Auch als Außenstehender mit Kamera ist man Teilnehmer der Demo, das sollte man bitte nicht vergessen. Und da die nicht explizit genehmigten Bilder nur für nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen sind, dürfte eigentlich gar kein Schaden entstanden sein, für den der Veranstalter anschließend aufkommen müsste.

Oder noch ein Punkt, warum das fotografieren mit "Profi"-Kameras nicht erlaubt werden könnte. Vielleicht hat sich dem Veranstalter ein Fotograf angeboten, die Demo fotografisch zu begleiten. Dieser Fotograf könnte damit spekulieren, dass er seine Bilder weiter verkaufen könnte. Dann würde sein Gewinn natürlich geschmälert werden, wenn auch andere Bilder liefern könnte. Was würdest du in so einem Fall machen? Ganz klar: einen Vertrag aufsetzen, dass die kommerzielle Nutzung der an dir vorbei gemachten Bilder untersagt wird. Sonst wildern ja andere in deinem Revier...

Ich hab da so ne Ahnung, was dir der Rechtsanwalt zurückschreiben wird. Nur so viel: ich würde mir nicht allzu viel Hoffnung auf Erfolg ausrechnen. Und schon gar nicht auf großen Reibach.



Als ich das gelesen habe musste ich lachen:D

Den Satz den du aus Facebook hier rein kopiert hast war unnötig. das habe ich schon gemacht. Oder hast du nicht alles gelesen!?

Dann ist hier auch nirgends wo die Rede davon, das jemandem ein Schaden entstanden ist und auch nicht das ich einen Reibach daraus ziehen möchte.

Ich habe auch keinen Rechtsanwalt eingeschaltet, sondern ich hole mir nur eine Rechtsauskunft ein. Das hast du wahrscheinlich noch nie gemacht!?:)

Von was für einen Erfolg redest du da?

Auf mich machst du gerade den Eindruck als ob mit dir gerade deine Fantasie etwas durch geht.:)

Ich habe nur nach der Rechtslage gefragt und daraus ist für mich eine recht interessante und informative Diskussion entstanden . Zu mindestens bis jetzt.

mrieglhofer 10.03.2014 14:33

Lest ihr eigentlich den Thread?
Ging es da irgendwo um kommerzielle Fotografie? Ging es da irgendwo um eine Veröffentlichung?

Es ging ausschließlich darum, dass ein rechtlich Unbedarfter im öffrentlichem Raum jemanden das Fotografieren von was weiss ich was verbotem hat. Und das ist schlichtweg illegal und je nach Art der möglichen Druckmittel auch strafrechtlich relevant, wobei es streng begrenzt Urteile bei Prominenten dazu gegeben hat.
Ob er einem anderen Fotografen irgendwas versprochen hat, ist ebenso völlig irrelevant.
Ebenso ist man nur Teilnehmer einer Demo, wenn man mit geht. Ein Passant am Strassenrand, der dadurch beim Flanieren gestört wird, ist sicher nicht Teil. Auch wenn er Fotos macht. Und bei einer Demo gibts wieder kein Hausrecht, das ein Fotografierverbot zulassen würde.

Irgendwie verstehe ich auch eure Ansichten nicht ganz. Ist ja eh egal, wenn jeder irgendwelche private Regeln aufstellt. Auf den Gedanke , dass das Recht auf freie Fotografie damit laufend weiter ausgehöhlt wird und letztlich unser Hobby abschafft, ist der so fernliegend.
Es war auch nicht von einem RA die Rede, ausser wenn es einem im Freundeskreis gibt, der denen ein wenig Gas gibt. So ein RA Brief mit den offenen Fragen wirkt besser als von Hinz oder Kunz.

