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minfox 25.01.2022 20:53

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2231204)
Bei einem möglichen Cashback werde ich mehrere Meinungen zu Rate ziehen.

Vorbildlich!:top:

HaPeKa 25.01.2022 21:31

Dann kannst du ja auswählen, wem du glauben magst :crazy:

usch 25.01.2022 21:41

Zitat:

Zitat von KDBerlin (Beitrag 2231240)
Ich habe mal 2 Objektive gekauft und den cashback bekommen. 3 Wochen vorher hatte ich schon eines gekauft und sogar "nachträglich" den cashback bekommen.

Es ging um drei Blitzgeräte. Drei Objektive war ja nie ein Problem. Beim Sommer-Cashback 2020 konnte man z.B. "eine Systemkamera, eine Cyber-Shot Kamera, eine Handycam Kamera, drei unterschiedliche Objektive, sowie zwei unterschiedliche Zubehörprodukte" anmelden. Das hat Sony jetzt vereinfacht auf insgesamt 5 beliebige qualifizierte Produkte, davon maximal zwei gleiche. Also bei drei gleichen Blitzen gäbe es nur für zwei davon Cashback, bei drei verschiedenen aber für alle drei. Und wer kauft schon dreimal das gleiche Objektiv?

Rookie Shooter 26.01.2022 21:07

Da ich beruflich verreist war konnte ich hier kein Folgestatement zu dem Fall abgeben.

Ich habe bei Sony mitgeteilt das ich zu der Entscheidung Einspruch erhebe
und bei Verweigerung der Cashbackauszahlung ,rechtliche Schritte einleiten werde.
Sony teilte mir darauf hin mit, das der Fall. nochmals geprüft,der Vertragsabteilung vorgelegt wird und guckt ob gegen die AGB`s verstossen wurde.

twolf 26.01.2022 21:57

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2231414)
Da ich beruflich verreist war konnte ich hier kein Folgestatement zu dem Fall abgeben.

Ich habe bei Sony mitgeteilt das ich zu der Entscheidung Einspruch erhebe
und bei Verweigerung der Cashbackauszahlung ,rechtliche Schritte einleiten werde.
Sony teilte mir darauf hin mit, das der Fall. nochmals geprüft,der Vertragsabteilung vorgelegt wird und guckt ob gegen die AGB`s verstossen wurde.

Hier die Bedingungen
https://campaign.odw.sony-europe.com...conditions.pdf

Der Punkt zwei ist der Knackpunkt. Nur Endkunde - Händler.
damit sin wieder oder Weiterverkäufer Raus.

turboengine 26.01.2022 22:08

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2231414)
Vertragsabteilung vorgelegt

Ich würde nach Marcel Davis, den Leiter Kundenzufriedenheit fragen. Sony soll den nach neuesten Gerüchten, die demnächst bei Sonyalpharumors zu lesen sein werden, von 1&1 abgeworben haben.

kk7 26.01.2022 22:10

Aus den Teilnahmebedingungen lese ich nicht heraus, dass bei Beantragung des Cashbacks einem das Produkt noch gehören muss. Solange das Produkt bei einem gelisteten Händler gekauft wurde erfüllt es m.E. die gelisteten Anforderungen. Der zweite Käufer wäre allerdings nicht berechtigt. Bin gespannt, wie das ausgeht.

usch 26.01.2022 22:32

Wie interpretierst du denn den Satz "Privatverkäufe/-käufe … sind ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen"?

Dass der Käufer kein Cashback bekommt, ergibt sich ja schon daraus, dass er das Objektiv nicht bei einem der "teilnehmenden Händler" gemäß Liste gekauft hat. Also kann damit eigentlich nur der Anspruch des privaten Verkäufers gemeint sein, sonst wäre das ja doppelt gemoppelt.

Schnöppl 26.01.2022 22:56

Ich finde die Vorgehensweise das Objektiv gleich wieder zu verkaufen noch bevor der Cashback bestätigt wurde und das dem Kundendienst auch noch zu erzählen etwas "patschert" wie wir in Österreich so schön sagen.
Ich würde nicht auf die Idee kommen wegen eines Stolpersteines den ich mir offensichtlich selbst in den Weg gelegt habe mit Anwalt oder Klage zu drohen. :zuck:
Aber jeder wie er mag..

