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webwolfs 07.03.2023 17:47

Zitat:

Zitat von twolf (Beitrag 2270003)
Das ist wie immer eine Fundierte und Belegte Meinung.

.

Eben. Es funktioniiert ohne Beispiele ist genau so wenig fundiert und belegt. Im Internet finde ich leider nur negative Beispiele. Nicht, das es nicht funktioniert, aber es ist halt nicht effizient. Na ja, aber man geht ja dann nicht frieren automatisch.:D

chri$ti@n 07.03.2023 17:50

Zitat:

Zitat von Porty (Beitrag 2269966)
Dieses Kältemittel fällt unter die F- Gase- Verordnung, u.A. müssen solche Anlagen ab einem CO2 Äquivalent von 10 t GWP jährlich einer Dichtigkeitsprüfung durch einen Fachbetrieb unterzogen werden.

Ich Dummkopf hatte den Begriff "jährlich" auf den ersten Teil des Satzes bezogen (und darauf bezog sich auch meine Frage). Ich hatte nicht begriffen, dass es sich um ein "jährliche Dichtheitsprüfung" geht :P


Zitat:

Zitat von Porty (Beitrag 2270018)
Nach der aktuellen F- Gase- Verordnung sind mittlerweile alle Anlagen mit einen GWP von mehr als 5 t einer jährlichen Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen (ich hatte noch die alten Zahlen im Kopf). bei größere Anlagen gehen die Prüfintervalle auf bis zu 3 Monate herunter.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verord..._Treibhausgase
Damit ist auch deine WP mittlerweile prüfpflichtig.

Danke für die Information. Zum Thema Prüfpflichtigkeit:
Es ist doch bitte keinem Konsumenten zuzumuten, dass er von dieser Verordnung selbständig Wind bekommt. Wie sollte/müsste das denn zum Konsumenten kommen?

Ok, wenn ich eine neue Anlage kaufe, wird mich der Verkäufer davon in Kenntnis setzen müssen. Müsste er jetzt (beinahe 13 Jahre nach Kauf!) an mich herantreten? Vermutlich (?) gilt das nur für Neukaufe seit 1.1.2022.

turboengine 07.03.2023 18:50

Zitat:

Zitat von chri$ti@n (Beitrag 2270050)
Es ist doch bitte keinem Konsumenten zuzumuten, dass er von dieser Verordnung selbständig Wind bekommt. Wie sollte/müsste das denn zum Konsumenten kommen?

Indem der Bezirksschornsteinfeger das übernimmt. Der ZIV des Schornsteinfegerhandwerks schon fleißig mit den Gesetzgebenden Gremien am Diskutieren wie eine Überwachung / Anmeldung von Wärmepumpenanlagen / LLWP aussehen könnte.

turboengine 07.03.2023 20:22

Prof. Ganteför (Em. Prof. Uni Konstanz): Mit dem derzeitigen Deutschen Strommix ist eine Luftwärmepumpe schlechter in Bezug auf CO2 als eine Gasheizung. Dafür geringfügig billiger.

https://youtu.be/hm_O6E7noo0


→ Bild in der Galerie


→ Bild in der Galerie

In der Schweiz und in Frankreich ist das allerdings anders - Grund ist die (noch) CO2 freie Stromversorgung. Ansonsten bringt das Verbot von fossilen Heizungen nämlich genau gar nichts.

Nur mit Wind und Solar ist eine CO2-freie Stromversorgung im Winter reine Illusion und Wärmepumpen sind dann sinnlos.

webwolfs 08.03.2023 00:48

Zitat von einer Internetseite zu WP in Altbauten:

"Theoretisch lassen sich Wärmepumpenheizungen in jedes Gebäude integrieren. Allerdings sind sie unter schlechten Bedingungen nicht wirtschaftlich und bieten folglich auch keine finanziellen Vorteile für den Nutzer. In einem nicht oder nur unzureichend gedämmten Altbau erreichen Wärmepumpen nur eine Jahresarbeitszahl von 3 oder weniger, die Effizienz ist mangelhaft. Folglich benötigen die Geräte zur Bewältigung der Heizlast große Mengen Strom, was die Heizkosten erhöht und sich negativ auf die Umweltbilanz auswirkt."

chri$ti@n 08.03.2023 07:48

Zitat:

Zitat von Porty (Beitrag 2270018)
Damit ist auch deine WP mittlerweile prüfpflichtig.

Ich habe mich jetzt in die Verordnung etwas eingelesen.

Ich denke nicht, dass ich prüfpflichtig bin. Artikel 4 Absatz 1:
Zitat:

Zitat von Verordnung (EU) Nr. 517/2014
Elektrische Schaltanlagen werden den Dichtheitskontrollen gemäß diesem Artikel nicht unterzogen, sofern sie eine der nachstehenden Bedingungen erfüllen:
a) sie weisen eine geprüfte Leckagerate von weniger als 0,1 % pro Jahr auf, die in den technischen Spezifikationen des Herstellers aufgeführt und als solche auf der Kennzeichnung angegeben ist;
b) sie sind mit einem Sensor zur Überwachung des Drucks oder der Gasdichte ausgestattet;
c) sie enthalten weniger als 6 kg fluorierter Treibhausgase.

