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Finde ich nach wie vor echt schick :top:
Für den kleinen Ausflug mit Standardzoom und ohne VG absolut schön. |
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Viel spannender finde ich hier die Frage der juristischen Bewertung dieses Produktes. Das ist ein Versand aus dem Ausland; heißt dass das Paket mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit durch den Zoll geöffnet wird. Wenn dabei das Teil als Plagiat erkannt wird, wird das dem Rechteinhaber der Logos (Sony) mitgeteilt. Wenn der Käufer nun ein wenig Pech hat weil Sony gerade schlechte Laune hat, dann hat man schnell mal eine Klage wegen der Einfuhr von Plagiaten am Hals, denn der Gurt ist rechtlich gesehen zum Versandzeitpunkt bereits Eigentum des Käufers. Das geht sehr schnell in den hohen vierstelligen Euro-Bereich. Wohl gemerkt auch für den KÄUFER, nicht nur den Verkäufer. Das wird dann der erste Gurt, der teurer ist als eine Profi-Kamera :). Hier mag jeder sein Gewissen und seine Risikobereitschaft selbst einschätzen. ich persönlich würde aus diesem Grund von einem Auslandskauf von eindeutigen Plagiaten Abstand nehmen.:shock: just my two cents... S. |
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OT: Deine Aussagen halte ich für rechtlich bedenklich. Wenn Du als Privatperson für den privatgebrauch einen Gegenstand einführst, von dem Du ausgehst ein Original erstanden zu haben, so wirst Du imho nicht belangt. Führst Du aber zum gewerblichem Zweck (Widerverkauf) Plagiate ein, so kannst Du belangt werden. |
Bei dem Gurt handelt es sich um Haute Couture und dabei geht es um ganz andere Werte. ;)
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Mir ist nicht bewusst, wie man bei diesem Gurt ohne tiefgreifende Recherchen erkennen sollte, dass es sich um ein Plagiat handelt. Ich halte es zwar auch für albern, "Zeiss" oder "T*" auf einen Gurt zu drucken, aber es gibt ja von Sony schließlich auch das hier , das sich mir, obwohl ICH es für häßlich halte, nicht unbedingt direkt als Fälschung aufdrängt. ;) Edit: Ich habe gesehen, dass Du "wenn man das erkennt" geschrieben hast. Aber Du tust so, als ob man das erkennen müsste... |
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Hoffentlich schreiben die Versicherungen die Verwendung dieser Tasche nicht irgendwann in die Versicherungsbedingungen... :mrgreen: |
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Als Diebstahlsicherung ist sie aber bestimmt klasse:top::top: |
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Den Behörden (in diesem Fall Zoll) ist es völlig wurscht, ob Ihr etwas wissen konntet oder nicht. Wenn die kontrollierende Behörde ein Plagiat bei Euch findet, kann dieser Gegenstand beschlagnahmt werden! Das Schlagwort ist EINFUHRVERBOT! Und das gilt auch für alle anderen Sachen, die nicht eingeführt werden dürfen! Auch wenn irgendjemand irgendwo gesagt hat, dass man den Sch... einführen darf! Den Händlern vor Ort ist es nämlich sch...egal ob die Sache am Zielort ankommt oder beim Zoll bleibt - sofern sie schon das Geld haben. Ich empfehle z.B. einen Blick auf die div. Webseiten (Zoll etc.). |
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