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renus 06.03.2013 18:28

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1423474)
Kannst ja zum Boykott aufrufen ...
Man könnte sich sogar mal Gedanken machen in wie weit es zulässig sein kann, dass mit Steuergelder subventionierte Institutionen die private und nicht-kommerzielle Nutzung von Bildern überhaupt untersagen kann, denn indirekt sind wir alle Quasi-Aktionäre sämtlicher Zoos in der BRD - ausgenommen Privatgehege.

Vor kurzem hat ein Gericht geurteilt, dass Fotografen im Park von Sanssouci (Potsdam) jetzt ohne Einschränkung fotografieren dürfen. Vorher gab es dort auch eine Regel der Preussischen Schlösser und Gärten-Verwaltung, dass nur vorher angemeldet professionell fotografiert werden dürfe: das ist gekippt.
Wie das Urteil begründet ist, weiß ich nicht, aber es dürfte sicherlich auch um die öffentliche Finanzierung und Eigentum der Öffentlichkeit gegangen sein.
Soweit meine Erinnerung.

Dann müsste man wissen, ob es beim Leipziger Zoo private Besitzer gibt oder nicht. Entsprechend könnte man abschätzen, ob es sich dort ähnlich verhält.
Dies alles ist meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung!! Dazu bin ich nicht befugt.

http://freelens.com/freelens-magazin...-von-sanssouci

Dreamdancer77 06.03.2013 18:34

Hallo Andre,

ich hatte letztes Jahr das gleiche Problem wie Du und habe daraufhin eine Mail an den Leipziger Zoo geschrieben. Die Antwort war, dass in reinen Hobbyforen die Bilder veröffentlicht werden dürfen. (Ich hatte damals einen Link auf meinen Beitrag in diesem Forum mitgeschickt.) Ich kann Dir ja per PN mal die Mail zukommen lassen.

sgjp77 06.03.2013 18:38

Gerade mal für den Zoo in der Nachbarstadt Wuppertal geschaut. In den dortigen Hinweisen ist die private Nutzung und Veröffentlichung in Foren erlaubt. Aber es gibt den Hinweis, das dies mit max. 72 DPI und geringer Seitenlänge zu tätigen ist um heimliche Nutzung durch Dritte zu verhindern. Fällt also auch unter "OK".

Vielleicht sollten wir das -in einem anderen Thread- einfach mal zusammenfassen. Wenn jeder seinen Heim-Zoo prüft haben wir wohl alle aus DE/CH/AT zusammen :D.

renus 06.03.2013 18:38

Zitat:

Zitat von Dreamdancer77 (Beitrag 1423612)
... Die Antwort war, dass in reinen Hobbyforen die Bilder veröffentlicht werden dürfen. ...

Ich denke, dass die vom L-Zoo das Urteil noch nicht gelesen haben:
http://www.presserecht-aktuell.de/ur...ouci-5-u-1209/
Danach dürften öffentliche Einrichtungen keine Beschränkungen erlassen. Vorausgesetzt, es ist kein Privatbesitz!

BeHo 06.03.2013 18:39

Der Leipziger Zoo ist eine GmbH.

renus 06.03.2013 18:41

Zitat:

Zitat von sgjp77 (Beitrag 1423613)
... Zoo in der Nachbarstadt Wuppertal ... mit max. 72 DPI und geringer Seitenlänge zu tätigen ist um heimliche Nutzung durch Dritte zu verhindern. ...

Das dürte wohl unwirksamer Quatsch sein.

renus 06.03.2013 18:43

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1423615)
Der Leipziger Zoo ist eine GmbH.

Bei Sanssouci ist es auch formal eine Privatgesellschaft, aber das ist unwirksam, s. d. Urteil (s. meine andere Meldung!), wenn der öffentliche Auftrag besteht, die Anlage der Öffentlichkeit zugänglich zu machen!

Dreamdancer77 06.03.2013 18:43

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1423615)
Der Leipziger Zoo ist eine GmbH.


Gehört aber zu 100% der Stadt Leipzig.:cool:

mrieglhofer 06.03.2013 19:00

Zitat:

Zitat von renus (Beitrag 1423614)
Ich denke, dass die vom L-Zoo das Urteil noch nicht gelesen haben:
http://www.presserecht-aktuell.de/ur...ouci-5-u-1209/
Danach dürften öffentliche Einrichtungen keine Beschränkungen erlassen. Vorausgesetzt, es ist kein Privatbesitz!

Der Link bezieht sich auf den Plattform Provider, der das Foto nicht gemacht hat und zusätzlich wurden die Urteile nachher ja vom BGHaufgehoben und gegenteilig entschieden.

http://www.bauersfeld-rechtsanwaelte...tersagen-.html

Zitat:

Danach kann der Eigentümer die Herstellung und Verwertung von Fotos nicht untersagen, wenn sie von außerhalb seines Grundstücks aufgenommen worden sind. Er kann sie hingegen untersagen, wenn sie von seinem Grundstück aus aufgenommen worden sind. Das ist eine Folge des Eigentumsrechts. Der Eigentümer kann bestimmen, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen jemand sein Grundstück betritt. Ihm steht das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien zu, die von seinem Grundstück aus aufgenommen worden sind.
Daraus ergibt sich die völlig logische Konsequenz, dass der Eigentümer grundsätzlich die Regeln festlegen darf.

Es ist natürlich eine andere Frage, ob man sich dann in so einem Fall ein Jahreskarte kauft. Wenn ich fotografieren will - das ist ja wieder eine andere Frage - und es ist nicht erlaubt, dann spare ich mir halt das Geld.

Nebenbei ist es ja schon störend, wenn man mal ein Bild anschauen wil und in Gruppen stellen sie sich davor und fotografieren sich vor dem Bild. Vom Blitzen mal ganz abgesehen. Ich verstehe das mittlerweile und würde auch ein Fotografierverbot aussprechen und entsprechend sanktionieren. Allenfalls wäre denkbar, an bestimmten Tagen/Zeiten gege Aufpreis für Fotografen freizugeben.

eac 06.03.2013 19:01

Zitat:

Zitat von Anaxaboras (Beitrag 1423593)
Die Dame von der Pressestelle hat mir damals auch erklärt, warum sie so rigide sind: Das Museum ist (wie viele Schlösser oder Zoos auch) mit öffentlichen Geldern gefördert. Würde nun ein gewerblicher Fotograf die schöne Umgebung nutzen, um darüber mit seinen Bildern Geld zu verdienen, wäre letztlich der Profit des Fotografen mit öffentlichen Geldern subventioniert worden. Wollen wir Steuerzahler das?

IMHO müßte die Argumentation genau andersherum gehen. Alles was mit öffentlichen Geldern gefördert oder gebaut wurde, sollte dann auch der Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Wenn der Elefant in Leipzig von meinen Steuergeldern mitbezahlt wurde, steht es dem Zoo als dem Verwalter meiner Steuergelder nicht zu, meine Nutzung in der Art einzuschränken.


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