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Dann kannst du ja auswählen, wem du glauben magst :crazy:
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Da ich beruflich verreist war konnte ich hier kein Folgestatement zu dem Fall abgeben.
Ich habe bei Sony mitgeteilt das ich zu der Entscheidung Einspruch erhebe und bei Verweigerung der Cashbackauszahlung ,rechtliche Schritte einleiten werde. Sony teilte mir darauf hin mit, das der Fall. nochmals geprüft,der Vertragsabteilung vorgelegt wird und guckt ob gegen die AGB`s verstossen wurde. |
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https://campaign.odw.sony-europe.com...conditions.pdf Der Punkt zwei ist der Knackpunkt. Nur Endkunde - Händler. damit sin wieder oder Weiterverkäufer Raus. |
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Aus den Teilnahmebedingungen lese ich nicht heraus, dass bei Beantragung des Cashbacks einem das Produkt noch gehören muss. Solange das Produkt bei einem gelisteten Händler gekauft wurde erfüllt es m.E. die gelisteten Anforderungen. Der zweite Käufer wäre allerdings nicht berechtigt. Bin gespannt, wie das ausgeht.
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Wie interpretierst du denn den Satz "Privatverkäufe/-käufe … sind ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen"?
Dass der Käufer kein Cashback bekommt, ergibt sich ja schon daraus, dass er das Objektiv nicht bei einem der "teilnehmenden Händler" gemäß Liste gekauft hat. Also kann damit eigentlich nur der Anspruch des privaten Verkäufers gemeint sein, sonst wäre das ja doppelt gemoppelt. |
Ich finde die Vorgehensweise das Objektiv gleich wieder zu verkaufen noch bevor der Cashback bestätigt wurde und das dem Kundendienst auch noch zu erzählen etwas "patschert" wie wir in Österreich so schön sagen.
Ich würde nicht auf die Idee kommen wegen eines Stolpersteines den ich mir offensichtlich selbst in den Weg gelegt habe mit Anwalt oder Klage zu drohen. :zuck: Aber jeder wie er mag.. |
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Das kann ich mir aber nicht so recht vorstellen.Ich denke das Sony mit dem Begriff "Wiederverkäufer" professionelle Händler meint. |
Es geht mir hier nicht nur um die 200€,es geht mir darum wie Sony versucht um das Cashback herumzukommen.
Eigentlich doch alles ganz einfach, ich habe das Objektiv zum regulären VK beim autorisierten Händler gekauft.Habe fristgerecht einen Cashbackantrag mit allen Unterlagen Sony zur Verfügung gestellt. Was ich danach mit meinem Objektiv mache soll und darf Sony doch egal sein. Sony hat doch mit der Werbeaktion erreicht was sie wollten,das sie ein Objektiv wieder an den Mann gebracht haben,sonst hätte ich es vielleicht garnicht gekauft. So wie es manche hier sehen,Wiederverkäufer ect.,das Netz ist voll von kurz erworbenen Objektiven,müssen die jetzt alle das Cashback zurückzahlen??? |
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Sobald Sony deinen Antrag bestätigt hat, kannst du die Aktion als abgeschlossen betrachten und mit dem Objektiv machen, was du willst. Sony schreibt dich an, sobald dein Antrag geprüft und bewilligt ist. Dann musst du nur noch auf's Geld warten. Zum Zürückzahlen: Das ist in Absatz 23 geregelt. Also wirklich alles ziemlich klar, wenn man die Bedingungen liest. |
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Habe ich also aufgeführte Neuware bei einem gelisteten Händler gekauft kann ich als Erstkäufer den Cashback beantragen sofern ich die erforderlichen Nachweise erbringen kann. |
Wir werden sehen,
zu dem Zeitpunkt wo ich das Objektiv registriert habe und zu dem Zeitpunkt wo ich Cashback beantragt habe war ich noch im Besitz des Objektivs. Unter Punkt 5 steht ganz klar" es gilt das Datum des Eingangs der Registrierung" |
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Unerheblich. Das Foto macht immer der Besitzer und meistens der Eigentümer.
