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ManniC 04.07.2007 17:27

Über den "Personen der Zeitgeschichte" (§22 KunstUrhG) stehen Rechte des Veranstalters.

Wen fragen?

Halt einen Funktionär, Schlipsträger, Ober-Sec....... ich weiss, das ist manchmal nicht so einfach.

Beispiel:

Ich plane ein Shooting im Foyer des Colosseum-Theaters Essen, ausserhalb einer Vorstellung - ergo: Property-Release für die Location erforderlich.
  1. Kassenhäuschen: Verweis an die Pressestelle mit Telefonnummer
  2. Pressestelle telefonisch: Nöö, Eventmanagement. Ich Mail an Pressestelle mit der Bitte um Weiterleitung
  3. Eventmanager ruft an, kurzes nettes Telefonat, Fotogenehmigung mit Terminvorschlägen kam unmittelbar per Mail
:top:

baerlichkeit 04.07.2007 17:29

Ja,
das hört sich gut an :)

Da es absolut spontan war, ich ohne Internet auskommen musste, es keine Verkaufsschalter oder sowas gab (kostenlos) und ich vor allem nicht weiter darüber nachdachte, verschiebe ich deine Ratschläge halt auf das nächste mal :top:

Mal sehen was die auf die mails antworten...

Grüße Andreas

BadMan 04.07.2007 17:31

Da es ein wenig hierher passt:

Der Aachener Tierpark macht im Moment wieder einen Fotowettbewerb; Thema "Kinder im Tierpark".
Von Modelrelease ist nirgends etwas zu lesen. :roll:

Wer bekommt eigentlich im Falle eines Falles den größeren Ärger? Der Hobbyknipser, der sich der rechtlichen Lage höchstwahrscheinlich gar nicht bewusst ist oder der Zoo, der dies verschweigt und kein MR verlangt?

Ich könnte ja mal nachfragen, wohin man das MR schicken soll. ;)

SirSalomon 04.07.2007 19:22

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 512803)
Der Aachener Tierpark macht im Moment wieder einen Fotowettbewerb; Thema "Kinder im Tierpark".
Von Modelrelease ist nirgends etwas zu lesen. :roll:

Wer bekommt eigentlich im Falle eines Falles den größeren Ärger? Der Hobbyknipser, der sich der rechtlichen Lage höchstwahrscheinlich gar nicht bewusst ist oder der Zoo, der dies verschweigt und kein MR verlangt?

Ich könnte ja mal nachfragen, wohin man das MR schicken soll. ;)

Es kommt drauf an, wenn der Tierpark am Eingang einen sichtbaren Aushang hat, der eben auf diesen Fotowettbewerb hinweist, ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.

Unabhängig davon, besteht u.U. die Möglichkeit, dass ein Erziehungsberechtigter der Veröffentlichung oder Verwendung der Kinderbilder widerspricht und voll und ganz im Recht ist.

Allein die Anmerkung eines Fotografenwettbewerb gibt noch keinem das Recht die Bilder frei verwenden zu dürfen. Gerade bei Kindern ist das ein sehr enges Thema, in dem nicht viel Spiel ist.

Allein bei ausländischen Besuchern gehört eine Informationspflicht entsprechend der Landessprache dazu. Das sich das recht schwer gestalten läßt, steht außer Frage.

Weiterhin wären die Wettbewerbsbedingungen interessant, nicht das der Fotograf automatisch alle Rechte an den Veranstalter abtritt:!::!::!:

BadMan 04.07.2007 19:54

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 512853)
Es kommt drauf an, wenn der Tierpark am Eingang einen sichtbaren Aushang hat, der eben auf diesen Fotowettbewerb hinweist, ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.

Wäre das Wetter im Moment nicht so bescheiden, wäre ich schon mal dort gewesen und könnte es dir sagen.
Bisher sind mir dort aber noch nie irgendwelche Aushänge aufgefallen, was natürlich nicht heißt, dass sie nicht existieren.

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 512853)
Allein die Anmerkung eines Fotografenwettbewerb gibt noch keinem das Recht die Bilder frei verwenden zu dürfen. Gerade bei Kindern ist das ein sehr enges Thema, in dem nicht viel Spiel ist.

