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Tobi. 30.07.2008 16:50

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 688069)
So, wie ich das als Laie interpretiere, kann er das sogar nicht nur aus Spaß behaupten, sondern hätte da sogar ein recht wirsames Mittel zur Hand.

Ein herrenloser Bienenschwarm ist aber mehr als ein einziges Tier. Und dann macht man keine Fotos mehr, da läuft man weg.

Tobi

BadMan 30.07.2008 16:55

Da magst Du auch wieder Recht haben.
Aber wir kennen ja weder das Foto, noch das Gartengrundstück. Vielleicht ist es ja so riesig, dass sich so ein Schwarm darin verliert. ;)

Aber eines muss man dem Bienenbesitzer ja lassen. Phantasie hat er und kreativ ist er auch. Auf die Idee muss man erst einmal kommen, jemanden wegen einer Biene zu verklagen.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt lachen.

jameek 30.07.2008 17:03

Zitat:

Zitat von Anaxaboras (Beitrag 688067)
Ich bin kein Rechtskundiger. Dennoch glaube ich nicht, dass hier der Imker den Fünkchen eines Anspruchs hat. Die Biene ist nicht seine Schöpfung oder "Werk". Wenn überhaupt, hätte höchstens der Züchter einen Anspruch auf Unterlassung.

Dass Zoos die Veröffentlichung ihrer Tierfotos verbieten, begründet sich schlichtweg aus derem Hausrecht. Ein Zusammenhang mit dem Urheberrecht wäre mir da wirklich neu.

Nein, es geht hier auch nicht um "Werk" des Imkers, sondern um sein Eigentum. Dieses kann geschützt sein. Das ist zB einer der Gründe (neben Persönlichkeitsrecht und Datenschutz), warum auch Nummernschilder von Autos unkenntlich gemacht werden sollten. Nochmal, wie in den Links vorher: Eigentum ist eine Grauzone. zT sind hier Einschränkungen deutlich formuliert (Eiffelturm nachts, Kanzleramt, ICEs). Dennoch sollte man sich absichern (v.a. wenn man kommerziell Bilder anbietet).

Das mit den Tieren im Zoo geht rechtlich auch nur deswegen, weil die Tiere das Eigentum des Zoos sind. Blödes Beispiel: Wenn in dem Tiger-Außengelände eine Taube sitzt, dann darf ich den fotografierten Tiger evtl. nicht veröffentlichen (weil Eigentum des Zoos), ein Bild der Taube aber schon (weil kein Eigentum, trotz Grundstück/Hausrecht).

Nicht dass wir uns falsch verstehen: Ich finde das ganze auch relativ absurd und sehe es auch so, dass eine Biene nicht wirklich wiedererkennbar ist und das ein absolut dreistes (und rechtlich unzulässiges) Verhalten ist.
Allerdings bin ich halt nicht Bienen-Experte genug, um das verbindlich sagen zu können. Kann ja sein, dass jede Biene eine eigene individuelle Musterung hat ... :lol:

joergW 30.07.2008 17:05

Zitat:

Zitat von Regine (Beitrag 688010)
Ich würde die Fotos auch nicht rausnehmen. Es ist ausgeschlossen dass der gute Mann seine Bienen anhand von Fotos identifizieren kann.

... selbst wenn. Sie sind doch sicherlich auf einer öffentlichen Blume gewesen, oder ?

Die Sache ist echt albern und man könnte laut lachen, wenn da nicht die Unsicherheit wäre.

bis denn

joergW

jameek 30.07.2008 17:08

Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
Im übrigen finde ich das gar nicht lachhaft, sondern echt mal n Anlass für ne Sensibilisierung...

joergW 30.07.2008 17:12

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 688078)
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
Im übrigen finde ich das gar nicht lachhaft, sondern echt mal n Anlass für ne Sensibilisierung...

... dem kann ich leider garnicht folgen. Die Biene ist eine Sache gem. BGB, die irgendjemanden gehört (wenn´s keine Wildbiene etc. ist).

Die Frage, die sich stellt betriff doch das recht der Veröffentlichung. Googelt doch mal nach den Stichworten "Panoramafreiheit" und "Friesenhaus". Daraus läßt sich so einiges ableiten, auch wenn´s dort nicht um Autos und Bienen geht.

