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Wie das Urteil begründet ist, weiß ich nicht, aber es dürfte sicherlich auch um die öffentliche Finanzierung und Eigentum der Öffentlichkeit gegangen sein. Soweit meine Erinnerung. Dann müsste man wissen, ob es beim Leipziger Zoo private Besitzer gibt oder nicht. Entsprechend könnte man abschätzen, ob es sich dort ähnlich verhält. Dies alles ist meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung!! Dazu bin ich nicht befugt. http://freelens.com/freelens-magazin...-von-sanssouci |
Hallo Andre,
ich hatte letztes Jahr das gleiche Problem wie Du und habe daraufhin eine Mail an den Leipziger Zoo geschrieben. Die Antwort war, dass in reinen Hobbyforen die Bilder veröffentlicht werden dürfen. (Ich hatte damals einen Link auf meinen Beitrag in diesem Forum mitgeschickt.) Ich kann Dir ja per PN mal die Mail zukommen lassen. |
Gerade mal für den Zoo in der Nachbarstadt Wuppertal geschaut. In den dortigen Hinweisen ist die private Nutzung und Veröffentlichung in Foren erlaubt. Aber es gibt den Hinweis, das dies mit max. 72 DPI und geringer Seitenlänge zu tätigen ist um heimliche Nutzung durch Dritte zu verhindern. Fällt also auch unter "OK".
Vielleicht sollten wir das -in einem anderen Thread- einfach mal zusammenfassen. Wenn jeder seinen Heim-Zoo prüft haben wir wohl alle aus DE/CH/AT zusammen :D. |
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http://www.presserecht-aktuell.de/ur...ouci-5-u-1209/ Danach dürften öffentliche Einrichtungen keine Beschränkungen erlassen. Vorausgesetzt, es ist kein Privatbesitz! |
Der Leipziger Zoo ist eine GmbH.
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Gehört aber zu 100% der Stadt Leipzig.:cool: |
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http://www.bauersfeld-rechtsanwaelte...tersagen-.html Zitat:
Es ist natürlich eine andere Frage, ob man sich dann in so einem Fall ein Jahreskarte kauft. Wenn ich fotografieren will - das ist ja wieder eine andere Frage - und es ist nicht erlaubt, dann spare ich mir halt das Geld. Nebenbei ist es ja schon störend, wenn man mal ein Bild anschauen wil und in Gruppen stellen sie sich davor und fotografieren sich vor dem Bild. Vom Blitzen mal ganz abgesehen. Ich verstehe das mittlerweile und würde auch ein Fotografierverbot aussprechen und entsprechend sanktionieren. Allenfalls wäre denkbar, an bestimmten Tagen/Zeiten gege Aufpreis für Fotografen freizugeben. |
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