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Wenn ich Biker verurteile, dann sind es diejenigen, die auf schmalen Wanderwegen, mit weniger als 2 mtr. unterwegs sind. Da gibt es andere Möglichkeiten, wie z.B. das hier:https://www.bikepark-bad-wildbad.com/ oder hier: https://www.google.com/search?client...ks+deutschland |
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Hotspots sollte man natürlich meiden. Und die verlinkten Bike-Parks sind für eine ganz andere Klientel und für ganz andere Räder. Nicht meine Welt, aber gut, daß es diese Bikeparks gibt. |
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Lerne gerade ne Menge dazu, auch Fragestellung übergreifend :D |
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Ich bin fast nur auf Wegen unterwegs, die schmäler sind als 2 Meter und ja, ich fahre auch auf Wanderwegen. Es käme mir nie in den Sinn, in ein Bikepark zu gehen, da geht nämlich die ganze Individualität des Mountainbikens verloren. Und sorry wenn ich das so drastisch sage, aber ich lasse mir nicht erlauben, was mir sowieso niemand verbieten kann. ABER! Ich nehme auch acht auf Wanderer, fahre dort wo ich es nicht überblicken kann langsam und weiche jedem Wanderer aus. Zur Not steige ich sogar ab und stelle mich mit meinem Rad bei Seite. Wenn man das so handhabt, hat man überhaupt keine Probleme. Probleme gibt es nur dann, wenn Rowdys den Wald mit so genannten Endurobikes als Autobahn benutzen, wie geisteskrank durch die Gegend ballern und im Wald auch noch Querfeldein fahren. So was hasse und verurteile ich auch aufs schärfste :twisted::twisted::twisted: Zum Thema, ist dieses Thema richtig oder falsch? Wir sind im Café, tun niemand weh und wenn einer eine Frage hat, wird diese von mir, so ich es kann, gern beantwortet. Alles andere wurde schon gesagt, weshalb ich mir das hier sparen kann ;) Gruß Wolfgang |
Wolfgang, reg Dich mal wieder ab.
Es ist verboten, auf Wanderwegen, die schmäler sind als 2 mtr. mit dem Rad zu befahren. Was hat es mit der Zwei-Meter-Regel auf sich? In einigen Bundesländern ist von der sogenannten Zwei-Meter-Regel die Rede. Sie findet ihren Ursprung in verschiedenen Verwaltungsrichtlinien und besagt, dass die Fuß- und Radwege mindestens 2,0 Meter breit sein müssen. Diese Regelung wurde von verschiedenen Landesregierungen auch auf die Waldwege übertragen. Im Klartext bedeutet diese Regel, dass nur auf Waldwegen, die diese Breite erfüllen, mit dem Fahrrad gefahren werden darf. |
https://www.mountainbike-magazin.de/...im-ueberblick/
Die 2-Meter-Regel in Baden Württemberg Mountainbiker aufgepasst! Im Bundesland Baden Württemberg ist das Fahren im Wald auf Wegen unter zwei Metern Breite verboten. Das Waldgesetz des Bundeslandes gibt es seit 1995. Die damalige Regierung ging davon aus, dass Radfahrer schmale Wege stark beschädigen, Wildtiere erschrecken und Unfälle mit Wanderern verursachen. Ob das in Rheinland Pfalz auch so ist, sollte sich jeder selbst informieren.Vor der Fahrt! |
Bayern ist zum Glück ein Freistaat in dem man frei auf allen Wanderwegen fahren darf :top:
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Die 2m-Regel ist zu starr und wenn es nicht auf beiden Seiten (Radfahrer und Fußgänger) ein paar wenige gäbe, die sich asozial verhalten, wäre das Klima zwischen beiden Gruppen wesentlich entspannter. Bei uns kommt es z.B. immer mal wieder vor, dass Wandergruppen absichtlich auch bei breiten Fahrwegen die gesamte Fahrbahnbreite blockieren um die MtB-Fahrer zum Absteigen zu zwingen. Hans |
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