Dir und mir ist das klar.
Aber ob sich die Leute, die ihre Bilder der Handycam einsenden, darüber bewusst sind, bezweifele ich stark.
Und ob sich der Zoo darüber bewusst ist, bin ich mir auch nicht so sicher.
Daher ja auch meine Idee, wegen dem MR mal nachzufagen. Da kann man ja anhand der Antwort schon erahnen, wie deren Rechtsverständnis bzw. die Rechtskenntnis ist. ;)

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 512853)
Weiterhin wären die Wettbewerbsbedingungen interessant, nicht das der Fotograf automatisch alle Rechte an den Veranstalter abtritt:!::!::!:

Viel steht auf der Seite nicht.
Man muss im Besitz des Urheberrechts sein und überträgt dem Zoo die Nutzungsrechte zur Veröffentlichung auf der Webseite.

KLICK

Hansevogel 04.07.2007 19:56

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 512803)
Der Aachener Tierpark macht im Moment wieder einen Fotowettbewerb; Thema "Kinder im Tierpark".

Eventuell sind damit nur die eigenen Kinder gemeint!?
Würde jedenfalls recht problemlos sein.

Gruß: Joachim

BadMan 04.07.2007 20:18

Zitat:

Zitat von Hansevogel (Beitrag 512874)
Eventuell sind damit nur die eigenen Kinder gemeint!?
Würde jedenfalls recht problemlos sein.

Steht jedenfalls nirgendwo, selbst wenn es so gemeint sein sollte.
Und zumindest bei einem der bisher eingesandten Bilder habe ich meine Zweifel, dass dies alle die eigenen Kinder sind. ;)

SirSalomon 04.07.2007 23:32

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 512870)
Man muss im Besitz des Urheberrechts sein und überträgt dem Zoo die Nutzungsrechte zur Veröffentlichung auf der Webseite.

KLICK

Urheberrecht hat nicht unbedingt etwas mit Persönlichkeitsrecht zutun.

Selbst wenn ich der Urheber eines Bildes bin, darf ich ein Bild nicht grundsätzlich veröffentlichen oder die Rechte zur Veröffentlichung weiter geben.

Es ist auf jeden Fall eine nette Idee, um an die Adressen der Lete zu kommen, auch wenn mit den Adressen (rein theoretisch) nichts passieren darf, außer eben zur Gewinnermittlung... ;)

Aber wenn wir schon einmal dabei sind, schauen wir doch einfach mal ins Impressum:

Zitat:

Der Inhalt dieser Internetseiten ist urheberrechtlich geschützt. Es darf eine Kopie der Informationen der Internetseiten auf einem einzigen Computer für den nicht-kommerziellen und persönlichen internen Gebrauch gespeichert werden. Grafiken, Texte, Logos, Bilder usw. dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Aachener Tierpark heruntergeladen, vervielfältigt, kopiert, geändert, veröffentlicht, versendet, übertragen oder in sonstiger Form genutzt werden. Bei genannten Produkt- und Firmennamen kann es sich um eingetragene Warenzeichen oder Marken handeln. Die unberechtigte Verwendung kann zu Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen führen.
Ein Widerspruch in sich. Der Inhalt in rechtlich geschützt, es wird jedoch eine Kopie erlaubt, soweit ok. Warum muss ich aber für Grafiken, Texte, Bilder usw. eine schriftliche Erlaubnis haben?

Eine Erlaubnis, die automatisch widerrufen wird.

Zitat:

Es kann nicht garantiert werden, daß Informationen oder persönliche Daten, die uns übermittelt werden, bei der Übermittlung nicht von Dritten "abgehört" werden.
Quasi ein Freibrief, dass die Daten von einer anderen Stelle weiter verwendet werden...

Schönen Danke auch ;)

Neben dem Verstoß gegen den Datenschutz wird der Besucher der Seite auch noch verschaukelt. Da sich der Zoodirektor als rechtlich verbindlich kennzeichnet, würde ich den guten Mann eventuell mal darauf aufmerksam machen, vermutlich weiß der nichts von seinem Glück... ;)

BadMan 04.07.2007 23:46

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 513008)
Urheberrecht hat nicht unbedingt etwas mit Persönlichkeitsrecht zutun.

Ebend.
Aber ein Laie wird dies so interpretieren; nach dem Motto, ich habe das Bild gemacht, also darf ich es auf jeden Fall hier einreichen.

Ich denke mal, i.d.R. wird auch niemand etwas dagegen haben, wenn sein Kind, noch dazu im Zoo mit einem possierlichen Tierchen spielend, abgelichtet und veröffentlicht wird.
Aber wehe, man gerät mal an den Falschen.
Dann wird sich der Handyknipser aber schwer wundern, warum plötzlich der Anwalt vor der Tür steht, wo er sich doch keiner Schuld bewusst ist.

