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usch 19.05.2014 00:04

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1584717)
Würde man unterstellen können, dass alle Menschen vernünftig sind und die Rechte anderer achten, würde ich Dir recht geben.

Du stellst also die Unschuldsvermutung in Frage?

Quirrlicht 19.05.2014 00:10

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1584717)
Klar machen alle nur Photos und FIlme um sie nie zu veröffentlichen:top:

Aber ich merk schon, das führt hier zu nichts.

Also auf die Gefahr hin, dass es zu nichts führt, schreibe ich das jetzt noch mal ganz langsam hin (bitte einfach langsam lesen).

Ich habe eine Dashcam. Sie verbraucht pro 5 Minuten Video 330 MB. Bei einer 4 GB Speicherkarte sind das ziemlich genau 60 Minuten Video. Ist die Karte voll, wird die älteste Datei wieder überschrieben.

Nun gibt es mehrere Möglichkeiten.
1. Ich speichere alle Videos auf meine Festplatte, um mich an den Kennzeichen der Autos auf der Fahrt von Buxtehude and Rüsselsheim aufzugeilen. Außerdem veröffentliche ich jede Fahrt natürlich im Internet. Das Video "von zu Hause zu Aldi und zurück" hat schon über 3 Millionen Views und 6000 Kommentare. Es ist nur ein wenig nervig, nach jeder Fahrt die Speicherkarte herausnehmen zu müssen, und meine 30 externen Festplatten nehmen auch schon viel Platz weg.
2. Mit den Videos passiert nichts, außer es passiert mal was. Dann hätte ich vor Gericht einen klaren Beweis, dass mir die Tante auf dem Aldiparkplatz reingefahren ist und nicht umgekehrt.

Was wird nun deiner Meinung nach vermutlich passieren?

BeHo 19.05.2014 00:11

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1584720)
Du stellst also die Unschuldsvermutung in Frage?

Ich stelle die auch in Frage, wenn jemand permanent sein Umfeld aufzeichnet.

Erster 19.05.2014 00:12

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1584716)
Genau diese Frage stelle ich mir als Amateurfotograf in letzter Zeit tatsächlich des öfteren.

Und Du wunderst Dich? Wenn jeder stets immer alles und überall aufzeichnen können soll, wird es auch immer mehr Leute geben, die sich gegen unmotivierte Aufzeichneritis wehren. Da trifft es dann auch mal den "normalen" Fotografen.

usch 19.05.2014 00:14

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1584719)
Damit wäre es legitim alles immer und überall zu photographieren!
Denk das mal zu Ende.

Zu Ende gedacht heißt das "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß". Gute alte Volksweisheit. ;)

Wenn mich jemand fotografiert, ohne daß ich es merke, und er das Foto auch nicht herumzeigt, ist mir das in der Tat völlig schnurz. Selbst wenn er mich auf dem Klo beim K*cken fotografiert haben sollte.

Ich erinnere aber nochmal daran, daß wir überhaupt nicht von Fotos auf Leitern oder angebohrte Klowände reden, sondern von Aufnahmen im für jedermann einsehbaren öffentlichen Raum.

usch 19.05.2014 00:15

Zitat:

Zitat von Erster (Beitrag 1584725)
Wenn jeder stets immer alles und überall aufzeichnen können soll, wird es auch immer mehr Leute geben, die sich gegen unmotivierte Aufzeichneritis wehren.

Also generelles Verbot für Fotohandys?

Erster 19.05.2014 00:20

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1584728)
Also generelles Verbot für Fotohandys?

Wieso?

steve.hatton 19.05.2014 00:20

Zitat:

Zitat von Quirrlicht (Beitrag 1584721)
...

Was wird nun deiner Meinung nach vermutlich passieren?

Wenn dem so ist nicht viel - zumindest in D.
Aber ein Unfalldatenschreiber wäre, wenn Dir an der Rechtsicherheit was liegt, die bessere Variante - weil anerkannt. Viel Spass bei einem potentiellen Unfall mit dem Gutachter der Deine Aufnahmen auswerten muss, weil der Richter weder Geschwindigkeit noch Abstände und andere Dinge einwandfrei erkennen kann - wobei ich Dir natürlich keinen auch noch so kleinen Unfall wünsche !

