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fhaferkamp 14.01.2015 09:37

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1665470)
Mein Fazit: Ich mag Ebay nicht, ich mochte Ebay nicht und vermutlich werde ich Ebay nie mögen.

Gruß Wolfgang

Das Problem von Siegrid hat aber primär nichts mit der Verkaufsplattform ebay zu tun, sondern allgemein mit dem Gebrauchtkauf hochwertiger Ware von privat. Auch bei einem Privatkauf über eine Kleinanzeige oder hier im Forum wäre der Fall nicht wesentlich anders. Das Risiko kennt man grundsätzlich und geht es bewusst ein, um einen vermeintlich günstigen Kauf zu tätigen.
Ich persönlich kaufe gebraucht eigentlich nur Kleinteile ohne hohen Wert oder Dinge ohne großes Schadensrisiko. Trotzdem wurde mir mal ein Artikel geschickt, der als neu angepriesen worden war, aber definitiv Gebrauchsspuren aufwies. Ich habe mich dann mit dem Verkäufer auf eine Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises geeinigt, als Druckmittel hatte ich bei paypal sofort einen Fall eröffnet. Mein Fall war aber eindeutig und somit wäre ich, auch wenn der Verkäufer nicht sofort eingelenkt hätte, vermutlich zu meinen Gunsten aus der Sache herausgekommen.

Leuchte 14.01.2015 09:49

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1665470)
Ich sage mal voraus, dass hier auch ein Anwalt nicht weiter helfen kann/wird...

Da es sich hier vermutlich um ein Händler oder zumindest um jemand handelt (wir haben geprüft) der ein regen Ebayhandel betreibt ...

Das passt nicht zusammen:
Wenn er als Händler zu beurteilen ist, ist er dran:
keine Widerrufsbelehrung, so dass widerrufen werden kann,
kein wirksamer "Gewährleistungsausschluß",
6 Monate Beweislastumkehr...

;) Gerhard

About Schmidt 14.01.2015 10:17

Weshalb ich ja auch VERMUTLICH geschrieben habe. Wir stellen hier alle nur Vermutungen an.

Gruß Wolfgang

Panzerwalze 14.01.2015 10:23

Hallo Sigried, ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, das du da nicht die größten Chancen haben wirst. Ich selber hatte mal einen ähnlichen Fall, war auch beim Anwalt, nachher hat mir selbst der Anwalt abgeraten vor gericht zu ziehen, obwohl er sagte, das es absolut klar ist, das ich im Recht bin, aber dann kam der Spruch von ihm:"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Nachdem ich mich dann aufklären ließ, was da auf mich an Gerichtkosten zukommen könnten, habe ich es sein gelassen. Ich habe die Rechnung (ca 150€) an meinen Anwalt gezahlt und habe die Geschichte als Lehrgeld verbucht. Muss jeder selber wissen, aber bei dem Streitwert:zuck:, im dümsten Fall legst du noch mehr Geld drauf. Es ist natürlich wahnsinnig ärgerlich!
Aber: Vielleicht reicht ja auch bereits ein Brief von deinem Anwalt an den Verkäufer um ihn dazu zubekommen den Artikel zurück zunehmen? Hier sind die Kosten überschaubar, ist vielleicht einen Versuch wert!?
Grüße
Mirco

Dornwald46 14.01.2015 11:02

wenn das ein Objektiv typischer Fehler ist, könnte das doch Fa. Geissler vielleicht auf Kulanz reparieren? Ich würde das versuchen und als negative Erfahrung abhaken. Alles andere kostet Nerven und Geld.

Karsten in Altona 14.01.2015 11:20

Zitat:

Zitat von baerle (Beitrag 1665293)
Die Antwort vom Verkäufer war zu erwarten - alles andere hätte mich (aus Erfahrung) gewundert. Sie unterstreicht auch den Verdacht, das der Verkauf nicht von Privat ist: "wir haben geprüft", Formulierung allgemein - das klingt alles verdächtig nach Händler.

Das wäre auch mein Ansatz. Das Finanzamt (und auch eBay) finden solche Hinweise auch sehr interessant. Es braucht gar nicht viel, um im gewerblich Rahmen zu handeln. Dazu muss man nicht angemeldet sein, um die Schwelle zu übertreten - wissentlich, oder unwissentlich. Wenn es dann aber auffliegt, wird das quasi nachträglich gemacht plus ggf. Strafen. Vielleicht hilft schon eine Nachricht an den Verkäufer, dass Formulierungen seinerseits und Umfang der Verkäufe andererseits darauf deuten, dass der Verkauf eben nicht von privat ist, sondern gewerblichen Charakter hat und man daher vom Rücktrittsrecht gebrauch machen möchte. Wenn es dann kein einlenken gibt, kann man sich weitere Schritte ja vorbehalten (Anwalt, oder Anzeige, oder... ). Könnte wirken. :zuck:

Siegrid 14.01.2015 11:28

Hallo!

