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jameek 31.07.2008 21:35

achso. dann viel glück dabei!

Jens N. 31.07.2008 21:48

Zitat:

Zitat von AlexDragon (Beitrag 688711)
Ehrlich hab' keine Ahnung wer das ist :shock:

Das war eine Deutsche Punkband ;) Und du hast einen ihrer bekanntesten Titel genannt.

AlexDragon 31.07.2008 21:51

Alles klar - Kann ja nicht alles wissen und Punk war/ist nicht mein Ding ;)

Jens N. 31.07.2008 21:51

Hier zum Anhören: http://de.youtube.com/watch?v=-YFSRUXdua8

Viel Spaß :top:

;)

real-stubi 31.07.2008 22:14

Zitat:

Zitat von AlexDragon (Beitrag 688711)
Ehrlich hab' keine Ahnung wer das ist :shock:
Aber zu meiner Person: Ich bin ein Krieger (Das kann man sich ja bei meinem Namen fast denken) und lebe auch danach ;) Mehr oder weniger :roll:;)

Jens hats ja schon gesagt - eigentlich ne Bildungslücke :shock:
Du lebst danach, ein Krieger zu sein? Muss man Angst haben, dir auf der Straße zu begegnen? Oder isses eher sowas: http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/kino/901918.html ;)

MfG
Stubi

Anaxaboras 31.07.2008 23:30

*hüstel*
Bevor der Thread jetzt völlig zerfasert: Hier geht's um das Urheberrecht an Bienenfotos. Also bitte: zurück zum Thema (ich fasse mich dabei gerade an meine eigene Nase :D).

Martin

abc 01.08.2008 01:54

Zitat:

Zitat von Anaxaboras (Beitrag 688758)
*hüstel*
Bevor der Thread jetzt völlig zerfasert: Hier geht's um das Urheberrecht an Bienenfotos. Also bitte: zurück zum Thema (ich fasse mich dabei gerade an meine eigene Nase :D).

Martin

Ist doch ganz einfach http://www.bundesrecht.juris.de/urhg...5BJNG000101377 :lol:

§ 7 und - besonders interessant - § 106

Was die sehr geehrte Frau Anwältin hier versucht ist, meiner Ansicht nach, lediglich ein Präventivangriff. Die Frau ist gut. Würd ich jederzeit auch angagieren :top:

Da ich aber kein Anwalt bin sind alle Äusserungen nichtamtlich und ohne Gewähr :mrgreen:

Thomas

AlexDragon 01.08.2008 06:59

Zitat:

Ist doch ganz einfach http://www.bundesrecht.juris.de/urhg...5BJNG000101377

§ 7 und - besonders interessant - § 106
Also da sind mir, der ich eigentlich nix von der Kirche halte, sogar die 10 Gebote lieber - Die sind wenigstens Überschaubar - Dieser Ganze Paragraphen-Mist gehört in die Mülltonne - Wurde doch wohl nur geschaffen, um den Beruf des Rechtsanwalts zu Gerechtfertigen - Nix gegen Anwälte, aber auch nix dafür :roll:;)

Volker 01.08.2008 11:10

Zwei Anmerkungen eines ehemaligen Hobbyimkers:

Zitat:

Zitat von Huckleberry Hound (Beitrag 688022)
Wie will jemand, unter der anscheinend aussterbenden Spezies Biene, beweisen, das es "seine" Biene ist ?

Ganz einfach: Beim Individuum: Gar nicht.

Ich weiss nicht wie die Rechtslage im vorliegenden Fall ist, wird man jedoch von einer Honigbiene gestochen, so ist der Besitzer der nächstgelegenen Bienenstöcke derjenige der für eventuelle Schäden gerade stehen muss. Es könnte also auch die etwas merkwürdige Rechtsauffassung existieren, dass wenn der Imker der nächstgelegene Imker ist, die Bienen im fremden Garten als "seine" Bienen betrachten kann, mit ggf daraus resultierenden Rechten

Zitat:

Zitat von Tobi. (Beitrag 688070)
Ein herrenloser Bienenschwarm ist aber mehr als ein einziges Tier. Und dann macht man keine Fotos mehr, da läuft man weg.

