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PeterHadTrapp 15.04.2010 11:29

Finde ich nach wie vor echt schick :top:

Für den kleinen Ausflug mit Standardzoom und ohne VG absolut schön.

Sascha0042 15.04.2010 20:33

Zitat:

Zitat von steff74 (Beitrag 999342)
Hier einer in braun:
http://cgi.ebay.de/Brand-SONY-Carl-Z...item45f0af18e5
Und hier noch schwarz:
http://cgi.ebay.de/Sony-Alpha-x-Carl...item20aff05e04
Gruss Steff
PS: es gibt noch mehr Anbieter, einfach mal "Carl Zeiss Strap" auf Weltweit eingeben!

Also über Geschmack kann man ja bekanntlich streiten. Ob der Gurt schön und sein Geld wert ist, muss jeder selber entscheiden.

Viel spannender finde ich hier die Frage der juristischen Bewertung dieses Produktes. Das ist ein Versand aus dem Ausland; heißt dass das Paket mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit durch den Zoll geöffnet wird. Wenn dabei das Teil als Plagiat erkannt wird, wird das dem Rechteinhaber der Logos (Sony) mitgeteilt. Wenn der Käufer nun ein wenig Pech hat weil Sony gerade schlechte Laune hat, dann hat man schnell mal eine Klage wegen der Einfuhr von Plagiaten am Hals, denn der Gurt ist rechtlich gesehen zum Versandzeitpunkt bereits Eigentum des Käufers. Das geht sehr schnell in den hohen vierstelligen Euro-Bereich. Wohl gemerkt auch für den KÄUFER, nicht nur den Verkäufer. Das wird dann der erste Gurt, der teurer ist als eine Profi-Kamera :).
Hier mag jeder sein Gewissen und seine Risikobereitschaft selbst einschätzen. ich persönlich würde aus diesem Grund von einem Auslandskauf von eindeutigen Plagiaten Abstand nehmen.:shock:

just my two cents...

S.

bossi40 16.04.2010 08:26

Zitat:

Zitat von Sascha0042 (Beitrag 1004915)
Also über Geschmack kann man ja bekanntlich streiten. Ob der Gurt schön und sein Geld wert ist, muss jeder selber entscheiden.

Viel spannender finde ich hier die Frage der juristischen Bewertung dieses Produktes. Das ist ein Versand aus dem Ausland; heißt dass das Paket mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit durch den Zoll geöffnet wird. Wenn dabei das Teil als Plagiat erkannt wird, wird das dem Rechteinhaber der Logos (Sony) mitgeteilt. Wenn der Käufer nun ein wenig Pech hat weil Sony gerade schlechte Laune hat, dann hat man schnell mal eine Klage wegen der Einfuhr von Plagiaten am Hals, denn der Gurt ist rechtlich gesehen zum Versandzeitpunkt bereits Eigentum des Käufers. Das geht sehr schnell in den hohen vierstelligen Euro-Bereich. Wohl gemerkt auch für den KÄUFER, nicht nur den Verkäufer. Das wird dann der erste Gurt, der teurer ist als eine Profi-Kamera :).
Hier mag jeder sein Gewissen und seine Risikobereitschaft selbst einschätzen. ich persönlich würde aus diesem Grund von einem Auslandskauf von eindeutigen Plagiaten Abstand nehmen.:shock:

just my two cents...

S.


OT: Deine Aussagen halte ich für rechtlich bedenklich.
Wenn Du als Privatperson für den privatgebrauch einen Gegenstand einführst, von dem Du ausgehst ein Original erstanden zu haben, so wirst Du imho nicht belangt.
Führst Du aber zum gewerblichem Zweck (Widerverkauf) Plagiate ein, so kannst Du belangt werden.

cdan 16.04.2010 08:37

Bei dem Gurt handelt es sich um Haute Couture und dabei geht es um ganz andere Werte. ;)

Itscha 16.04.2010 10:47

Zitat:

Zitat von Sascha0042 (Beitrag 1004915)
Wenn dabei das Teil als Plagiat erkannt wird, wird das dem Rechteinhaber der Logos (Sony) mitgeteilt. Wenn der Käufer nun ein wenig Pech hat weil Sony gerade schlechte Laune hat, dann hat man schnell mal eine Klage wegen der Einfuhr von Plagiaten am Hals, denn der Gurt ist rechtlich gesehen zum Versandzeitpunkt bereits Eigentum des Käufers. Das geht sehr schnell in den hohen vierstelligen Euro-Bereich. Wohl gemerkt auch für den KÄUFER, nicht nur den Verkäufer. Das wird dann der erste Gurt, der teurer ist als eine Profi-Kamera :).
S.