Rookie Shooter 26.01.2022 23:04

Zitat:

Zitat von twolf (Beitrag 2231428)
Hier die Bedingungen
https://campaign.odw.sony-europe.com...conditions.pdf

Der Punkt zwei ist der Knackpunkt. Nur Endkunde - Händler.
damit sin wieder oder Weiterverkäufer Raus.

Das hieße ja strenggenommen,wie schon geschrieben,das ich als Käufer eines Sony Produkts wo es Cashback für gab auf keinen Fall wiederverkaufen darf,ohne an Sony das Cashback zurückzuzahlen.

Das kann ich mir aber nicht so recht vorstellen.Ich denke das Sony mit dem Begriff "Wiederverkäufer" professionelle Händler meint.

Rookie Shooter 26.01.2022 23:15

Es geht mir hier nicht nur um die 200€,es geht mir darum wie Sony versucht um das Cashback herumzukommen.

Eigentlich doch alles ganz einfach, ich habe das Objektiv zum regulären VK beim autorisierten Händler gekauft.Habe fristgerecht einen Cashbackantrag mit allen Unterlagen Sony zur Verfügung gestellt.
Was ich danach mit meinem Objektiv mache soll und darf Sony doch egal sein.
Sony hat doch mit der Werbeaktion erreicht was sie wollten,das sie ein Objektiv wieder an den Mann gebracht haben,sonst hätte ich es vielleicht garnicht gekauft.

So wie es manche hier sehen,Wiederverkäufer ect.,das Netz ist voll von kurz erworbenen
Objektiven,müssen die jetzt alle das Cashback zurückzahlen???

HaPeKa 26.01.2022 23:27

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2231466)
Was ich danach mit meinem Objektiv mache soll und darf Sony doch egal sein.

Wie Usch bereits geschrieben hat, ist das Sony eben nicht egal. In Absatz 2 steht klar, dass Privatverkäufe und -käufe nicht teilnahmeberechtigt sind.

Sobald Sony deinen Antrag bestätigt hat, kannst du die Aktion als abgeschlossen betrachten und mit dem Objektiv machen, was du willst. Sony schreibt dich an, sobald dein Antrag geprüft und bewilligt ist. Dann musst du nur noch auf's Geld warten.

Zum Zürückzahlen: Das ist in Absatz 23 geregelt. Also wirklich alles ziemlich klar, wenn man die Bedingungen liest.

kk7 26.01.2022 23:36

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2231447)
Wie interpretierst du denn den Satz "Privatverkäufe/-käufe … sind ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen"?

Durch den Bezug auf gelistete Händler in diesem Passus wird hier mMn geregelt, wer sich als privater Endkunde zu sehen hat und welches teilnahmeberechtigte Produkte sind. Das wird nochmals unter Punkt 11 präzisiert. Ab dem zweiten Satz unter Punkt 2 wird aufgeführt, welches nicht teilnahmeberechtigte Produkte bzw. Bezugsquellen für Erstkäufer sind.

Habe ich also aufgeführte Neuware bei einem gelisteten Händler gekauft kann ich als Erstkäufer den Cashback beantragen sofern ich die erforderlichen Nachweise erbringen kann.

Rookie Shooter 26.01.2022 23:46

Wir werden sehen,
zu dem Zeitpunkt wo ich das Objektiv registriert habe und zu dem Zeitpunkt wo ich Cashback beantragt habe war ich noch im Besitz des Objektivs.

Unter Punkt 5 steht ganz klar" es gilt das Datum des Eingangs der Registrierung"

kk7 26.01.2022 23:55

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2231473)
war ich noch im Besitz des Objektivs.

Auch noch Eigentümer? ;)

Kurt Weinmeister 27.01.2022 00:06

Unerheblich. Das Foto macht immer der Besitzer und meistens der Eigentümer.

duffy2512 27.01.2022 09:39

Zitat:

Zitat von Schnöppl (Beitrag 2231455)
Ich finde die Vorgehensweise das Objektiv gleich wieder zu verkaufen noch bevor der Cashback bestätigt wurde und das dem Kundendienst auch noch zu erzählen etwas "patschert" wie wir in Österreich so schön sagen.
Ich würde nicht auf die Idee kommen wegen eines Stolpersteines den ich mir offensichtlich selbst in den Weg gelegt habe mit Anwalt oder Klage zu drohen. :zuck:
Aber jeder wie er mag..