Von daher wäre zumindest ein kleiner Hinweis in den Wettbewerbsregeln angebracht. Es muss ja noch nicht mal ein MR sein, was man zwingend einreichen muss, sondern nur der Hinweis, dass die abgelichteten Personen einverstanden sein müssen.
Dann sollte aber zumindest jedem bewusst sein, was er da tut und er kann selber entscheiden, ob er die Bilder einreicht oder nicht.

SirSalomon 04.07.2007 23:51

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 513012)
Ich denke mal, i.d.R. wird auch niemand etwas dagegen haben, wenn sein Kind, noch dazu im Zoo mit einem possierlichen Tierchen spielend, abgelichtet und veröffentlicht wird.
Aber wehe, man gerät mal an den Falschen.
Dann wird sich der Handyknipser aber schwer wundern, warum plötzlich der Anwalt vor der Tür steht, wo er sich doch keiner Schuld bewusst ist.

Oh, da muss ich Dir (zum Glück) wiedersprechen. Gerade in Sachen Kinderbilder werden die Leute immer häufiger sensibel. Kindesmissbrauch ist kein Thema mehr, bei dem einfach weggeschaut wird.

Eben aus dem Grunde würde ich mich auch weigern, wenn jemand meine Kinder fotografiert, ohne dass ich etwas davon weiß. Egal zu welchem Motiv.

Aber wir kommen vom Thema ab ;)

BadMan 04.07.2007 23:58

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 513012)
Ich denke mal, i.d.R. wird auch niemand etwas dagegen haben, wenn sein Kind, noch dazu im Zoo mit einem possierlichen Tierchen spielend, abgelichtet und veröffentlicht wird.

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 513015)
Oh, da muss ich Dir (zum Glück) wiedersprechen. Gerade in Sachen Kinderbilder werden die Leute immer häufiger sensibel. Kindesmissbrauch ist kein Thema mehr, bei dem einfach weggeschaut wird.
Eben aus dem Grunde würde ich mich auch weigern, wenn jemand meine Kinder fotografiert, ohne dass ich etwas davon weiß. Egal zu welchem Motiv.

Ich meinte natürlich nicht heimlich, sondern wenn man um Erlaubnis bittet, was dann sicher wesentlich mehr Leute machen würden, wenn es in den Regeln stünde.

baerlichkeit 07.07.2007 10:52

Hi,
ich hatte ja per mail die Veranstalter gefragt, wenigstens vom NDR habe ich eine Antwort:

"Ja das war doch öffentlich, warum sollten sie die nicht veröffentlichen dürfen?" (oder so ähnlich)

Na, manche sehen das wohl doch nicht so verbissen. Dafür müsst ihr jetzt bald mit den Fotos von NDR-Moderatoren leben :D

Grüße Andreas

Schlaudenker.de 19.07.2007 22:30

Fotografen gibt's :roll:

"Das Landgericht Köln untersagte einem Rechtsanwalt und IT-Berater, auf seiner Homepage ein Passfoto von sich zu veröffentlichen. Der Fotograf des Bildes hatte den Rechtsanwalt, seinen Kunden, auf Unterlassung verklagt." :arrow: Quelle

So weit kann's gehen, beim "Recht zur Bildveröffentlichung". *kopfschüttel*

Da geht man vielleicht besser zum Automaten ;) oder macht's selbst. :top:

joki 19.07.2007 22:32

Das ist absolut verständlich und nix zum Kopfschütteln. Der Fotograph ist Urheber und bestimmt was mit seinem "Produkt" geschehen darf.

Hansevogel 19.07.2007 22:48

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 517885)
Da geht man vielleicht besser zum Automaten ;)

Auch der Automat hat einen Besitzer, der Automat ist seine Kamera. Und daher... :lol: :lol:

Gruß: Joachim

Sebastian W. 19.07.2007 23:16

Zitat:

Zitat von joki (Beitrag 517886)
Das ist absolut verständlich und nix zum Kopfschütteln. Der Fotograph ist Urheber und bestimmt was mit seinem "Produkt" geschehen darf.

Und zwar nach deutschem Recht. Gibt es ein Urheberrecht an Passfotos? Wo ist die nötige Schöpfungshöhe?

