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Bei der Beurteilung gehe ich einfach mal davon aus, dass es so ist, wie der TO beschrieben hat. Also ohne äußere Einwirkung lässt sich die Kamera einfach nicht mehr einschalten.
Sony hat in öfter mal sehr unkulant oder mit langen Wartezeiten (16-35) bei Reparaturen geglänzt. Soll ich das etwa noch gut heißen? Sorry, aber das kenne ich von anderen Herstellern, z.B. Tamron anders, nämlich wesentlich besser. Natürlich hat hier auch der MM nicht geglänzt. Hier gilt es nachzuhaken. Gruß Wolfgang |
Zitat:
Das war in meinem Haushalt bei der A55 so, Garmin Navi, einer Trekstore USB-Platte, dem MP3-Player, einem Bügeleisen, ein iPhone, ein Epson-Drucker (fällt mir spontan ein). Einmal musste ich mit dem Saturn Abteilungsleiter reden, sonst problemlos bei saturn, MM und Amazon. |
Zitat:
Das bedeutet doch, dass wenn mein Kamera 1 Tag nach der Garantiezeit kaupttgeht ich wahrscheinlich keine Reparaturmöglichkeit haben werde. Bei einer Kompaktknipse um 200 € noch nachvollziehbar, da hier die Reparatur selten wirtschafltlich durchgeführt werden kann ist das bei einer DSLR/SLT im 600 € anders zu sehen. Ein Grund mich für Sony zu entscheiden war bei mir übrigens die Nähe zu Geissler, aber ohne Teile können die nichts machen. Passt aber in unsere Zeit. Im Bereich Handy/Pad/Tablet ist die Reparaturpauschale oft in der Nahe des billgsten Neuangebots :flop: Hans. |
Ein Grund mehr auf die a57 umzusteigen...;)
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Ich denke man sollte auch hier die Kirche im Dorf lassen.
Wirden alle Mercedes A-Kalssen nach dem "Elchtest" ausgetauscht? Wurden alle Audi TT wegen diverser Unfälle zurückgenommen, weil ohne ESP in manchen Situationen "unfahrbar", sprich gefährlich? Sony scheint dazuzulernen, das ist in meinen Augen das wichtigste. Wer glaubt bei Canikon diesbezüglich glücklicher zu werden, dem wünsche ich viel Glück - er kann es brauchen! |
Zitat:
Der Vergleich hinkt aber eh, denn bei den Autos ging es um sicherheitsrelevante Mängel, d.h. da hatte das KBA evtl. auch ein Wörtchen mitzureden. Ich weiß aber auch nicht so ganz, was das mit dem Thema hier zu tun hat: die Kameras haben ja keinen Serienfehler in dem Sinne (OK, haben sie eigentlich schon, Stichwort Blitzprobleme, aber darum geht es ja in diesem thread nicht), sondern sollen angeblich -obwohl noch im Verkauf- nicht mehr reparabel sein. Sowas wirst du bei Autos sicherlich auch nicht finden, eben weil dies gesetzlich geregelt ist. |
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Zudem halte ich es für frundsätzlich fragwürdig ein Auto zu konstruieren und zu VERKAUFEN welches nur mit deutlichen computergesteuerten Eingriffen (ESP) auf der Straße gehalten werden kann - im relativ normalen Verkehrsbetrieb (spontanes Ausweichen bei kaum mehr als 50km/h, das spielende Kind welches in der Stadt zwischen Autos rausläuft...) - diese Situation haben sicherlich schon mehrere hier im Forum erlebt! Das führt aber jetzt sehr weit....lasst und bei der Kamerageschichte bleiben - ja ich weiß ich habe den Autovergleich angestoßen - aber es sollte nur ein Beispiel sein... Anderes Beispiel: Ein Freund kaufte ich einen Flatscreen von 14 Monaten - nun ist er defekt, das defekte Bauteil ist nicht mehr zu erhalten - also landete er beim Entsorger...dies ist das was wohl 70% der Kunden machen und deshalb können sich die Konzerne das leisten!!! Man muss sich nur auf die Hinterbeine stellen und um zurückzukommen auf den Audi TT - ich habe einen Bekannten in HH der seinen seinerzeit dem Händler auf den Hof gestellt hat und sein Geld zurückbekam ! (NB: Er ist Jurist !) Ich für meinen Teil bin glücklich, dass meine A55+18-55 problemlos zurückgenommen wurde und der KP erstattet wurde. Für mich kein Grund Sony zu meiden. |
Wenn ich den KP zurück bekommen würde, würde ich auch gleich auf die A65 umsteigen aber soweit müsste man erst mal kommen. Wenn die beim Mediamarkt mir nicht entgegen kommen, werde ich die Kamera zurückfordern und direkt über Sony gehen.
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Richtig, hol Dir entweder die Reparaturnummer bei Geißler oder die Kamera zurück.
Dann kontaktiere den Sony Service/Abholservice. |
Ob sich MM während der Garantie/Gewährleistung kulant verhalten hat, sei erst mal dahingestellt.
Rechtlich haben die sich vollkommen korrekt verhalten: Die A 55 ist laut Service nicht mehr zu reparieren, darum hat MM von sich aus die Wandlung vorgenommen, die Höhe der Wandlung ist immer von dem Zustand und der Gebrauchsdauer abhängig, dass heißt MM muss nicht den vollen vollen Kaufpreis nach nunmehr 14 Monaten Gebrauch erstatten. Ob das besonders Kundenfreundlich ist: siehe ersten Satz. |
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