:top:

Der TO hat nun auch geschrieben, daß es Ihm nicht um die 200€ geht, dann verstehe ich das ganze Theater nicht , auch wenn ich seine Enttäuschung ein wenig verstehen kann. Meistens ärgert man sich über eigene Fehler, welche man nicht wegargumentieren kann, am Meisten.
Ich denke das hier zu veröffentlichen und seinen Frust von der Seele zu schreiben hilft ein wenig.

Eine Hoffnung gibt es ja, da Sony ja den Fall nochmals prüft. :)

berlac 27.01.2022 09:46

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2231460)
Das hieße ja strenggenommen,wie schon geschrieben,das ich als Käufer eines Sony Produkts wo es Cashback für gab auf keinen Fall wiederverkaufen darf,ohne an Sony das Cashback zurückzuzahlen.

Diese Interpretation der Bedingungen dürftest Du aber ziemlich exklusiv für Dich haben. Das bedeutet nur, dass man bis der Cashback abgeschlossen ist, im Besitz des Produkts sein muss.

Rookie Shooter 27.01.2022 10:39

Zitat:

Zitat von berlac (Beitrag 2231491)
Diese Interpretation der Bedingungen dürftest Du aber ziemlich exklusiv für Dich haben. Das bedeutet nur, dass man bis der Cashback abgeschlossen ist, im Besitz des Produkts sein muss.

Dann helfe mir doch mal,wo ich lesen kann das die Cashbackaktion kpl. abgeschlossen sein muß,das heisst bis das Geld auf dem Konto ist.
Ich kann in den ABG`s nur lesen das das Registrierungsdatum und Einreichung des Cashbackantrages maßgebend ist.

berlac 27.01.2022 10:51

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2231502)
Dann helfe mir doch mal,wo ich lesen kann das die Cashbackaktion kpl. abgeschlossen sein muß,das heisst bis das Geld auf dem Konto ist.
Ich kann in den ABG`s nur lesen das das Registrierungsdatum und Einreichung des Cashbackantrages maßgebend ist.

Wenn ich Deine Aussagen richtig verstehe, war in Deinem Fall aber nicht nur das Geld nicht auf dem Konto, sondern es gab halt auch dummerweise noch eine Rückfrage wegen fehlender/falscher "Unterlagen" zum Cashback Antrag. Der Vorgang war also noch nicht abgeschlossen. Hättest Du diese einreichen können, wäre vermutlich alles glatt gelaufen. Aber Du hattest schon verkauft und ggf. streng genommen keine Berechtigung für den Cashback mehr. Ich möchte das garnicht abschließend bewerten, ich bin kein Jurist. Aber aus den Bedingungen herauslesen zu wollen, dass man dann nie verkaufen darf, sehe ich absolut nicht.

Nichts desto trotz wünsche ich Dir, dass Du Errfolg hast und Sony so kulant ist und die 200€ trotzdem zahlt.

HaPeKa 27.01.2022 10:54

Wie wär's mit gesundem Menschenverstand?

Der Cashbackantrag gilt als eingereicht, wenn Sony bestätigt, dass du ihn korrekt eingereicht hast. Genau das war bei dir (und anderen) ja das Problem. Du hast ihn eingereicht, aber aus Sicht von Sony nicht korrekt.

Wie heisst es so treffend: Ich habe nicht das gesagt, was ich gesagt habe, sondern das, was das Gegenüber gehört hat ...

KDBerlin 27.01.2022 12:27

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2231414)
Da ich beruflich verreist war konnte ich hier kein Folgestatement zu dem Fall abgeben.

Ich habe bei Sony mitgeteilt das ich zu der Entscheidung Einspruch erhebe
und bei Verweigerung der Cashbackauszahlung ,rechtliche Schritte einleiten werde.
Sony teilte mir darauf hin mit, das der Fall. nochmals geprüft,der Vertragsabteilung vorgelegt wird und guckt ob gegen die AGB`s verstossen wurde.

