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Die Gegenseite müsste schon auch die Kosten übernehmen, wenn sie verliert.
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Ich lese eifrig mit und kann mich nicht länger zurückhalten :evil:.
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Wer eine Fotografie ungefragt/unerlaubt nutzt, greift in Deutschland tief in die Rechte des Urhebers ein. Dazu gehört ja nicht nur eine möglicherweise entgangene Vermarktung, sondern vielleicht auch der Wunsch, das Werk zu vernichten. Mal ganz davon abgesehen: Dadurch, dass das Foto für ein Werbeplakat verwendet wurde, hat es ja durchaus einen materiellen Wert erhalten :D. Zitat:
Sollte Melanie mit den Fotos tatsächlich das Hausrecht des Veranstalters, bei dessen Veranstaltung die Aufnahmen entstanden sind, verletzt haben, so hat jetzt vor allem derjenige ein Problem am Hals, der die Bilder unautorisiert veröffentlicht hat. Das gilt auch, sollten durch die Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen verletzt worden sein. Junge, junge, ich kann nur den Kopf schütteln, wie hier von einigen die Selbstbedienungsmentalität im Internet verteidigt wird. Klar, kann man jetzt sagen, einen RA muss man dafür ja nicht gleich einschalten. Ich hätte allerdings keine Lust, meine persönliche Zeit und Mühen zu opfern, um mein Recht (und mein Geld) zu bekommen. Das würde ich ganz bequem einem RA übergeben, der die Sache für mich regelt. Dass das dann für den Schädiger teurer wird, ist doch nicht mein Problem. Martin |
@Anaxaboras
:top: Danke für diese Worte! :top: |
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Ich sags ja... wer andern eine Grube gräbt... :D
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Wer am lautesten schreit... ;) |
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Der Politiker hat zu 99% nix mit den Bildern auf seiner Webseite zu tun. Die haben doch nochnichma Ahnung davon wie ein PC funktioniert (sieht man daran das behauptet wird beim Onlinestream würde ein Film nicht heruntergeladen werden und daher wäre das legal wenn man dort Kinofilme guckt). Das heisst jemand der für ihn die Seite macht nimmt sich einfach die Bilder und sch**** auf jegliche Rechte. Fällt ja sowiso meist nich auf ;) Und wenns auffällt isses zumeist günstiger die 100% Aufschlag zu zahlen, weils ja nur bei jedem 10. Bild rauskommt. :flop: |
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Ich gehe davon ja aus, dass alle Schreiber im Thread (mich eingeschlossen)
a) in ihrer Steuererklärung immer alle ihre Einkünfte angegeben haben, b) noch nie eine Musik CD kopiert haben, c) die Rechte am eigenen Bild anderer immer gewahrt haben, d) nur mit lizensierter Software ihre Bilder bearbeiten e) und wenn ich dann erwischt werde die Strafe ohne Widerspruch akzeptiere. :) Sonst wäre man ja mit Herrn Kauder auf eine Stufe zu stellen. Oder ein Pharisäer. Für mich erscheint es unstrittig - ich kenne ja nur eine Seite - dass der Veranstalter die Urheberrechte verletzt hat. Und Melanie dafür zu entlohnen hat. Aber deshalb zwei bis dreifache Summen einzufordern. Wo nicht einmal klar ist, wie hoch der erzielte "Gewinn" durch das Foto war oder sein wird. Melanie ist moralisch und juristisch wohl im Recht. Und sie soll ihre Entlohnung bekommen. Aber deswegen den doppelten oder dreifachen Satz einfordern. VG Jürgen |
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ohne Fahrkarte fahren und dann beim erwischt werden nur den normalen Kartenpreis zahlen wäre auch toll, geht aber leider nicht ^^ Und deine Auflistung ist ein wirklich toller vergleich! :) :top: Für mich hinkts in dem punkt das du dann zu allen Punkten unterstellen müsstest das die "geklaute" Musik aber auch gewerblich genutzt würde, die geklaute Software geweblich genutzt werden würde usw :) |
Allen Vergleichen ist gemein, dass das Rechte von anderen oder Urheberrechte verletzt werden.
