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Wenn man den Artikel (hier das Objektiv) am Händler vorbei an die Werkstatt schickt dann ist der Händler ziemlich sicher aus der Pflicht, außer er hat dies grundsätzlich so bestimmt. Ansonsten ist immer derjenige der Ansprechpartner der einem auch die Garantie/Gewährleistung gibt auf die man sich aktuell beruft. Der Hersteller ist in diesem Fall kein Vertragspartner (da keine Garantie) und somit außen vor.
Merke: Wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Nur er ist ja der Vertragspartner. |
Zitat:
Gruss Stefan |
Ich werde am Montag bei Foto Geissler anrufen und denen den Fall schildern. Mal sehen was die mir sagen.
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Wenn dir Geissler bestätigt, dass sie das akzeptieren, ist es sicher kein Problem. Sonst lässt dich danach der Händler möglicherweise bei der Rechnung im Regen stehen.
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Zitat:
Wenn man es dagegen an einen unabhängigen Fachmann sendet (d.h. Foto Geissler), kann der Fachmann beurteilen, ob das ein Gewährleistungsfall ist und somit den Beweis erbringen. Trotzdem muss man wohl den Händler vor Ablauf der Gewährleistungsperiode über den Fall in Kenntnis setzen, d.h. irgenwie den Gewährleistungsfall initiieren. Wie geht das? |
Gerade mit Foto Geissler telefoniert. Nochmals genau erklärt, dass dies kein Garantiefall, sondern ein Gewährleistungsfall ist. Foto Geissler meint, ich soll das mit dem Händler abklären.
Jetzt stellt sich die Frage, wie ich so den Beweis erbringen soll, dass der Fehler schon von Anfang an im Objektiv war... Ich habe den Eindruck, dass ich so oder so auf den Kosten sitzen bleibe. |
Du gehst zum Händler, sagst du hast das Problem das der AF schleift, du aber ausschließen kannst das es Fremdkörper sind und er möge es bitte zur Überprüfung einschicken weil du davon ausgehst das im Objektiv eventuell ein Schräubchen lose ist o.ä.
Dann hast du im allerschlimmsten Fall wenn Geisler das auf Garantie/Gwährleistung ablehnt nen Kostenvoranschlag und im besten Falle ein funktionierendes Objektiv. Nur lass dich nit abwimmeln! Einschicken müssen die und wenn das auf Gewährleistung repariert wird kosts dich sogar garnix. |
Klar kann ich die Aussage machen, aber wie soll ich den Beweis erbringen? Der kann ja nur von einem unabhängigen Fachmann kommen.
Würde mich sehr wundern, wenn der Händler mir glaubt und auf seine Kosten das Objektiv reparieren lässt. Warum würde er das machen? Ist ein Internethändler, bei dem ich bisher ein einziges Mal eingekauft habe. Aber was meinst du mit "einschicken müssen die"? Ist der Händler gesetzlich verpflichtet das Objektiv an Foto Geissler zu versenden? |
Ist doch ganz simple, Du gehst zum Händler schilderst dein anliegen und er schickt das Objektiv erstmal auf deine Kosten zu Geissler. Die schauen sich das an und entscheiden ob es ein Gewährleistungsfall ist oder nicht. Ist es einer zahlt der Händler alles, Versand und Reparatur. Ist es kein Gewährleistungsfall bekommst Du erstmal einen Kostenvoranschlag und kannst entscheiden ob die reparieren sollen oder nicht.
Im letzteren Fall zahlst Du natürlich den Versand und den KV bzw. die Reparatur selbst. |
Also, es handelt sich hier wahrscheinlich um einen Gewährleistungsfall. Dann ist ausschließlich der Verkäufer als Vertragspartner und Gewähleistungspflichtiger der Ansprechpartner.
Der Verkäufer seinerseits ist auch Käufer. Sein Vertragspartner ist im Regelfall der Hersteller, also in diesem Falle Sony. Sony ist also gegenüber dem Händler der Verkäufer, d.h., diesem gegenüber auch Gewährleistungspflichtiger. Es ist also eine Kette. Dein Händler wird also in seiner Eigenschaft als Käufer seinem Vertragspartner gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend machen, d.h., er wird das Objektiv zur Prüfung einschicken. Also: Objektiv an Verkäufer. Keine anderen Wege einschlagen. |
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