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Hallo Irmi,
Ohne jetzt alles gelesen zu haben, möchte ich das mal mit folgendem Zitat von Guido Karp untermauern: "Man darf das nehmen, was einem gehört. Gehört es einem nicht, muss man den fragen, dem es gehört. Kann man denjenigen nicht fragen – aus welchem Grund auch immer – darf man es nicht nehmen." Quelle: Guido Karp zu Bilderklau Es grüßt Torsten |
Ich hatte ja schon recht früh, ich glaube Beitrag 3 war es, meinen Senf dazu gegeben.
Ich finde die Diskussion über dieses Thema hochinteressant. Und ich finde nicht, dass sie ausgeartet ist. Klar, die ein oder andere Spitzfindigkeit hätte vielleicht besser im Hirn bleiben (und nicht auf die Tastatur übertragen werden) sollen. Ich warne immer etwas zur Vorsicht bei vorschnellen Rechtszitaten. Das UrhG mag hier vielleicht gelten, aber bestimmt nicht gegenüber dem Friedhofsamt. Dass hier ein Trauerfall mit von der Partie ist, scheint für viele in der Beurteilung eine entscheidende Rolle zu spielen. Überspitzt: Irmi soll doch mit diesen "Nichtigkeiten" die Familie nicht belasten. Die haben jetzt ganz andere Sorgen. Und überhaupt - wie sieht das aus? Da bin ich anderer Meinung. Eine rechtswidrige Handlung, wird doch dadurch nicht weniger rechtswidrig, weil sie mit einem Trauerfall zusammenhängt. Und: der Bestatter verzichtet doch auch nicht aus lauter Rücksicht und Pietät auf sein Honorar. Sollte da ein Anteil für Irmis Bild enthalten sein, dann wäre das eine Sauerei. Ich bleibe bei meiner Empfehlung von meinem ersten Beitrag. Das nötige Fingerspitzengefühl traue ich Irmi doch durchaus zu! Mit der Beweisführung dürfte das aber trotzdem schwierig werden... |
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Trotzdem meine ich, dass man nicht ganz durchdrehen sollte. Es gibt durchaus auch mildernde Umstände. Warum immer alles so streng nach Paragraphen sehen. Und manchmal lohnt sich das ganze finanziell auch noch nicht.... |
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Irmi hat sich IMHO hier gerade dadurch ausgezeichnet, in dem sie besonnen handelt und sich nicht im Kurzschlussmodus befindet. Das geht doch deutlich aus diesem Thread hervor. |
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Von durchdrehen kann wohl keine Rede sein. |
Jetzt muss ich doch mal meinen Senf dazu geben! Ich lese das Thema hier von Beginn an und wundere mich über viele Meinungen. Ich glaube, viele User die hier streng nach Paragraphen handeln würden, haben es noch nie getan. Oder sie sind Juristen ;)
Mal zu meiner Erfahrung aus der Vergangenheit. Ich stand schon mehrmals wegen solcher oder ähnlicher Vergehen vor Gericht - von beiden Seiten! Ich habe private Leute wegen Urheberrechtsverstöße genau so verklagt, wie beispielsweise eine Bundesministerin, die in ihrem Ministerium Fotos von mir hängen hatte. Nur mal so grob angerissen... Auf der anderen Seite wurde ich ebenfalls in fünfstelliger Summe verklagt, weil ein Hobbyfotograf drei Aktfotos in meinem damaligen Fotoforum veröffentlicht hat. Die Dame war lediglich leicht bekleidet und die Fotos waren auch künstlerisch recht gut. Der Fotograf musste übrigens noch wesentlich mehr zahlen als ich, nur mal so am Rande. Was habe ich daraus gelernt? Wenn überhaupt, würde ich an Irmis Stelle ganz vorsichtig bei der Familie bzw. dem Bestatter anfragen. Je nach Reaktion würde ich weiter handeln. Aber niemals würde ich in dem Fall die große Keule raus holen. Selbst wenn Irmi rechtlich gewinnen sollte, ist der Weg dahin sehr weit und aufwendig. Am Ende verlieren alle Beteiligten nur. Wirklich gewinnen tun nur die Anwälte. Bitte nicht falsch verstehen, ich habe zu meinen Anwälten immer noch ein gutes Verhältnis. Aber in so einem geringen Fall bringt es einfach nichts. Sicher, vielleicht nutzt der Bestatter das Foto seit 10 Jahren intensiv. Aber auch das muss man erst einmal beweisen. Und Irmi ist in der Beweispflicht. Grüße Christian |
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Da bin ich nun wieder anderer Meinung: Wenn mein zur Beerdigung verwendetes Foto der "letzte Dienst" war, den ich Freundin und Familie erweisen konnte, ist das absolut in Ordung so. Auf keinen Fall würde ich denen im Moment noch mit irgendwelchen "Urheberrechtsfragen" auf den Senkel gehen - die haben ganz andere Sorgen und Probleme, und im Freudeskreis muss sowas angesichts der Tragik ja nun auch echt nicht auch noch sein. Just: My 5 Cents :D |