Ich persönlich sehe hier nur einen Einschüchterungsversuch weil man selbst was falsch gemacht hat.

bis denn

joergW

jameek 30.07.2008 17:20

jörg, ich stimme dir uneingeschränkt zu:
1. es geht um die Veröffentlichung
2. die biene kann/ist ein Eigentum (sein)
nur mit der Ergänzung:
3. Darf ich nicht (immer) das Eigentum anderer Fotografieren und veröffentlichen
(das als Sensibilisierung)

4. Ich sehe da ebenfalls nur einen dreisten Versuch von was auch immer!

:D

joergW 30.07.2008 17:34

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 688083)
...
3. Darf ich nicht (immer) das Eigentum anderer Fotografieren und veröffentlichen
(das als Sensibilisierung)
:D

... da gebe ich Dir Recht. Kann man eigentlich nicht deutlich genug unterstreichen. Wenn ich mir jedoch z.B. die vielen Personenfotos und Innenaufnahmen von Gebäuden im Internet anschaue, glaube ich dass die Abmahnanwälte noch reichlich Ölfelder und Goldgruben finden werden.

bis denn

joergW

P.S. ich weiß warum ich in diesem Dingen eher Vorsicht walten lasse.

André 69 30.07.2008 17:36

Starke Behauptungen sind immer besser als schwache Argumente ... ist wohl hier passiert! Was gibt denn Anlass, daß der Imker der DEIN Bild ohne DEINE Einwilligung verwendet annehmen darf, daß es seine Biene ist??? (Ich möchte gern den Strichcode auf der Biene sehen!)
Angenommen daß es hier tatsächlich (mir unverständlicherweise) irgendwelche Rechte des Imkers gibt, SO HAT ER DEFINITIV NICHT DAS RECHT DEIN BILD ZU VERWENDEN!
Das Recht am Bild liegt hier bei Dir, unabhängig vom Veröffentlichungsrecht!

Gruß André

PS: Finde das ganze SEHR dreist!

Anaxaboras 30.07.2008 17:50

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 688074)
Nein, es geht hier auch nicht um "Werk" des Imkers, sondern um sein Eigentum.

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 688078)
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!

Ich bin jetzt auch mal pedantisch: "Eigentum" und "Besitz" sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe :D.

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 688074)
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!

"Mein" Auto befindet sich zwar in meinem Besitz, ist aber Eigentum der Leasing-Firma :D. Letzterer dürfte es relativ schnuppe sein, ob es jemand fotografiert und das Bild veröffentlicht. Mir aber nicht - wenn der Wagen (z. B. über das Kennzeichen) eindeutig mir zuordbar wird. Da könnte eine Veröffentlichung meine Persönlichkeitsrechte verletzen.

Man könnte das Ganze mit dem Auto jetzt lustig weiterspinnen: Das Design (oder zumindest herausragende Design-Elemente) sind sicher vom Hersteller geschützt worden. Verstoße ich dann mit einer Veröffentlichung eines Fotos meines Wagens gegen die Hersteller-Interessen? Wohl nicht, denn hier gilt die Panorama-Freiheit.

Das alles hat aber nix mehr mit den Bienen zu tun. Die tragen ja kein "Nummernschild", so dass sie sich nicht zweifelsfrei einem "Eigentümer" oder "Besitzer" zurechnen lassen. Damit kann die fotografische Dokumentation des Auftretens einer Biene zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort und die Veröffentlichung derselben wohl kaum eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Imkers darstellen, oder?

Interessanter finde ich allerdings die inzwischen aufgetaucht Frage, ob die Gegenseite behauptet, die Biene sei ihr Eigentum oder ob sie meint, das Foto von der Biene sei ihr Eigentum.

In letzterem Fall wäre das anwaltliche Schreiben plausibler. Und der Fall denkbar einfach zu lösen: Der Bildautor müsste nur belegen, dass das Foto tatsächlich von ihm stammt (z. B. Originaldatei, über in den Exifs vermerktes Kameramodell etc.).

Martin


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