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1584727)
Zu Ende gedacht heißt das "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß". Gute alte Volksweisheit. ;)

Dann kanste auch Deine Uhr abschaffen, denn wen Du nicht weißt wie spät es ist, kann`s nie zu spät sein...

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1584727)
...
Wenn mich jemand fotografiert, ohne daß ich es merke, und er das Foto auch nicht herumzeigt, ist mir das in der Tat völlig schnurz. Selbst wenn er mich auf dem Klo beim K*cken fotografiert haben sollte.

Eben jeder photographiert nur um seine Festplatten zu füllen...

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1584727)
...
Ich erinnere aber nochmal daran, daß wir überhaupt nicht von Fotos auf Leitern oder angebohrte Klowände reden, sondern von Aufnahmen im für jedermann einsehbaren öffentlichen Raum.

Für "jedermann einsehbar" ist DEFINITONSSACHE. Für Google-Cars ist es ebem 2,5m für "uns" ca. 1,70-1,80, für Drohnenbesitzer ist es 500m ?

Und in diesem öffentlichen Raum bewegen sich Individuen mit Persönlichkeitsrechten!
Die Freiheit des einzelnen hört eben da auf wo sie die des anderen einschränkt!

Auch wenn`s der alles und jedemann jederzeit photographieren wollende Festplattenfüller nicht hören will.
Denn wir haben gelernt: "Er" macht keine Photos um diese zu zeigen!

usch 19.05.2014 00:27

Zitat:

Zitat von Erster (Beitrag 1584729)
Wieso?

Weil das von dir gerügte "stets immer alles und überall aufzeichnen" ja erst dadurch so um sich gegriffen hat, daß man bei Kauf eines Telefons quasi gezwungen wird, gleichzeitig eine Kamera zu erwerben.

steve.hatton 19.05.2014 00:33

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1584731)
Weil das von dir gerügte "stets immer alles und überall aufzeichnen" ja erst dadurch so um sich gegriffen hat, daß man bei Kauf eines Telefons quasi gezwungen wird, gleichzeitig eine Kamera zu erwerben.

Wusste nicht dass damit ein Aufzeichnungszwang verbunden ist.

usch 19.05.2014 00:37

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1584732)
Wusste nicht dass damit ein Aufzeichnungszwang verbunden ist.

Genausowenig, wie mit einer Aufzeichnung ein Veröffentlichungszwang verbunden ist.

steve.hatton 19.05.2014 00:42

Aber ich möchte gefragt werden, wenn ich abgelichtet werde. Punkt.

Wenn´S Dir wurscht ist, ist das Dein Bier, aber eben keine allgemeingültige Grundlage, um das allgegenwärtige Ablichten aller Personen die einem vor die Linse laufen zu legitimieren.

usch 19.05.2014 01:11

"Ich will das nicht" und mit dem Fuß aufstampfen ist aber eine dünne Grundlage für ein gesetzliches Verbot, wenn man dann keine sachlichen Gründe aufführen kann, warum man das nicht will.

Ich z.B. will nicht, daß mir jeden Morgen an der Bushaltestelle fremde Leute mit ihren stinkenden Zigaretten vor der Nase herumfuchteln. Trotzdem muß ich das nach Abwägung der Rechtsgüter auch über mich ergehen lassen. Dabei gäbe es dagegen sogar sicher schlagkräftigere Argumente als gegen ein paar Foto- oder Filmaufnahmen, die niemandem schaden außer dem freien Speicherplatz auf der Speicherkarte des Fotografen.

steve.hatton 19.05.2014 01:34

Du kannst Millionen Photots machen aber eben nicht von mir. Denn damit "benutzt" du mich für Dein Photo - wird`s so deutlicher?

Also mach einfach Dein Photo in die andere Richtung ...

... so wie Du es vom Raucher erwartest, dass er den Rauch in die andere Richtung bläst.

Wenn ich mich natürlich vor Deine Linse dränge oder Du dich direkt vor dem Raucher positionierst, wird`s eng mit der freiheitlichen Diskussion des "Geschädigten"!

Übrigens: Die Leute müssen seit Jahren vor dem Bus rauchen - drinnen geht schon lange nichts mehr:P

Im Sinne einer Verschlankung der Diskussion sollten wir aber die Raucher außen vor lassen, sonst wird`s schnell eine Raucher-Apple-Radfahrerhelm-Diskussion...