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Lies doch mal den ganzen Thread und insbesondere Irmis Aussagen. Nur dann, wenn das Foto direkt vom Bestatter kam oder der sich dieses Foto im Zuge des Auftrags "unter den Nagel reisst", um damit Profit zu machen, sieht es eben anders aus. |
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Familie hat es dort ganz arglos "herausgenommen" - so etwas halte ich ja für viel wahrscheinlicher. So - und nun raus in die Sonne - Fotos machen :D |
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Hallo zusammen,
die Sache ist geklärt. Ich habe dem Ehemann einen ganz lieben Brief geschrieben, den ich lange ausformuliert habe, und er hat mir daraufhin eine ganz liebe Mail zurück geschrieben. Die Familie hat sich das Bild aus dem Netz gefischt und dem Bestatter zum Druck gegeben. Der Bestatter ist informiert, dass es nicht weiter verwendet werden darf. Ich kenne den Bestatter und die Anzahl der gedruckten Exemplare. Der Familie habe ich das Bild in großer Auflösung zur Verfügung gestellt für eine Ausbelichtung zum privaten Gebrauch. Der Tipp mit dem freundlichen Brief war also in diesem Fall der richtige Tipp. Danke an alle, für Hinweise, Tipps und rege Diskussion. Erkenntnis daraus wrird sein, dass meine Bilder nun doch ein mittiges Wasserzeichen bekommen. |
Ich freue mich, dass der Fall zu diesem besonnenen Ende gekommen ist. :top:
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Sehr gut, also doch nicht der Bestatter.
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Schön, dass sich die Sache nun geklärt hat und auch alles friedlich abgelaufen ist. :top:
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Und ich freue mich, dass ich meiner Freundin damit sicher eine Freude gemacht habe.
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Ein Lehrstück über mangelndes Unrechtsbewusstsein bei vielen!
Wehe, jemand "klaut" eines der eigenen Bilder oder missbraucht das Persönlichkeitsrecht! Auf der anderen Seite fröhliches "Netzfischen" und Wegschnippeln der Beschriftung. Zusätzlich noch Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Bestatter bzw. die Druckerei, die sich nicht nach der Herkunft des Bildes erkundigt haben. In diesem speziellen Falle Gratulation an Irmi, die für diesen Einzelfall das richtige Fingespitzengefühl hatte. Es wird ihr leider jedoch nicht im erforderliche Umfang gedankt werden, so jedenfalls meine Erfahrung. Das wird höchstens zu einer Nebenepisode im Familienkreis, mehr wird nicht gefolgert. Das Urheberrecht gilt für alle Bilder, nicht nur für die eigenen - Bilderklau ist kriminell und kein Kavaliersdelikt! |
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- erstes ist das Bild sehr gut - hat es regionalen Bezug. Ist aber in dem Zusammenhang unwichtig Glückwunsch zur Abwicklung, direkte Klärung ist fast immer der beste Weg. Hans |
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Wenn Du es nur aus Freude machst, dann kann das ja nicht sinnvoll sein, sie gleichzeitig zu verunstalten. Wenn Du zu viel Angst hast, dass Dir wer ein Bild klaut, dann ist das sicherste, wenn sie Deinen Computer nicht verlassen. Stephan |
Es war wohl Zufall, daß gerade ich das Foto gemacht habe und daß es eben in der Art nicht viele gibt und es daher ausgesucht wurde.
Google Suchwort "Gnadenbild Werl" oder "Muttergottes von Werl" fördert nicht viel zu Tage. Ich bin sehr froh und glücklich, daß es so ausgegangen ist. Inzwischen habe ich dem Ehemann nochmal auf seine liebe Mail geschrieben und wir beide sind uns sehr einig. Er hat den Bestatter schon kontaktiert und ihn informiert. Gleichzeitig werde ich aber den Bestatter auch noch mal ansprechen, daß er in Zukunft so etwas besser hinterfragen sollte. @Stephan, du hast wohl recht. Wasserzeichen ist auch doof.:roll: |
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Aber es ist gut zu lesen, daß dieser Vorfall doch noch ein "vernünftiges" Ende gefunden hat. Grüße, meshua |
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