Tobi

Ein (herrenloser) Bienenschwarm ist in aller Regel die friedlichste Variante die man bei Honigbienen antreffen kann. Wegrennen ist da überflüssig. Lieber zuschauen, es ist ein faszinierendes Schauspiel.

Gruss, Volker

jameek 01.08.2008 12:41

Zitat:

Zitat von AlexDragon (Beitrag 688793)
Also da sind mir, der ich eigentlich nix von der Kirche halte, sogar die 10 Gebote lieber - Die sind wenigstens Überschaubar - Dieser Ganze Paragraphen-Mist gehört in die Mülltonne - Wurde doch wohl nur geschaffen, um den Beruf des Rechtsanwalts zu Gerechtfertigen

Entschuldigung, aber das finde ich ziemlich ignorant. Stell Dir vor - gerade ganz aktuell - man würde Deine hier gezeigten Bilder "Göttliche Liebe" reproduzieren und verkaufen. Du würdest zufällig davon Wind bekommen, wie würdest Du reagieren?
Oder - es geht auch sanfter - jmd würde diese Bilder zB bei Deviantart als seine ausgeben und diskutieren lassen?
Ohne Paragraphen und Regelungen gäbe es ein heilloses Geklaue. Gibt es zT jetzt schon. Und irgendwie müssen Dinge und Eigentum (und sei es nur geistiges) geschützt werden.

Ich meine das ganz Allgemein und nicht auf die Bienen bezogen, das ist was anders.
Mich verwundert nur dieses Unwissen einiger Fotografen in diesem Bereich sowie bewusste Ignoranz einger anderer.

Ich werde mich nun aus diesem Thread raus halten, weil es mich im Endeffekt nichts angeht wie jeder mit seinen Bildern umgeht. Ich rate jedem jedoch dringend ein wenig mehr drüber nachzudenken, wenn er Eigentum anderer ablichtet / verbreitet. Wie im anderen Thread mit den GettyImages gelesen (http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...ad.php?t=56885) wird es dann teuer, wenn der Fall mal eintritt, dass etwas nicht stimmt und dann ist das Gejammer auf die Anwälte und das ganze System groß.
Wer gewinnen will, muss wissen, wie das Spiel funktioniert...
In diesem Sinne
christophe

BadMan 02.08.2008 09:18

Mach' doch einen Deal mit dem Imker.
Er verzichtet auf eine Klage und Du verrätst ihm, wo sich sein Bienenvolk aufhält. :arrow: KLICK :mrgreen:

Gentry 03.08.2008 09:35

Foto von der Biene, ich nenne diese Biene mal "Benno":

wenn du das Foto von "Benno" gemacht hast, liegen die Urheberrechte für dieses Bild zweifellos bei dir. Eine von dir nicht genehmigte Veröffentlichung ist in der Regel also eine Urheberrechtsverletzung (Bildzitate usw. mal aussen vor gelassen). Du hast Anspruch auf eine entsprechende Vergütung für die Veröffentlichung bzw. kannst das Einstellen dieser fordern.

Wie sieht es mit dem Recht am eigenen Bild von Benno aus? Hat er nicht. Tiere werden nach deutschem Recht als "Sachen" behandelt, die in der Verfügungsgewalt ihrer Eigentümer stehen und selbst keine Rechte haben. Achja der Bienen-Eigentümer muss natürlich nachweisen das er der Eigentümer von Benno ist.

Ich nehme an, du hast Benno von einem öffentlichten Standpunkt aus fotografiert, nicht im Bienenzoo Brumm Brumm. Etwaige Hausrechte kommen also nicht zur Anwendung. Wurde Benno nahe des Bienenstocks des vermeintlichen Eigentümers fotografiert? Nicht? Wurde das Foto gar in einem anderen Bundesland gemacht?

Ohne jetzt weiter Umstände zu kennen und ohne dich in Rechtsfragen beraten zu wollen:

Wenn ich in ähnlicher Situation wäre, würde ich dem Urheberrechtsstörer ein nettes Briefchen schreiben und mit Nachdruck auf Beenden der Urheberrechtsstörung verbunden mit einem Hinweis auf möglichen Schadensersatz schicken. Auf das Schreiben des Anwalts bezüglich Eigentumsrechte würde ich überhaupt nicht eingehen.