TONI_B 19.05.2014 06:43

Und wenn sich jemand die Mühe gemacht hätte meinen - zugegebenermaßen sehr langen und juristischen - Link aus Ö zu lesen, dann wüsste er wie die österreichische Justiz argumentiert: weil eben Videoüberwachung, die den öffentlichen Raum mit einschließt, genehmigungspflichtig ist, müsste auch so ein DashCam genehmigt werden.

Und es ist ein Unterschied, ob man einen Urlaubsfilm bei einer Sehenswürdigkeit dreht, oder ob man permanent eine Autobahn filmt. Ähnliches gilt für Sportvideos. Und dass die Videoüberwachung genehmigungspflichtig ist, wurde von div. Verbraucherschutzorganisationen zum Schutz des Einzelnen eingefordert...

Das ist doch genau die Vorratsdatenspeicherung, die von vielen kritisiert wird:"Ich will permanent filmen, dass ich mich im Falle eines Unfalles wehren kann..." Ist das nicht genau jenes Argument, das man uns verkaufen will, damit der "böse" Staat (oder USA) uns permanent überwachen kann? Und jeder Einzelne soll es dürfen?

Oldy 19.05.2014 09:25

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1584666)
Dann lies doch bitte mal den Startbeitrag und den Thread-Titel. Es geht in erster Linie um Österreich. Dann einen Österreicher mit einem :roll: zu "beglücken", weil er es wagt auf österreichische Quellen zu verlinken, finde ich nicht gerade die feine Art.

Du hast recht. Da bin ich über das Ziel hinausgeschossen. Entschuldige.
Der Thread hatte sich so verallgemeinert, dass ich den Ausgangsthread gar nicht mehr beachtet hatte. Gestern war auch nicht unbedingt mein Tag. Noch mal Enschuldigung.

TONI_B 19.05.2014 10:16

Ok, alle Achtung vor deiner Reaktion! :top:

Es ist natürlich ein Thema, das polarisiert. Ich habe mich gegen so manche Argumentation gewehrt, die Österreich als Staat der Verbote hinstellt bzw. dass man dort keinen Urlaub mehr machen kann. Denn genau in dem Link wurde klargestellt, dass das Filmen und fotografieren für die genannten Zwecke ( Urlaub, Sport usw.) selbstverständlich weiterhin erlaubt ist.

Noch mal: das DashCam Verbot ist eine logische, legistische Konsequenz aus der Tatsache, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum genehmigungspflichtig ist (zum Schutz des Einzelnen!).

usch 19.05.2014 14:34

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1584806)
das DashCam Verbot ist eine logische, legistische Konsequenz aus der Tatsache, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum genehmigungspflichtig ist (zum Schutz des Einzelnen!).

Ich finde schon die Einstufung einer Dashcam als "Überwachungskamera" fragwürdig.

Überwachungskameras haben in der Regel drei Eigenschaften:
  1. Sie laufen lückenlos rund um die Uhr.
  2. Sie sind ortsfest, überwachen also einen fest definierten räumlichen Bereich.
  3. Sie arbeiten unbeaufsichtigt, zeichnen also selbst dann auf, wenn kein menschlicher Beobachter anwesend ist.
Damit ist es für den Einzelnen faktisch unmöglich, ein Gebäude überhaupt jemals unbeobachtet zu betreten oder zu verlassen oder sich an einem öffentlichen Platz aufzuhalten. Das ist natürlich ein erheblicher Eingriff.

Aber nichts davon trifft auf eine Dashcam zu. Sie läuft immer nur wenige Stunden – meist sogar nur Minuten – und ist aus, sobald man den Zündschlüssel abzieht. Sie bewegt sich zusammen mit dem Fahrzeug, so daß die Wahrscheinlichkeit, zufällig an einem bestimmten Ort auf eine Aufzeichnung zu geraten, schon sehr gering ist. Und sie zeichnet nichts auf, was nicht ohnehin jemand gesehen hätte – jedenfalls solange zwingend ein Mensch am steuer sitzt und rollende Drohnen im Straßenverkehr nicht zugelassen sind.

