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steve.hatton 16.12.2009 22:17

"Auf hoher See und vor deutschen Gerichten ist man in Gottes Hand"

und vorher verauslagst DU die Gebühren für den Mahnbescheid, evtl. Gerichtsvollzieher-Vorschuss und Gerichtskosten, oder ?

"Ohne Schuß kein Jus" auch eine "nette" zynische Redewendung.

speedy12 17.12.2009 06:18

Zitat:

Zitat von Dana (Beitrag 935613)
Kennst du Hans? KLICK:lol:

Hall Dana!

Was sind denn "Rechtschreibflames"?

Greets, speedy

Dana 17.12.2009 16:20

Huhu, ;)

"Flames" sind so genannte "blöde Anmachereien"...
Einer, der Rechtschreibflames betreibt, macht andere User auf penible Art und Weise öffentlich auf Rechtschreibfehler aufmerksam.

steve.hatton 17.12.2009 20:43

Und wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten !

yaku 18.12.2009 20:40

Zitat:

Zitat von tomdus (Beitrag 935669)
Naja mal sehen wie die neue Auktion dann aussieht. :top:

Wollt Ihr wissen wie die neue Auktion jetzt aussieht???

Ich darf hier wohl keine Ebay-Link reinsetzen, aber vielleicht die Artikelnummer
( 260525284473 ).
Das aktuelle Gebot ist jetzt bei 40,50 € ( Bitte nicht mitbieten )

steve.hatton 18.12.2009 21:06

Ich denke er ist unbelehrbar und vielleicht findet sich ein Jurist der sonst nix zu tun hat und kloppft ihm auf die Finger.

Fotoekki 18.12.2009 21:46

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 935047)
Mein Fazit: Nicht wer lesen kann ist klar im Vorteil, sondern wer das gelesene auch noch versteht!

Sehr richtig! Wir haben unseren Kopf nicht nur, damit es nicht in den Hals regnet!!

Zitat:

Zitat von binbald (Beitrag 935096)
Sorry, aber das ist juristisch kein Betrug (nur umgangssprachlich) und außerdem mangelt es dem ganzen auch an echtem Streitwert sowie öffentlichem Interesse.

Es mag ja sein, dass Euch das persönlich nahe geht, aber juristisch seht ihr mit Euren Ansätzen kein Land; bestenfalls noch mit versuchter Täuschung, selbst die arglistige Täuschung wird kaum nachzuweisen sein.
Einziger Weg wäre die Einschaltung von Ebay, aber das, äh, nun ja, ist wohl auch lachhaft.

Wenn ich mich richtig an meine Unizeit und die Diskussionen mit angehenden Anwälten erinnere ist Betrug das Ausnutzen der Unwissenheit des Anderen, um ihn zu einer (finanziellen) Verfügung zu bewegen, die zu seinem Nachteil ist.

Die Unwissenheit endet mit den letzten Anmerkungen. Bin kein Jurist, vielleicht ist es etwas anderes, aber Betrug ist es wohl leider nicht.
Trotzdem gehört der Typ gehauen a la Frank Zanders Hein von der Werft.

Ekki

erwinkfoto 19.12.2009 02:19

Zitat:

Zitat von yaku (Beitrag 936863)
Wollt Ihr wissen wie die neue Auktion jetzt aussieht???

Ich darf hier wohl keine Ebay-Link reinsetzen, aber vielleicht die Artikelnummer
( 260525284473 ).
Das aktuelle Gebot ist jetzt bei 40,50 € ( Bitte nicht mitbieten )

Zitat:

0 Ergebnisse gefunden für 260525284473
Für Ihre Suche wurden keine Übereinstimmungen gefunden.
:zuck:

Ob Ebay reagiert hat?:mrgreen::lol:

Ne...ist eher ein defekter Server...Ebay greift nie ein...NIE....NIE!

Grüße ;)

tomdus 21.12.2009 11:08

Zitat:

Zitat von erwinkfoto (Beitrag 936998)
:zuck:

Ob Ebay reagiert hat?:mrgreen::lol:

Ne...ist eher ein defekter Server...Ebay greift nie ein...NIE....NIE!

Grüße ;)

Das stimmt so nicht, beim Jugendschutz tun sies. Habe mal versucht das ein oder ander X-Boxspiel zu verkaufen, und nicht drauf geachtet, das es FSK 18 wahr, die Aktion wurde nach ner Stunde wieder rausgenommen.

Itscha 21.12.2009 12:12

Die Verpackung ging letztlich für 5,50 € übern elektrischen Tisch. Und die zweite Auktion würde ich von der Beschreibung her als reell bezeichnen.