Alternativ würde ich darüber nachdenken, ob mir das Foto von Benno überhaupt die Einschreibegebühr für das Briefchen wert ist. Wenn das Foto entsprechend wertig ist, sollte man auch den Gang zum Rechtsanwalt in Auge fassen, der in der Regel ein wenig mehr von der Materie versteht, als ich und viele andere hier im Forum.

Roland_Deschain 03.08.2008 11:35

Gentry hat das in meinen Augen gut zusammengefasst.

Die Antwort von diesem Bienenbesitzer kann eigentlich nur zwei Hintergründe haben. Entweder, sie ist einfach unglaublich dreist und da versucht sich jemand aus der Affäre zu ziehen, indem er denjenigen, der eigentlich im Recht ist einschüchtert...

oder er versucht da auf satirische Weise zu sagen, dass er nicht versteht, warum sich jemand wegen eines kleinen Bildes so aufregen kann (weil er eben keine Ahnung von der Rechtslage hat). Vielleicht hat er auch einfach zu oft Bee Movie gesehen und meint, Bienen könnten vor Gericht ziehen..

In letzterem Fall würde ich ihm einfach mal ein Model-Release schicken, an dem unten ein paar Pollenkrümel kleben und behaupten, dort hätte die Biene unterschrieben.
Und da damit die Lage ja geklärt sei, solle er seine unrechtmäßige Veröffentlichung beenden.

BadMan 03.08.2008 11:46

Zitat:

Zitat von Roland_Deschain (Beitrag 689643)
oder er versucht da auf satirische Weise zu sagen, dass er nicht versteht, warum sich jemand wegen eines kleinen Bildes so aufregen kann

Nur so aus Spaß an der Freud' einen Anwalt einzuschalten halte ich doch etwas unrealistisch, daher halte ich Variante 1 doch für wahrscheinlicher. ;)

Nichtsdestotrotz hat Dein Vorschlag mit den Pollen schon eine gewissen Charme. Wenn man sich sicher ist, dass man sich damit nicht in die Nesseln setzt (Beleidigungsklage oder was weiß ich), könnte man darüber ja wirklich mal ernsthaft nachdenken. :cool:

André 69 03.08.2008 11:52

Hallo Gentry,

... bis darauf, daß Tiere keine "Sachgegenstände" mehr sind, sondern inzwischen auch Rechte haben (lebende Tiere), im GG verankert hast Du natürlich Recht!

Gruß André

cabal 03.08.2008 12:33

Hui hier ist ja schon extrem voll....
Evtl. hab ich diesen Aspekt den ich vorbringen will irgendwo überlesen - wenn nicht erwähn ich es nochmal.
OK er behauptet also es ist seine Biene.
Nur mal angenommen es gäbe eine Identifikationsmöglichkeit.
Dann müßte er wenns hart auf hart kommt aber immer noch genau diese Biene vorweisen - sozusagen aus seinem Volk /Völkern diese eine isolieren und als Beweisstück einbringen.
Na da würd ich mal viel Spaß beim Suchen wünschen... oder??? :lol::lol::lol::lol:

PauloG 07.08.2008 13:55

Tach!

Das ist ja wohl der grösste Schwachsinn, von dem ich in der letzten Zeit gehört habe, geltendes Recht hin oder her.
Über die Story wurde bei unserem letzten Stammtisch berichtet und in einem kurzen Moment des Wahnsinns hat mein Gehirn genau diese Story angenommen, das einer behauptet, seine Biene (Insekt) wurde unerlaubt abgelichtet und das Bild veröffentlicht. Mein Hirn hat aber ganz schnell abgewunken und das Naheliegende angenommen, das es um ein Bildklaustreit geht.