Was mich eigentlich am meisten stört sind deine permanenten Drohungen.:flop:

Egal ob das regelkonforme Procedere eingehalten wurde oder nicht. Du hast hier deinen Ablauf geschildert und schon im ersten Beitrag am Ende gesagt "In dem Fall,es geht um 200€,werde ich wohl einen Anwalt einschalten und gegen Sony klagen."

Unsere Auffassungen wurden nun über 3 Seiten erklärt, der nächste logische Schritt wäre dann einfach gewesen bei Sony zu reklamieren, ohne Drohungen und nach einem Negativbescheid, ev. weitere Schritte ein zu leiten, die Dir auch ohne Drohungen (s. Zitat) freigestellt sind.

Eines habe ich dadurch hier gelernt: Auf Grund dessen, so wie Du dich hier geäußert hast, würde ich von Dir nichts kaufen, wer weis was Dir dann noch so alles einfällt.

Also werde ich mir deinen user Namen merken und Hände Weg lassen von Angeboten deinerseits.

Ernst-Dieter aus Apelern 27.01.2022 12:29

Keinen zusätzlichen Stress hier heraufbeschwören.Ich hoffe, der TO hat aus der Sache gelernt und setzt seine positive Energie woanders ein.

KDBerlin 27.01.2022 12:39

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2231538)
Keinen zusätzlichen Stress hier heraufbeschwören.Ich hoffe, der TO hat aus der Sache gelernt und setzt seine positive Energie woanders ein.

Ersten ist das negative Energie und zweitens bin ich mir da nicht sicher.

Es ist auch nur meine Reaktion auf Grund dessen, was ich hier gelesen habe. Um Irrtümer zu vermeiden berichtige ich meine Auffassung im Beitrag#102 (s.fett).

Ernst-Dieter aus Apelern 27.01.2022 12:42

Mit positiver Energie meine ich Energie im Allgemeinen.

zickezacke60 27.01.2022 13:45

Sorry Sony, aber diesen ganzen Zirkus und die Kosten für externe Firma, die die CB Angelegenheiten abwickelt, könnten sie sich sparen, wenn sie die Preise entsprechend herabsetzen würden.
Es gibt gefühlt in 9 Monaten je Jahr den Cashback. Das weiss inzwischen doch jeder. In den restlichen 3 Monaten kauft doch eh fast niemand etwas, ausser man benötigt es dringend, z.B. für eine überraschende reise.
Ich habe mal bei meinem Händler nachgefrat. die verkaufen fast nichts bzw. deutlich weniger ausserhalb der CB Zeiträume.:top:
Ich hab mal bei so einen Kombikauf (Kamera mit Objektiv) schmerzlich erlebt, dass ich selbst über den Chef beim Sonycenter und von Sony Deutschland nicht erreichen konnte, dass der versprochene CB ausbezahlt worden ist, nur weil der Händler 2 getrennte Rechnungen ausgestellt hat.
Solche Aktionen verärgern Kunden mehr als sie SOny nutzen.:flop::flop::flop:

HaPeKa 27.01.2022 13:55

Zitat:

Zitat von zickezacke60 (Beitrag 2231562)
Ich hab mal bei so einen Kombikauf (Kamera mit Objektiv) schmerzlich erlebt, dass ich selbst über den Chef beim Sonycenter und von Sony Deutschland nicht erreichen konnte, dass der versprochene CB ausbezahlt worden ist, nur weil der Händler 2 getrennte Rechnungen ausgestellt hat.

Ist immer dasselbe Muster: Wenn der Händler oder die Privatperson die Aktionsbedingungen nicht einhält, ist Sony schuld, wenn kein Geld fliesst.

Du hättest nicht mit dem Chef vom Sonycenter oder Sony Deutschland sondern mit deinem Händler diskutieren müssen :flop:

usch 27.01.2022 14:25

Zitat:

Zitat von zickezacke60 (Beitrag 2231562)
diesen ganzen Zirkus und die Kosten für externe Firma, die die CB Angelegenheiten abwickelt, könnten sie sich sparen, wenn sie die Preise entsprechend herabsetzen würden.