Ich stelle mir gerade vor, wie groß hier das Geschrei wäre, wenn A---- aus den jpgs auslesen könnte und würde, wer hier keine auf seinen Namen lizensierte Software bei der Bearbeitung seiner Bilder eingesetzt hat. Und dafür dann die dreifache Summe des Verkaufpreises von LR, PS oder Elements pro Bild einfordert. Und ich dann grinsend schreibe: So ist das halt, wenn man bestraft wird. Über Strafen entscheiden im Gerichte und nicht Firma xy, Du oder ich:) VG Jürgen |
Klar ist es nicht rechtens, das bezweifelt eh niemand.
Und wenn das ein offizieller Veranstalter ist, wird er auch RA Kosten und Honorar mal 2 zahlen. Wenn der das privat macht, dann wird er bei der Abmahnung auf die Kostenbeschränkung lt. Gesetz berufen und 100 € zahlen und allenfalls das Honorar nach Liste. Wenn das ein offizieller RA ist, dann ist es ein Nullsummenspiel. Vor Gericht schaut es auch nicht soviel besser aus. Wenn der Beklagte einsichtig ist und davor keine Abmahnung erfolgte, bleiben dem Kläger die Kosten. Aber wir tun ja da so, als ob da alles rechtlich einwandfrei ist und nur jemand ein Bild geklaut hat. Wie schaut es mit dem aus: - gibt es eine Zustimmungserklärung der abgebildeten Personen - Zustimmung des Veranstalters, der das Hausrecht hat - Zustimmung der auftretenden Gruppen entsprechend Leistungsschutzrechte Hätte das Bild überhaupt schon aus den Gründen verkauft werden dürfen. Fragen über Fragen und spannend, was rauskommt. In Wirklichkeit ist ja der Bilderklau noch das geringste Problem als Fotograf. Aber als Fotograf stehst ja praktisch mit einem Fuß dauernd im Gefängnis. Fotgrafierst einen ICE, ein Cola Schild zu groß, einen Braten in altem Geschirr, ist ein Gemälde im Eck an der Wand, bist bei einer Veranstaltung ohne beauftragt zu sein, läuft die die Tante Emma ins Bild. Bei fast jedem Bild, dass nicht professionell produziert wird und bei dem nicht alle Assesoirs Massenware ohne geprüftem Gebrauchsmusterschutz sind, läufst heute Gefahr, von irgendjemanden, der eine Chance auf Geld wittert, geklagt zu werden. Das ist leider die Kehrseite der Medaille. |
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Was da über einen Wert im Bereich einer D3x gesagt wurde ist utopisch - auch in Kerstins Fall. |
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Wobei - die Sache, die ist noch immer unerledigt. Sollte ich allerdings auch mal was tun .... |
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Immer unter der Annahme, dass es sich um einen Privaten handelt und nicht um eine Firma. Vielleicht trifft das ja nicht zu. Die Abmahnkosten bei Bagatellen sind auf 100€ begrenzt und wenns ohne Abmahnung zu Gericht gehst, zahlst soundso selber. |
Nein
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Behauptet doch mal nicht einfach sondern bringt Quellen die das belegen :D :top: |
Christian ich kenne ja ein wenig deinen Fall. Und der ist für mich anders gelagert als Melanies.Bei deinem Fall wurde ja unter anderem im großen Stil Dein Copyright verletzt.