Grüsse
Paulo

Igel 08.08.2008 09:20

Nach Monaten habe ich zufällig mal wieder hier reingeschaut. Nachdem ich diesen Thread gelesen habe, habe ich sofort alle meine Fotos aus der Galerie gelöscht (u.a. ICE, V200, Gebäude, Tiere...).
Außerdem wird hierdurch mein Grundsatz, niemals eine eigene Homepage einzurichten, verstärkt. Genauso wenig werde ich künftig irgendwelche Fotos ins Internet stellen oder anderweitig veröffentlichen. Auf Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten kann ich sehr gut verzichten. Und nur, um mal ein paar Fotos mal zu zeigen, beginne ich sicher kein Jurastudium - das ist es mir nicht wert.

Peter

Michael Wörner 08.08.2008 10:09

Fertig! Alles durchgelesen und interessante Ansätze gefunden.

Schade finde ich das der Threatstarter sich nicht mehr dazu geäußert hat.

Offensichtlich hats er aber gewonnen oder sich geeinigt. Er veröffentlich ja weiter "fremde" Tiere. Oder gehört ihm die http://www.sonyuserforum.de/galerie/...s/822/baeh.jpgKuh?

Fishmobber 08.08.2008 11:17

Zitat:

Zitat von Igel (Beitrag 692198)
Nach Monaten habe ich zufällig mal wieder hier reingeschaut. Nachdem ich diesen Thread gelesen habe, habe ich sofort alle meine Fotos aus der Galerie gelöscht (u.a. ICE, V200, Gebäude, Tiere...).
Außerdem wird hierdurch mein Grundsatz, niemals eine eigene Homepage einzurichten, verstärkt. Genauso wenig werde ich künftig irgendwelche Fotos ins Internet stellen oder anderweitig veröffentlichen. Auf Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten kann ich sehr gut verzichten. Und nur, um mal ein paar Fotos mal zu zeigen, beginne ich sicher kein Jurastudium - das ist es mir nicht wert.

Peter

Und genau mit DIESER Reaktion hat die Content- und Abmahnmafia gewonnen :twisted:

Nachdem bei "Raub"kopierern Bagatellgrenzen eingerführt wurden müssen sich die Herren Abmahnanwälte ja ein neues Arbeitsgebiet erschliessen

Ich selbst war mir meiner Urheberrechtsverletzungen (bin ich ein Raub oder Mordknipser?) die ich mit der Kamera in der Hand begehen könnte gar nicht bewust
und die Zoofoter hier sind mit Sicherhiet die allerersten die man belangen kann :shock:

Das kotzt mich wirklich an

DonFredo 08.08.2008 15:22

Zitat:

Zitat von Fishmobber (Beitrag 692246)
...und die Zoofoter hier sind mit Sicherhiet die allerersten die man belangen kann :shock: ...

Nöö, kommt halt auf den Zoo an, denn viele Zoos erlauben eine nicht gewerbliche Nutzung von selbst gemachten Pic's...

BadMan 08.08.2008 15:30

Zitat:

Zitat von DonFredo (Beitrag 692392)
Nöö, kommt halt auf den Zoo an, denn viele Zoos erlauben eine nicht gewerbliche Nutzung von selbst gemachten Pic's...

Richtig!
Sogar die meisten Zoos erlauben die nichtgewerbliche Nutzung. Manche verlangen vielleicht die Nennung des Zoos unter dem Bild oder einen Link zur Homepage. Das tut mir aber nicht weh.
Nur einige wenige verbieten auch die private Nutzung generell.
Nur die werbliche Nutzung ist halt normalerweise nicht so ohne weiteres möglich.

Igel 08.08.2008 19:10

[quote=Fishmobber;692246]Und genau mit DIESER Reaktion hat die Content- und Abmahnmafia gewonnen :twisted:

Ich weiß - trotzdem habe ich nicht die Nerven und das Geld, mich diesem Risiko auszusetzen.

Peter

Kabuto 08.08.2008 21:33

Solange Du Beweise hast, daß das Bild von Dir stammt, rennt jeder Abmahnanwalt gegen eine Wand aus Beton ;)
-Rawdatei (mit der beste Beweis, die Gegenseite wird nur schwerlich diese Datei vorweisen können, wenn sie nicht im Internet veröffentlich worden ist),
-das Bild stammt aus einer Bildserie (von der noch ein, zwei Aufnahmen vorhanden sind),
-die Bilddatei wird durch ein Wasserzeichen IN den Bilddaten zusätzlich geschützt,
(kostet aber einen netten Geldbetrag im Jahr)

Fishmobber 08.08.2008 23:02

Gut aber wenn der Normalknipser in den Zoo geht wird er in den meisten Fällen nicht fragen ob er das Bild veröffentlichen darf und unter welchen Voraussetztungen oder?