Erster 19.05.2014 16:55

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1584923)
Aber nichts davon trifft auf eine Dashcam zu. Sie läuft immer nur wenige Stunden – meist sogar nur Minuten – und ist aus, sobald man den Zündschlüssel abzieht. Sie bewegt sich zusammen mit dem Fahrzeug, so daß die Wahrscheinlichkeit, zufällig an einem bestimmten Ort auf eine Aufzeichnung zu geraten, schon sehr gering ist.

Das legst Du Dir aber schon ein bisschen passend zurecht.

1. Die Kamera läuft immerhin ein paar Stunden am Stück.
2. Sie läuft immer, wenn das Auto fährt.
3. Sie zeichnet immer das selbe Blickfeld (meist) vor dem Auto auf. Da könnte auch über längere Zeit ein und dasselbe Fahrzeug mit der Kamera "verfolgt" werden.

Und nun?

TONI_B 19.05.2014 19:27

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1584923)
Ich finde schon die Einstufung einer Dashcam als "Überwachungskamera" fragwürdig...

Ok, das ist d(eine) Meinung - die österreichische Justiz hat anders entschieden...

...und für mich ist es logisch. ;) Denn sonst wäre jede andere Überwachung auch erlaubt, indem man halt "nur" ein paar Stunden aufzeichnet usw.

turboengine 19.05.2014 21:15

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1585034)
Ok, das ist d(eine) Meinung - die österreichische Justiz hat anders entschieden...

Wenn die Justiz über so etwas entscheiden darf ist was faul. Das macht doch normalerweise der Gesetzgeber, oder?

Kopernikus1966 19.05.2014 21:39

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1584737)
Du kannst Millionen Photots machen aber eben nicht von mir. Denn damit "benutzt" du mich für Dein Photo - wird`s so deutlicher?

Nur zur Klarstellung: wenn ich dich ansehe, benutze ich dich dann für meine Vorstellung?

Wenn ich als Hobbymaler im Cafe sitze und dich als Teil der Szenerie male, stört dich das auch?

Sind wir schon im Dschungel gelandet???? Bild nehmen Seele weg? Ist dein Rechtsgut auf willkürliches *nicht-abgebildet-werden* höher zu werten als mein Recht auf freie Meinungsäußerung in Form von künstlerischer Expression?

*Jeder* Mensch hat das Recht auf Privatsphäre. *AUSSER* er ist in der Öffentlichkeit!

Um es zusammenzufassen: *ZEIGST* du dich in der Öffentlichkeit, musst du es dir gefallen lassen, dass du *ANGESEHEN* wirst.

TONI_B 19.05.2014 21:41

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 1585083)
Wenn die Justiz über so etwas entscheiden darf ist was faul. Das macht doch normalerweise der Gesetzgeber, oder?

Ähm, sind wir jetzt beim Haarspalten?:lol:

Mein Link zeigt die Entscheidung einer Behörde. Ob du das jetzt zur Justiz oder zum Gesetzgeber zählst, ist mir eigentlich egal. :cool:

TONI_B 19.05.2014 21:47

Zitat:

Zitat von Kopernikus1966 (Beitrag 1585089)
Wenn ich als Hobbymaler im Cafe sitze und dich als Teil der Szenerie male, stört dich das auch?

Ob es mich stört oder ob ich gefragt werden will, sind zwei paar Schuhe. Und ich würde sagen, dass ich es aus reiner Höflichkeit - auch ohne Gesetz - erwarten würde, dass man mich fragt, ob ich fotografiert oder gemalt werden will.

Zitat:

Zitat von Kopernikus1966 (Beitrag 1585089)
Ist dein Rechtsgut auf willkürliches *nicht-abgebildet-werden* höher zu werten als mein Recht auf freie Meinungsäußerung in Form von künstlerischer Expression?

Das ist eine gute Frage! Wäre interessant, was ein Rechtsexperte dazu sagen würde. Für mein Rechtsempfinden darf ich nicht gezwungen werden, dass man mich fotografiert nur damit ein anderer sich künstlerisch ausdrücken kann. Wenn er das machen will, soll er sich ein Modell mieten...

Zitat:

Zitat von Kopernikus1966 (Beitrag 1585089)
Um es zusammenzufassen: *ZEIGST* du dich in der Öffentlichkeit, musst du es dir gefallen lassen, dass du *ANGESEHEN* wirst.