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Der TO hat nun auch geschrieben, daß es Ihm nicht um die 200€ geht, dann verstehe ich das ganze Theater nicht , auch wenn ich seine Enttäuschung ein wenig verstehen kann. Meistens ärgert man sich über eigene Fehler, welche man nicht wegargumentieren kann, am Meisten. Ich denke das hier zu veröffentlichen und seinen Frust von der Seele zu schreiben hilft ein wenig. Eine Hoffnung gibt es ja, da Sony ja den Fall nochmals prüft. :) |
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Ich kann in den ABG`s nur lesen das das Registrierungsdatum und Einreichung des Cashbackantrages maßgebend ist. |
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Nichts desto trotz wünsche ich Dir, dass Du Errfolg hast und Sony so kulant ist und die 200€ trotzdem zahlt. |
Wie wär's mit gesundem Menschenverstand?
Der Cashbackantrag gilt als eingereicht, wenn Sony bestätigt, dass du ihn korrekt eingereicht hast. Genau das war bei dir (und anderen) ja das Problem. Du hast ihn eingereicht, aber aus Sicht von Sony nicht korrekt. Wie heisst es so treffend: Ich habe nicht das gesagt, was ich gesagt habe, sondern das, was das Gegenüber gehört hat ... |
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Egal ob das regelkonforme Procedere eingehalten wurde oder nicht. Du hast hier deinen Ablauf geschildert und schon im ersten Beitrag am Ende gesagt "In dem Fall,es geht um 200€,werde ich wohl einen Anwalt einschalten und gegen Sony klagen." Unsere Auffassungen wurden nun über 3 Seiten erklärt, der nächste logische Schritt wäre dann einfach gewesen bei Sony zu reklamieren, ohne Drohungen und nach einem Negativbescheid, ev. weitere Schritte ein zu leiten, die Dir auch ohne Drohungen (s. Zitat) freigestellt sind. Eines habe ich dadurch hier gelernt: Auf Grund dessen, so wie Du dich hier geäußert hast, würde ich von Dir nichts kaufen, wer weis was Dir dann noch so alles einfällt. Also werde ich mir deinen user Namen merken und Hände Weg lassen von Angeboten deinerseits. |
Keinen zusätzlichen Stress hier heraufbeschwören.Ich hoffe, der TO hat aus der Sache gelernt und setzt seine positive Energie woanders ein.
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Es ist auch nur meine Reaktion auf Grund dessen, was ich hier gelesen habe. Um Irrtümer zu vermeiden berichtige ich meine Auffassung im Beitrag#102 (s.fett). |
Mit positiver Energie meine ich Energie im Allgemeinen.
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Sorry Sony, aber diesen ganzen Zirkus und die Kosten für externe Firma, die die CB Angelegenheiten abwickelt, könnten sie sich sparen, wenn sie die Preise entsprechend herabsetzen würden.
