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jolini 15.06.2013 18:31

Zitat:

Zitat von cdan (Beitrag 1455179)
Darf meine Drohne in Nachbars Garten fliegen?

Aktuell dazu in der c't spezial 03/13 Digitale Fotografie ein großer Sonderteil, ca. 20 Seiten, "Foto-Drohnen" mit "4 Seiten Rechtsfragen zu Fotodrohnen.

mfg / jolini

DerKruemel 16.06.2013 07:22

Zitat:

Zitat von Piececool (Beitrag 1455720)
Das mag ja sein. Es ist allerdings so, dass die 2,4GHz Fernsteuerungen zwischen den tausenden möglicher Kanäle im 2,4 GHz Band innerhalb von Tausendstel Sekunden wechseln, und das permanent.

Ich halte diesen Eingriff daher für nicht realisierbar.

Grüsse,

Bernd

Das ist doch nur kurz nach dem Einschalten so, bis sich Sender und Empfänger auf einer "freien" Frequenz gefunden haben. Oder hab ich das etwa falsch im Kopf?
Und so "genau" muß man die Freuquenz garnicht treffen, da reicht ein etwas breitbandiger Sender, der gleich das gesamte 2,4Ghz Band stört ;)

@about schmidt
Da haben wir wohl noch ein gemeinsames Hobby ;)

About Schmidt 16.06.2013 07:31

Schaut so aus!
Allerdings üben wir unser Hobby ja nicht dazu aus, etwas zu zerstören. Es ging ja nur um das technisch machbare.

Wenn ich mich gegen so etwas wirklich schützen müsste, weil mein Nachbar meine Tochter filmt, während sie auf der Terrasse ein Sonnenbad nimmt, würde ich zu probateren Mitteln greifen. Eine gute Zwille gefüllt mit ein paar kleinen Kugellagerkugeln sollte das Problem ruckzuck lösen. ;)

Gruß Wolfgang

jhagman 16.06.2013 09:38

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1455713)
Lerneffekt, das Böse ist immer und überall.
Kein Scherz, mit Modellflugzeuge wurde schon experimentiert. Daher werden die Frequenzen bei wichtigen Events über wacht.
http://m.spiegel.de/politik/ausland/...www.google.at/

Aber an sich ist das doch logisch. Die amerikanische Regierung machts ja live vor, die deutsche probierts zwar auch, nur setzen sie davor mal ein wenig Geld in den Sand;-)

Im Geld verbrennen sind wir spitze. Und das nicht nur beim Drohnenbau. Aber....dafür gründlich!

deranonyme 16.06.2013 09:38

Interessantes Thema, sowohl die Fotodrohne, als auch das Recht damit zu fotografieren. Wobei ich mir das nach dem Vortrag über Fotorecht beim letzten Alphafestival schon so gedacht habe. Nichts desto trotz wäre es schon spannend so ein Teil mal einzusetzen. Es bietet ja doch sehr interessante Perspektiven, auch Abseits der sich sonnenden Nachbarin. :cool:

Frank

tino79 16.06.2013 10:01

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1455442)
Nun werdet nicht zickig.
Über mich würde so ein Teil nur einmal fliegen. Dann ginge es in den Keller zum Löten. Denn beim ersten Überflug hätte ich die Sendefrequenz ermittelt, mit der ich sie beim zweiten Überflug zum Absturz bringen würde. ;) Ein drittes Mal wagt es der Hobbypilot dann nicht mehr. :lol:

Gruß Wolfgang

Zitat:

Zitat von DerKruemel (Beitrag 1456735)
Das ist doch nur kurz nach dem Einschalten so, bis sich Sender und Empfänger auf einer "freien" Frequenz gefunden haben. Oder hab ich das etwa falsch im Kopf?
Und so "genau" muß man die Freuquenz garnicht treffen, da reicht ein etwas breitbandiger Sender, der gleich das gesamte 2,4Ghz Band stört ;)

@about schmidt
Da haben wir wohl noch ein gemeinsames Hobby ;)

So langsam kommen wir der Sache schon näher. Es gibt unterschiedliche Systeme. So genau weiß ich es auch nicht mehr. Bei Futaba wird glaube ich ständig die Frequenz gewechselt, bei Spektrum wird glaube ich beim Einschalten kurz gescannt welche Kanäle frei sind und dann 2 freie Kanäle fest gewählt.

Mit ausreichend Sendeleistung wird man jedoch jedes Signal stören können. Je nach System senden 2,4 Ghz Fernsteuerungen mit max. 10mW oder 100mW.

Falls jemand wirklich meint mal eine Drohne runterholen zu müssen weil der Pilot sich nicht benehmen kann, sollte derjenige doch beachten dass dies ein "Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" ist und die Strafen da nicht gerade gering sind.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gefährl...nd_Luftverkehr

mrieglhofer 16.06.2013 14:17

Witzbold;-)
So ein Ding und Flugverkehr ;-)
Das stimmt dann, wenn sie eine amtliche Aufstiegsgenehigung für den Flug hat.
Einen Modellflieger runter holen fällt da aber nicht runter, der darf ja gar nicht dorthin , wo der Luftverkehr stattfindet. Und nebenbei würde ich da soundso den Piloten wegen Verdacht auf fahrlässige Gemeingefährdung anzeigen, wenn er über bewohntes Gebiet fliegt und dann sein Gerät so schlecht im Griff har, dass es abstürzt. Soll er mir mal beweisen, dass ich ihn runtergeholt habe ;-)

About Schmidt 16.06.2013 15:12

Zitat:

Zitat von tino79 (Beitrag 1456754)
"Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" ist und die Strafen da nicht gerade gering sind.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gefährl...nd_Luftverkehr

Klar, wir blenden die Drohne mit einem Laserpointer aus der Ramschkiste des Billigheimers. :lol:

Gruß Wolfgang

Irmi 26.06.2013 17:22

Gerade in Hallo Deutschland,

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

mrieglhofer 26.06.2013 17:30

Zitat:

Zitat von Irmi (Beitrag 1459804)
Gerade in Hallo Deutschland,

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Für was?
Aber nicht für das Runterholen einer nm Modellbau-Drohne oder ? Für ein Jahr bekommst schon einen ganzen Hubschrauber in echt.


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