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steve.hatton 28.01.2011 23:49

Ich werde mal versuchen mit einem InsoVerw, für den wir gerade eine Immobilieninsolvenz (Bauträger) abwickeln, zu sprechen, wie er das sieht.

Wie das mit der RS der Eltern gehen soll, wenn Du bereits eine eigene Wohnung sprich einen eigenen Haushalt hattest/hast ist mir nicht ganz klar - das würde ich schon genau klären, bevor`s nach hinten losgeht.

Oldy 29.01.2011 09:05

Zitat:

Zitat:

Dein Kautionsrückzahlungsanspruch war im Prinzip bei Insolvenzeröffnung noch nicht entstanden

Falsch. Er ist mit Abschluß des Mietvertrages enstanden.
Weiterhin gehen die Pflichten des Insolventen nicht auf den Insolenzverwalter über. Da würde ja bedeuten, dass auch alle Zahlungsverpflichtungen auf den Insolvenzerwalter übergehen würden. Der Insolvenzverwalter ist ein reiner Abwickler, mehr nicht.
Zur Ausgangsfrage:
Die Antwort wurde schon ganz am Anfang gegeben und da lässt sich auch nichts passend "zurechtdiskutieren".
Zitat:

"Eine Sicherheitsleistung des Wohnraum-Mieters, die der Vermieter gem § 551 III BGB getrennt von seinem Vermögen angelegt hat, kann in der Insolvenz des Vermieters ausgesondert werden. Der Mieter kann die Mietkaution nur dann aussondern, wenn der Vermieter sie auf einem entsprechend gekennzeichneten Sonderkonto angelegt hat. Hat dieser die Kaution unter Verletzung von § 551 III 3 BGB nicht vom Eigenvermögen des Schuldners getrennt angelegt, besteht keine Aussonderungsbefugnis für den Mieter. Dieser hat lediglich eine Insolvenzforderung."
Zur Rechtschutzversicherung aus eigener Erfahrung:
Nehmer einer Rechtschutzersicherung kann nur der Inhaber und (sofern der Vertrag das ausdrücklich vorsieht) die Familienangehörigen sein, sofern sie im Haushalt leben (und dann ist dann noch die Klausel <18 und / oder wirtschaftliche Abhängigkeit).

lg
Uwe

el-ray 29.01.2011 14:56

Meine Eltern haben ja damals die Kaution bezahlt...

Oldy 29.01.2011 18:44

Zitat:

Zitat von el-ray (Beitrag 1139243)
Meine Eltern haben ja damals die Kaution bezahlt...

Das spielt keine Rolle (echt schräge Auffassung übrigens:mrgreen:).
Der Mieter und damit Vertragspartei warst du und nicht deine Eltern.

Uwe


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