Ich selbst bin mir der ganzen Problematik erst durch diesen Thread bewußt geworden

jameek 08.08.2008 23:38

Zitat:

Zitat von Kabuto (Beitrag 692566)
Solange Du Beweise hast, daß das Bild von Dir stammt, rennt jeder Abmahnanwalt gegen eine Wand aus Beton ;)
-Rawdatei (mit der beste Beweis, die Gegenseite wird nur schwerlich diese Datei vorweisen können, wenn sie nicht im Internet veröffentlich worden ist),
-das Bild stammt aus einer Bildserie (von der noch ein, zwei Aufnahmen vorhanden sind),
-die Bilddatei wird durch ein Wasserzeichen IN den Bilddaten zusätzlich geschützt,
(kostet aber einen netten Geldbetrag im Jahr)

Nein. Einfach nur nein.... :roll:
Wenn Du ein Bild beispielsweise vom Eiffelturm beleuchtet bei Nacht z.B. auf Deiner Website zum Verkauf anbietest, machst Du Dich strafbar bzw. kann der Urheber (i.d.F. der Beleuchtungskünstler) von Dir Geld (=Schadensersatz zur Verletzung des Urheberrechtes) von Dir verlangen. Und das werden keine 5 Eur. sein. Egal ob Deine Großtante oder Du das Bild gemacht hast und eine RAW-Datei hast. (Übrigens, Fotos haben niemals Beweiskraft, sondern können nur als Indizien angesehen werden, desweiteren ist es vollkommen egal ob RAW, jpg oder pcx-Datei, welchen Richter interessiert das?) Einfach mal hier alles lesen.

Und @Fishmobber: Es ist DEINE Pflicht Dich zu informieren was Du darfst und was nicht. Kannst ja auch nicht Autofahren und irgendwann bei ner Kontrolle sagen "Hä? Dass ich TÜV brauche, hat mir aber keiner gesagt?!"

jameek 08.08.2008 23:43

Vielleicht einfach mal hier ein wenig lesen:
http://www.bama.fb15.uni-dortmund.de.../Bildrecht.pdf

Gotico 09.08.2008 00:09

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 692601)
Übrigens, Fotos haben niemals Beweiskraft, sondern können nur als Indizien angesehen werden, desweiteren ist es vollkommen egal ob RAW, jpg oder pcx-Datei, welchen Richter interessiert das?

Hi.

Leider so nicht ganz richtig. Speziell für diesen Zweck stellen Nikon, Canon und auch andere Hersteller wie Fuji und Co. spezielle Varianten ihrer Kameras her, die den RAW-Dateien noch ein Zertifikat beifügen oder diese kryptografisch verschlüsseln. Diese werden in der Forensik wie auch in anderen Bereichen der Kriminaltechnik verwendet. Diese RAWs gelten vor Gericht als Beweis, nicht nur als Indiz.

Ebenfalls gibt es Speicherkarten, die nur einmal beschrieben werden können. Diese kommen auch in diesem Bereich zur Anwendung.

Stellt allerdings beides einen Sonderfall dar, der für den normalen Fotografen nur in den seltensten Fällten relevant sein dürfte ;).

See ya, Maic.

