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KSO 17.04.2020 11:57

Zitat:

Zitat von Ecce (Beitrag 2132710)
....

Wie hoch ist dann deiner Ansicht nach die Zahl der unauffällig Infizierten?
Und natürlich derer, die bereits immun sind?!

Erste Ergebnisse deuten auf 2% hin.

Link zu Spiegelartikel

Vielleicht wird es ja noch doppelt soviel, aber sicherlich nicht großartig im 2 stelligen Prozentbereich.

Orbiter1 17.04.2020 12:23

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 2132629)
das wird eine lustige Klagewelle - nach Corona.

Nö, die geht jetzt schon los.

"Der Warenhaus-Konzern Galeria Karstadt Kaufhof wendet sich gegen die durch die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bedingte Schließung seiner Häuser. Das teilt das Oberverwaltungsgericht in Münster mit. Eine Entscheidung soll kommende Woche fallen."

amateur 17.04.2020 12:53

Zitat:

Zitat von Ecce (Beitrag 2132704)
Prof. Streeck gibt eine Zuverlässigkeit des verfügbaren Tests auf Antikörper nahe 100% an.
RKI, Drosten & Co. melden Zweifel an, liefern aber keine Antithese.

Man kann keine Antithese liefern, wenn für die These keine nachvollziehbaren Details genannt werden, Deswegen warten glaube ich viele auf diese Details des Herrn Streeck. Es ist meines Wissens aktuell noch nicht einmal bekannt, welche Testart verwendet wurde.

Stephan

dey 17.04.2020 12:56

Zitat:

Zitat von Orbiter1 (Beitrag 2132727)
Nö, die geht jetzt schon los.

"Der Warenhaus-Konzern Galeria Karstadt Kaufhof wendet sich gegen die durch die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bedingte Schließung seiner Häuser. Das teilt das Oberverwaltungsgericht in Münster mit. Eine Entscheidung soll kommende Woche fallen."

Ich bin wirklich gespannt, wie die Gerichte das alles interpretieren werden.

amateur 17.04.2020 12:57

Zitat:

Zitat von dey (Beitrag 2132679)
Musst du das auch mittragen?

Was genau? Ich verstehe Deine Frage nicht.

Stephan

Harry Hirsch 17.04.2020 13:12

Zitat:

Zitat von dey (Beitrag 2132734)
Ich bin wirklich gespannt, wie die Gerichte das alles interpretieren werden.

Ich bin kein Jurist. Rechtsgrundlage dürfte die Verordnung des Landes (hier NRW), die aufgrund von § 32 (Erlass von Rechtsverordnungen) IfSG erlassen wurde.
Und die müsste rechtswidrig sein. Formal/Materiell oder die Verhältnismäßigkeit. Ich bin mir nicht sicher, ob sich ein Konzern auf das GG berufen könnte (z.B. Gleichbehandlung)

Problematisch könnte sein, dass die Begründung für diese Ungleichbehandlung von Geschäften die Befürchtung ist, dass Nahverkehr und Fußgängerzonen sich zu sehr füllen.
Damit könnte die VO als geeignet angesehen werden. Aber verhältnismäßig? Ja, dey, wie du sagst, dürfte spannend werden.
Ein Beispiel:
Hier in Stuttgart hat Tesla seine Verkäufsräume in der Innenstadt im belebten Fußgängerbereich. Mal unabhängig von der Größe des Verkaufsraum, die dürfen öffnen, das Kaufhaus daneben nicht....

minfox 17.04.2020 13:16

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 2132706)
Zu den Autohäusern / 800qm Grenze:
Im Gegensatz zu Möbelhäusern wie die Kette aus Schweden, wo man sich zum Zeitvertreib auch Dekoartikel etc. kaufen kann, gibt es so was in Autohäuser nicht und so ist der besuch im Autohaus als Zeitvertreib weniger attraktiv - so de Begründung z.B. von Ministerpräsident Kretschmann in BaWü. Deshalb kommt es anders als in Möbelhäusern oder großen Einkaufszentren bei der Anfahrt und in den Häusern wegen den geringeren Besucherströmen nicht zu so vielen engen Kontakten, dazu ist die Automobilindustrie ein Wirtschaftszweig mit sehr vielen Beschäftigten. Es gibt also rationale Gründe für die Unterscheidung. Ein Bundesland mit viel Möbelindustrie sieht das etwas anders.

In NRW gibt es viel Möbelindustrie (35.000 Mitarbeiter) und NRW ist der Küchenbaumeister der Nation. Deshalb dürfen die Möbelhäuser öffnen. Außerdem sind die Geschäfte so groß und liegen in der Regel auf der "grünen Wiese", so dass alle Hygienevorschriften einzuhalten sind.:top:
Shopingmalls mit vielen Geschäften (z.B. 20 bis 40) dürfen öffnen. Allerdings in den Shopingmalls keine Kaufhäuser, wenn diese größer sind als 800 Quadratmeter. Und das ist nicht durchdacht. Eine Shoppingmall mit 20 Geschäften mit zusammen 10.000 qm darf öffnen; ein Kaufhaus mit 10.000 qm nicht.:flop:
Es gibt Textilgeschäfte mit mehr als 800 qm in kleineren Kommunen (10.000 - 40.000 Einwohnern). In diesen Kommunen sind diese Textiler die bedeutendsten Einzelhändler.:) Ohne sie kann man die ganze Fußgängerzone vergessen. Und ausgerechnet diese Textiler dürfen jetzt nicht öffnen. Allerdings die kleinere Konkurrenz. Das ist im Ergebnis Eingriff in die Gewerbefreiheit und Wettbewerbsverzerrung.:flop: Da muss die NRW-Landesregierung noch einmal ran.

dey 17.04.2020 13:18

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 2132735)
Was genau? Ich verstehe Deine Frage nicht.

Stephan

Vergiss es. Ich war mal wieder meiner Leseschwäche erlegen. :doh: :D

Zitat:

Zitat von Harry Hirsch (Beitrag 2132737)
ob sich ein Konzern auf das GG berufen könnte (z.B. Gleichbehandlung)

Ich fürchte, da werden die Dinger landen, weil ja tatsächlich in Grundrechte eingegriffen wurde und Verhältnismäßigkeit mit und gegen Gleichbehandlung und das wiederum mit dem Schutz der Bevölkerung abgewogen werden müssen.

Das hänge ich grad noch dazu:
Zitat:

Zitat von minfox (Beitrag 2132739)
Das ist im Ergebnis Eingriff in die Gewerbefreiheit und Wettbewerbsverzerrung.:flop: Da muss die NRW-Landesregierung noch einmal ran.


Harry Hirsch 17.04.2020 13:21

Da bin ich mir nicht sicher, dey.
Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz) gelten hier nicht.

ha_ru 17.04.2020 13:24

Zitat:

Zitat von Ecce (Beitrag 2132710)
Sorry Hans, aber Du bist ja noch krasser in deinem Urteil, wie ich.
Deiner Meinung nach verbreitet sich das Virus in noch höherer Geschwindigkeit.

Wie hoch ist dann deiner Ansicht nach die Zahl der unauffällig Infizierten?
Und natürlich derer, die bereits immun sind?!

Wieder eine unzulässige Schlussfolgerung. Ich habe mich zur Ausbreitungsgeschwindigkeit gar nicht geäußert und will das auch gar nicht tun. Selbst die Experten können ja nicht genau angeben, wie wahrscheinlich es ist, sich in bestimmten Situationen bei jemanden anzustecken.

Hans


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