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schnuffel91 22.10.2009 10:44

Zitat:

Zitat von K.A.. (Beitrag 909552)
Und was hat Dir das gebracht ausser der inneren Befriedigung "ES DOCH" getan zu haben ? :roll:

schöne Bilder ....

Abgesehen davon finde ich die vorgehensweise des Security absolut unangemessen ... Bei den Towers handelt es sich um ein Bürogebäude! Nichts weiter. Weder auf der eigenen HP des Besitzers (die ich vorab besucht hatte) oder im Internet, noch auf dem Grundstück selbst ist irgendwo ein Hinweis auf ein bestehendes Verbot. Noch dazu ist das gesamte Grundstück öffentlich und ohne jegliche Beschränkung zugänglich.

Ein normaler Hinweis hätte meines Erachtens mehr Wirkung hinterlassen als Platzverweis usw. Die Frage stellt sich, ob das Objekt durch solche Aktionen nicht noch mehr "geschossen" wird .... nach dem Prinzip, des Reiz des Verbotenen.

K.A.. 22.10.2009 10:51

Ich weiss noch nicht mal ob er Dir das fotografieren überhaubt "verbieten" konnte sondern stattdessen nur die Veröffentlichung deiner Bilder hätte untersagen dürfen !? "Securitys" sind nämlich eigentlich nicht befugt jemanden irgendwas zu verbieten ! Mich fragt man halt schon wegen meiner Erscheinung meisst freundlich was ich denn mit den Bildern vorhab und/oder ob ich Presse-Berufsfotograf bin ;-) :top:

schnuffel91 22.10.2009 11:05

Zitat:

Zitat von K.A.. (Beitrag 909593)
Ich weiss noch nicht mal ob er Dir das fotografieren überhaubt "verbieten" konnte sondern stattdessen nur die Veröffentlichung deiner Bilder hätte untersagen dürfen !? "Securitys" sind nämlich eigentlich nicht befugt jemanden irgendwas zu verbieten ! Mich fragt man halt schon wegen meiner Erscheinung meisst freundlich was ich denn mit den Bildern vorhab und/oder ob ich Presse-Berufsfotograf bin ;-) :top:

Die haben unmissverständlich auf ihr Hausrecht (Privatgrundstück) hingewiesen und gleich mit Hausfriedensbruch und Polizei usw. angefangen - obwohl ich gleich gesagt habe, dass die Bilder reinem Privatzweck dienen und auch nicht veröffentlich werden .... ich hatte entgegen sonstiger Gewohnheit auch nur die Cam mit, keine Tasche, nur ein Wechselobjektiv im Mantel .... auf jeden Fall seltsames Gehabe; ich bin dann jeder weiteren Diskussion aus dem Weg gegangen ... :(:(

Theo Marquardt 22.10.2009 11:51

Darf man jetzt
 
auf Friedhöfen fotografieren oder nicht?

1. Der Grund gehört der Gemeinde, die da doch ihr Hausrecht ausübt. Also müsste sie das z. B. in der Friedhofsordnung (meist am Eingang) mit anschreiben ("Fotografieren verboten").

2. Oder braucht es in jedem Fall ein property release?

3. Namen u.ä. auf Grabsteinen: Persönlichkeitsrecht? Der Verstorbenen? Der Erben?

4. Veröffentlichung? Bild zuhause an der Wand? HP? Verkauf?

Ich weiß auf einem Friedhof einen uralten Grabstein mit einer Inschrift aus dem 19. Jahrhundert, aber natürlich mit mehreren Namen drauf. Darf ich?

Gibt es hier nicht ein paar Juristen die mal ganz allgemein die Rechtslage erörtern könnten?

LG

Theo


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