P.S: Die Nikon D2Hx konnte das glaube ich auch.

jameek 09.08.2008 00:19

Ja okay. Das mag sein. Ich glaube es ist auch so, dass von der Polizei und sonstigen exekutiven und evtl. judikativen Kräften aufgenommene Bilder Beweiskraft haben. Dies aber nur Kraft der Neutralität des Staates.
Was ich schrieb sollte eigentlich für Otto-Normal-Fotografierer stehen, führt eigentlich zu weit vom Thema weg, aber scheint immer noch nicht ganz verstanden worden zu sein. Ist eine komplizierte und vielschichtige Materie, die ich auch erst durch das Stockfotografieren (ansatzweise) gelernt habe.
Wichtig war einfach nur die Untertrennung in
"Urheberrecht" (= immer beim Fotografen) und
"Abbildungs-/Veröffentlichungsrecht" (bzw. Nutzungsrechte) (=mal frei, mal beim Urheber (Eiffelturm), mal beim Eigentümer (=Zoo), mal durch Hausrecht limitiert (Bahn, Kanzleramt).
Wenn man eines dieser Rechte verletzt, hilft halt auch keine RAW, die zeigt, dass man das Bild selber aufgenommen hat; im Gegenteil, das ist dann eher eine Belastung...

katmai 09.08.2008 01:19

Zitat:

Zitat von Maic Schulte (Beitrag 692610)
P.S: Die Nikon D2Hx konnte das glaube ich auch.


[OT]Die Kamera gibt es nicht. Die D2Hs, die D2x, die D2xs, die D200, die D300, die D3 und (wahrscheinlich) auch die D700 können das... ;)[/OT]

Gruß,

katmai.

amateur 09.08.2008 01:44

Hi Christophe,

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 692602)
Vielleicht einfach mal hier ein wenig lesen:
http://www.bama.fb15.uni-dortmund.de.../Bildrecht.pdf

Du hast ja schon öfter hier recht unscharf gewarnt. Natürlich gibt es Urheberrechte und Rechte am eigenen Bild und der Link ist ja tatsächlich interessant und wichtig. Nur hat das nix mit dem Veröffentlichen von Bildern ganz allgemein zu tun und erst recht nix mit dem Bild einer Biene.

Und natürlich sind im Zweifel RAW-Dateien, Bilder in höherer Auflösung oder eine Serie ein Beweis dafür, dass man der Urheber von Bildmaterial ist, wenn die Gegenseite so etwas nicht vorweisen kann, sondern ausschließlich ein Bild in der veröffentlichten Webauflösung hat. Es geht doch nicht darum, eine auf dem Bild dargestellte Straftat zu verfolgen.

Viele Grüße

Stephan

jameek 09.08.2008 01:59

Ja, weil es eigentlich nichts mit dem Thread zu tun hat, wollte ich eigentlich auch nix mehr dazu schreiben. Aber wenn ich so pauschale Aussagen wie die von Kabuto im Stil von "Da brauchste keine Angst zu haben" lese, dann wird mir halt doch ein wenig anders und ich denke mir, lieber einmal OT als das unkommentiert so stehen zu lassen. Auch wenn es penetrant wirkt, tut mir leid...
Es ist eben nämlich nicht so einfach und wie an anderer Stelle (der bereits verlinkte Getty-Thread) bemerkt wurde, rollen die Abmahnungswellen durchaus auch durch Foren und private Fotoseiten.
Zeit also, sich ein wenig mit der Materie auseinanderzusetzen, wie ich finde.

Meine "unscharfe" Warnungen beziehen sich auf unterschiedliche Aspekte des Urheber- und Bildrechtes, daher sind sie unpräzise, eben weil sie nicht an einem speziellen Fall (wie hier die Bienen) diskutiert werden. Sie sind auch deswegen unscharf, weil mein eines Seminar Multimediarecht sowie meine autodidaktische Aneignung von (zT international höchst unterschiedlichen) Gesetztestexten in Bezug auf kommerzielle Bildverwertung mich keineswegs zum Spezialanwalt machen. (Und selbst wenn, dürfte ich hier keine Beratung erbringen). Dennoch habe ich das Gefühl, dass ich einige Anstöße zur weiteren Auseinandersetzung in diesem Bezug liefern kann und ich denke weiterhin, dass das auch wichtig für viele ist.

Zu den RAW-Bildern:
Sie sind ein Indiz dafür, dass Du die Bilder aufgenommen haben könntest. Könnte ebenso Deine Frau oder ein Kumpel von Dir gewesen sein. Das nachzuweisen ist -unabhängig von RAW oder jpg- relativ kompliziert.
Außerdem, wie gesagt, es geht nicht einzig nur um die Urheberschaft. Die ist auch in diesem Bienen-Fall absolut klar.
Die Diskussion entwickelte sich, weil ich einwarf, dass es sowas wie Eigentums-Rechte gibt und dann der Imker durchaus auf Unterlassung von Verbreitung plädieren könnte. (Quatsch, ich weiß. Aber in anderen -mehrmals genannten- Bereichen trifft das durchaus zu.)