Ganz was anderes ist, ob eine Veröffentlichung und unter welcher Rechtsvorschrift erlaubt ist. Hier sind Detailbilder in der Regel zustimmungspflichtig, die Veranstaltung selbst im Rahmen der Pressearbeit aber nicht. Im künstlerischen Rahmen kannst es ebenso veröffentlichen, wobei ein Restrisiko bleibt,

makro 10.03.2014 14:35

Zitat:

Zitat von Anaxaboras (Beitrag 1558068)
Man könnte natürlich die geschminkten Gesichter auch als Kunstwerk betrachten. Für die würde dann die Panoramafreiheit gelten - aber nur, wenn sie dauerhaft installiert sind. Da die Schminke jedoch vergänglich ist, also keine Chance.

Prinzipiell gilt hier meiner Auffassung nach das Persönlichkeitsrecht der geschminkten Personen. Wenn diese einer Veröffentlichung widersprechen (egal ob kommerziell oder privat), geht da eben nichts.

LG
Martin


Mann hat mir das fotografieren verboten. Das mit dem veröffentlichen war erst später dazu gekommen.

Die Personen die ich fotografieren wollte haben zur Veranstaltung/ Demo gehört und waren auch gut als solche zu erkennen. Und ich glaube kaum das mann Die Personen auf den Bildern einwandfrei erkennen hätte können.

Mit dem Persönlichkeitsrecht gebe ich dir recht. Ich habe mal im Internet rumgelesen und da hat ein RA geschrieben, wen auch in Deutschland das Panoramarecht besteht, und man Gruppen evt. fotografieren darf gilt da immer noch das Persönlichkeitsrecht.

Es ging ja auch darum wer im Recht ist und was für Rechte man als Fotograf hat.

makro 10.03.2014 14:38

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1558070)
Lest ihr eigentlich den Thread?
Ging es da irgendwo um kommerzielle Fotografie? Ging es da irgendwo um eine Veröffentlichung?

Es ging ausschließlich darum, dass ein rechtlich Unbedarfter im öffrentlichem Raum jemanden das Fotografieren von was weiss ich was verbotem hat. Und das ist schlichtweg illegal und je nach Art der möglichen Druckmittel auch strafrechtlich relevant, wobei es streng begrenzt Urteile bei Prominenten dazu gegeben hat.
Ob er einem anderen Fotografen irgendwas versprochen hat, ist ebenso völlig irrelevant.
Ebenso ist man nur Teilnehmer einer Demo, wenn man mit geht. Ein Passant am Strassenrand, der dadurch beim Flanieren gestört wird, ist sicher nicht Teil. Auch wenn er Fotos macht.

Irgendwie verstehe ich auch eure Ansichten nicht ganz. Ist ja eh egal, wenn jeder irgendwelche private Regeln aufstellt. Mein Auto hat schon mal gar niemand zu fotografieren, meine Hund, mein Kind, mein Haus, mein Boot,..

Ganz was anderes ist, ob eine Veröffentlichung und unter welcher Rechtsvorschrift erlaubt ist. Hier sind Detailbilder in der Regel zustimmungspflichtig, die Veranstaltung selbst im Rahmen der Pressearbeit aber nicht. Im künstlerischen Rahmen kannst es ebenso veröffentlichen, wobei ein Restrisiko bleibt,



Danke!!!

konzertpix.de 10.03.2014 14:52

Jetzt hast du meinen Einwurf aber auch nicht zuende gelesen.

"Mann (sic!) hat dir das fotografieren verboten." Schön. Nur: "Auch als Außenstehender mit Kamera ist man Teilnehmer der Demo, ..." Und damit hast du an der Demo teilgenommen. Und dich ihren Regelungen zu beugen.

Wenn es den Teilnehmern nur erlaubt ist, für sich privat Bilder anzufertigen, dann wird ein Security / Mitläufer des Veranstalters oder der Veranstalter selbst umso schneller auf jemanden aufmerksam, je besser dessen Ausrüstung ist, und wird sich so seine Gedanken machen, ob es sich per demjenigen um einen Mit-Demonstranten handelt der doch um jemanden, der das nicht nur privat fotografiert und dann anderweitig ausnutzt - und sich dann bei dem Veranstalter offiziell hätte akkreditieren lassen müssen.