Das haben wir schon vor 50 Jahren gesagt, als wir noch Rabattmarken in Sammelbücher geklebt haben, nur um dann irgendwann 1,50 DM zurück zu kriegen. :lol:

felix181 27.01.2022 14:53

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2231573)
Das haben wir schon vor 50 Jahren gesagt, als wir noch Rabattmarken in Sammelbücher geklebt haben, nur um dann irgendwann 1,50 DM zurück zu kriegen. :lol:

Ich oute mich: ich habe noch nie Rabattmarken oder ähnliches geklebt.
Für mich ist es eine absolute Verbesserung der Lebensqualität keinen Schnäppchen nachzulaufen - bevor ich mich dem Stress aussetze an mich den Anspruch zu haben den letzten Rabattpunkt herauszuquetschen, kaufe ich lieber weniger, aber das mit Genuss... ;)

KDBerlin 27.01.2022 15:39

Zitat:

Zitat von felix181 (Beitrag 2231588)
Ich oute mich: ich habe noch nie Rabattmarken oder ähnliches geklebt.
Für mich ist es eine absolute Verbesserung der Lebensqualität keinen Schnäppchen nachzulaufen - bevor ich mich dem Stress aussetze an mich den Anspruch zu haben den letzten Rabattpunkt herauszuquetschen, kaufe ich lieber weniger, aber das mit Genuss... ;)

Kommt ja auch auf den Aufwand an. Wenn ich heute im Super Markt, wo ich fast immer einkaufe, Payback Punkte bekomme und dann bei einer bestimmten Anzahl der Punkte, mir eine kostenlose Pfanne aussuche und mitnehmen kann, warum nicht?

Ist das Procedere umständlich, die Bonusware nicht vor Ort und müsste ich aufwendig im Internet Nachweise bringen, "Dinge" hoch laden, würde ich wohl eher verzichten.

In der heutigen Geiz ist Geil Mentalität versuchen die meisten, Ware so günstig wie möglich zu kaufen (was ja völlig ok ist), sei es cashback, Sofortabzug, Rabatte, Black Friday, Prime Sonderaktionen, usw., oder auch in Naturalien, dann habe ich mich an das vorgegebene bekannte Procedere zu halten, oder verzichte ich eben, oder habe Pech, wenn ich dabei Fehler mache.

In der Regel liegt der Fehler aber bei mir persönlich und nicht beim Anbieter/ Hersteller.

Porty 27.01.2022 16:39

Na ja, die meisten Rabattaktionen gehen mir ziemlich rechts und links vorbei, die dienen doch nur dazu, die Leute in den Laden zu bekommen, damit sie noch fleißig Sachen einkaufen, die sie oft genug gar nicht brauchen. Klar nimmt man Sachen mit, die gerade mal günstig sind, aber deswegen extra irgend wo hin fahren rentiert sich in aller Regel nicht. Noch schlimmer finde ich Kundenkarten oder irgendwelche App´s wo Leute für 1% Rabatt ihre Intimsphäre verkaufen oder wie bei Edeka, wo ich dann (wenn ich genug gekauft hab) irgend ein Trumm zum Super- Sonderpreis erwerben kann, was ich in aller Regel gar nicht brauche...
Fotokram kaufe ich dann, wenn ich es brauche (oder zumindest meine zu brauchen) und dann in aller Regel bei Schuhmann. Da die Sachen dort geprüft werden, bevor sie raus gehen ist mir diese zusätzliche Sicherheit mehr wert, wie ein paar gesparte Euro, die nach ein paar Tagen für irgend was Anderes sinnlos verbraten sind....

felix181 27.01.2022 16:51

Zitat:

Zitat von Porty (Beitrag 2231612)
Fotokram kaufe ich dann, wenn ich es brauche (oder zumindest meine zu brauchen) und dann in aller Regel bei Schuhmann. Da die Sachen dort geprüft werden, bevor sie raus gehen ist mir diese zusätzliche Sicherheit mehr wert, wie ein paar gesparte Euro, die nach ein paar Tagen für irgend was Anderes sinnlos verbraten sind....

Exakt so mache ich das auch :top::top::top:

Ellersiek 27.01.2022 18:30

Zitat:

Zitat von Porty (Beitrag 2231612)
... kaufe ich dann, wenn ich es brauche (oder zumindest meine zu brauchen)....

So mache ich es generell und hoffe, dass "meine es zu brauchen" nicht durch Werbung beeinflusst wird.

Da ich mich zur Zeit in der Umstellungsphase auf E-Mount befinde und Sonys Cashback-Aktionen fasst berechenbar sind, kann ich mit dem Kauf des 70200GM2 gut warten. Solange wird halt adaptiert.