Nach einer Rücksprache mit der Firma Schumann wurde mir bestätigt, dass ein solcher Fehler zumeist spontan auftritt, nachdem Kunststoffteile im Inneren gebrochen sind. Ich bin zwar persönlich immer noch der Überzeugung dass dieser Fehler schon bestanden hat, andererseits wäre es wohl ein großer Zufall wenn ein solcher gerade zum Zeitpunkt des Verkaufes auftritt, aber man kann eben nichts ausschließen.

Mein Rechtsanwalt meint, grundsätzlich haften auch private Personen für Sachmängel, welche zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bestanden haben. Ein Gewährleistungsausschuss wie dieser oft bei privaten Anbietern zu lesen ist gilt nur für zukünftig auftretende Mängel – normalerweise gilt hier eine Frist von sechs Monaten nach Kauf.

Das größte Problem in einer solchen Sache Recht zu bekommen liegt jedoch in der Beweiswürdigung. Im gegenständlichen Fall steht Behauptung gegen Behauptung und es lässt sich vermutlich auch nicht feststellen, wann genau dieser Mangel eingetreten ist, sodass schlussendlich eine Entscheidung nur durch ein Gericht herbeigeführt werden könnte.

Meine persönlichen Konsequenzen daraus sind, dass ich sicherlich nie mehr einen Kauf aus privater Hand tätigen werde. Lieber ein paar Euros mehr bezahlen als ein paar hunderter in den Wind zu setzen.

Andererseits bleibt der Gedanke hängen wie leicht man eigentlich ein defektes Gerät verkaufen kann und anschließend behauptet, bei mir hat alles noch bestens funktioniert.

Ich hoffe, dass mein Objektiv im AF-Betrieb noch einige Zeit funktionieren wird, sollte auch dieser seinen Geist aufgeben, dann werde ich es das gute Stück als Ersatzteilspender zum Verkauf anbieten.

dey 14.01.2015 11:39

Ich hatte meines ja verliehen.
Bei mir war der Verdacht, dass es Unachtsamkeit gewesen sein, könnte, da seine anderen Objektive alles SAM sind und er hier den MF drehen kann/ darf, während AF gekuppelt ist.
Kannst du das für dich ausschließen?

heischu 14.01.2015 11:41

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1665470)
Da es sich hier vermutlich um ein Händler oder zumindest um jemand handelt (wir haben geprüft) der ein regen Ebayhandel betreibt,...

Wie kommt man bei 29! Bewertungen im Jahr 2014 auf die Annahme eines regen Handels???

About Schmidt 14.01.2015 13:11

Zitat:

Zitat von heischu (Beitrag 1665538)
Wie kommt man bei 29! Bewertungen im Jahr 2014 auf die Annahme eines regen Handels???

1. Ich weiß nicht, wer der Verkäufer ist, bzw. der Account bei Ebay gehört.
2. Habe ich nur die Vermutung übernommen, die hier im Forum aufgestellt wurde, weshalb ich auch in meinem Statement geschrieben habe, wir stellen alle nur Vermutungen an.
3. Die Formulierung, wir haben geprüft, lässt die Vermutung eines Handelns zu.
4. Sollte man immer alles lesen und nicht einfach etwas aus dem Zusammenhang reißen.

Gruß Wolfgang

PS: Mir tut es für die Threadstellerin leid, dass sie nun auf einem defekten Objektiv sitzt. Dabei ist es eigentlich egal, wie das zu stand kam, jedoch kann es nach der Schilderung von Schuhmann sein kann, dass der Schaden beim Transport zu stande kam. Evtl. war das Bauteil schon geschwächt und durch eine unsanfte Behandlung dann letztendlich abgebrochen. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, dass der AF noch lange funktioniert. :top:

Karsten in Altona 14.01.2015 13:17

Zitat:

Zitat von heischu (Beitrag 1665538)
Wie kommt man bei 29! Bewertungen im Jahr 2014 auf die Annahme eines regen Handels???