Ich denke, dass zumindest zwei dieser Bedingungen erfüllt sind.

turboengine 08.03.2023 08:16

Zitat:

Zitat von chri$ti@n (Beitrag 2270078)
Elektrische Schaltanlagen

Heizt Du mit einer Schaltanlage? Lies nochmal genau… :D
Dann ist mein Auto auch nicht mehr prüfpflichtig weil ich es als Vogelhäusschen deklariere.

Vermutlich kommst Du eher durch die Füllmenge raus.

https://www.umweltbundesamt.de/theme...ionsvermeidung

Beispiel bei meiner Anlage: Füllmenge 2.5 kg mit 407C.
Der Schwellenwert für regelmässige Kontrollen sind 2.8 kg für ein 5t CO2-Äquivalent.
Diese Wärmepumpe wäre in der EU damit nicht prüfpflichtig.

frame 08.03.2023 08:27

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 2270024)

Zitat von frame Beitrag anzeigen
Was bleibt denn konkret noch wenn Öl und Gas verboten sind?
Fernwärme oder Pellets die schon heute schwer zu bekommen sind.

Da bist auf das Lobbyistengeschrei reingefallen, die so argumentieren um im Vorfeld auf möglichst weiche Vorgaben hinzuwirken.

"Es gebe aktuell noch keine finalen Entwürfe, sagte eine Sprecherin am Dienstag in Berlin. "Die Entwürfe, die teilweise kursieren, sind nicht aktuell und entsprechen nicht dem aktuellen Stand", betonte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums."

Quelle Stand 04.03.2023

In den Entwürfen ist bisher vorgesehen, dass 65% aus sogenannten regenerativen Quellen sein sollen, wie die 65% berechnet werden ist noch offen und es wird sicher wie bisher Ausnahmen für Fälle gegen wo das aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht machbar ist. Die Industrie setzt auf Hybridlösungen, d.h. Kombinationen aus PV, Solarthermie, Brennwerttechnik und WP.

Sorry, wenn der Herr Minister möchte dass man ihn nicht falsch interpretiert dann soll er sich halt präzise ausdrücken. ICH denke über das nach was er sagt und nicht über das was er noch nicht gesagt haben könnte.

So wie ich die Statements der letzten Tage verstehe bedeutet das mit den 65% dass faktisch kein Öl- und Gas mehr verbaut werden kann. Das war ja schon geplant für Neubauten. Mir ist völlig schleierhaft ist wie man mit Solarthermie und PV auf 65% kommen will - diese haben von Mitte November bis Ende Januar null Ertrag.

Und er hat noch nichts über irgendeine Technologie gesagt was nicht Wärmepumpe war. Das bedeutet für mich dass er für ALLE gebäude in Deutschland die nicht mit Fernwärme oder den Exoten Biogas oder Pellets beheizt werden (können) Wärmepumpen vorschreibt.

Nun warte ich gespannt auf die Ausformulierung.

frame 08.03.2023 08:31

Zitat:

Zitat von webwolfs (Beitrag 2270072)
"Theoretisch lassen sich Wärmepumpenheizungen in jedes Gebäude integrieren. Allerdings sind sie unter schlechten Bedingungen nicht wirtschaftlich und bieten folglich auch keine finanziellen Vorteile für den Nutzer. In einem nicht oder nur unzureichend gedämmten Altbau erreichen Wärmepumpen nur eine Jahresarbeitszahl von 3 oder weniger, die Effizienz ist mangelhaft. Folglich benötigen die Geräte zur Bewältigung der Heizlast große Mengen Strom, was die Heizkosten erhöht und sich negativ auf die Umweltbilanz auswirkt."

Hast du gelesen was ich zu dem Thema geschrieben habe? Der entscheidende Punkt ist dass die Effizienz der Wärmepumpe bei sinkenden Temperaturen sehr stark sinkt während der Verschleiss hochgeht. Und sobald es kälter ist als der Bivalenzpunkt explodiert der Stromverbrauch und verdoppelt bis verdreifacht sich. Bei allen Wärmepumpen gleichzeitig. Hält das Stromnetz DAS aus?

frame 08.03.2023 08:49

Um auch mal wieder zum Thema Klima zu kommen und zu illustrieren was für Peanut-
Diskussionen (E-Fuel) derzeit mal wieder Deutschland aufwühlen:

Zitat:
More than 1,000 “super-emitter” sites gushed the potent greenhouse gas methane into the global atmosphere in 2022, the Guardian can reveal, mostly from oil and gas facilities. The worst single leak spewed the pollution at a rate equivalent to 67m running cars.

https://www.theguardian.com/environm...tipping-points


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