Nochmal mir geht es gar nicht darum, eine etwaige Urheberrechtsverletzung schönzureden. Und wenn man den zweifachen / dreifachen Satz fordert und bekommt dann ist das auch ok. Wie schon weiter oben geschrieben, würde ich bei einem einmaligen Fall diesen Teil spenden oder den Veranstalter bitten es zu spenden. Bei deinem Fall liegen s.o. die Dinge anders. Hätte Melanies Veranstalter so etwas schon häufiger gemacht, dann würde ich auch ins überlegen kommen. Mir geht es aber auch darum, dass im Glashaus sitzen und mit Steinen werfen einen angreifbar macht (siehe Kauder). Und wenn hier u.a. von Raub gesprochen wird, dann geht das völlig daneben. VG Jürgen |
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Beispiel aus der Praxis. Ein Foto in Größe DIN A0 auf Aussenwerbungsplakate (Bis zu 50 Stück) bringen im Quartal über 600 Euro. Sollte also wie in dem von mir bedachten Fall diese Werbung entsprechend lange laufen darf entsprechendes Geld gezahlt werden - und wird es auch ;) @Kerstin - worauf wartest Du? Wenn Du nicht magst, schenke mir die Rechte ;) BtW - ist Raub nicht Diebstahl unter Lebensbedrohung...oder so ähnlich ;) ... ??? Ich habe in diesem Thread den Part vom RAUB wohl überlesen... mmh.... |
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Und Gerichtskosten sind grdls von denjenigen zu tragen der unterliegt. Die Kosten hast du also ebenfalls NICHT am Bein. Das kannste mir jetzt glauben oder nicht...:) |
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Also: Der Veranstalter ist der DJ. Dieser hatte vor Beginn der Veranstaltung auf seiner Webseite dazu aufgerufen, Fotos auf der Veranstaltung zu machen. Das beste Partybild sollte mit einer CD prämiert werden. Meine Freundin machte mich darauf aufmerksam und weil sie seine Musik gerne hört und die CD gerne haben wollte, habe ich meine Kamera mitgenommen (sonst wäre sie zu Hause geblieben). Gleich zu Beginn sprach ich mit dem DJ, dass ich ihm die Bilder nach der Party am nächsten Tag zukommen lassen. Die fotografierten Gäste wurden von mir darauf hingewiesen, dass die Fotos von ihnen auf der Facebookseite des DJs zu finden sind. Ich bin schon seit Jahren Partyfotografin und so läuft es immer: Wenn man davon ausgehen kann, dass die Leute mit der Veröffentlichung einverstanden sind, reicht das (d.h. Hinweis auf Internetseite und Lächeln in die Kamera --> sieht so aus, als hätte man sie nicht dazu gezwungen). Und wenn ich sie darauf hinweise, dass man die Bilder auf Facebook findet, sie sich dann freuen und fragen, wann denn, dann habe ich wohl das Recht, diese Bilder zu veröffentlichen. Unerwünschte Bilder lösche ich immer sofort vor den Augen der abgebildeten Personen. Dann habe ich am nächsten Tag den Picasalink dem DJ geschickt und der hat diesen Link auf seiner Seite gepostet, so dass jeder die Bilder sehen konnte. Mir kann auf jeden Fall niemand was. Die Bilder sind unbearbeitet und selbst wenn, dann wäre das egal, da ich sowohl Lightroom 3, als auch Photoshop CS 5 gekauft habe (kommerziell nutzbar). Ich habe kein einziges illegales Programm auf dem Rechner und auch keine Musik. Und wieso? Weil ich mich immer absichern wollte, falls so ein Fall mal eintritt. Und jetzt bin ich froh darüber. LG, Melanie |
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Es ist schön, wie Du offensichtlich davon ausgehst, dass einigermaßen anständiges Verhalten und Umgang mit den Leistungen Anderer ziemlich exotisch sei ... |
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http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html |
Sagt mal, habt ihr das nötig? Nur weil einer mit unverschämten und beleidigenden Unterstellungen daher kommt, fangt ihr an euch zu rechtfertigen?
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Viele Grüße, Markus |
Mit "Raub" war "Klau" gemeint :oops: :mrgreen:
Wünsche Melanie jedenfalls ein guter Ausgang aus dieser Geschichte. :top: LG, Erwin |
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LG, Melanie |
Rechtsschutzversicherungen "für den Hausgebrauch" schliessen Urheberrechtsfragen in der Regel nicht mit ein. Wenn Du allerdings aufgrund Deiner Fototätigkeit eine entsprechende Berufsrechtschutz abgeschlossen hast, dann natürlich schon, aber die sind in der Regel deutlich teurer.