Kabuto 09.08.2008 05:47

Jameek, mein Beitrag bezog sich eigendlich mehr auf solche Sachen wie Bienchen, Blümchen.

War auch mehr für Igel gedacht, weil er ALLE seine Bilder "aus dem Verkehr" gezogen hat". Und es bezog sich mehr darauf, daß keiner kommen kann und sagt:" NÖ, dieses Bild hast DU nicht gemacht, daß ist meins!!!!!!!" So hab ich Igel verstanden.

Ich lass es dann mal besser komplett sein.

Gotico 09.08.2008 20:14

Zitat:

Zitat von katmai (Beitrag 692617)
[OT]Die Kamera gibt es nicht. Die D2Hs, die D2x, die D2xs, die D200, die D300, die D3 und (wahrscheinlich) auch die D700 können das... ;)[/OT]

Gruß,

katmai.

Schäm :oops:. Du hast ja sowas von Recht. Ich meinte auch eigentlich die D2x ;).

Danke für den Hinweis :top:.

See ya, Maic.

sissy 18.03.2009 13:46

Recht an Bildern,die von einem geknipst werden?
 
Hallo Zusammen,

wie ist es denn in dem Falle: Ein Freund fotografiert mich, ich wehre mich gegen dieses Foto, er fotografiert trotzdem.Darf ich in diesem Falle verlangen, dass er die Bilder löscht bzw. die Bilder nie auf seinen Rechner landen? Was, wenn er schon Bilder auf dem Rechner hat und die Person Ihn gebeten hat, diese zu löschen ?

der_knipser 18.03.2009 13:49

Ein Freund, der das macht, verdient diese Bezeichnung nicht.
"Freund" und "Recht" passt nicht zusammen. Da gibt es andere Methoden...

jameek 18.03.2009 13:58

Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild:
Zitat:

Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Dana 18.03.2009 14:50

Wenn du dich gewehrt hast, kann er doch sicher mit dem Foto eh kaum was anfangen, weil du die Hände vorm Gesicht hattest, oder? Oder hast du dich nachträglich gegen dieses Foto ausgesprochen?

Veröffentlicht werden darf es auf keinen Fall, er darf es komplett nicht zeigen, wenn du es nicht willst (sieht man ja an dem Auszug unten), aber wie das mit dem lediglichen BESITZ dieses Bildes ist...das ist so ne Grauzone, denke ich...

amateur 18.03.2009 14:55

Zitat:

Zitat von Dana (Beitrag 806313)
aber wie das mit dem lediglichen BESITZ dieses Bildes ist...das ist so ne Grauzone, denke ich...

Nö. Das Bild darf er machen (wenn nicht was anderes dagegen spricht, wie Unterbindung von Fotografie durch Hausrecht oder ähnliches) und natürlich auch behalten. Nur veröffentlichen darf er es nicht.

Viele Grüße

Stephan

sissy 19.03.2009 13:35

Zitat:

Zitat von Dana (Beitrag 806313)
Wenn du dich gewehrt hast, kann er doch sicher mit dem Foto eh kaum was anfangen, weil du die Hände vorm Gesicht hattest, oder? Oder hast du dich nachträglich gegen dieses Foto ausgesprochen?

Veröffentlicht werden darf es auf keinen Fall, er darf es komplett nicht zeigen, wenn du es nicht willst (sieht man ja an dem Auszug unten), aber wie das mit dem lediglichen BESITZ dieses Bildes ist...das ist so ne Grauzone, denke ich...

gewehrt im sinne von worten und das "wehren" kam während des fotografierens. und um nochmal den fall zu beschrieben, er veröffentlicht die fotos nicht (seine aussage), aber dennoch gibt es fotos, bei denen man es für sinnvoll hält, dass der andere sie löscht!


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