Lieben Gruß
Ralf

HoSt 27.01.2022 18:49

Zitat:

Zitat von Reisefoto (Beitrag 2231234)
#75 auf dem Weg zur 100!

#114 ... ihr habt die #100 verpasst :roll::roll:

Porty 27.01.2022 19:54

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 2231637)
So mache ich es generell und hoffe, dass "meine es zu brauchen" nicht durch Werbung beeinflusst wird.

Lieben Gruß
Ralf

Ich fürchte, davon kann sich niemand ganz frei machen, da schließe ich mich nicht aus.
Und was das 70/200 GM2 angeht, das wird wohl die nächsten 1-2 Rabattaktionen noch außen vor bleiben.:roll:

Ellersiek 27.01.2022 20:03

Zitat:

Zitat von Porty (Beitrag 2231660)
...Und was das 70/200 GM2 angeht, das wird wohl die nächsten 1-2 Rabattaktionen noch außen vor bleiben.:roll:

Dann drück ich mir mal die Daumen, dass Du nicht Recht behalten wirst:D

Lieben Gruß
Ralf

Porty 27.01.2022 20:11

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 2231662)
Dann drück ich mir mal die Daumen, dass Du nicht Recht behalten wirst:D

Lieben Gruß
Ralf

An mir soll´s nicht liegen, ich hab meins (zum Listenpreis, aber dafür mit 5 Jahren Garantie) ;)
Da ich das alte noch zu einen fairen Preis verkaufen konnte, hielt sich der Schmerz in Grenzen.....
Und ja, das Neue ist den Aufpreis wert.

Rookie Shooter 12.02.2022 09:10

Kurzes Update und Rückmeldung zu dem von mir geschilderten Fall,
heute eine Mail von Sony bekommen

"Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Cashback-Antrag die Teilnahmebedingungen unseres Cashback-Angebots erfüllt. Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet.

Innerhalb der nächsten 28 Tage erhalten Sie Ihre Cashback-Zahlung per Banküberweisung."

Mein Lebensmotto
"Tue recht,scheu niemand"
hat sich damit mal wieder als richtig erwiesen

Ernst-Dieter aus Apelern 12.02.2022 09:14

Gratuliere, das hätte ich nicht gedacht! Beharrlichkeit zahlt sich manchmal aus.

berlac 12.02.2022 09:33

Mal noch mal etwas zu dem Thema, um auch mal zu zeigen, dass es in der Regel wohl reibungslos läuft. Wobei man mittlerweile ja, auf den aus meiner Sicht Unsinn, mit der ausgeschnittenen Seriennummer verzichtet.
  • Ich hatte im Dezember eine :a:7rIV mir 24-105 Objektiv gekauft.
  • Kamera registriert und ziemlich direkt danach Garantieverlängerung und 3 Welcome To Alpha Codes erhalten.
  • 30 Tage danach den Cashback Anträge gestellt. War nun keine Raketenwissenschaft und gut erklärt. Ein Bild mit Seriennummer, die Rechnung und die Daten. OK, da es 3 Anträge waren, musste ich die Daten 3 mal eingeben. Könnte man optimieren, aber kein Drama. Immerhin konnte man das Objektiv dabei automatisch mit registrieren lassen, worauf auch dafür direkt danach die Garantieverlängerung kam. Für die Cahsback Anträge kam die Bestätigung, dass sie eingegangen sind und innerhalb der nächsten 10 Arbeitstage bearbeitet werden.
  • Ziemlich exakt 1Woche später kam für alle 3 Anträge die Bestätigung das sie akzeptiert wurden und die Auszahlung innerhalb von 28 Tagen erfolgt.
  • Die Überweisung kam dann aber schon nach einer Woche an.
Aus meiner Sicht ist das reibungslos verlaufen. Natürlich kann man sich über Sinn und Unsinn dieser Aktionen streiten und ein bisschen "Arbeit" ist es schon. Für mich waren die 600€ aber letztlich für den Kauf mit entscheidend. Dadurch habe ich die :a:7rIV mit 24-105 letzlich für den gleichen Preis wie die :a:7IV mit gleichem Objektiv bekommen. Für mich ideal.


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