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Gruß Wolfgang |
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..reicht völlig für das "Recht am eigene Bild". Das kann sich durchaus auch an anderen Dingen als dem Gesicht festmachen. Dieses "Recht am eigenen Bild" gibt es so längst nicht überall. So bist du z.B. in den USA "zum Abschuss freigegegeben" sobald du dich auf öffentlichem Boden befindest. |
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