Es gibt gefühlt in 9 Monaten je Jahr den Cashback. Das weiss inzwischen doch jeder. In den restlichen 3 Monaten kauft doch eh fast niemand etwas, ausser man benötigt es dringend, z.B. für eine überraschende reise. Ich habe mal bei meinem Händler nachgefrat. die verkaufen fast nichts bzw. deutlich weniger ausserhalb der CB Zeiträume.:top: Ich hab mal bei so einen Kombikauf (Kamera mit Objektiv) schmerzlich erlebt, dass ich selbst über den Chef beim Sonycenter und von Sony Deutschland nicht erreichen konnte, dass der versprochene CB ausbezahlt worden ist, nur weil der Händler 2 getrennte Rechnungen ausgestellt hat. Solche Aktionen verärgern Kunden mehr als sie SOny nutzen.:flop::flop::flop: |
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Du hättest nicht mit dem Chef vom Sonycenter oder Sony Deutschland sondern mit deinem Händler diskutieren müssen :flop: |
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Für mich ist es eine absolute Verbesserung der Lebensqualität keinen Schnäppchen nachzulaufen - bevor ich mich dem Stress aussetze an mich den Anspruch zu haben den letzten Rabattpunkt herauszuquetschen, kaufe ich lieber weniger, aber das mit Genuss... ;) |
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Ist das Procedere umständlich, die Bonusware nicht vor Ort und müsste ich aufwendig im Internet Nachweise bringen, "Dinge" hoch laden, würde ich wohl eher verzichten. In der heutigen Geiz ist Geil Mentalität versuchen die meisten, Ware so günstig wie möglich zu kaufen (was ja völlig ok ist), sei es cashback, Sofortabzug, Rabatte, Black Friday, Prime Sonderaktionen, usw., oder auch in Naturalien, dann habe ich mich an das vorgegebene bekannte Procedere zu halten, oder verzichte ich eben, oder habe Pech, wenn ich dabei Fehler mache. In der Regel liegt der Fehler aber bei mir persönlich und nicht beim Anbieter/ Hersteller. |
Na ja, die meisten Rabattaktionen gehen mir ziemlich rechts und links vorbei, die dienen doch nur dazu, die Leute in den Laden zu bekommen, damit sie noch fleißig Sachen einkaufen, die sie oft genug gar nicht brauchen. Klar nimmt man Sachen mit, die gerade mal günstig sind, aber deswegen extra irgend wo hin fahren rentiert sich in aller Regel nicht. Noch schlimmer finde ich Kundenkarten oder irgendwelche App´s wo Leute für 1% Rabatt ihre Intimsphäre verkaufen oder wie bei Edeka, wo ich dann (wenn ich genug gekauft hab) irgend ein Trumm zum Super- Sonderpreis erwerben kann, was ich in aller Regel gar nicht brauche...
Fotokram kaufe ich dann, wenn ich es brauche (oder zumindest meine zu brauchen) und dann in aller Regel bei Schuhmann. Da die Sachen dort geprüft werden, bevor sie raus gehen ist mir diese zusätzliche Sicherheit mehr wert, wie ein paar gesparte Euro, die nach ein paar Tagen für irgend was Anderes sinnlos verbraten sind.... |
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Da ich mich zur Zeit in der Umstellungsphase auf E-Mount befinde und Sonys Cashback-Aktionen fasst berechenbar sind, kann ich mit dem Kauf des 70200GM2 gut warten. Solange wird halt adaptiert. Lieben Gruß Ralf |
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Und was das 70/200 GM2 angeht, das wird wohl die nächsten 1-2 Rabattaktionen noch außen vor bleiben.:roll: |
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Lieben Gruß Ralf |
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Da ich das alte noch zu einen fairen Preis verkaufen konnte, hielt sich der Schmerz in Grenzen..... Und ja, das Neue ist den Aufpreis wert. |
Kurzes Update und Rückmeldung zu dem von mir geschilderten Fall,
heute eine Mail von Sony bekommen "Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Cashback-Antrag die Teilnahmebedingungen unseres Cashback-Angebots erfüllt. Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Innerhalb der nächsten 28 Tage erhalten Sie Ihre Cashback-Zahlung per Banküberweisung." Mein Lebensmotto "Tue recht,scheu niemand" hat sich damit mal wieder als richtig erwiesen |
Gratuliere, das hätte ich nicht gedacht! Beharrlichkeit zahlt sich manchmal aus.
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Mal noch mal etwas zu dem Thema, um auch mal zu zeigen, dass es in der Regel wohl reibungslos läuft. Wobei man mittlerweile ja, auf den aus meiner Sicht Unsinn, mit der ausgeschnittenen Seriennummer verzichtet.
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