Woher hast Du die Informationen? Wenn man als Käufer die Ware nicht als Plagiat erkennen konnte, sollte das völlig ungefährlich sein.
Mir ist nicht bewusst, wie man bei diesem Gurt ohne tiefgreifende Recherchen erkennen sollte, dass es sich um ein Plagiat handelt. Ich halte es zwar auch für albern, "Zeiss" oder "T*" auf einen Gurt zu drucken, aber es gibt ja von Sony schließlich auch das hier , das sich mir, obwohl ICH es für häßlich halte, nicht unbedingt direkt als Fälschung aufdrängt. ;)

Edit: Ich habe gesehen, dass Du "wenn man das erkennt" geschrieben hast. Aber Du tust so, als ob man das erkennen müsste...

bossi40 16.04.2010 10:50

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 1005166)
das hier , das sich mir, obwohl ICH es für häßlich halte, nicht unbedingt direkt als Fälschung aufdrängt. ;)

Das *Ding* ist so grässlich, da traut sich Niemand ran!:lol:

Itscha 16.04.2010 11:17

Zitat:

Zitat von bossi40 (Beitrag 1005169)
Das *Ding* ist so grässlich, da traut sich Niemand ran!:lol:

Du meinst, es ist eine Art "Diebstahlsicherung"??
Hoffentlich schreiben die Versicherungen die Verwendung dieser Tasche nicht irgendwann in die Versicherungsbedingungen... :mrgreen:

bossi40 16.04.2010 11:21

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 1005186)
Du meinst, es ist eine Art "Diebstahlsicherung"??
Hoffentlich schreiben die Versicherungen die Verwendung dieser Tasche nicht irgendwann in die Versicherungsbedingungen... :mrgreen:

Ich dachte eig. dass die Tasche für Raubkopierer zu hässlich ist.
Als Diebstahlsicherung ist sie aber bestimmt klasse:top::top:

Tazy 16.04.2010 12:05

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 1005166)
Woher hast Du die Informationen? Wenn man als Käufer die Ware nicht als Plagiat erkennen konnte, sollte das völlig ungefährlich sein.
Mir ist nicht bewusst, wie man bei diesem Gurt ohne tiefgreifende Recherchen erkennen sollte, dass es sich um ein Plagiat handelt.

Zitat:

Zitat von bossi40 (Beitrag 1005097)
OT: Deine Aussagen halte ich für rechtlich bedenklich.
Wenn Du als Privatperson für den privatgebrauch einen Gegenstand einführst, von dem Du ausgehst ein Original erstanden zu haben, so wirst Du imho nicht belangt.

:D Leute, wo habt Ihr den diese Weisheiten her????

Den Behörden (in diesem Fall Zoll) ist es völlig wurscht, ob Ihr etwas wissen konntet oder nicht. Wenn die kontrollierende Behörde ein Plagiat bei Euch findet, kann dieser Gegenstand beschlagnahmt werden!

Das Schlagwort ist EINFUHRVERBOT!

Und das gilt auch für alle anderen Sachen, die nicht eingeführt werden dürfen! Auch wenn irgendjemand irgendwo gesagt hat, dass man den Sch... einführen darf! Den Händlern vor Ort ist es nämlich sch...egal ob die Sache am Zielort ankommt oder beim Zoll bleibt - sofern sie schon das Geld haben.

Ich empfehle z.B. einen Blick auf die div. Webseiten (Zoll etc.).

Itscha 16.04.2010 13:02

Zitat:

Zitat von Tazy (Beitrag 1005210)
:D Leute, wo habt Ihr den diese Weisheiten her????

Den Behörden (in diesem Fall Zoll) ist es völlig wurscht, ob Ihr etwas wissen konntet oder nicht. Wenn die kontrollierende Behörde ein Plagiat bei Euch findet, kann dieser Gegenstand beschlagnahmt werden!

Das Schlagwort ist EINFUHRVERBOT!

Mir ging es um diese Aussage:
Zitat:

Zitat von Sascha0042
Wenn der Käufer nun ein wenig Pech hat weil Sony gerade schlechte Laune hat, dann hat man schnell mal eine Klage wegen der Einfuhr von Plagiaten am Hals, denn der Gurt ist rechtlich gesehen zum Versandzeitpunkt bereits Eigentum des Käufers. Das geht sehr schnell in den hohen vierstelligen Euro-Bereich.

Mein Posting widerspricht deiner Aussage ja nicht, oder?? Abgesehen davon, dass ich auch nicht glaube, dass der Zoll einem Kamrariemen hinterherrennt, den er erst mal durchgelassen hat. Aber möglich ist es natürlich. Und die Gefahr besteht, dass man den Riemen bestellt, bezahlt und nicht bekommt, weil der Zoll ihn NICHT durchgelassen hat. Klar.


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