Nein, ich bin kein streitlustiger Mensch, weshalb ich so etwas erst gar nicht mache, solange ich mich persönlich damit abfinden kann. Du bist sicher auch nicht streitlustig.

Und ja, du liegst richtig. Aus diesem eben genannten Grund ist mir der Unterschied zwischen "einer Rechtsauskunft einholen" und "einen Rechtsanwalt befragen" nicht geläufig. Ich gehe davon aus, dass in beiden Fällen ein Rechtsanwalt eine Antwort geben muss. Ein Nicht-Rechtsanwalt darf lt. landläufiger Meinung keine Rechtsberatung abgeben. Aber wahrscheinlich liege ich auch in dieser Sache falsch, denn eigentlich macht das hier ja eh schon jeder, der etwas zu deinem Opener Post einbringt.

mrieglhofer 10.03.2014 15:16

Kennst aber schon den Unterschied zwischen einer Veranstaltung nach Veranstaltungsgesetz und einer Versammlung entsprechend dem Versammlungsrecht vulgo Demo oder?
Da zeigt mir bitte, wo steht, dass jemand der als Passant nicht an der Demo teilnimmt, Teilnehmer ist. Und zeige mir bitte, auf welcher Rechtsgrundlage bei einer Demonstration das Fotografieren eingeschränkt werden darf. Es gibt kein Hausrecht und nur die Polizei kann z.B. Störer von einer ordentlichen Versammlung ausschliessen.
Und dann erkläre mir bitte noch, woher die Securtiy die Befugnis dazu hat, nach dem sie ja wohl kein Exekutivorgan ist und damit genau die gleichen Rechte wie jeder x.. beliebige Staatsbürger hat. Wie du nachfolgend nachlesen kannst, hat jeder das Recht an einer öffentliche Versammlung teilzunehmen, kann also gar nicht ausgeschlossen werden ausgenommen durch einen polizeilichen Akt.

Kurz Übersicht:
http://www.hansklausweber.de/html/ve....html#Adressat

Fassen wir also zusammen
1. Es ist ein öffentliche Versammlung unter freiem Himmel, an der jeder, auch Gegner das Recht haben, teilzunehmen.
2. Es kann damit der Versammlungsanmelder weder bestimmen wer oder wie jemand teilnimmt. Er kann bei Störern die Polizei darauf hinweisen und diese kann nach ihrem Ermessen den Störer z.B. isolierte o.ä. wobei strenge Kriterien gelten.
3. Die Polizei ist verpflichtet, jeden Teilnehmer die Teilnahme zu ermöglichen.

Wie willst du da verhindern, dass jemand Fotos macht. Indem du ihn prügelst, oder sein Equipment zerstörst oder androhst? Damit bist in der Nötigung und die Polizei hat die Teilnahme sicherzustellen und den drohenden entsprechend anzuzeigen.

Etwas anders sieht es bei einer angemeldeten Veranstaltung aus, nur das ist ja jetzt geklärt, dass das nicht zutrifft. Bei einer Veranstaltung gibt es in der Tat Befugnisse des Veranstalters. Das können wir gerne getrennt ansprechen.

makro 10.03.2014 15:28

Zitat:

"Mann (sic!) hat dir das fotografieren verboten." Schön. Nur: "Auch als Außenstehender mit Kamera ist man Teilnehmer der Demo, ..." Und damit hast du an der Demo teilgenommen. Und dich ihren Regelungen zu beugen.

Du meinst also: Wen ich in der Stadt mit meiner Kamera unterwegs bin und die NPD eine Demo veranstaltet und ich dieser Demo zufällig begegne und Bilder davon mache, dann gehöre ich zur Demo.:crazy:


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