Fotoautomaten und ihre Besitzer oder Hersteller haben generell kein deutsches Urheberrecht an Passfotos.

Anaxaboras 20.07.2007 00:02

:cool:
Zitat:

Zitat von joki (Beitrag 517886)
Das ist absolut verständlich und nix zum Kopfschütteln. Der Fotograph ist Urheber und bestimmt was mit seinem "Produkt" geschehen darf.

Ne, ne, ne - das wär' ja grauenvoll.
Natürlich ist der Fotograf zunächst einmal Urheber der Bilder. Aber damit, dass ich ihn beauftrage und bezahle (!), überträgt er mir zunächst einmal ein Nutzungsrecht an den Fotos.
Ob dieses Nutzungsrecht nun zeitlich und räumlich uneingeschränkt ist, weiß ich nicht. Hängt vielleicht auch von den AGBs des Fotografen ab. Lustig wär's natürlich schon, wenn der Fotograf z. B. sagen würde, Nutzungsrecht nur für 12 Monate und ich das Bild in meinen Personalausweis geklebt habe (OK, das geht heute anders).

Schlimm auch, wenn der Fotograph bestimme dürfte, was mit seinem "Produkt" geschehen darf, und darauf mein Konterfei (Passbild) zu sehen wäre. Stellt euch einmal vor:
  • Der Fotograf hängt das Bild in seinem Schaufenster auf (und schreibt darunter: "Die längste Nase, die ich je aufgenommen habe").
  • Der Fotograf verkauft das Bild an eine Werbeagentur, die es zukünftig für Kontaktanzeigen einsetzt (ich bin ja so sexy :cool:)
Ne, ohne mein Einverständnis darf der Fotograf gar nix mit dem Foto - gegen sein Urheberrecht steht nämlich mein Persönlichkeitsrecht. Und wenn das nicht greifen sollte: Dadurch dass ich einen Fotograf bezahlt habe, habe ich auch das exklusive Nutzungsrecht erworben (so würde ich zumindest vor Gericht argumentieren).

-Anaxaboras

joki 20.07.2007 07:52

Zitat:

Zitat von Anaxaboras (Beitrag 517920)
:cool:
  • Der Fotograf hängt das Bild in seinem Schaufenster auf (und schreibt darunter: "Die längste Nase, die ich je aufgenommen habe").
  • Der Fotograf verkauft das Bild an eine Werbeagentur, die es zukünftig für Kontaktanzeigen einsetzt (ich bin ja so sexy :cool:)
-Anaxaboras

Also das interessiert mich jetzt wirklich - her mit dem Bild... :lol::lol::lol:

.

Echidna 20.07.2007 08:13

Aber ist es nicht so, dass Du beim Fotografen üblicherweise 4 (oder mehr) Passbilder bestellst? Du erhältst dann auch die bestellte Anzahl an Abzügen, während der Fotograf sein Original behält. Deine Abzüge kannst Du verwenden wie Du willst. Du kannst sie ins Album kleben, der Mama schenken, für die Behörde nutzen. Du kannst sie auch veröffentlichen, in dem sie Du an die Haustür pinnst (Vorsicht vor dem bissigen Hund;)). Aber hast Du auch das Recht erworben, sie zu vervielfältigen? Da habe ich doch etwas Zweifel.

Gruß

Echidna

BadMan 20.07.2007 08:16

Zitat:

Zitat von Echidna (Beitrag 517953)
Aber hast Du auch das Recht erworben, sie zu vervielfältigen? Da habe ich doch etwas Zweifel.

Ich habe neben den Abzügen auch eine CD bekommen mit der ausdrücklichen Erlaubnis, selber Ausdrucke zu machen.

SirSalomon 20.07.2007 12:06

Kurze Frage, bevor Ihr jetzt dem Rechtsanwalt & IT-Berater auf Samtkissen tragen und den Fotografen zur Hölle jagen wollt:

Hat einer von Euch das Utreil mal genauer gelesen und sich über die Hintergründe informiert? :?

BadMan 20.07.2007 12:52

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 517955)
Ich habe neben den Abzügen auch eine CD bekommen mit der ausdrücklichen Erlaubnis, selber Ausdrucke zu machen.

Da du die Hintergründe ansprichst:
Ich war auch wegen Bewerbungsfotos beim Fotografen und habe die Bilder auch nur dafür eingesetzt.
Allerdings wurde ich auch nicht explizit darauf hingewiesen, dass ich die Fotos nur dafür verwenden darf.


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