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Link zu Spiegelartikel Vielleicht wird es ja noch doppelt soviel, aber sicherlich nicht großartig im 2 stelligen Prozentbereich. |
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"Der Warenhaus-Konzern Galeria Karstadt Kaufhof wendet sich gegen die durch die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bedingte Schließung seiner Häuser. Das teilt das Oberverwaltungsgericht in Münster mit. Eine Entscheidung soll kommende Woche fallen." |
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Stephan |
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Stephan |
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Und die müsste rechtswidrig sein. Formal/Materiell oder die Verhältnismäßigkeit. Ich bin mir nicht sicher, ob sich ein Konzern auf das GG berufen könnte (z.B. Gleichbehandlung) Problematisch könnte sein, dass die Begründung für diese Ungleichbehandlung von Geschäften die Befürchtung ist, dass Nahverkehr und Fußgängerzonen sich zu sehr füllen. Damit könnte die VO als geeignet angesehen werden. Aber verhältnismäßig? Ja, dey, wie du sagst, dürfte spannend werden. Ein Beispiel: Hier in Stuttgart hat Tesla seine Verkäufsräume in der Innenstadt im belebten Fußgängerbereich. Mal unabhängig von der Größe des Verkaufsraum, die dürfen öffnen, das Kaufhaus daneben nicht.... |
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Shopingmalls mit vielen Geschäften (z.B. 20 bis 40) dürfen öffnen. Allerdings in den Shopingmalls keine Kaufhäuser, wenn diese größer sind als 800 Quadratmeter. Und das ist nicht durchdacht. Eine Shoppingmall mit 20 Geschäften mit zusammen 10.000 qm darf öffnen; ein Kaufhaus mit 10.000 qm nicht.:flop: Es gibt Textilgeschäfte mit mehr als 800 qm in kleineren Kommunen (10.000 - 40.000 Einwohnern). In diesen Kommunen sind diese Textiler die bedeutendsten Einzelhändler.:) Ohne sie kann man die ganze Fußgängerzone vergessen. Und ausgerechnet diese Textiler dürfen jetzt nicht öffnen. Allerdings die kleinere Konkurrenz. Das ist im Ergebnis Eingriff in die Gewerbefreiheit und Wettbewerbsverzerrung.:flop: Da muss die NRW-Landesregierung noch einmal ran. |
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Das hänge ich grad noch dazu: Zitat:
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Da bin ich mir nicht sicher, dey.
Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz) gelten hier nicht. |
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Hans |
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