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Mythen 17.07.2008 13:43

gpo, dann bist du einer der Glücklichen 5-10%, die es geschafft habe. :top:
Kann man deine Werke eigentlich irgendwo bewundern?

Zitat:

Zitat von gpo (Beitrag 682567)
treffen wir uns wieder, sagen wir nach drei Jahren?

Sehr guter Vorschlag. Bis in drei Jahren. :D

gpo 17.07.2008 15:48

Zitat:

Zitat von Mythen (Beitrag 682575)
Kann man deine Werke eigentlich irgendwo bewundern?

Moin,
ich sehe wir verstehen uns:D

und "Werke" bewundern....das ist so eine Sache denn,
es sind nicht Werke im Sinne von Kunstwerken(was deine Anmerkung fast aussagt)

sondern bei Fotografen handelt es sich um "Werkverträge",
ganz einfach weil man für einen Kunden Unikate erstellt,
auch bei einem Portrait erstellt, egal ob Hobbyist oder Profis....ein Unikat!!!

das ist dann auch nicht ständig irgendwo im Netz zu sehen sondern läst sich wiederfinden,
in Prospekten, Broschüren, Katalogen usw...

da ich seit ca 30 Jahren für ein großes Versandhaus Modestills mache...
brauchst du also nur einen dicken Katalog aufschlagen...
und wirst mich dort finden:D

sonst hatte ich was hochgeladen in höherer Auflösung=>
http://www.pommerschein.de/people/people1
http://www.pommerschein.de/technisch/technik_still

zu beachten ist...das sind alles Produktionsaufnahmen die Geld verdient haben...
nicht zu verwechseln mit (Kunst)Werken:cool:
Mfg gpo

Dimagier_Horst 17.07.2008 16:00

Zitat:

Zitat von Mythen (Beitrag 682395)
Ich wollte hier keinen falschen Eindruck von mir erwecken.

Dann drücke ich Dir mal alle Daumen oder besser alle Auslöser :top:

Artur 21.07.2008 12:38

Schadensersatzansprüche nicht höher als Honorar
 
Zitat:

Zitat von Anaxaboras (Beitrag 682420)
Da kommt ein durchschnittlich begabter Hobbyknipser daher und macht's plötzlich für einen Bruchteil des Preises

Das ist zwar (für die "alten Hasen") ein Problem, sorgt aber für einen letztlich gesunden Wettbewerb. Denn das hält die Alten auf Trab und bietet zudem Anfängern die Möglichkeit, sich zu etablieren (wie sollen die es sonst machen, außer über den Preis?).

Andererseits dürften gut eingeführte Fotografen bereits ihr Kundenportfolio haben und sich somit nicht allzu viele Sorgen um jene zu machen brauchen, die's für einen "Bruchteil" anbieten.

Zur Frage selbst (Haftungsausschluss AGB):

Bei mir, bin selbst seit 28 Jahren Freiberufler, steht drin, dass "Schadensersatzansprüche die Höhe des vereinbarten Honorars in keinem Falle übersteigen dürfen". Das finde ich eine faire Lösung. Allerdings ist es noch nie so weit gekommen ...


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