Es gibt keine klare Grenze. Ein schnelles Suchen bei Google hat das ausgespuckt:

http://www.heise.de/resale/artikel/E...h-1425122.html

Da hat jemand innerhalb eines Jahres auch "nur" 80 Kameras verkauft. Privat, was auch nicht rechtens war. Wer 30 Kameras/Objektive im Jahr verkauft ist für mein Empfinden mindestens an der Grenze zum gewerblichen. Auch der Fall wurde durch Anzeige eines Dritten (hier eines Händlers, der sich im Wettbewerb (zu Recht) benachteiligt fühlte) bekannt. Daher mein Hinweis.

stecki99 14.01.2015 14:04

"Wir haben geprüft."

Meine Mutter und ich.
Meine Frau und ich.
Mein Kumpel und ich.
Mein Sohn und ich.
Mein zweites ich und ich.
Mein Geschäftspartner und ich.
...

Es ist halt immer leicht jemanden unter Verdacht zu stellen. :flop:

der_knipser 14.01.2015 15:41

Einen Gegenstand zu prüfen ist die eine Sache.
Art und Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis mitzuteilen, eine andere...

About Schmidt 14.01.2015 15:47

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1665593)
...

Es ist halt immer leicht jemanden unter Verdacht zu stellen. :flop:

Vermuten und Verdächtigen sind immer zwei paar Schuhe!

Vermutung (in Sachen Recht) = Verfahren der Beweisfindung
Eine falsche Verdächtigung ist ein Ehrdelikt nach § 164 des deutschen StGB!

Und weil man hier scheinbar nicht auseinander halten kann, halte ich mich ab sofort hier raus.
Gruß Wolfgang

stecki99 14.01.2015 16:53

Mag ja sein, dass du von Vermutung sprichst...

Aber lies dir die Texte doch nochmals durch. Wenn da nicht der Eindruck entsteht, dass der eine oder andere bereits einen Verdacht gegen den Verkäufer hegt, dass dieser ja eigentlich ein Händler ist, dann weiß ich auch nicht. Dabei muss man sich nicht an Formulierungen hochziehen oder irgendwelche Paragraphen benennen, die der eigentlichen Sache nicht dienlich sind. Jeder weiß was gemeint ist und wir drücken uns nunmal im täglichen Sprachgebrauch nicht immer so aus, wie es im juristischen Bereich korrekt wäre.

stecki99 14.01.2015 16:59

Zitat:

Zitat von der_knipser (Beitrag 1665618)
Einen Gegenstand zu prüfen ist die eine Sache.
Art und Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis mitzuteilen, eine andere...

?

Auch hier erschließt sich mir nicht ganz wie man daraus auf einen eventuellen Händler schließen könnte. Dürfen Privatpersonen nicht gewissenhaft prüfen und das Ergebnis mitteilen? Weiter vorn wird noch geschrieben, dass sie das sogar müssen. Was denn nun? Wenn ich als Privatperson prüfe und verkaufe, laufe ich dann Gefahr ein Händler zu sein? Man erkläre es mir. :zuck:

der_knipser 14.01.2015 17:33

"Geprüftes Objektiv zu verkaufen" klingt immer gut und verkaufsfördernd, egal ob von privat oder vom Händler. Der arglose Käufer geht in der Regel davon aus, dass die Prüfung in allen Punkten bestanden wurde. Ein arglistiger Verkäufer könnte diesen Satz verwenden und das Ergebnis der (nicht bestandenen!) Prüfung nicht erwähnen.
Somit ist diese werbende Wortwahl völlig bedeutungslos. Hab schon einen Fall miterlebt, in dem das so gelaufen ist.
Es muss ja nicht so sein, dass die Ware durch die Prüfung gefallen ist. Die Art der Prüfung könnte schon nicht ausreichend gewesen sein, und wenn sie nicht benannt wird, baut man ein Geschäft auf pure Vermutungen und Annahmen auf. Also immer Augen auf bei solchen "Zusagen".

stecki99 14.01.2015 17:52

Da bin ich bei dir! :top:

wwjdo? 14.01.2015 18:00

Hallo, Siegrid,

das ist der zweite tread von dir innerhalb kurzer Zeit zum Thema ebay und "komische Gefühle" bzw. negative Erfahrungen.

Nichts für ungut - vielleicht bist du nicht der Bucht-Käufer-Typ und fährst in Zukunft mit dem Kauf beim Händler bzw. bei Käufen nur in Verbindung mit Abholung besser?

Ich mag solche treads ehrlich gesagt nicht besonders, da sie immer von Mutmaßungen und Spekulationen durchzogen sind.

Hoffe trotzdem, dass du zu einer gütlichen Einigung kommst.

Siegrid 14.01.2015 18:08

Hallo!

@Matthias: Beim ersten Fall hatte ich ein echt ungutes Gefühl, außerdem ging es um einen höheren Wert. Das ganze hat sich in Wohlgefallen aufgelöst, es konnte ein netter Kontakt mit dem Verkäufer hergestellt werden und das Objektiv war 1. Sahne.

