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shokei 27.10.2011 10:48

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 1241246)
Ich probiere jetzt einfach mal erstmals die Ignorefunktion aus. Das wird ja langsam unerträglich. :twisted:

Da ziehe ich direkt mam mit.:top:

jrunge 27.10.2011 11:11

Abgesehen von den tollen Tipps, die hier zu lesen sind, frage ich mich, was dieser Thread mit Kamera & Technik zu tun hat. :roll:
Irgendwie doch eher was für's Café? ;)

sharky611 27.10.2011 11:40

Zitat:

Zitat von joshua (Beitrag 1241265)
Natürlich darf er die Kamera verkaufen. Die Kamera ist auch bezahlt, da der Verkäufer und der Kreditgeber in solchen Fällen unterschiedliche Anbieter sind. Daran ändert sich auch nichts, wenn Verkäufer und Kreditgeber die Sache gemeinsam anbieten. Der Kreditgeber hat nur Anspruch auf den Kreditbetrag nebst Zinsen nicht auf die Kaufsache. Wär ja noch schöner, wenn man auf Kredit gekaufte Sachen nicht verkaufen dürfte.

Falsch!
Die Bank lässt sich das Eigentum an dem Gerät bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits an sich abtreten. Du bist rechtlich NICHT Eigentümer, kannst dich durch einen Weuterverkauf u.U. sogar wegen Unterschlagung strafbar machen.

DonFredo 27.10.2011 17:08

Nun gut, da nunmehr ausschließlich um Finanzierungen diskutiert wird, gehört das wohl tatsächlich nicht mehr in die Technik... :roll:

*schubbs* und Titel angepasst.

Yttrium 27.10.2011 17:44

Zitat:

Zitat von superknipser.de (Beitrag 1240656)
14 Tage Rückgabegarantie?

Das musste ich auch als erstes denken :roll:

steve.hatton 27.10.2011 18:50

Zitat:

Zitat von sharky611 (Beitrag 1241615)
Falsch!
Die Bank lässt sich das Eigentum an dem Gerät bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits an sich abtreten. Du bist rechtlich NICHT Eigentümer, kannst dich durch einen Weuterverkauf u.U. sogar wegen Unterschlagung strafbar machen.

Das muss nicht sein, auch wenn es oft so ist.

sharky611 28.10.2011 12:02

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1241810)
Das muss nicht sein, auch wenn es oft so ist.

Was, das mit der Abtretung oder das mit der Strafbarkeit?

Bei letzterem geb ich dir recht, darum hatte ich ja "u.U." geschrieben. Was die Abtretung angeht, ich kenne keine Bank, die Konsumentenkredite einräumt, ohne sich das eigentum am gerät abtreten zu lassen. Lass mich aber gerne eines besseren belehren :-)

CT 28.10.2011 12:44

Ich komme gar nicht bis zu dem Angebot: Wenn ich versuche, den Link zu öffnen, sagt mein Sophos Antivirus Programm: "Anforderung abgewiesen, Standort birgt schädlichen Inhalt!"

Sofian 28.10.2011 13:35

Zitat:

Zitat von sharky611 (Beitrag 1241615)
Die Bank lässt sich das Eigentum an dem Gerät bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits an sich abtreten. Du bist rechtlich NICHT Eigentümer, kannst dich durch einen Weuterverkauf u.U. sogar wegen Unterschlagung strafbar machen.

Der Käufer ist der wirtschaftliche Eigentümer, nicht aber der rechtliche, das stimmt.

Das schönste an der Sache ist, dass du als Erwerber bona fide das Eigentum rechtskräftig durch Einigung und Übergabe (§929 (2) i.V.m. §932 BGB) erlangst.

Also wenn ihr Interesse habt, könnt ihr beruhigt kaufen! :cool:

sharky611 28.10.2011 15:34

"Das schönste an der Sache ist, dass du als Erwerber bona fide das Eigentum rechtskräftig durch Einigung und Übergabe (§929 (2) i.V.m. §932 BGB) erlangst."

Das ist richtig, wenngleich nicht leicht zu verstehen: Der Erstkäufer, also der der sich das Gerät finanzieren lässt, wird - rechtlich gesehen - nicht Eigentümer. Derjenige, der es von dieser Person jedoch erwirbt - ohne von der Finanzierung, besser: von der Abtretung des Eigentums an die Bank, zu wissen! - der wird wiederum Eigentümer.

knifflig, aber so isses...


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