Ich spreche in dem Fall aus Erfahrung als jemand der Urheberrecht verletzt haben soll (angebliche Verfügungstellung einer mp3 in einer Tauschbörse und sollte dafür knapp 900 Euro zahlen). Kulanterweise hat man mir eine Telefonberatung angeboten, aber wenn ich auf die gehört hätte, dann wäre ich heute 300 Euro ärmer. :flop: |
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Man sollte eine Versicherung auch nicht mit dem Ziel abschließen, dass sie sich "rentiert", sondern in der Hoffnung, dass der "elementare" Schaden nicht eintritt. Und das mit "elementaren" Schaden meine ich wirklich so! Das hat nichts mit der Höhe der Versicherung zu tun, da hat jeder andere "Schmerzgrenzen". Versicherungsgesellschaften haben einen - zumindest bei den Kapitalgesellschaften - rechtlich geforderten Zweck: Gewinne erzielen! Viele Grüße Gerd |
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Normal läuft das dann so, ich klage den DJ auf Unterlassung und Schadensersatz, der hat nämlich nichts vom mir. Der zahlt und klagt dich, weil du die Fotos ihm gegeben hast und ihn glauben machen wolltest, dass du alle REchte hast. Das nur zum Thema, bei uns läuft eh alles rechtens. Klar, ich weiss, dass das in der Praxis nicht von jedem fotografierten schriftlich geben lassen kannst. Das war früher auch kein Problem, wenn er nur der seine Bilder bekommen hat. Wenn du sie aber jetzt veröffentlichst und es klagt dich jemand, dann weißt, warum eine Rechtschutzversicherung brauchen kannst. Die einzige mir bekannte Möglichkeit ist, diese auf der Eintrittskarte als Bedingung anzugeben, dass die Fotos veröffentlicht werden dürfen. Und sonst Karte retour. |
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Es bleibt natürlich die Frage, ob sie etwas gegen das Veröffentlichen hatten. Aber wie gesagt: Das ist nicht das Problem von Melanie. Nicht sie hat die Plakate veröffentlicht, sondern nicht-autorisiert ein anderer Veranstalter. Mit welcher Halstarrigkeit hier gegen Melanie als Geschädigte argumentiert wird, wundert mich immer mehr. :roll::roll::roll: Martin |
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:top::top::top:
Aber wahrscheinlich geht es nicht gegen Melanie persönlich. Eher scheinen manche hier offenbar entweder ein Problem damit zu haben jedes Foto als Leistung anzuerkennen und zudem ein grundsätzliche Problem mit Anwälten, Gerichten und der Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Der Täterschutz geht mir auch ein wenig zu weit. |
Ein Stammtischkollege hat ca. einen Monat vor mir den gleichen Rechtsstreit angefangen und sollte es hart auf hart kommen, kann ich glücklicherweise auf seine Erfahrungen zurückgreifen. Ich hoffe immer noch, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Der Täter hat immerhin eingesehen, dass er vor Gericht keine Chance hätte. Also denke ich mal, er will nicht auch noch meine Anwaltskosten tragen und wird mir ein vernünftiges Angebot machen.
LG, Melanie |
Hört sich doch bislang gut an, Melanie! :top:
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Hallo,
vielen Leuten ist glaube ich die Rechtslage einfach nicht bewusst. Ich habe schon etliche meiner Bilder in Printkatalogen, in online Shops und auf Homepages wiedergefunden, ohne dass mich jeweils jemand um erlaubnis gefragt hätte. Wenn ich da jedesmal klagen würde, hätte ich nichts anderes mehr zu tun. Wenn was mich wirklich ärgert, schreibe ich eine Unterlassungsemail, notfalls eine bitterböse zweite und das wars dann auch. Mach mir doch wegen sowas keinen Stress.. Viele Grüße Ingo |
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