P.S.: Ich weiß nicht welche Auktion hier weiter oben genannt wurde, die Folgeauktion der hier kritisierten hatte die Nummer 260526139124 und betrifft definitiv den gleichen Verkäufer.

fhaferkamp 21.12.2009 15:57

Bei der 2 Auktion (260526139124) gibt es trotzdem wieder einen Verstoss gegen die ebay-Bedingungen: Es wurden Versandkosten von 3,90 EUR im Artikeltext angegeben, obwohl "kostenloser Versand" in der Kategorie vorgeschrieben und ausgewählt ist. Es hat schon seinen Grund, dass er nur kostenlose Versandarten wählen konnte;). Zahlen muss der Käufer die zusätzlichen Versandkosten eigentlich nicht.

linamehr 22.12.2009 16:40

ich finde das auch mehr dreist als recht um ehrlich zu sein.

Itscha 22.12.2009 17:26

Zitat:

Zitat von fhaferkamp (Beitrag 938408)
Bei der 2 Auktion (260526139124) gibt es trotzdem wieder einen Verstoss gegen die ebay-Bedingungen: Es wurden Versandkosten von 3,90 EUR im Artikeltext angegeben, obwohl "kostenloser Versand" in der Kategorie vorgeschrieben und ausgewählt ist.

So sehr ich die erste Auktion auch kritisiert habe: Das mit den Versandkosten mag zwar nicht in die Vorstellungen von ebay passen. Er hat es aber klar definiert. Eine Betrugsabsicht würde ich hier nicht mehr unterstellen.

fhaferkamp 22.12.2009 17:34

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 938997)
So sehr ich die erste Auktion auch kritisiert habe: Das mit den Versandkosten mag zwar nicht in die Vorstellungen von ebay passen. Er hat es aber klar definiert. Eine Betrugsabsicht würde ich hier nicht mehr unterstellen.

Als Betrug würde ich das auch nicht unbedingt bezeichnen, aber irreführend ist es in der Übersicht schon. Man könnte dann ja "Abholung" als erste Verandart auswählen und im Artikeltext beliebige weitere Versandarten anbieten. Das wäre wohl auch regelkonform.

karx11erx 23.12.2009 14:32

Zur iPhone-Verpackung:

Ich glaube nicht, dass man mit einem Verfahren wegen Betrugs durchkommen würde, denn der Hinweis, dass nur die Verpackung angeboten wird, ist recht groß und deutlich am Ende des Angebots gegeben worden - da habe ich schon viel üblere Arten gesehen, Mängelangaben klitzeklein und unauffällig in der Beschreibung eines Artikels zu verstecken. Insofern hat sich der Verkäufer denke ich ausreichend abgesichert.

Es ist auch mir schon passiert, dass ich aus lauter Begeisterung über ein scheinbar tolles Angebot nicht alles durchgelesen habe, was drinstand, weil ich unbedingt zuschlagen wollte und das Angebot beim Überfliegen sauber aussah. Allerdings kenne ich diese Schwäche (die nicht nur meine ist, sondern in der menschlichen Natur liegt) und bremse mich dann immer wieder. Merke: Ein gutes Geschäft, das man nicht überschlafen kann, ist kein gutes Geschäft.

Der Verkäufer hat aber ganz klar auf so etwas spekuliert, und das ist rein menschlich das Miese daran. Anders als viele Menschen (z.B. auch die von RTL) glaube ich nämlich daran, dass ich in meinem Handeln auch Verantwortung für die Schwächen anderer übernehmen statt diese schamlos ausnutzen sollte.

Egal wie man das aber sehen mag: Als Käufer hätte ich mich schlicht und einfach geweigert zu zahlen. Ein Rechtsstreit wäre daraus wohl sicher nicht entstanden, und wahrscheinlich hätte auch ebay in so einem Fall nichts gegen mich unternommen - und wenn doch, dann nichts Gravierendes.

Ist aber auf jeden Fall klar, dass ebay versucht, mit den letzten Änderungen (wie z.B. anonyme Bieter, keine neg. Bewertungen für Käufer) aus Profitgier gerade seine unehrlichen Käufer zu schützen. Habe gerade selber wieder erlebt, wie ebay sich aalglatt und verlogen aus jeder Stellungnahme zu Betrügereien rausredet.

Ganz allgemein sei übrigens noch angemerkt, dass auch wer sich als Privatverkäufer ausgibt, aber jahrelang überwiegend Artikel verkauft hat, juristisch als Händler eingestuft wird (selbst wenn er einem Nichtjuristen als Gelegenheitsverkäufer erscheint), mit allen Konsequenzen für Rücknahme- und Gewährleistungspflicht gegenüber Privatkäufern. Hatte erst kürzlich mit so jemandem zu tun, der über ein paar Jahre kaum etwas ge-, aber über 400 Artikel verkauft hat - alle als Privatverkäufer. Der weiss es vielleicht nicht, aber er bewegt sich da in sehr unsicheren Gewässern.


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