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the live 28.02.2008 19:03

ich gleube auch nicht das man gleich mit schwerem Geschütz auffahren muss.

Gruß
Andreas

PS: DAs Angebot für die A200 kling eh billig (UVP: 900 €)!?!

Jack Ryan 28.02.2008 19:40

Das ist relativ... lt. Geizhals gibt es sich ab ca. EUR 750,00 beim Händler (mit den beiden Kitlinsen)

visulizer 28.02.2008 22:47

Ein persönliches Gespräch mit einem Rechtsanwalt kann mal nicht schaden, denke ich !

wutzel 28.02.2008 22:52

Noch mal zu der Mail von Runtime, exakt selbige bekam ich zu meiner 7D. Diese wurde bei Topvisionshop bestellt und somit lief die Abbwicklung eines Reperaturauftrages über Holland und dann Bremen.
Nach längerem Hin-und Her habe ich bei Runtime Auskunft bekommen weil der Händler mir nix sagen konnte. Besser noch das ich die 7D beim 2.Mal direkt nach Bremen senden konnte, denn auch auf die Reperatur besteht eine Gewährleistung.

visulizer 29.02.2008 08:26

Zitat:

VORRANG VON VERBESSERUNG UND AUSTAUSCH: Die strikte Einteilung der Mängel in behebbare und unbehebbare sowie in wesentliche und unwesentliche entfällt. Stattdessen kann der Käufer nun primär Verbesserung oder Austausch fordern. Preisminderung und Wandlung können nur verlangt werden, wenn Verbesserung oder Austausch der Ware unmöglich oder unwirtschaftlich sind. Letzteres ist dann der Fall, wenn ein Austausch oder eine Verbesserung dem Verkäufer einen "unverhältnismäßig hohen Aufwand" oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Dies gilt auch für Fälle, in denen dem Käufer "erhebliche Unannehmlichkeiten" aus der Verbesserung oder dem Austausch entstünden (beispielsweise Reparatur im Ausland), er triftige Gründe gegen die Person seines Vertragspartners einwenden kann oder der Verkäufer trotz Nachfrist der Verbesserung oder dem Austausch nicht nachkommt.
So ich habe jetzt mal einen Auszug aus dem Gewährleistungsrecht hier eingefügt.
Sollte ich dennoch noch mal mit den Leuten von AVMS drüber sprechen?

hier der ganze Text:klick

Jack Ryan 29.02.2008 08:43

Ich würde den Text eher zum Anwalt mitnehmen und wir erklären lassen, wie er zu verstehen ist. Gesetzestexte und gängige Judikatur sind 2 Paar Schuhe...
Man muss bedenken, dass sich das Gesetz auf jegliche Art von Konsumgütern bezieht. Und bei einer Kamera gibt es sicher andere Zumutbarkeitsgrenzen als zB bei einem Auto oder einem Haus.
Ich bleibe dabei, beim Anwalt mit ein paar rechtlichen Hintergrundinfos versorgen und dann mal freundlich mit dem Händler verhandeln. Wenn das nix bringt kannst immer noch den Rechtsweg einschlagen...

visulizer 29.02.2008 10:21

Zitat:

Zitat von Jack Ryan (Beitrag 617884)
Ich würde den Text eher zum Anwalt mitnehmen und wir erklären lassen, wie er zu verstehen ist. Gesetzestexte und gängige Judikatur sind 2 Paar Schuhe...
Man muss bedenken, dass sich das Gesetz auf jegliche Art von Konsumgütern bezieht. Und bei einer Kamera gibt es sicher andere Zumutbarkeitsgrenzen als zB bei einem Auto oder einem Haus.
Ich bleibe dabei, beim Anwalt mit ein paar rechtlichen Hintergrundinfos versorgen und dann mal freundlich mit dem Händler verhandeln. Wenn das nix bringt kannst immer noch den Rechtsweg einschlagen...

Danke,

so werde ich das machen.

Jack Ryan 13.03.2008 23:33

Gibts schon was neues in der Sache? :?:

visulizer 17.03.2008 12:12

Hallo,

mittlerweile war ich beim Anwalt und der hat festgestellt dass ich mich nicht an den Vertrag welcher auf der Rückseite der Rechnung von der Kamera abgedruckt ist, gehalten habe indem ich direkt zu AVMS und nicht zum Saturn wegen der Reparatur gegangen bin.

Ich habe trotzdem eine Mail an Fa. Saturn bez. Wandlung auf anraten des Anwaltes geschickt mit der Angabe dass die Gerwährleistungsverplichtung von Fa. saturn direkt von Fa. AVMS wahrgenommen wurde.

Fa. Saturn hat mit Sony Austria rücksprache gehalten und die Kamera (komlpett mit Zubehör und Kitobjektiven) wurde von Fa. Saturn bezüglich einer Überprüfung für eine Gutschrift wieder an Fa. Avms retourniert.

So, und was jetzt dabei rauskommt werde ich erst in ein paar Wochen sehen.
Ich hoffe es kommt eine Gutschrift

Sorry dass ich euch erst jetzt informiert habe.

LG

Was lernt man daraus? geht dorthin wo ihr das gerät gekauft habt und nicht direkt zu "werkstatt" auch wenn ein verkäufer euch das am telefon anbietet. Denn an einem Telefonat kann man nicht festhalten vor gericht (so sagt es mein Anwalt)

visulizer 03.04.2008 14:53

:evil:Mittlerweile weiss ich dass das Gerät am Weg zu mir ist und repariert wurde (wiedermal) , obwohl ich kein Einverständniss zur Reparatur gab, da die Gutschrift seitens "Minolta" abgelehnt wurde!! :evil:

:!:Ein kleiner Tip für euch da draußen kauft solche Geräte NIEMALS beim Disconter ala Mars (Name geändert) und CO, geht lieber zum Fachhändler :!:

Und noch was, steinigt mich, schlagt mich, gebt mir Tiernamen, aber ich werde in Zukunft jedem von Sony DSLR`s (sind sicher nicht besser als die Minolta, ist eh alles des gleiche glumpert) abraten, besser man investiert in andere Marken, es gibt ja ganug davon. Oder man kauft seiner frau was nettes zum anziehen oder Schmuck. Da ist das Geld besser investiert.

Sorry der frust mußte raus.


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