Und künftig werde ich ohnedies die Finger von solchen Geschäften lassen, das habe ich schon geschrieben.

kiwi05 14.01.2015 18:16

Daß jemand, der ab und an so komische Gefühle hat, gleichzeitig so handelt
Zitat:

Zitat von Siegrid (Beitrag 1665542)
......
Falls nicht müsste ich den Rechner mit dem Internet verbinden, wobei ich keinerlei Virenschutz darauf laufen habe. .....

kann man verstehen, muss man aber nicht:zuck:

Siegrid 14.01.2015 18:30

Hallo Peter!

Was hat jetzt das eine mit dem anderen zu tun, das Zitat enstand in einem völlig anderen Beitrag und Zusammenhang. Das musst du mir erklären?

kiwi05 14.01.2015 19:02

Gerne Siegrid. Wenn du bei der etwas länger zurückliegenden Aktion, etwas Bauchgrummeln hattest, daß sich glücklicherweise als unberechtigt herausgestellt hat, und jetzt mit deinem Objektivkauf unglückliche Erfahrungen gemacht hast, würde ich mit dem Computer nicht die Karte "Risiko" spielen und ohne Virensoftware agieren, damit du nicht schon wieder schlechte Erfahrungen machen musst

der_knipser 14.01.2015 19:10

Ich kann das schon verstehen. Ich habe einen Kollegen, der arbeitet auf einem Rechner, der ausdrücklich vom Internet getrennt ist. Ein Virenscanner bremst das System aus, und verursacht manchmal Probleme beim Zugriff oder beim Speichern von Daten. Das ist bei der Software, mit der wir arbeiten, schon öfter vorgekommen. Für ihn war das Grund genug, diese Dinge zu entkoppeln.

fornie 14.01.2015 19:16

Zitat:

Zitat von der_knipser (Beitrag 1665695)
Ein Virenscanner bremst das System aus, und verursacht manchmal Probleme beim Zugriff oder beim Speichern von Daten.

Dazu kann ich nur sagen: Unzeitgemäße Hardware oder schlechter Virenscanner. ;)

Siegrid 14.01.2015 19:17

Hallo!

Mein PC zur Bildbearbeitung und Fotoarchiv ist vom Netz getrennt, daran kommen auch keine USB-Sticks von Freunden usw. Fürs Internet nutze ich ein anderes Gerät.

Im anderen Beitrag habe ich auch geschrieben, dass dieser Rechner nicht am Netz hängt - mit Netz meine ich natürlich nicht das Stromnetz:D

kiwi05 14.01.2015 19:22

OK, dann habe ich da etwas missverstanden. Entschuldige:oops:

kilosierra 14.01.2015 20:07

Siegried

Vielleicht solltest Du nicht unbedingt mit dem schlechten Gefühl leben, dass Dich einer übers Ohr gehauen hat.
Wenn die von Schuhmann Dir gesagt haben, dass der Fehler plötzlich auftritt, warum nimmst Du dann nicht an, dass das Objektiv beim Verkäufer noch in Ordnung war?
Hast Du schon mal gesehen, wie ruppig Päckchen beim Versand behandelt werden?
Ich habe mal beobachtet, wie die Briefträger morgens die Päckchen aus 1m Entfernung ins Auto geworfen haben.
Das reicht vielleicht schon, dass innen im Objektiv was bricht, ohne dass der Karton gross beschädigt ist.
Und ich hatte auch schon einbn Objektiv (Sigma) bei dem der AF Antrieb von einem Tag auf den anderen kaputt gegangen war. Ich hatte es nicht schlecht behandelt und es war auch kein Verkäufer schuld, ich hatte das Objektiv schon einige Monate.

Vielleicht war das ja weder Betrug noch böser Wille, sondern einfach nur Pech.

Dass das für Dich ärgerlich ist steht ausser Zweifel. Wenn Du nicht oft den MF benutzt, hast Du ja erstmal noch Glück gehabt und kannst das Objektiv weiter benutzen.

LG Kerstin

Siegrid 14.01.2015 20:38

Hallo Kerstin!

Ich ziehe vermutlich solche Dinge an, ich habe den Verkäufer noch vor dem Versand um eine sichere Verpackung ersucht, da gerade diese Optik mechanisch so anfällig ist und ja ich kenne den Umgang mit den Paketen.

Nachdem ich das gute Ding behalten werde, darf ich es auch verwenden und habe heute ein paar Bilder damit gemacht und bin mehr als zufrieden. Die Schärfeleistung an der 77II ist überraschend gut. Wäre nur die mechanische Qualität so perfekt wie die optische Leistung.