Angesehen schon, aber nicht fotografiert.

BeHo 19.05.2014 21:51

Jemanden ansehen ist das Gleiche wie jemanden filmen oder fotografieren?

Die "Argumente" werden immer abenteuerlicher.

Kopernikus1966 19.05.2014 21:58

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1585094)
Ob es mich stört oder ob ich gefragt werden will, sind zwei paar Schuhe. Und ich würde sagen, dass ich es aus reiner Höflichkeit - auch ohne Gesetz - erwarten würde, dass man mich fragt, ob ich fotografiert oder gemalt werden will.

Höflichkeit ist immer gut. Notwendig ist sie allerdings nicht. Fragen oder Bitten ist allerdings immer dann vorgesehen, wenn meine Aktion einen Nachteil deinerseits beinhaltet. Ich habe bist jetzt außer einem vagen Unbehagen keinen objektiv feststellbaren negativen Einfluss auf den Abgebildeten erkennen können. Und wenn das ausreichen würde, könnte man dasselbe Argument auf jederlei mehr oder weniger willkürliche Einschränkung anderer anwenden.

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1585094)
Das ist eine gute Frage! Wäre interessant, was ein Rechtsexperte dazu sagen würde. Für mein Rechtsempfinden darf ich nicht gezwungen werden, dass man mich fotografiert nur damit ein anderer sich künstlerisch ausdrücken kann. Wenn er das machen will, soll er sich ein Modell mieten...

Da läuft dein Rechtsempfinden (hoffentlich und soweit ich weiß) ziemlich in die Irre. Du hast mir noch immer nicht gezeigt, was für ein Nachteil dir entsteht, wenn du abgelichtet wirst...

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1585094)
Angesehen schon, aber nicht fotografiert.

Gerade du müsstest doch wissen, dass Photonen kein Mascherl haben...

Kopernikus1966 19.05.2014 21:59

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585097)
Jemanden ansehen ist das Gleiche wie jemanden filmen oder fotografieren?

Die "Argumente" werden immer abenteuerlicher.

Sagen wir, ich hab ein gutes Gedächtnis und bin ein guter Zeichner. Was verhindert, dass ich Bilder von dir in meiner Wohnung aufhänge?
Wo ist der Unterschied zu einem Photo?

Oder du liegst besoffen im Straßengraben. Wo ist der Unterschied ob ich´s im Dorf herum erzähle, zwei Leute hingehen sich´s ansehen, oder ob ein Foto davon existiert? Beim Foto kann zwei Tage später keiner behaupten, du hättest keine Hosen angehabt! Was du im öffentlichen Raum tust, ist öffentlich!

Wenn du im privaten Bereich bist, musst du mit allen Mitteln, die die Gesetzgebung bietet, geschützt werden!

BeHo 19.05.2014 22:01

Sorry, aber so langsam wird es wirklich lächerlich.

Kopernikus1966 19.05.2014 22:06

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585104)
Sorry, aber so langsam wird es wirklich lächerlich.

Dann erklär mir den prinzipiellen Unterschied zwischen Beobachten und Festhalten mit der Kamera!

Die "Lächerlichkeit" entsteht in meinen Augen aus dem Umstand, dass wir Menschen glauben ein Recht zu haben auch in der Öffentlichkeit privat zu sein.

BeHo 19.05.2014 22:10

Den Unterschied kennst Du - hoffentlich - ganz genau. Das wird mir ehrlich gesagt zu blöd.

Kopernikus1966 19.05.2014 22:12

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585111)
Den Unterschied kennst Du - hoffentlich - ganz genau. Das wird mir ehrlich gesagt zu blöd.

Erklär mir bitte nicht, was ich kenne. Wenn du ihn mir erklären könntest, wäre es dir nicht "zu blöd"...

BeHo 19.05.2014 22:19

Es ist meine Entscheidung, ab wann ich etwss für "zu blöd" halte, und ich muss nicht alles erklären, was ich nicht für weiter erklärenswürdig halte.

Kopernikus1966 19.05.2014 22:22

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585116)
Es ist meine Entscheidung, ab wann ich etwss für "zu blöd" halte, und ich muss nicht alles erklären, was ich nicht für weiter erklärenswürdig halte.

OK, *jetzt* wird´s kindisch... :)
Und damit nehm ich *mich* nicht aus....

<philosophischer Einschub>
Aber vom Standpunkt der Logik: Du hast eine Behauptung aufgestellt, dass ein Unterschied (für das Objekt) zwischen Beobachten und Festhalten existiert. Damit liegt die Beweislast bei dir um nachzuweisen, dass dem so ist.
</philosophischer Einschub>

TONI_B 19.05.2014 22:31

Zitat:

Zitat von Kopernikus1966 (Beitrag 1585101)
Da läuft dein Rechtsempfinden (hoffentlich und soweit ich weiß) ziemlich in die Irre. Du hast mir noch immer nicht gezeigt, was für ein Nachteil dir entsteht, wenn du abgelichtet wirst...

Warum muss mir unbedingt ein Nachteil entstehen? Warum muss ich mich rechtfertigen, wenn mir etwas unangenehm ist und warum soll das sachlich begründen müssen?

Zitat:

Zitat von Kopernikus1966 (Beitrag 1585101)
Gerade du müsstest doch wissen, dass Photonen kein Mascherl haben...

Geh bitte, jetzt wird es aber wirklich lächerlich...Was haben Photonen damit zu tun? Es geht um eine Aufzeichnung, Speicherung und möglicherweise (missbräuchliche) Verwendung und NICHT ums Anschauen.

Kopernikus1966 19.05.2014 22:44

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1585123)
Warum muss mir unbedingt ein Nachteil entstehen? Warum muss ich mich rechtfertigen, wenn mir etwas unangenehm ist und warum soll das sachlich begründen müssen?

Weil du die Rechte von jemandem anderen einschränken willst. Deshalb. Wenn ein strenggläubiger Katholik es als unangenehm empfindet, dass zwei Männer auf der Strasse Händchen halten, ist das keine Grundlage das gesetzlich zu verbieten!

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1585123)
Geh bitte, jetzt wird es aber wirklich lächerlich...Was haben Photonen damit zu tun? Es geht um eine Aufzeichnung, Speicherung und möglicherweise (missbräuchliche) Verwendung und NICHT ums Anschauen.

Wir sehen mit Licht. Was mit dem reflektierten Licht von dir passiert...
Missbräuchliche Verwendung ist natürlich ein Problem. Du löst es aber nicht, sondern schaffst dir nur ein neues Problem. Wobei ich gespannt wäre, was du darunter verstehst, und was ein spezielles Problem von Film/Foto ist.
Wir schaffen mit der Aufzeichnung nichts, was wir mit höherem Resourceneinsatz nicht ohnehin jederzeit geschafft hätten.
Und um es *noch* einmal hervorzuheben: Ich bin niemand, der das Recht auf Privatsphäre abschaffen will, im Gegenteil. Ich bin nur jemand, der für klare Grenzen ist.

BeHo 19.05.2014 23:02

Zitat:

Zitat von Kopernikus1966 (Beitrag 1585119)
<philosophischer Einschub>
Aber vom Standpunkt der Logik: Du hast eine Behauptung aufgestellt, dass ein Unterschied (für das Objekt) zwischen Beobachten und Festhalten existiert. Damit liegt die Beweislast bei dir um nachzuweisen, dass dem so ist.
</philosophischer Einschub>

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Du hast eine Behauptung aufgestellt und diese nicht begründet.

Aber wenn Du schon eine Begründung willst: Deine Erinnerung ist rein subjektiv. Eine nicht manipulierte Aufnahme mit einer Kamera zeigt zumindest rein physikalisch eine objektive Wahrheit - zumindest was das rein optische Abbilden betrifft. Noch dazu ist der Film - oder das Foto - deutlich haltbarer als subjektive Erinnerungen. Das ist nur einer von vielen Unterschieden, der schon für ein q.e.d. reicht.

Und wer mal direkt nach dem Beobachten eines schweren Unfalls eine Zeugenaussage gemacht hat, weiß vermutlich, wie trügerisch Erinnerungen sein können.

Auch das ist ein Unterschied.

Ich möchte die Unterschiede jetzt gar nicht bewerten, aber es gibt definitiv gravierende Unterschiede.