Ich hoffe auf ein verhältnismäßig langes Leben des Autofokusantriebes und ganz ehrlich, es gibt viel schlimmeres im Leben als sich über so etwas zu ärgern.

lasser 14.01.2015 21:12

Hallo,

ich habe mir vor einem halben Jahr auch solch ein Objektiv gekauft mit diesem Mangel, bei mir war er allerdings angegeben.

Ich kann dich bezüglich der Haltbarkeit des AF-Antriebs beruhigen. Der Aufbau besteht aus der der Schraube, die du von außen siehst, Diese endet als Antriebsrad in einem Planetengetriebe. Dieses besteht aus Metall und ist trotz viel Spiel und Luft relativ stabil. Das Planetengetriebe steckt in einem Kunststoffzahnrad - hier ist der Schwachpunkt und das "Klemmen" der manuellen Fokussierung zu finden. Die Kamera dreht am Planetengetriebe und die 3 Sonnenräder greifen gleichzeitig in den Kunststoff, das ist ok. Beim manuellen Fokussieren muss das Kunststoffzahnrad das Planetengetriebe antreiben und wenn hier ein kleiner Spalt besteht aufgrund von Abnutzung verkantet eines dieser Sonnenräder und es klemmt.

Versuche mal mit AF auf ca. 1m zu fokussieren und schalte dann um auf MF, dann sollte sich die Fokussierung zwischen 0,8m und 2m bewegen lassen.

Es müsste das Planetengetriebe und das Kunststoffzahnrad ausgetauscht werden für einen funktionierenden MF.

HK für diese 2 Teile liegt irgendwo bei 25€.

Siegrid 14.01.2015 22:09

Hallo Lasser!

Vielen Dank für deine beruhigenden Antwort. Ich habe es auch versucht, auf kurze Entfernung mit AF fokussiert, dann bewegt sich der MF ein wenig, in der Unendlichstellung tut sich hingegen gar nichts. Somit besteht die Hoffnung, dass mir der AF-Betrieb erhalten bleibt.

Siegrid 15.01.2015 18:44

Hallo!

Der Verkäufer hat mir heute eine Rücknahme des Objektives angeboten.

Ich möchte euch alle darüber in Kenntnis setzen, da über den Verkäufer in diesem Beitrag kontrovers diskutiert wurde.

Panzerwalze 15.01.2015 18:48

Hallo Siegrid,
dann ist doch alles bestens. Freue mich für dich! Glück gehabt!!!!!:top:
Grüße
Mirco

About Schmidt 15.01.2015 19:52

Na denn, es gibt auch noch gute Menschen auf dieser Welt, wenn man nur etwas Glück hat, begegnet man ihnen auch.

Gruß Wolfgang

Sennaspy 15.01.2015 21:00

Das sind doch mal gute Neuigkeiten. :top:

stecki99 15.01.2015 21:44

Um es mit dem Jugendwort 2014 zu sagen: Läuft bei dir!

Siegrid 16.01.2015 23:59

Hallo!

So, heute erfolgte die Rücksendung des Objektivs.
Nun muss ich mir Ersatz suchen und von der optischen Leistung des 16-80 war ich sehr überzeugt. Werde wohl in den sauren Apfel beißen und mir ein neues kaufen, am besten gleich mit einer zusätzlichen 5-jährigen Gewährleistung, auf die fünfzig Euro kommt es auch nicht mehr an.

Karsten in Altona 17.01.2015 00:25

Zitat:

Zitat von Siegrid (Beitrag 1666406)
So, heute erfolgte die Rücksendung des Objektivs.

Bleibt zu hoffen, dass jetzt nicht Geld und Objektiv weg sind. Viel Glück und hab Vertrauen in den SUF Gebruchtmarkt. Sehe hier immer wieder 16-80er. :top:

fornie 17.01.2015 02:19

Zitat:

Zitat von Karsten in Altona (Beitrag 1666412)
Sehe hier immer wieder 16-80er. :top:

Hatte das 16-80 auch schon Mal im Auge, aber nie zugeschlagen. Jedesmal, wenn eines angeboten wird, werde ich mich nun fragen, ob es wohl ein "gutes" ist :roll:

About Schmidt 17.01.2015 07:08

Zitat:

Zitat von Karsten in Altona (Beitrag 1666412)
Bleibt zu hoffen, dass jetzt nicht Geld und Objektiv weg sind.

Du musst in deinem Leben sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben. Wenn bislang alles so propper gelaufen ist, warum jetzt schwarz sehen?

Gruß Wolfgang


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