In einem sind Erinnerungen und Bilder aber nahe beieinander: Beide können trügen.

Zitat:

Zitat von Kopernikus1966 (Beitrag 1585129)
Weil du die Rechte von jemandem anderen einschränken willst. Deshalb. Wenn ein strenggläubiger Katholik es als unangenehm empfindet, dass zwei Männer auf der Strasse Händchen halten, ist das keine Grundlage das gesetzlich zu verbieten!

Jetzt wird es wirklich abstrus.

Ich ärgere mich wirklich, dass ich mich überhaupt auf Deine "Falle" mit der Philosophie eingelassen habe. Ich hätte es bei meinem letzten Beitrag belassen sollen.

Erster 19.05.2014 23:16

Die erwähnten Grenzen sehe ich immer dann überschritten, wenn Aufzeichnungen ohne konkreten Anlass, quasi auf Vorrat angefertigt werden. Die Dashcam, die immer mitläuft nur für den Fall, dass mal etwas passieren könnte, wäre für mich so ein Fall. Solche Aufnahmen sollten dem autorisierten Personenkreis für genau definierte Einsatzfälle vorbehalten bleiben.

Kopernikus1966 19.05.2014 23:21

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585134)
Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Du hast eine Behauptung aufgestellt und diese nicht begründet.

Die Standardposition ist: etwas existiert nicht, bis bewiesen ist, dass es existiert!
Niemand kann beweisen, dass *kein* Unterschied existiert, es ist hingegen leicht zu zeigen, *wenn* es einen Unterschied gibt (ein Beispiel würde reichen)

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585134)
Aber wenn Du schon eine Begründung willst: Deine Erinnerung ist rein subjektiv. Eine nicht manipulierte Aufnahme mit einer Kamera zeigt zumindest rein physikalisch eine objektive Wahrheit - zumindest was das rein optische Abbilden betrifft. Noch dazu ist der Film - oder das Foto - deutlich haltbarer als subjektive Erinnerungen. Das ist nur einer von vielen Unterschieden, der schon für ein q.e.d. reicht.

Und wer mal direkt nach dem Beobachten eines schweren Unfalls eine Zeugenaussage gemacht hat, weiß vermutlich, wie trügerisch Erinnerungen sein können.

Auch das ist ein Unterschied.

Ich möchte die Unterschiede jetzt gar nicht bewerten, aber es gibt definitiv gravierende Unterschiede.

Und wo ist der *prinzipielle* Unterschied zu einem Wagen in dem *mehrere* Zeugen sitzen, die ihre Aussage zu Protokoll geben? (Haltbarkeit, "Objektivität")

Ob jemand per Hand seine Erinnerungen hinkritzelt oder per Kamera aufnimmt ist in der Wirkung doch gleich! Alles wozu eine Kamera dienen kann, kann der Mensch auch ohne sie! Und wie du selbst im nächsten Satz erklärst...

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585134)
In einem sind Erinnerungen und Bilder aber nahe beieinander: Beide können trügen.

Auch da geb ich dir recht. Und wieder kein Unterschied! :)

steve.hatton 19.05.2014 23:39

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Quirrlicht 19.05.2014 23:43

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585134)
Und wer mal direkt nach dem Beobachten eines schweren Unfalls eine Zeugenaussage gemacht hat, weiß vermutlich, wie trügerisch Erinnerungen sein können.

Dir ist schon klar, dass du gerade ein sehr, sehr gutes Argument PRO Dashcam gebracht hast?

Zitat:

Zitat von Erster (Beitrag 1585138)
Die erwähnten Grenzen sehe ich immer dann überschritten, wenn Aufzeichnungen ohne konkreten Anlass, quasi auf Vorrat angefertigt werden. Die Dashcam, die immer mitläuft nur für den Fall, dass mal etwas passieren könnte, wäre für mich so ein Fall.

In diesem Sinne: Videoüberwachung von Banken und Supermärkten verbieten? Der Grund ist der gleiche.
Oder nach dem Unfall zum Unfallgegner hingehen und fragen: "Entschuldigen Sie, könnten Sie bitte noch mal meine Vorfahrt missachten, diesmal mache ich aber meine Kamera an, weil ich ja weiß, dass etwas passieren wird"?


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